als beifahrer führerschein verlieren

Als Beifahrer Führerschein Verlieren


Artikel: Als Beifahrer den Führerschein verlieren? Szenarien, Risiken und rechtliche Hintergründe

Als Beifahrer Führerschein Verlieren. Die Fahrt im Auto ist in den meisten Fällen eine einfache Angelegenheit: Eine Person fährt, die andere sitzt daneben und genießt die Fahrt oder unterhält sich. Doch was passiert, wenn während dieser Fahrt etwas schiefläuft? Kann es sein, dass Sie, obwohl Sie nicht am Steuer saßen, am Ende Ihren Führerschein verlieren? Als Beifahrer Führerschein Verlieren

Diese Frage mag auf den ersten Blick seltsam erscheinen. Schließlich ist in Deutschland grundsätzlich der Fahrer für das Fahrzeug und die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich. Doch die Rechtslage ist komplexer. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen Ihr Verhalten als Beifahrer schwerwiegende Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis haben kann. Als Beifahrer Führerschein Verlieren

In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Szenarien, unter denen Sie als Beifahrer in rechtliche Schwierigkeiten geraten können und wann dies im schlimmsten Fall zum Entzug Ihrer Fahrerlaubnis führen kann. Wir erklären Ihnen die relevanten rechtlichen Grundlagen und geben Ihnen einen Überblick über mögliche Strafen und Bußgelder Als Beifahrer Führerschein Verlieren.

Das Grundprinzip: Der Fahrer ist verantwortlich

Zunächst die gute Nachricht und der Ausgangspunkt: Als reiner Beifahrer sind Sie grundsätzlich nicht für die Verkehrsverstöße des Fahrers verantwortlich. Wenn der Fahrer zu schnell fährt, eine rote Ampel missachtet oder falsch parkt, liegt die alleinige Verantwortung bei ihm. Sie erhalten dafür normalerweise weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg, und schon gar nicht verlieren Sie Ihren Führerschein. Als Beifahrer Führerschein Verlieren

Dieses Prinzip basiert auf der Idee, dass nur die Person bestraft werden kann, die den Verstoß oder die Straftat tatsächlich begangen hat – in diesem Fall, wer das Fahrzeug geführt hat. Als Beifahrer Führerschein Verlieren

Wann Sie als Beifahrer in den Fokus geraten können: Die gefährlichen Szenarien

Auch wenn Sie nicht am Steuer sitzen, sind Sie nicht völlig von jeder Verantwortung befreit, insbesondere wenn Ihr Verhalten aktiv zur Gefahr beiträgt oder gegen Gesetze verstößt. Hier sind die wichtigsten Szenarien, in denen Sie als Beifahrer Ihren Führerschein riskieren können: Als Beifahrer Führerschein Verlieren

  1. Aktive Einwirkung auf das Fahrgeschehen: Stellen Sie sich vor, Sie greifen plötzlich ins Lenkrad, ziehen die Handbremse oder betätigen andere Bedienelemente des Fahrzeugs auf eine Weise, die die Verkehrssicherheit gefährdet. Solche Handlungen sind alles andere als ein Kavaliersdelikt. Sie können als “Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr” (gemäß § 315b Strafgesetzbuch – StGB) oder als “Nötigung” (gemäß § 240 StGB) gewertet werden. Wenn Sie durch Ihr Handeln Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden, handelt es sich um eine Straftat. Eine Verurteilung wegen einer solchen Straftat kann die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis zur Folge haben, da das Gericht oder die zuständige Behörde daraus auf Ihre Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen kann (§ 69 StGB, § 3 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz – StVG in Verbindung mit § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV).
  2. Anstiftung oder Beihilfe zu einer Straftat im Straßenverkehr: Sie fordern den Fahrer aktiv und eindringlich auf, eine Straftat zu begehen, z.B. deutlich zu schnell zu fahren, eine Verfolgungsjagd mit der Polizei zu initiieren oder unter Alkoholeinfluss zu fahren, obwohl Sie wissen, dass der Fahrer getrunken hat? Das kann als Anstiftung (§ 26 StGB) gewertet werden. Unterstützen Sie den Fahrer bei der Begehung der Straftat, z.B. indem Sie während einer Trunkenheitsfahrt Schlangenlinien ansagen oder die Polizei beobachten und warnen, kann dies Beihilfe (§ 27 StGB) darstellen. Die schwerwiegendsten Fälle betreffen häufig Trunkenheitsfahrten (§ 316 StGB). Wenn Sie den Fahrer dazu anstiften oder ihm Beihilfe leisten, obwohl Sie wissen, dass er fahruntüchtig ist, machen Sie sich mitschuldig. Dies kann für Sie als Beifahrer zu denselben Strafen wie für den Fahrer führen oder zumindest zu einer Strafe, die geringer ausfällt als die des Haupttäters. Eine Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einer Verkehrsstraftat kann ebenfalls die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis nach sich ziehen, da auch hier Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage gestellt wird.
  3. Verantwortung beim Begleiteten Fahren ab 17: Ein ganz konkreter Fall, in dem Sie als Beifahrer besondere Pflichten haben und bei deren Verletzung Ihren Führerschein verlieren können, ist das Begleitete Fahren ab 17 Jahren. Wenn Sie als Begleitperson im Fahrzeug sitzen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und Regeln einzuhalten (§ 48a FeV). Sie sind nicht der Fahrer, übernehmen aber eine wichtige Aufsichts- und Unterstützungsfunktion. Ihre Pflichten als Begleitperson umfassen unter anderem:
    • Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
    • Sie müssen seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
    • Sie dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (in Flensburg) haben.
    • Während der Fahrt dürfen Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol (0,5 Promille oder mehr oder jede Menge, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen vorliegen) oder Drogen stehen. Verletzen Sie eine dieser Pflichten, begehen Sie eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Das kann zu einem empfindlichen Bußgeld und Punkten in Flensburg führen. Das Überschreiten der Punkteschwelle (derzeit 8 Punkte) kann den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis zur Folge haben. Auch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss als Begleitperson kann direkt zum Entzug Ihrer Fahrerlaubnis führen, unabhängig von der Punktesituation.
    Die wichtigsten Pflichten und deren mögliche Konsequenzen für Sie als Begleitperson:Pflicht der BegleitpersonVerstoß gegen die PflichtMögliche Konsequenz für den Begleiter (Sie)Mindestalter 3017** JahrenUnterschreitung des Mindestalters zum Zeitpunkt der FahrtBußgeld (z.B. 70 €), 1 Punkt in FlensburgMindestens 5 Jahre ununterbrochener FahrerlaubnisbesitzBesitz der Fahrerlaubnis Klasse B für weniger als 5 JahreBußgeld (z.B. 70 €), 1 Punkt in FlensburgMaximal 1 Punkt im FahreignungsregisterMehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der FahrtBußgeld (z.B. 70 €), 1 Punkt in Flensburg. Erreicht oder überschreitet der Punktestand dadurch 8 Punkte, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.Nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen während der FahrtFahren mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder unter Drogeneinfluss als BegleiterHohes Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis.Beratende Funktion ausüben, z.B. beim Einparken, bei RoutenwahlNur passives Dabeisitzen, keine Unterstützung/Beratung bietenGilt nicht als pflichtwidrig im Sinne der Entziehung, aber widerspricht dem Sinn des begleiteten Fahrens.Wichtig: Die Begleitperson ist NICHT befugt, ins Fahrgeschehen einzugreifen, außer zur Abwendung unmittelbarer Gefahr!Wie Sie sehen, ist die Rolle als Begleitperson weit mehr als nur “dabei sein”. Sie tragen eine Mitverantwortung und können bei Regelverstößen Ihren eigenen Führerschein verlieren.
  4. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Gehört das Fahrzeug Ihnen oder sind Sie Halter des Fahrzeugs und lassen eine Person damit fahren, von der Sie wissen oder wissen müssten, dass sie keine gültige Fahrerlaubnis besitzt (weil sie nie eine hatte, sie entzogen wurde oder ein Fahrverbot besteht)? Dann machen Sie sich als Beifahrer oder auch nur als Fahrzeughalter strafbar (§ 21 StVG). Die Strafe kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sein. Auch diese Straftat kann dazu führen, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird, selbst wenn Sie gar nicht im Fahrzeug saßen, als die Person ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Ihre Beteiligung als Beifahrer (im Sinne des “Zulassens”) verschärft die Situation.
  5. Straftaten im oder mit dem Fahrzeug: Begehen Sie als Beifahrer eine andere Straftat (z.B. Drogenhandel, Raub, Urkundenfälschung) und das Fahrzeug dient dabei als Tatmittel oder Tatort, kann das Gericht in seltenen Fällen entscheiden, dass Sie aufgrund dieser Straftat generell ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. § 69 Abs. 1 StGB ermöglicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn jemand wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt wird, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, oder wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Auch wenn Sie nicht Fahrer waren, kann die Tat “im Zusammenhang mit dem Führen” stehen oder zeigen, dass Sie generell ungeeignet sind. Dies ist allerdings eher die Ausnahme und hängt stark vom Einzelfall ab.

