führerschein ablaufdatum tabelle

Führerschein Ablaufdatum Tabelle

Das Ablaufdatum Ihres Führerscheins: Eine Wichtige Information für Alle

Vielleicht halten Sie schon seit vielen Jahren Ihren Führerschein in den Händen – sei es der graue oder rosafarbene Papierführerschein oder die erste Scheckkartenversion aus Plastik. Für lange Zeit galt in Deutschland die Regel: Einmal den Führerschein bestanden, hat er lebenslang Gültigkeit für die erworbenen Klassen.

Doch diese Zeiten gehören der Vergangenheit an. Im Zuge einer EU-weiten Vereinheitlichung wurde beschlossen, dass alle Führerscheine, auch die alten unbefristeten, durch neue, befristete Dokumente ersetzt werden müssen. Das bedeutet: Auch Ihr alter Führerschein hat nun ein Ablaufdatum!

Warum diese Änderung und was müssen Sie jetzt tun? Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wichtige rund um die Umtauschpflicht und zeigt Ihnen, wann Ihr Führerschein spätestens umgetauscht sein muss.

Warum die Umtauschpflicht? Die Hintergründe

Die Einführung eines Ablaufdatums für Führerscheine basiert auf der 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG). Ziel dieser Richtlinie ist es, die Führerscheindokumente in ganz Europa zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen.

Hier sind die Hauptgründe für die Umtauschpflicht und die Befristung auf 15 Jahre:

  • EU-weite Vereinheitlichung: Ein standardisiertes Scheckkartenformat mit denselben Informationen erleichtert Kontrollen im europäischen Ausland.
  • Erhöhte Fälschungssicherheit: Neue Führerscheine verfügen über moderne Sicherheitsmerkmale, die alte Dokumente (insbesondere die Papierführerscheine) nicht bieten.
  • Aktualisierung der Daten und des Lichtbilds: Nach 15 Jahren hat sich das Aussehen einer Person oft deutlich verändert. Ein aktuelles Foto auf dem Dokument ist wichtig zur zweifelsfreien Identifizierung.
  • Aufbau einer zentralen Datenbank: Durch den Umtausch werden alle Führerscheindaten digital erfasst und in einem zentralen Register gespeichert. Dies verbessert die Verwaltung und Sicherheit.
  • Klare Dokumentation der Fahrerlaubnisklassen: Die neuen Dokumente listen alle erworbenen oder umgeschriebenen Fahrerlaubnisklassen übersichtlich nach EU-Standard auf.

Wichtig zu verstehen ist: Bei diesem gestaffelten Umtausch geht es nicht darum, Ihre Fahrerlaubnis, also die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs, neu zu überprüfen oder zu befristen (sofern Sie nicht Inhaber von Bus- oder Lkw-Führerscheinen sind, die ohnehin befristet waren und zusätzliche Anforderungen haben). Es geht ausschließlich um den Austausch des Dokuments selbst. Ihre einmal erworbenen Fahrerlaubnisklassen bleiben in der Regel erhalten und werden in das neue Dokument übertragen.

Wer ist betroffen und wann ist die Frist?

Grundsätzlich muss jeder, der noch einen alten Führerschein (aus Papier oder den ersten Plastikführerschein vor dem 19. Januar 2013) besitzt, diesen gegen einen neuen, im Scheckkartenformat ausgestellten EU-Führerschein umtauschen.

Um einen plötzlichen Andrang auf die Behörden zu vermeiden, wurde der Umtausch gestaffelt geregelt. Die Fristen hängen davon ab, wann Ihr Führerschein ausgestellt wurde oder wann Sie geboren sind.

Die Staffelung sieht wie folgt aus:

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (Papierführerscheine):

Hier richtet sich die Frist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersStichtag für den Umtausch
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022 (Frist abgelaufen)
1959 bis 196419. Januar 2023 (Frist abgelaufen)
1965 bis 197019. Januar 2024 (Frist abgelaufen)
1971 oder später19. Januar 2025

Hinweis: Die ursprünglichen Fristen 2022, 2023 und 2024 wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie jeweils um sechs Monate verlängert. Die oben genannten Daten sind die aktuell gültigen Stichtage laut Änderungsverordnung.

