125 alter führerschein

125 Alter Führerschein


Dein B-Führerschein und die 125ccm: Alles über den B196

Vielleicht hast du deinen Autoführerschein (Klasse B) schon seit vielen Jahren und spielst mit dem Gedanken, auf zwei Räder umzusteigen. Die Freiheit, sich auf einem wendigen Fahrzeug durch den Stadtverkehr zu schlängeln, schnell und unkompliziert von A nach B zu kommen oder einfach eine entspannte Tour über Land zu machen, klingt verlockend. Lange Zeit bedeutete der Wunsch, ein motorisiertes Zweirad zu fahren, den Erwerb einer separaten Motorradführerscheinklasse, wie beispielsweise der Klasse A1 für Leichtkrafträder bis 125 ccm.

Doch seit Anfang 2020 gibt es in Deutschland eine attraktive Alternative für dich, falls du bereits im Besitz eines B-Führerscheins bist: die sogenannte “Führerscheinerweiterung B196”. Umgangssprachlich wird sie oft als Möglichkeit bezeichnet, mit dem “alten Führerschein” 125er zu fahren. Aber was genau steckt dahinter? Ist das wirklich so einfach, und welche Voraussetzungen musst du erfüllen? Dieser Artikel nimmt dich mit auf eine Reise durch die Details der B196-Regelung und erklärt dir Schritt für Schritt, wie du zu deiner 125er-Freiheit gelangen kannst.

Was ist der B196 eigentlich? Kein neuer Führerschein, sondern eine Erweiterung

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen: Der B196 ist keine eigenständige Führerscheinklasse im klassischen Sinne. Stattdessen handelt es sich um einen Schlüsselzahlen-Eintrag in deinem bestehenden Führerschein der Klasse B. Konkret wird die Schlüsselzahl “196” in deinem Führerschein vermerkt, was dir erlaubt, zusätzlich zu den Fahrzeugen der Klasse B auch bestimmte Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen.

Das bedeutet für dich: Du musst keine komplette neue Führerscheinprüfung (weder Theorie noch Praxis) ablegen, wie es beim Erwerb einer separaten Motorradklasse der Fall wäre. Das macht den Weg zur 125ccm-Maschine spürbar einfacher und kostengünstiger, vorausgesetzt, du erfüllst die spezifischen Voraussetzungen.

Die Voraussetzungen für dich: Wer darf den B196 machen?

Diese Erweiterung steht nicht jedem B-Führerschein-Inhaber offen. Es gibt klare Kriterien, die du erfüllen musst, um überhaupt für die B196-Erweiterung in Frage zu kommen. Diese Kriterien stellen sicher, dass du über eine gewisse Fahrerfahrung verfügst, bevor du zusätzliche Fahrzeugklassen führen darfst.

Hier sind die Voraussetzungen, die du erfüllen musst, übersichtlich für dich aufgeführt:

VoraussetzungDetails
Besitz der Klasse BDu musst bereits im Besitz eines gültigen Pkw-Führerscheins (Klasse B) sein.
Mindestbesitz Kl. BDu musst deinen Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besitzen.
MindestalterDu musst mindestens 25 Jahre alt sein.
Nachweis einer SchulungDu musst die vorgeschriebene theoretische und praktische Schulung in einer Fahrschule erfolgreich absolviert haben.

Das bedeutet, wenn du gerade erst 18 geworden bist und den Autoführerschein frisch in der Hand hältst, musst du leider noch warten. Die Regelung zielt explizit auf erfahrene Autofahrer ab, die ihr Mobilitätsspektrum erweitern möchten.

Der Weg auf die 125er: Deine Schulung in der Fahrschule

Sobald du die genannten Voraussetzungen erfüllst, ist der nächste Schritt die Anmeldung in einer Fahrschule. Anders als bei einer klassischen Führerscheinprüfung, wo du dich auf eine Theorie- und eine Praxisprüfung vorbereitest, absolvierst du für den B196 eine vorgeschriebene Mindestanzahl an Unterrichtseinheiten. Es gibt am Ende keine Prüfung vor dem TÜV oder der DEKRA. Die Fahrschule bescheinigt dir lediglich die erfolgreiche und vollständige Teilnahme an der Schulung.

Der Umfang der Schulung ist gesetzlich festgelegt:

TrainingsartMindestanzahl an Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten)
Theoretische Schulung4 Unterrichtseinheiten (fahrzeugspezifischer A1-Unterricht)
Praktische Schulung5 Unterrichtseinheiten (Fahrstunden auf einem 125ccm-Leichtkraftrad)

Es ist wichtig zu wissen, dass die 5 praktischen Unterrichtseinheiten die gesetzliche Mindestanforderung darstellen. Je nach deinen Vorkenntnissen und deinem Lernfortschritt kann es sein, dass dein Fahrlehrer dir empfiehlt, weitere Fahrstunden zu nehmen, um dich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Die Fahrschule wird dir die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme erst ausstellen, wenn sie davon überzeugt ist, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erworben hast.

