alten führerschein abgeben

Alten Führerschein Abgeben


Ihr alter Führerschein: Wann Sie ihn tauschen müssen und wie der Prozess abläuft

Alten Führerschein Abgeben.Haben Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein? Oder vielleicht eine der ersten Plastikkarten, die vor 2013 ausgestellt wurden? Dann ist dieser Artikel für Sie relevant. Deutschland setzt derzeit eine EU-Richtlinie um, die vorsieht, dass alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine schrittweise gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden müssen. Es handelt sich um einen reinen Verwaltungsvorgang – Sie müssen keine neue Fahrprüfung ablegen. Aber es gibt Fristen, die Sie kennen sollten. Alten Führerschein Abgeben

Warum der Austausch notwendig ist

Der Hauptgrund für den verpflichtenden Umtausch ist die Harmonisierung und Standardisierung der Führerscheine innerhalb der Europäischen Union. Alle neu ausgestellten EU-Führerscheine haben das gleiche Scheckkartenformat, einheitliche Sicherheitsmerkmale und sind in einer zentralen Datenbank erfasst. Dies dient mehreren Zwecken: Alten Führerschein Abgeben

  1. Erhöhte Fährtssicherheit: Die neuen Karten sind deutlich fälschungssicherer als ältere Dokumente, insbesondere die alten Papierführerscheine.
  2. Standardisierung: Ein einheitliches Format erleichtert die Kontrolle im europäischen Ausland. Alten Führerschein Abgeben
  3. Aktualisierung von Daten: Die Umstellung ermöglicht die Aktualisierung der Fahrerlaubnisregister.
  4. Befristung des Dokuments: Zukünftige Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Dies betrifft jedoch nur die Gültigkeit des Dokuments, nicht der Fahrerlaubnis selbst (für Pkw- und Motorradklassen), solange keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen. Lkw- und Busführerscheinklassen (C, CE, D, DE) waren schon immer befristet und erfordern für die Verlängerung regelmäßige ärztliche Checks. Alten Führerschein Abgeben

Auch wenn Ihr alter Führerschein unbefristet ausgestellt wurde, verliert er ohne Umtausch seine Gültigkeit als Dokument nach Ablauf der für Ihre Alters- oder Ausstellungsgruppe festgelegten Frist.

Wer muss wann tauschen? Die Fristen

Die Umtauschpflicht betrifft alle Inhaber von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Fristen sind gestaffelt, um die Behörden nicht zu überlasten, und hängen davon ab, ob Sie noch einen Papierführerschein besitzen oder bereits eine (ältere) Plastikkarte haben. Alten Führerschein Abgeben

1. Fristen für Papierführerscheine (abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers):

Wenn Sie noch den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, richten sich die Fristen nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr des InhabersLetzter Umtauschtermin
Vor 195319. Januar 2033
1953 – 195819. Januar 2022 (Frist abgelaufen!)
1959 – 196419. Januar 2023 (Frist abgelaufen!)
1965 – 197019. Januar 2024 (Frist abgelaufen!)
1971 oder später19. Januar 2025

Hinweis: Für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 sind die ursprünglichen Fristen bereits verstrichen. Es ist dringend empfohlen, den Umtausch umgehend vorzunehmen, auch wenn die Frist überschritten ist. Alten Führerschein Abgeben

2. Fristen für Kartenführerscheine (ausgestellt zwischen 19.01.1999 und 18.01.2013, abhängig vom Ausstellungsjahr des Dokuments):

Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen, der aber vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, richten sich die Fristen nach dem Jahr der Ausstellung des Dokuments. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Führerscheins (Feld 4a). Alten Führerschein Abgeben

Ausstellungsjahr des KartenführerscheinsLetzter Umtauschtermin
1999 – 200119. Januar 2025
2002 – 200419. Januar 2026
2005 – 200719. Januar 2027
200819. Januar 2028
200919. Januar 2029
201019. Januar 2030
201119. Januar 2031
2012 – 18. Januar 201319. Januar 2032

Hinweis: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen erst nach Ablauf dieser Frist erneuert werden. Alle Führerscheine, deren Ausstellungdatum vor dem 19. Januar 2013 liegt, müssen spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht sein, unabhängig von den oben genannten Staffelungsterminen. Alten Führerschein Abgeben

Wie Sie Ihren Führerschein umtauschen

Der Umtauschprozess ist in der Regel unkompliziert, erfordert aber, dass Sie persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen (in einigen Fällen ist eine Antragstellung per Post möglich, aber selten). Alten Führerschein Abgeben

Wo stellen Sie den Antrag?