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine im alten Format):

Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Ausstellungsjahr des FührerscheinsStichtag für den Umtausch
1999 bis 200119. Januar 2025
2002 bis 200419. Januar 2026
2005 bis 200719. Januar 2027
200819. Januar 2028
200919. Januar 2029
201019. Januar 2030
201119. Januar 2031
201219. Januar 2032
2013 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Hinweis: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen erst nach Ablauf dieser Befristung (also frühestens 2028) erneuert werden. Diese fallen nicht unter die jetzige Umtauschpflicht der Altführerscheine, müssen aber zukünftig ebenfalls alle 15 Jahre erneuert werden.

Wie finden Sie Ihr Geburtsjahr oder das Ausstellungsdatum?

  • Geburtsjahr: Das wissen Sie hoffentlich selbst, ansonsten steht es auf Ihrem Personalausweis oder Reisepass und auch auf Ihrem Führerschein.
  • Ausstellungsdatum:
    • Bei alten Papierführerscheinen: Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der ersten Innenseite.
    • Bei alten Scheckkartenführerscheinen (ausgestellt 1999-2013): Das Ausstellungsdatum (Datum der Erteilung) finden Sie auf der Vorderseite unter Punkt 4a.

Schauen Sie jetzt nach, wann Sie geboren sind bzw. wann Ihr aktueller Führerschein ausgestellt wurde, und gleichen Sie das Datum mit der entsprechenden Tabelle ab, um Ihren persönlichen Stichtag zu ermitteln.

Was tun, wenn Ihr Stichtag näher rückt oder bereits abgelaufen ist?

Warten Sie nicht bis zur letzten Minute! Die Führerscheinstellen haben viel zu tun. Sobald Ihr Stichtag in greifbare Nähe rückt (idealerweise mehrere Monate vorher), sollten Sie den Umtausch beantragen.

Der Umtausch erfolgt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (oft auch Führerscheinstelle genannt).

Für den Umtausch benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  1. Ihren aktuellen Führerschein: Das Originaldokument.
  2. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifizierung.
  3. Ein biometrisches Passfoto: Aktuell, nicht älter als ein Jahr, den Passbildkriterien entsprechend.
  4. Optional (falls der alte Führerschein nicht von der ausstellenden Behörde des neuen Wohnsitzes ausgestellt wurde): Eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Dies ist ein Auszug aus dem lokalen Fahrerlaubnisregister. Viele Behörden können diese digital direkt anfordern, es ist aber ratsam, sich vorher bei Ihrer aktuellen Führerscheinstelle zu erkundigen, ob Sie diese selbst beantragen und mitbringen müssen. Die Anforderung der Karteikartenabschrift ist online oder telefonisch bei der ursprünglich ausstellenden Behörde möglich und wird in der Regel per Post direkt an Ihre aktuelle Führerscheinstelle geschickt. Planen Sie hierfür etwas Zeit ein.

Der Ablauf des Umtauschs sieht meist wie folgt aus:

  1. Termin bei der zuständigen Führerscheinstelle vereinbaren (oft online möglich und dringend empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden).
  2. Termin wahrnehmen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
  3. Antrag auf Umtausch stellen.
  4. Die Gebühr für den Umtausch bezahlen (die Kosten liegen je nach Behörde meist zwischen 25 und 40 Euro).
  5. Sie erhalten in der Regel zunächst Ihren alten Führerschein zurück (entwertet durch einen Stempel oder eine Ecke, die abgeschnitten wird) und eine vorläufige Fahrberechtigung, falls Ihr Stichtag schon sehr nah ist.
  6. Der neue Scheckkarten-Führerschein wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dies kann mehrere Wochen dauern.
  7. Sobald der neue Führerschein fertig ist, werden Sie benachrichtigt. Sie können ihn dann bei Ihrer Führerscheinstelle abholen oder er wird Ihnen in manchen Fällen auch direkt nach Hause geschickt.

Ihr neuer Führerschein ist dann ab dem Ausstellungsdatum 15 Jahre gültig. Danach müssen Sie das Dokument erneut erneuern, wiederum mit einem neuen Foto, aber ohne erneute Prüfung oder Gesundheitscheck (sofern keine besonderen Fahrerlaubnisklassen betroffen sind).

Was passiert, wenn Sie die Umtauschfrist verpassen?

Sollten Sie die für Sie geltende Umtauschfrist verpassen, wird Ihr Dokument ungültig. Ihre Fahrerlaubnis als solche bleibt jedoch in der Regel erhalten, da diese in Deutschland unbefristet erteilt wurde (Ausnahmen gelten hier z.B. für LKW/Bus-Fahrerlaubnisse).