Nachdem du die Schulung abgeschlossen und die Bescheinigung von der Fahrschule erhalten hast, gehst du mit dieser Bescheinigung und deinem Personalausweis zur Führerscheinstelle deines Wohnortes. Dort beantragst du die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein. Du erhältst dann einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat, auf dem die Erweiterung vermerkt ist.

Welche Fahrzeuge darfst du mit B196 fahren?

Mit der eingetragenen Schlüsselzahl 196 in deinem B-Führerschein darfst du nun Leichtkrafträder fahren. Aber was genau sind das für Fahrzeuge? Die erlaubten Fahrzeuge entsprechen den Fahrzeugen der Führerscheinklasse A1, aber es gibt enge Grenzen:

FahrzeugtypSpezifikationen
LeichtkrafträderMax. Hubraum: 125 cm³
(Zweiräder)Max. Motorleistung: 11 kW
Verhältnis Leistung/Leergewicht: Max. 0,1 kW/kg

Das bedeutet für dich: Die gängigen 125ccm-Motorräder, Roller oder Leichtkraft-Quads, die diese Kriterien erfüllen, darfst du mit deinem B-Führerschein plus B196-Eintrag fahren. Größere oder leistungsstärkere Motorräder bleiben weiterhin den höheren Führerscheinklassen (A2, A) vorbehalten.

Die Grenzen des B196: Was du beachten musst

Auch wenn der B196 viele Freiheiten eröffnet, gibt es wichtige Einschränkungen, die du kennen musst, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben:

  1. Gültigkeit nur in Deutschland: Die wichtigste Einschränkung ist, dass die Berechtigung, 125er zu fahren, die du über den B196-Eintrag erhältst, ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands gilt. Im Ausland (auch in anderen EU-Ländern) wird dieser nationale Schlüsselzahlen-Eintrag in der Regel nicht anerkannt. Wenn du also planst, mit deiner 125er ins Ausland zu fahren, benötigst du dafür eine “echte” Führerscheinklasse A1, die du über eine Prüfung erwirbst.
  2. Kein Aufstieg zur nächsthöheren Klasse: Die B196-Erweiterung ist keine Vorstufe zu den Motorradklassen A2 oder A. Auch nach vielen Jahren Fahrpraxis mit der B196-Erweiterung kannst du nicht einfach die Prüfung für den A2 ablegen. Wenn du später einmal größere Motorräder fahren möchtest, musst du den „regulären“ Weg über die entsprechenden Führerscheinklassen (A1, A2, A) mit den dazugehörigen Prüfungen gehen. Der B196-Eintrag wird dabei nicht auf die obligatorische Fahrerfahrung für den Stufenaufstieg angerechnet.
  3. Keine vollwertige A1-Klasse: Obwohl du de facto Fahrzeuge der Klasse A1 führen darfst, bist du formal nicht im Besitz der Führerscheinklasse A1. Dies hat insbesondere Auswirkungen, wie oben beschrieben, auf die Gültigkeit im Ausland und die Möglichkeit zum Stufenaufstieg.

Kosten und Zeitaufwand für dich

Die Kosten für die B196-Erweiterung sind deutlich geringer als die für den Erwerb der vollständigen Klasse A1, da keine Prüfungsgebühren für TÜV/DEKRA anfallen und der Umfang der Pflichtstunden geringer ist. Die Kosten können je nach Fahrschule und Region variieren, liegen aber typischerweise im Bereich von 300 bis 800 Euro. Hinzu kommen die Verwaltungsgebühren bei der Führerscheinstelle für die Antragstellung und Ausstellung des neuen Führerscheins (meist zwischen 25 und 50 Euro).

Der Zeitaufwand hängt stark davon ab, wie schnell du die Pflichtstunden absolvieren kannst und wie viele zusätzliche Fahrstunden du eventuell benötigst. Die reine Schulung (9 vorgeschriebene Einheiten) kannst du theoretisch in wenigen Tagen absolvieren. Realistisch gesehen benötigst du aber wahrscheinlich ein bis zwei Wochen, bis du alle Stunden absolviert hast und die Fahrschule dir die Bescheinigung ausstellt. Danach kommt die Bearbeitungszeit bei der Führerscheinstelle hinzu, die ebenfalls einige Tage bis Wochen dauern kann, bis du deinen neuen Führerschein in Händen hältst.