Die Zuständigkeit liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde (oft auch Führerscheinstelle genannt) Ihres aktuellen Wohnortes. In manchen Gemeinden oder Städten ist der Umtausch auch beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt möglich. Es ist ratsam, sich vorweg auf der Webseite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises zu informieren oder telefonisch anzufragen, welche Stelle zuständig ist und ob Sie einen Termin benötigen. Aufgrund des großen Andrangs kann es zu längeren Wartezeiten kommen, daher ist eine frühzeitige Terminvereinbarung empfehlenswert. Alten Führerschein Abgeben

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Um Ihren alten Führerschein umzutauschen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zum Nachweis Ihrer Identität und Ihres Wohnsitzes.
  2. Ihr alter Führerschein: Das Originaldokument (Papier oder alte Plastikkarte).
  3. Ein biometrisches Passfoto: Ein aktuelles Foto, das den Kriterien für biometrische Passfotos entspricht.
  4. Karteikartenabschrift (falls zutreffend): Dies ist möglicherweise der komplexeste Punkt, falls Sie Ihren ersten Führerschein nicht bei der Behörde erhalten haben, die jetzt für Sie zuständig ist. Eine Karteikartenabschrift enthält die Daten Ihrer ursprünglichen Fahrerlaubnis und wird von der Behörde ausgestellt, die Ihren allerersten Führerschein ausgestellt hat. Wenn Ihre ursprüngliche Ausstellungsbehörde (z. B. der Landkreis, in dem Sie Ihren Führerschein gemacht haben) nicht mit Ihrer aktuellen Wohnortbehörde identisch ist, müssen Sie diese Abschrift dort anfordern. Dies kann einige Tage oder Wochen dauern. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Umtauschbehörde, ob die Karteikartenabschrift automatisch angefordert wird oder ob Sie sich selbst darum kümmern müssen. Wenn Sie umgezogen sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Karteikartenabschrift benötigen. Alten Führerschein Abgeben

Der Ablauf vor Ort:

Sie legen die erforderlichen Dokumente vor, füllen gegebenenfalls ein Antragsformular aus und bezahlen die Gebühr. Die Gebühr für den Umtausch liegt in der Regel zwischen 25 und 30 Euro. Sie erhalten dann entweder sofort einen vorläufigen Führerschein oder eine Bestätigung über den Antrag. Der neue Kartenführerschein wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und Ihnen entweder per Post zugeschickt oder zur Abholung bei der Behörde bereitgelegt. Dies kann mehrere Wochen dauern. Ihr alter Führerschein wird in der Regel entwertet (z. B. durch Lochen) und Sie behalten ihn als Andenken oder er wird von der Behörde eingezogen. Alten Führerschein Abgeben

Was passiert mit Ihren Fahrerlaubnisklassen?

Ihre bisherigen Fahrerlaubnisklassen werden beim Umtausch in die neuen, EU-weit gültigen Klassen übertragen (Bestandsschutz). Ein alter Führerschein der Klasse 3 (die häufigste für Pkw) wird beispielsweise üblicherweise in die Klassen B, BE und L umgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben auch die Berechtigungen der alten Klassen C1 und C1E (für leichtere Lkw bis 7,5t bzw. inklusive Anhänger) erhalten, oft aber nur bis zum 50. Geburtstag oder danach mit regelmäßigen Gesundheitsprüfungen. Ihre zuständige Behörde wird Ihnen genau mitteilen, welche neuen Klassen Ihren alten entsprechen.

Was ist, wenn Sie die Frist verpassen?

Das Fahren mit einem nach Fristablauf ungültigen Dokument (Ihrem alten Führerschein) kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einem Verwarngeld von 10 Euro belegt werden. Wichtiger ist jedoch: Sie können sich im Falle einer Verkehrskontrolle nicht mehr ordnungsgemäß ausweisen. Ihre Fahrerlaubnis an sich erlischt durch das bloße Verpassen der Frist in der Regel zunächst nicht (im Gegensatz z.B. zu Lkw/Bus-Führerscheinen, deren Fahrerlaubnis nach Ablauf der Befristung erlischt). Sie besitzen weiterhin die Berechtigung, die eingetragenen Fahrzeugklassen zu führen. Sie müssen den Umtauschantrag lediglich so schnell wie möglich nachholen. Es droht Ihnen nicht die Strafe für “Fahren ohne Fahrerlaubnis”, solange Ihre Fahrerlaubnis nicht aus anderen Gründen (z.B. Entzug) ungültig ist. Es ist aber ratsam, den Umtausch rechtzeitig zu erledigen, um Stress und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Alten Führerschein Abgeben

Fazit

Der Umtausch Ihres alten Führerscheins ist ein notwendiger Schritt zur Anpassung an EU-Standards. Auch wenn die Fristen mancherorts schon abgelaufen sind, ist es nie zu spät, den Antrag zu stellen. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die genauen Modalitäten, vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin und halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit. Mit dem neuen EU-Kartenführerschein sind Sie nicht nur im Inland, sondern auch im europäischen Ausland wieder mit einem aktuellen und sicheren Dokument unterwegs.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Muss ich meinen alten Führerschein wirklich abgeben? Ja, nach Ablauf der für Sie geltenden Frist verliert Ihr altes Dokument die rechtliche Gültigkeit. Sie müssen es gegen den neuen EU-Kartenführerschein tauschen. Alten Führerschein Abgeben
  • Kann ich mit meinem alten Führerschein noch fahren, bis die Frist abgelaufen ist? Ja, bis zum Stichtag für Ihre Alters- oder Ausstellungsgruppe ist das alte Dokument noch gültig und Sie dürfen damit fahren.
  • Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse? Ihr alter Führerschein ist dann als Dokument ungültig. Das Fahren damit kann ein Verwarngeld zur Folge haben. Sie besitzen aber in der Regel weiterhin Alten Führerschein Abgebendie Fahrerlaubnis selbst. Sie müssen den Umtauschantrag so schnell wie möglich nachholen, um wieder ein gültiges Dokument zu besitzen.
  • Muss ich für den Umtausch erneut eine Fahrprüfung machen oder einen Gesundheitscheck vorlegen? Nein, der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsvorgang. Sie müssen keine neue Fahrprüfung ablegen. Ein Gesundheitscheck ist nur erforderlich, wenn Sie Lkw- oder Busklassen (C, D etc.) besitzen und diese verlängern müssen – dies ist jedoch ein separates Verfahren, das unabhängig vom allgemeinen Pflichtumtausch besteht. Für Pkw- und Motorradklassen ist kein Gesundheitscheck nötig.
  • Bleiben meine alten Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch erhalten? Ja, Ihre bisherigen Fahrerlaubnisklassen werden nach dem Prinzip des Bestandsschutzes in die neuen EU-Klassen umgeschrieben.
  • Was ist eine Karteikartenabschrift und brauche ich sie? Eine Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über Ihre ursprünglichen Fahrerlaubnisdaten, die von der Behörde ausgestellt wird, die Ihren allerersten Führerschein ausgestellt hat. Sie benötigen sie in der Regel, wenn Sie Ihren Umtausch bei einer anderen Behörde beantragen, als der, die Ihren ersten Führerschein ausgestellt hat (weil Sie z. B. umgezogen sind). Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer zuständigen Behörde.
  • Wie viel kostet der Umtausch? Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 25 und 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto.

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