Das Fahren mit einem ungültigen Führerscheindokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann bei einer Verkehrskontrolle mit einem Verwarnungsgeld (derzeit 10 Euro) geahndet werden. Es ist also kein Kavaliersdelikt und sollte vermieden werden.

Wichtiger ist: Außerhalb von Deutschland kann es zu Problemen kommen, wenn Sie mit einem abgelaufenen Dokument unterwegs sind. Andere EU-Länder erkennen das Dokument möglicherweise nicht mehr an. Planen Sie eine Auslandsreise, ist der Umtausch vorab dringend ratsam.

Die Vorteile des neuen Scheckkartenführerscheins

Mit dem neuen Dokument erhalten Sie nicht nur ein fälschungssicheres und EU-weit lesbares Dokument, sondern es ist auch deutlich praktischer im Portemonnaie als die alten Papierführerscheine. Es entspricht dem aktuellen Standard und sichert Ihre Mobilität auch über die Grenzen Deutschlands hinaus.

Fazit

Jeder deutsche Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss in den kommenden Jahren gegen ein neues Dokument im Scheckkartenformat ausgetauscht werden. Die Fristen sind gestaffelt nach Geburtsjahr (für Papierführerscheine bis 1998) oder nach Ausstellungsdatum (für Scheckkartenführerscheine 1999-2013).

Überprüfen Sie jetzt Ihr Geburtsjahr oder das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins und finden Sie in der Tabelle heraus, bis wann Sie spätestens aktiv werden müssen. Planen Sie den Umtausch rechtzeitig ein und vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Führerscheinstelle. So stellen Sie sicher, dass Sie stets mit einem gültigen Dokument unterwegs sind und Ärger vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Muss ich meinen Führerschein umtauschen, auch wenn er noch gültig aussieht? Ja, wenn Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde (egal ob Papier oder alte Scheckkarte) und Sie nicht zur Altersgruppe über 1953 gehören (die erst 2033 umtauschen muss), müssen Sie ihn zu den in der Tabelle genannten Stichtagen umtauschen, auch wenn er optisch noch in Ordnung ist. Es geht um das offizielle Ablaufdatum des Dokuments.
  • Muss ich eine neue Fahrprüfung ablegen oder einen Sehtest machen? Nein, in der Regel nicht. Für die Standard-Fahrerlaubnisklassen wie Pkw (B) oder Motorrad (A) ist für den Umtausch des Dokuments weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Sehtest oder Gesundheitscheck erforderlich. Ausnahmen gelten für Inhaber von Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnissen (Klassen C, D), die ohnehin befristet sind und für deren Verlängerung regelmäßige ärztliche Untersuchungen und Sehtests nachgewiesen werden müssen.
  • Was passiert mit meinen alten Fahrerlaubnisklassen? Ihre alten Fahrerlaubnisklassen werden in den neuen EU-Führerschein übertragen. Auch die alten Klassen (z.B. Klasse 3) werden in die neuen EU-Klassen umgeschrieben. Dabei können sich je nach Alter und Erwerbsdatum auch Schlüsselzahlen (Beschränkungen oder Erweiterungen) ergeben, die auf dem neuen Dokument vermerkt werden.
  • Wo mache ich den Umtausch? Der Umtausch des Führerscheins erfolgt bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnsitz. Das ist oft die Führerscheinstelle des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
  • Was kostet der Umtausch? Die Gebühren für den Umtausch des Führerscheins sind nicht einheitlich geregelt und variieren je nach Behörde. Sie liegen aber meist in einem Bereich zwischen 25 und 40 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Ggf. fallen zusätzliche Gebühren für die Beantragung der Karteikartenabschrift an, falls dies nötig ist.
  • Mein Stichtag ist schon abgelaufen. Was nun? Beantragen Sie den Umtausch so schnell wie möglich bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. Das Fahren mit einem abgelaufenen Dokument kann mit einem kleinen Bußgeld geahndet werden, aber Ihre Fahrerlaubnis ist in der Regel noch gültig. Warten Sie nicht länger.
  • Kann ich mit meinem alten Führerschein noch im Ausland fahren? Innerhalb der EU wird Ihr alter deutscher Führerschein bis zum Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist grundsätzlich noch anerkannt. Außerhalb der EU oder bei Verkehrskontrollen kann es jedoch zu Problemen kommen, insbesondere wenn das Dokument abgelaufen ist. Für Reisen ins Ausland, besonders wenn der Stichtag naht, ist der Umtausch in den neuen EU-Führerschein dringend empfohlen.


Posted

in

by

Tags: