führerschein für roller

Führerschein Für Roller


Dein Weg zum Führerschein für Roller in Deutschland

Das Gefühl von Freiheit, das einfache Manövrieren durch den Stadtverkehr oder der schnelle Weg zum Bäcker am Sonntagmorgen – all das macht das Fahren eines Rollers oder Mopeds so attraktiv. Aber bevor du dich auf zwei Räder schwingst, ist eine der wichtigsten Fragen: Welchen Führerschein benötige ich eigentlich für einen Roller in Deutschland?

Diese Frage ist entscheidend, denn das Fahren ohne die richtige Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat mit ernsten Konsequenzen. In diesem Artikel führen wir dich durch den Dschungel der Führerscheinklassen, erklären, welche “Roller” unter welche Kategorie fallen und wie du legal und sicher unterwegs sein kannst.

Was genau meint man mit “Roller”? Die Fahrzeugkategorien

Bevor wir über Lizenzen sprechen, müssen wir klären, welche Fahrzeuge überhaupt als “Roller” gelten und wie das deutsche Recht sie einordnet. Der Begriff “Roller” ist umgangssprachlich und kann verschiedene Fahrzeugtypen umfassen, die sich hinsichtlich Hubraum, Leistung und Höchstgeschwindigkeit unterscheiden. Genau diese Merkmale sind entscheidend für die benötigte Führerscheinklasse.

Im Wesentlichen sprechen wir über folgende Fahrzeugtypen, die oft als “Roller” bezeichnet werden:

  1. Mofas: Dies sind die kleinsten motorisierten Zweiräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Hierfür benötigst du keinen Führerschein im klassischen Sinne, aber eine Prüfbescheinigung. Diese kannst du bereits ab 15 Jahren erwerben.
  2. Leichtmofas / Kleinkrafträder (bis 50 ccm): Hierunter fallen die typischen 50-ccm-Roller und Mopeds mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h (für vor dem 01.01.2002 erstmals in Verkehr gekommene DDR-Fahrzeuge bis 60 km/h). Das ist die Fahrzeugkategorie, für die am häufigsten ein “Rollerführerschein” im Sinne der Klasse AM gesucht wird.
  3. Leichtkrafträder (bis 125 ccm): Dies sind größere Roller oder Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (ca. 15 PS), bei denen das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Hierfür benötigst du die Führerscheinklasse A1.
  4. Motorräder (über 125 ccm): Größere Roller (oft als “Maxi-Scooter” bezeichnet) fallen je nach Leistung und Hubraum unter die Führerscheinklassen A2 oder A.

Es ist also wichtig zu wissen, welches Fahrzeug du fahren möchtest, um die passende Führerscheinklasse zu identifizieren. Für die typischen “Roller” bis 45 km/h ist die Klasse AM relevant, für 125 ccm Roller ist es die Klasse A1 (oder die B196-Erweiterung).

Die relevanten Führerscheinklassen für Roller

Für die meisten, die einen “Roller” fahren möchten, sind die Klassen AM und A1 von zentraler Bedeutung. Aber auch andere Klassen können relevant sein, insbesondere wenn du bereits einen Autoführerschein (Klasse B) besitzt.

Hier sind die wichtigsten Klassen im Überblick:

  • Klasse AM:
    • Fahrzeuge: Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller, Mopeds) und dreirädrige Kleinkrafträder sowie leichte vierrädrige Motorfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Bei zweirädrigen Fahrzeugen darf der Hubraum bei Verbrennungsmotoren maximal 50 ccm betragen, bei Elektromotoren die Nenndauerleistung maximal 4 kW. Bei drei- und vierrädrigen Fahrzeugen gibt es zusätzliche Beschränkungen beim Leergewicht (bis 350 kg).
    • Mindestalter: 15 Jahre.
  • Klasse A1:
    • Fahrzeuge: Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg. Umfasst auch die Fahrzeuge der Klasse AM.
    • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Klasse A2:
    • Fahrzeuge: Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Umfasst auch die Fahrzeuge der Klassen A1 und AM.
    • Mindestalter: 18 Jahre.
  • Klasse A:
    • Fahrzeuge: Direkteinstieg: Motorräder mit mehr als 35 kW. Beim Aufstieg von A2 nach A (nach mindestens 2 Jahren Besitz von A2): keine Beschränkungen. Umfasst auch die Fahrzeuge der Klassen A2, A1 und AM.
    • Mindestalter: 20 Jahre (bei Vorbesitz von A2 für mind. 2 Jahre) oder 24 Jahre (Direkteinstieg).
  • Erweiterung B196 (keine eigene Klasse, sondern eine Schlüsselzahl im Führerschein Klasse B):
    • Fahrzeuge: Ermöglicht das Fahren von Fahrzeugen der Klasse A1 (125 ccm, 11 kW, 0,1 kW/kg Leistung/Gewicht) mit einem vorhandenen Pkw-Führerschein (Klasse B).
    • Voraussetzungen:
      • Du musst mindestens 25 Jahre alt sein.
      • Dein Pkw-Führerschein (Klasse B) muss seit mindestens 5 Jahren bestehen.
      • Du musst eine spezielle theoretische und praktische Schulung in einer Fahrschule absolvieren (mind. 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten à 90 Min.).
      • Keine separate theoretische oder praktische Prüfung beim TÜV/DEKRA notwendig!
    • Wichtiger Hinweis: Die B196-Erweiterung gilt nur in Deutschland und ist kein vollwertiger A1-Führerschein. Du kannst mit B196 nicht nach 2 Jahren auf A2 aufsteigen.

Um dir einen schnellen Überblick zu verschaffen, hier eine Tabelle der wichtigsten Führerscheinklassen und ihrer Merkmale in Bezug auf Roller und ähnliche Fahrzeuge:

FührerscheinklasseMindestalterBerechtigte Fahrzeuge (Auszug)Anmerkungen
Prüfbescheinigung Mofa15 JahreMofas bis 25 km/h (einspurig)Keine klassische Führerscheinklasse; nur nationale Gültigkeit.
AM15 JahreKleinkrafträder/Roller bis 45 km/h, max. 50 ccm (Verbrenner) / 4 kW (Elektro). Leichte vierrädrige Kfz bis 45 km/h (max. 350 kg).“Klassischer” Rollerführerschein bis 45 km/h.
A116 JahreLeichtkrafträder/Roller bis 125 ccm, max. 11 kW, Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg. Umfasst AM-Fahrzeuge.Für 125er Roller und Motorräder.
A218 JahreMotorräder/Roller bis 35 kW, Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg. Umfasst A1 und AM.Mittelklasse für Motorräder, deckt auch Maxi-Scooter in diesem Leistungsbereich ab.
A20 / 24 JahreAlle Motorräder/Roller (unbeschränkt). Umfasst A2, A1, AM.Für große Maxi-Scooter.
B196 (Erweiterung zu Klasse B)25 Jahre (Mindestalter des B-Führerscheininhabers)Wie A1 (125 ccm, max. 11 kW, Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg), aber nur national gültig.Keine Prüfung, nur Schulung. Setzt 5 Jahre Besitz von Klasse B voraus. Kein Stufenaufstieg möglich.

Wie bekommst du deinen Rollerführerschein (AM, A1 oder B196)?

Der Prozess zur Erlangung eines Führerscheins der Klasse AM oder A1 ist ähnlich dem für andere Führerscheinklassen, nur mit weniger vorgeschriebenen Übungsfahrten. Die Erweiterung B196 erfordert gar keine Prüfung, sondern nur eine Schulung.

Hier sind die Schritte, die du normalerweise durchläufst:

  1. Antrag stellen: Zuerst musst du einen Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnortes stellen. Dazu benötigst du in der Regel:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ein biometrisches Passfoto
    • Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt)
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs “Erste-Hilfe” (für AM oft nicht nötig, für A1 in der Regel Pflicht, für B196 nicht nötig, da B vorausgesetzt wird)
    • Ggf. Nachweis über den Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis (bei B196)
    • Geld für die Antragsgebühren.
  2. Fahrschule wählen: Melde dich bei einer Fahrschule an. Achte darauf, dass die Fahrschule die gewünschte Klasse (AM, A1 oder B196) ausbildet und die nötigen Fahrzeuge zur Verfügung hat.
  3. Theorieunterricht besuchen:
    • Für die Klasse AM sind 12 Doppelstunden (à 90 Min.) Grundstoff plus 2 Doppelstunden Zusatzstoff vorgeschrieben.
    • Für die Klasse A1 sind ebenfalls 12 Doppelstunden Grundstoff plus 4 Doppelstunden Zusatzstoff vorgeschrieben (bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich der Grundstoff).
    • Für die B196-Erweiterung sind mindestens 4 theoretische Unterrichtseinheiten (à 90 Min.) zu spezifischen Themen vorgeschrieben.
  4. Praktische Ausbildung absolvieren:
    • Die Anzahl der Übungsfahrten hängt von deinem Talent und Fortschritt ab, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben (außer den sog. “Sonderfahrten”).
    • Sonderfahrten (vorgeschrieben für AM und A1):
      • Überlandfahrten (mind. 3 Fahrten à 45 Min.)
      • Autobahnfahrten (mind. 4 Fahrten à 45 Min. – entfällt für Klasse AM! Für A1 kann es entfallen, wenn es am Ausbildungsort keine Autobahn gibt)
      • Nachtfahrten (mind. 3 Fahrten à 45 Min.)
    • Für die B196-Erweiterung sind mindestens 5 praktische Unterrichtseinheiten (à 90 Min.) vorgeschrieben, die inhaltlich den Grundfahraufgaben und Fahrübungen der Klasse A1 entsprechen.
  5. Theorieprüfung ablegen: Sobald du den vorgeschriebenen Theorieunterricht absolviert hast und dein Fahrlehrer dich für prüfungsreif hält, kannst du die theoretische Prüfung beim TÜV oder der DEKRA ablegen. Die Prüfung erfolgt am Computer. Die Anzahl der Fehlerpunkte, die du haben darfst, ist begrenzt.
  6. Praktische Prüfung ablegen (Nicht bei B196): Nachdem du alle praktischen Fahrstunden absolviert hast, die Sonderfahrten gemacht wurdest und dein Fahrlehrer dich für prüfungsreif hält, kannst du zur praktischen Prüfung antreten. Ein Prüfer von TÜV oder DEKRA begleitet dich und den Fahrlehrer auf einer Fahrt im रियल (realen) Verkehr. Du musst zeigen, dass du das Fahrzeug sicher beherrschst und die Verkehrsregeln richtig anwendest.
  7. Führerschein/Bescheinigung erhalten: Wenn du alle Prüfungen bestanden hast (oder die Schulung bei B196 abgeschlossen ist), erhältst du deinen Führerschein im Scheckkartenformat (oder die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in deinen vorhandenen Führerschein).

Was kostet der Rollerführerschein?

Die Kosten für einen Führerschein können stark variieren, abhängig von der Region, der Fahrschule und vor allem davon, wie viele praktische Fahrstunden du benötigst. Hier ist eine Schätzung der Kostenbestandteile:

  • Grundbetrag der Fahrschule: Deckt theoretischen Unterricht und Verwaltungskosten ab (ca. 150 – 400 €).
  • Kosten pro Theoriestunde: Oft im Grundbetrag enthalten, sonst ca. 10 – 20 € pro Doppelstunde.
  • Kosten pro Fahrstunde (45 Min.): Dies ist der größte variable Posten. Übungsstunden kosten ca. 40 – 60 €.
  • Kosten für Sonderfahrten (45 Min.): Diese sind teurer als Übungsstunden, da sie vorgeschrieben sind (z.B. Nacht-, Autobahn-, Überlandfahrten). Ca. 50 – 70 €.
  • Kosten für Lehrmaterial: Lehrbuch, Online-Zugang für Theorie-Übungen (ca. 50 – 100 €).
  • Prüfungsgebühren (TÜV/DEKRA): Getrennt für theoretische und praktische Prüfung. Ca. 20 – 30 € (Theorie) und 100 – 150 € (Praxis).
  • Vorstellungsentgelt der Fahrschule zur Prüfung: Die Fahrschule berechnet ebenfalls eine Gebühr für die Organisation und Bereitstellung von Fahrlehrer und Fahrzeug bei den Prüfungen. Ca. 50 – 100 € (Theorie) und 120 – 200 € (Praxis).
  • Antragsgebühren bei der Behörde: Für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (falls nötig), biometrisches Foto und den Führerscheinantrag selbst. Ca. 70 – 100 €.

Gesamtkosten (Schätzungen):

  • Prüfbescheinigung Mofa: Ca. 100 – 250 €
  • Klasse AM: Ca. 500 – 900 €
  • Klasse A1: Ca. 800 – 1500 €
  • Erweiterung B196: Ca. 500 – 900 € (keine Prüfgebühren bei TÜV/DEKRA, aber Kosten für vorgeschriebene Theorie- & Praxis-Schulung).

Denke daran, dass dies nur Schätzungen sind. Hol dir am besten Angebote von mehreren Fahrschulen in deiner Nähe ein.

Sonderfälle und Ausnahmen

Einige Situationen und ältere Regelungen könnten für dich relevant sein:

  • Alter Führerschein der Klasse 3 (vor dem 01.04.1980 erteilt): Wenn du deinen Pkw-Führerschein (alte Klasse 3 oder C1/CE) vor dem 01.04.1980 erhalten hast, darfst du damit nicht nur Pkw, sondern auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (bis 125 ccm, max. 11 kW). Das ist eine wichtige Ausnahme! Neuere Klasse B Scheine beinhalten nur AM.
  • Fahren mit 15 Jahren (Klasse AM): Seit 2021 ist das Mindestalter für Klasse AM bundesweit 15 Jahre. Dies war vorher ein Modellversuch in einigen Bundesländern.
  • Elektroroller / E-Scooter: Hier ist Vorsicht geboten!
    • Kleine E-Scooter (E-Tretroller) mit Lenkstange: Die in Deutschland seit 2019 legal im Straßenverkehr fahren dürfen (mit Zulassung – ABE), haben meist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Für diese Fahrzeuge benötigst du keinen Führerschein, aber eine Haftpflichtversicherung mit gültiger Versicherungsplakette. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
    • Größere Elektroroller (E-Mopeds, E-Scooter): Wenn diese schneller als 25 km/h fahren (oft bis

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