Wie Sie Ihren Führerschein verlieren können: Die Mechanismen

Wenn eines der obengenannten Szenarien eintritt und Sie in rechtliche Schwierigkeiten geraten, gibt es zwei Hauptwege, auf denen Sie Ihre Fahrerlaubnis verlieren können: Als Beifahrer Führerschein Verlieren

  1. Gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB): Wenn Sie wegen einer Straftat (wie unter Punkt 1, 2, 4 oder unter Umständen 5 beschrieben) verurteilt werden, kann das Gericht im Urteil die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis anordnen. Dies geschieht in der Regel automatisch bei bestimmten Straftaten im Straßenverkehr (z.B. Trunkenheit im Verkehr als Fahrer), kann aber auch bei anderen Straftaten, die Ihre Eignung in Frage stellen, angeordnet werden. Bei der gerichtlichen Entziehung wird Ihr Führerschein sofort eingezogen und vernichtet. Eine Neuerteilung müssen Sie bei der Führerscheinstelle beantragen, frühestens nach Ablauf einer vom Gericht festgelegten Sperrfrist (oft 6 Monate bis mehrere Jahre).
  2. Behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV): Unabhängig von einem Strafverfahren kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis entziehen, wenn Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweisen. Dies kann passieren, wenn Sie durch wiederholte Verstöße (z.B. Punkte in Flensburg) auffällig werden oder wenn sich durch einmalige schwerwiegende Vergehen (auch als Beifahrer, wie z.B. aktiver Eingriff ins Geschehen oder schwere Pflichtverletzung als Begleitperson) zeigt, dass Sie die notwendige Eignung nicht mehr besitzen. Das Punktesystem spielt hier eine Rolle: Erreichen Sie 8 Punkte im Fahreignungsregister, entzieht die Behörde Ihre Fahrerlaubnis. Auch Bußgelder und Straftaten, an denen Sie als Beifahrer beteiligt waren (siehe Tabelle oben), können Punkte nach sich ziehen und so indirekt zum Entzug führen.Ein Überblick über die möglichen rechtlichen Folgen für Sie als Beifahrer in bestimmten Szenarien:Szenario als BeifahrerIhre Rolle/HandlungRelevante Rechtsgrundlage(n)Mögliche Konsequenz für Ihre FahrerlaubnisAllgemeine FahrtPassives Dabeisitzen bei Verstoß des Fahrers (z.B. zu schnell)Keine (für Sie)KeineAllgemeine FahrtAktives Eingreifen ins Steuer/Bremse, Gefahr verursachend§ 315b StGB, § 240 StGBGerichtliche Entziehung (§ 69 StGB) oder behördliche Entziehung bei fehlender Eignung (§ 3 StVG)Allgemeine FahrtAnstiftung/Beihilfe zu schwerer Verkehrs-Straftat (z.B. Trunkenheit am Steuer)§§ 26, 27 StGB i.V.m. z.B. § 316 StGBGerichtliche Entziehung (§ 69 StGB)Begleitetes Fahren (ab 17)Begleitperson mit > 1 Punkt im Fahreignungsregister§ 48a FeV, § 24a StVG, § 4 Abs. 2 StVGBußgeld, 1 Punkt. Bei Erreichen von 8 Punkten: Behördliche Entziehung (§ 3 StVG).Begleitetes Fahren (ab 17)Begleitperson unter Alkohol-/Drogeneinfluss während der Fahrt§ 48a FeV, § 24a StVGHohes Bußgeld, Punkte, Fahrverbot oder Behördliche Entziehung (§ 3 StVG).Fahrzeug gehört Ihnen oder sind HalterLassen Person ohne gültige Fahrerlaubnis fahren (Sie sind Beifahrer oder nicht dabei)§ 21 StVGGeld- oder Freiheitsstrafe, Gerichtliche Entziehung (§ 69 StGB) oder behördliche Entziehung (§ 3 StVG).Begehung einer Straftat im/mit dem FahrzeugBeteiligung als Beifahrer an einer anderen Straftat (z.B. Raub, Drogenhandel)§§ 25 ff. StGB, ggf. § 69 StGB, § 3 StVGIn Einzelfällen gerichtliche Entziehung (§ 69 StGB) bei festgestellter allgemeiner Ungeeignetheit.(Bitte beachten Sie: Diese Tabelle dient zur Veranschaulichung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die genauen Konsequenzen hängen immer vom Einzelfall, der Schwere des Verstoßes und der Entscheidung von Gerichten oder Behörden ab.) Als Beifahrer Führerschein Verlieren

Fazit: Seien Sie ein verantwortungsbewusster Beifahrer

Auch wenn die Hauptverantwortung beim Fahrer liegt, können Sie als Beifahrer durchaus in Situationen geraten, die Ihre eigene Fahrerlaubnis gefährden. Dies geschieht vor allem dann, wenn Sie: Als Beifahrer Führerschein Verlieren

  • Aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen und dadurch eine Gefahr schaffen.
  • Den Fahrer zu einer Straftat im Straßenverkehr anstiften oder ihm dabei helfen. Als Beifahrer Führerschein Verlieren
  • Ihre besonderen Pflichten als Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 verletzen. Als Beifahrer Führerschein Verlieren
  • Als Fahrze

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