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Am Führerschein: Ihr Leitfaden zum Führerschein in Deutschland

Sie möchten in Deutschland auf die Straße? Ganz gleich, ob Sie neu im Land sind oder gerade das Alter erreicht haben, in dem Sie einen Führerschein machen können – der erste wichtige Schritt ist, sich mit dem Verfahren zur Erlangung eines deutschen Führerscheins vertraut zu machen. Das Verfahren ist strukturiert und unterscheidet sich vielleicht von dem, was Sie aus anderen Ländern gewohnt sind, aber sobald Sie die einzelnen Schritte kennen, ist es ganz einfach.

In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen, von der Suche nach einer Fahrschule über die Absolvierung der erforderlichen Ausbildung bis hin zum Bestehen der Prüfungen und dem Erhalt der begehrten Plastikkarte. Machen Sie sich bereit für den Weg in die Unabhängigkeit als Autofahrer in Deutschland.

Was ist der deutsche Führerschein?

Einfach ausgedrückt ist der Führerschein Ihre offizielle Berechtigung des Staates, ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen in Deutschland (und in der Regel in der gesamten EU/EWR) zu führen. Er ist nicht nur ein Ausweis, sondern ein gesetzlicher Nachweis Ihrer Befähigung, bestimmte Fahrzeugtypen zu führen. Das deutsche System legt großen Wert auf eine gründliche Ausbildung, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis, um sicherzustellen, dass die Fahrer sicher und sachkundig sind.

Der Weg zum Führerschein: Schritt für Schritt

Um den Führerschein zu erwerben, müssen Sie nicht nur ein paar Prüfungen ablegen. Es sind eine obligatorische Ausbildung und mehrere administrative Schritte erforderlich. Hier finden Sie eine Übersicht über den typischen Ablauf:

  1. Wählen Sie eine Fahrschule: Hier beginnt Ihre Reise. Nach deutschem Recht müssen Sie eine Ausbildung bei einer zugelassenen Fahrschule absolvieren. Vergleichen Sie verschiedene Angebote hinsichtlich Preis, Flexibilität der Unterrichtszeiten, Fahrzeugtypen und Kompatibilität der Fahrlehrer. Viele Fahrschulen bieten Unterricht in Englisch oder anderen Sprachen an, klären Sie dies jedoch gegebenenfalls im Voraus.
  2. Reichen Sie Ihren Antrag ein: Sobald Sie sich bei einer Fahrschule angemeldet haben, wird diese Ihnen in der Regel dabei helfen. Sie müssen sich bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (z. B. „Führerscheinstelle“ oder ‚Straßenverkehrsamt‘) anmelden. In der Regel benötigen Sie:
    • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
    • Aktuelles Passfoto (biometrisch)
    • Teilnahmebescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs („Erste Hilfe Kurs“).
    • Bescheinigung über eine amtliche Sehtest („Sehtest“).
    • Antragsformular, das Sie von der Fahrschule oder Behörde erhalten.
  3. Theorieunterricht absolvieren: Sie müssen eine bestimmte Anzahl von Theorieunterrichtsstunden in Ihrer Fahrschule absolvieren. Diese Stunden umfassen wichtige Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, sicheres Fahrverhalten, technische Kenntnisse über Fahrzeuge und Umweltaspekte. Die Anzahl der Pflichtstunden hängt von der Führerscheinklasse ab, die Sie anstreben, und davon, ob es sich um Ihren ersten Führerschein handelt.
  4. Praktische Ausbildung beginnen: Parallel zum oder nach dem Beginn der Theorie beginnen Sie mit dem praktischen Fahrunterricht mit Ihrem Fahrlehrer. Diese Stunden umfassen:
    • Grundlegende Fahrzeugbeherrschung und Manöver (Anfahren, Anhalten, Lenken, Parken).
    • Fahren in verschiedenen Verkehrssituationen (Stadt, Landstraßen, Autobahnen).
    • Sonderfahrten, die eine Mindestanzahl an Fahrstunden auf Autobahnen („Autobahn“), Landstraßen (‚Überlandfahrt‘) und bei Nacht („Nachtfahrt“) umfassen. Die Gesamtzahl der praktischen Fahrstunden variiert stark je nach Ihrem Fahrkönnen, aber die Sonderfahrten sind vorgeschriebene Mindestanforderungen.
  5. Bestehen der theoretischen Prüfung: Sobald Ihr Fahrlehrer Sie für bereit hält und Sie die erforderlichen theoretischen Fahrstunden absolviert haben, können Sie die theoretische Prüfung ablegen. Diese findet in der Regel an einem Computer in einer offiziellen Prüfstelle (z. B. TÜV oder DEKRA) statt. Sie besteht aus Multiple-Choice-Fragen zu Verkehrsregeln, Verkehrszeichen und Situationen. Sie müssen einen bestimmten Prozentsatz der Fragen richtig beantworten, um zu bestehen.
  6. Bestehen Sie die praktische Prüfung: Nachdem Sie die theoretische Prüfung bestanden und alle erforderlichen praktischen Fahrstunden absolviert haben, können Sie die praktische Fahrprüfung ablegen. Ein offizieller Prüfer des TÜV oder der DEKRA begleitet Sie und Ihren Fahrlehrer. Sie werden auf Ihre Fähigkeit geprüft, das Fahrzeug zu beherrschen, die Verkehrsregeln zu befolgen, Manöver durchzuführen und in verschiedenen Verkehrssituationen sicher und selbstständig zu fahren. Die Prüfung dauert in der Regel zwischen 30 und 55 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
  7. Erhalt des Führerscheins: Wenn Sie die praktische Prüfung bestehen, erhalten Sie in der Regel sofort einen vorläufigen Führerschein, und Ihr Führerschein wird Ihnen oder der Fahrschule kurz darauf per Post zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch, Sie sind jetzt ein zugelassener Fahrer!