Warum B196 für dich interessant sein könnte: Die Vorteile

Trotz der Einschränkungen bietet die B196-Erweiterung für viele erfahrene Autofahrer enorme Vorteile:

  • Einfacherer und schnellerer Weg: Du sparst dir die Vorbereitung und den Stress einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung.
  • Geringere Kosten: Im Vergleich zur vollwertigen A1-Ausbildung ist die B196-Schulung deutlich günstiger.
  • Erhöhte Mobilität: Du erschließt dir eine neue Form der Fortbewegung für den Alltag – sei es für den Weg zur Arbeit, Besorgungen oder einfach zum Vergnügen.
  • Wendigkeit und Parkvorteile: 125er sind leicht, wendig und oft einfacher zu parken als Autos, was besonders im Stadtverkehr ein Pluspunkt ist.
  • Geringer Verbrauch: 125ccm-Fahrzeuge sind in der Regel sehr sparsam im Verbrauch.

B196 vs. Klasse A1: Eine Gegenüberstellung für deine Entscheidung

Um dir die Entscheidung zu erleichtern, ob der B196 das Richtige für dich ist oder ob du vielleicht doch die vollwertige Klasse A1 anstreben solltest, hier eine direkte Gegenüberstellung:

MerkmalB196 (Schlüsselzahl)Klasse A1 (Führerscheinklasse)
VoraussetzungenBesitz Kl. B (min. 5 J.), min. 25 J. alt, SchulungMin. 16 Jahre alt, Theorie- & Praxisprüfung
PrüfungKeineJa (Theorie & Praxis)
GültigkeitNur DeutschlandEU/EWR-weit (und darüber hinaus mit internationalem FS)
AufstiegsmöglichkeitenKeine direkte (keine Anrechnung auf A2/A)Ja (Stufenaufstieg zu A2/A mit entsprechender Erfahrung)
KostenTypischerweise geringerTypischerweise höher
ZeitaufwandTypischerweise geringerTypischerweise höher (inkl. Prüfungsvorbereitung)
Formaler StatusErweiterung des B-FührerscheinsEigene Führerscheinklasse

Dein nächster Schritt

Wenn du die Voraussetzungen (mindestens 25 Jahre alt, B-Führerschein seit mindestens 5 Jahren) erfüllst und primär in Deutschland mit einem Leichtkraftrad bis 125 ccm unterwegs sein möchtest, dann ist die B196-Erweiterung eine hervorragende und unkomplizierte Möglichkeit für dich.

Dein Weg beginnt damit, eine Fahrschule in deiner Nähe zu kontaktieren, die B196-Schulungen anbietet. Informiere dich über die Kosten und die Organisation der Schulung. Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung beantragst du die Eintragung bei deiner zuständigen Führerscheinstelle. Bald darauf hältst du deinen neuen Führerschein mit dem B196-Eintrag in Händen und kannst legal und sicher auf deinem 125er durchstarten!

Fazit

Der B196 schließt eine Lücke und bietet erfahrenen Autofahrern über 25 eine attraktive und vergleichsweise einfache Möglichkeit, die Welt der 125ccm-Leichtkrafträder für sich zu entdecken. Er ist ideal für dich, wenn du Flexibilität im Nahbereich suchst, den Weg zur Arbeit erleichtern oder einfach nur den Fahrspaß auf zwei Rädern in Deutschland genießen möchtest, ohne den vollen Aufwand einer Motorradprüfung auf dich zu nehmen. Informiere dich genau über die Voraussetzungen und starte dein Abenteuer auf zwei Rädern!


FAQs – Häufig gestellte Fragen zum B196 für dich

Hier beantworten wir dir einige häufig gestellte Fragen rund um die B196-Erweiterung:

Ist der B196 ein eigener Führerschein? Nein, der B196 ist kein eigener Führerschein im Sinne einer neuen Fahrerlaubnisklasse. Es ist eine Erweiterung deines bestehenden Führerscheins der Klasse B, die durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 kenntlich gemacht wird. Formal bleibst du Inhaber der Klasse B mit der zusätzlichen Berechtigung, bestimmte Fahrzeuge der Klasse A1 zu führen.

Darf ich mit B196 im Ausland fahren? Nein. Die Berechtigung, die du durch den B196-Eintrag erhältst, ist ausschließlich auf das Inland (Deutschland) beschränkt. Im Ausland, auch in anderen EU-Ländern, wird diese nationale Schlüsselzahl nicht anerkannt. Für Fahrten im Ausland benötigst du die vollwertige Führerscheinklasse A1, die du durch Ablegen einer Theorie- und Praxisprüfung erwirbst.

Wann darf ich die B196-Erweiterung machen? Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und deinen Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen besitzen.

Wie lange dauert die Ausbildung für den B196? Die gesetzlich vorgeschriebene Schulung umfasst mindestens 4 theoretische und 5 praktische Unterrichtseinheiten (je 90 Minuten). Wie schnell du diese absolvieren kannst, hängt von der Fahrschule und deiner Verfügbarkeit ab. Rechne mit mindestens einer Woche für die Schulung selbst. Dazu kommt die Bearbeitungszeit bei der Führerscheinstelle für die Ausstellung des neuen Führers


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