Arten von Führerscheinen (Führerscheinklassen)

Deutschland verwendet wie andere EU-Länder ein System von Führerscheinklassen, die jeweils zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugtypen berechtigen. Mit dem ersten Führerschein erhält man in der Regel die Klasse B (für Pkw). Hier sind einige der gängigsten Kategorien:

Führerscheinklasse Was Sie fahren dürfen Mindestalter (allgemein) Anmerkungen

AM Kleine Krafträder/Roller (max. 45 km/h, max. 50 cm³ Verbrennungsmotor, max. 4 kW Elektromotor) 15 Oft mit elterlicher Zustimmung oder im Rahmen von Begleitfahrprogrammen früher erhältlich.

A1 Leichte Krafträder (max. 125 cm³, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) 16 Umfasst AM-Fahrzeuge.

A2 Motorräder (max. 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg). Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Klasse A1 erforderlich. 18 Umfasst Fahrzeuge der Klassen A1 und AM.

A Alle Motorräder (keine Leistungsbeschränkung). Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Klasse A2 erforderlich oder direkter Zugang mit 24 Jahren. 20 / 24 Umfasst Fahrzeuge der Klassen A2, A1 und AM.

B Kraftfahrzeuge (außer Klassen A) mit einer Gesamtmasse (beladen) bis zu 3.500 kg und bis zu 8 Sitzplätzen + Fahrer. 18 Umfasst Klasse L und AM. Mit B dürfen Sie auch kleine Anhänger (max. 750 kg oder max. 3.500 kg Zugmasse) ziehen.

BE Fahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger/Sattelanhänger. Gesamtmasse des Anhängers (beladen) bis zu 3.500 kg. 18 Erfordert den Besitz der Klasse B.

L Traktoren für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (max. 40 km/h oder max. 25 km/h mit Anhänger). 16 In der Klasse B enthalten.

Hinweis: Es gibt weitere Klassen für Lastkraftwagen (C, CE), Busse (D, DE) und Spezialfahrzeuge. Die angegebenen Mindestalter sind allgemeine Angaben; es kann Ausnahmen geben, wie z. B. „begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) für die Klasse B.

Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen

Um einen deutschen Führerschein zu erwerben, müssen Sie in der Regel die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mindestalter: Variiert je nach Führerscheinklasse (siehe Tabelle oben). Für die gängige Klasse B beträgt das Mindestalter 18 Jahre, aber Sie können früher mit der Ausbildung beginnen und ab 17 Jahren am begleiteten Fahren teilnehmen (BF17).
  • Wohnsitz: Sie müssen mindestens 185 Tage pro Jahr in Deutschland wohnhaft sein.
  • Gesundheit: Sie müssen eine Sehtest bestehen und einen Erste-Hilfe-Grundkurs absolvieren. Für höhere Klassen (C, D) sind zusätzliche medizinische und psychologische Untersuchungen erforderlich.
  • Eignung: Sie müssen nachweisen, dass Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sind. Dazu gehören das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfungen und das Nichtvorliegen von rechtlichen Gründen, die Sie vom Führerschein ausschließen (z. B. schwere strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr).

Die Kosten

Der Führerschein in Deutschland ist nicht billig. Die Gesamtkosten können je nach Fahrschule, Region, Anzahl der benötigten Fahrstunden und dem Bestehen der Prüfungen beim ersten Versuch erheblich variieren. Sie sollten mehrere Kostenpunkte einplanen:

  • Anmeldegebühr bei der Fahrschule
  • Kosten pro Theorieunterricht (oft in der Anmeldegebühr oder in Pauschalangeboten enthalten)
  • Kosten pro Standard-Praxisunterricht
  • Kosten pro Sonder-Praxisunterricht (Autobahn, Nacht, Landstraßen – diese sind in der Regel teurer)
  • Gebühren für den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest
  • Anmeldegebühr bei der Führerscheinstelle
  • Gebühren für die theoretische Prüfung (zu zahlen an die Prüfungsstelle wie TÜV/DEKRA)
  • Gebühren für die praktische Prüfung (zu zahlen an die Prüfungsstelle wie TÜV/DEKRA)
  • Kosten für Passfotos

Eine realistische Schätzung für einen Führerschein der Klasse B, ausgehend von einer durchschnittlichen Anzahl an praktischen Fahrstunden, liegt in der Regel zwischen 2.000 € und 3.500 € oder sogar mehr in größeren Städten oder wenn Sie viele zusätzliche Fahrstunden benötigen.

Gültigkeit des Führerscheins

Die Plastikkarte Ihres deutschen Führerscheins ist in der Regel 15 Jahre lang gültig. Dies ist eine administrative Gültigkeit für das Dokument selbst und erfordert, dass Sie vor Ablauf der Gültigkeit eine neue Karte beantragen. Die zugrunde liegende Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen B bleibt jedoch in der Regel lebenslang gültig, sofern sie nicht entzogen wurde. Für höhere Klassen (C, D) muss die Berechtigung selbst oft regelmäßig (in der Regel alle 5 Jahre) mit einer ärztlichen Untersuchung erneuert werden.

Die Probezeit

Wenn Sie Ihren ersten Führerschein erwerben (alle Klassen, gilt jedoch am häufigsten für Klasse B), unterliegen Sie ab dem Datum der Erteilung Ihres Führerscheins einer zweijährigen Probezeit. Während dieser Zeit gelten strengere Regeln für Verkehrsverstöße. Bestimmte Verstöße, insbesondere schwerwiegende („A-Verstöße“) oder zwei weniger schwerwiegende („B-Verstöße“), können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Obligatorische Teilnahme an einem Aufbauseminar.
  • Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.
  • In schweren Fällen oder bei wiederholten Verstößen sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Probezeit soll Fahranfänger zu besonderer Vorsicht und Verantwortung anhalten.

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Wenn Sie bereits einen Führerschein aus einem anderen Land besitzen, müssen Sie möglicherweise nicht das gesamte Verfahren durchlaufen.

  • EU-/EWR-Führerscheine: Führerscheine, die von einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, werden in Deutschland in der Regel vollständig anerkannt. Sie können damit bis zum Ablauf der Gültigkeit fahren und ihn dann in der Regel ohne erneute Prüfung in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen (es können jedoch besondere Vorschriften gelten, wenn Ihr Führerschein aufgrund der Umschreibung eines Nicht-EU-Führerscheins ausgestellt wurde).
  • Andere Länder: Führerscheine aus Ländern außerhalb der EU/des EWR können für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel bis zu 6 Monate nach der Wohnsitznahme) anerkannt werden. Danach müssen Sie ihn in der Regel umschreiben lassen. Die Voraussetzungen für die Umschreibung hängen vom Ausstellungsland und bilateralen Abkommen ab. In einigen Ländern müssen Sie möglicherweise nur die praktische Prüfung ablegen, in anderen müssen Sie sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung ablegen. In einigen Fällen müssen Sie möglicherweise auch einige praktische Fahrstunden absolvieren. Es ist wichtig, dass Sie sich bei der örtlichen Führerscheinstelle über die für Ihren Führerschein geltenden Vorschriften informieren.

Fazit

Der Erwerb des deutschen Führerscheins ist ein wichtiger Schritt zu mehr Mobilität und Unabhängigkeit. Der Prozess ist zwar mit Zeit, Mühe und Kosten verbunden, aber die gründliche Ausbildung vermittelt Ihnen das notwendige Wissen und die Fähigkeiten, um sich sicher im deutschen Straßenverkehr zu bewegen. Wenn Sie eine renommierte Fahrschule wählen, fleißig am Unterricht teilnehmen und sich gründlich auf die Prüfungen vorbereiten, sind Sie auf dem besten Weg zum Führerschein. Viel Erfolg!

Häufig gestellte Fragen

  • F: Wie lange dauert es in der Regel, bis man einen Führerschein der Klasse B erhält?
    • A: Die Dauer hängt stark davon ab, wie schnell Sie lernen, wie der Zeitplan der Fahrschule aussieht und wie schnell Sie Termine für die Prüfungen bekommen. Im Durchschnitt dauert es zwischen 3 und 9 Monaten, manchmal auch länger, wenn Sie viele Fahrstunden benötigen oder es zu Verzögerungen kommt.
  • F: Kann ich die theoretische und praktische Ausbildung auf Englisch absolvieren?
    • A: Viele Fahrschulen in größeren Städten oder Gegenden mit einem hohen Anteil an internationalen Einwohnern bieten Theorieunterricht und praktische Fahrstunden auf Englisch oder in anderen Sprachen an. Die theoretische Prüfung kann auch am Computer in mehreren Sprachen, darunter Englisch, abgelegt werden. Der Prüfer der praktischen Prüfung spricht jedoch in der Regel Deutsch, wobei Ihr Fahrlehrer Ihnen bei Bedarf oft mit Übersetzungen helfen kann. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei der Fahrschule Ihrer Wahl nach den Sprachoptionen.
  • F: Was passiert, wenn ich die theoretische oder praktische Prüfung nicht bestehe?
    • A: Keine Sorge, es kommt häufig vor, dass man eine Prüfung nicht besteht. Wenn Sie durchfallen, müssen Sie mindestens 14 Tage warten, bevor Sie die Prüfung wiederholen können. Die Prüfungsgebühr muss erneut entrichtet werden. Ihre Fahrschule wird Ihnen sagen, ob Sie vor der Wiederholung der Prüfung noch mehr Theorie lernen oder Fahrstunden nehmen müssen.
  • F: Ist der Erste-Hilfe-Kurs wirklich obligatorisch?
    • A: Ja, für den Erwerb aller Führerscheinklassen (AM, A1, A2, A, B, BE, L, T) ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundkurs obligatorisch. Damit wird sichergestellt, dass Sie über grundlegende Kenntnisse verfügen, um bei einem Unfall helfen zu können.
  • F: Kann ich während der Beantragung eines deutschen Führerscheins mit meinem ausländischen Führerschein fahren?
    • A: Wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind (mehr als 185 Tage im Jahr) und Ihr Nicht-EU-/Nicht-EWR-Führerschein länger als die anfängliche 6-monatige Anerkennungsfrist gültig ist, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen deutschen Führerschein zu erwerben. Das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein gilt als Fahren ohne Führerschein, was eine schwere Straftat darstellt. Es ist ratsam, den Umstellungsprozess vor Ablauf der 6 Monate zu beginnen.

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