Ihr Wegweiser durch den Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis in Deutschland
Umtausch Fahrerlaubnis. In Deutschland ist die Fahrerlaubnis, das Dokument, das Sie zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt, ein wichtiges Thema. Sei es, dass Sie eine alte, unbefristete Fahrerlaubnis besitzen, die umgetauscht werden muss, oder dass Sie mit einem ausländischen Führerschein nach Deutschland gezogen sind – der Prozess des “Umtauschs der Fahrerlaubnis” betrifft viele Menschen. Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Szenarien und erklärt, was Sie wissen müssen. Umtausch Fahrerlaubnis
Der Umtausch der Fahrerlaubnis bedeutet in der Regel, dass Ihr bisheriges Dokument in ein neues, in Deutschland und der EU gültiges Kartenführerscheinformat umgewandelt wird. Dies dient der Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union, der Verbesserung der Fälschungssicherheit und, im Falle von ausländischen Lizenzen, der Anerkennung Ihrer Fahrberechtigung nach deutschem Recht. Umtausch Fahrerlaubnis
Lassen Sie uns die häufigsten Gründe für den Umtausch betrachten und wie Sie dabei vorgehen.
1. Umtausch einer alten deutschen Fahrerlaubnis (Papierführerschein oder alter Kartenführerschein)
Besitzen Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein, oder einen unbefristeten Kartenführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde? Dann sind Sie vom gestaffelten Pflichtumtausch betroffen. Das Ziel ist, alle unbefristeten oder bis 2033 gültigen Fahrerlaubnisse durch neue, auf 15 Jahre befristete EU-Kartenführerscheine zu ersetzen. Die Befristung bezieht sich nur auf das Dokument, nicht auf die Fahrberechtigung selbst – es sei denn, es gibt gesundheitliche Auflagen für bestimmte Klassen (z.B. LKW/Bus). Nach Ablauf der 15 Jahre wird lediglich ein neues Dokument ausgestellt. Umtausch Fahrerlaubnis
Warum der Umtausch?
- EU-weite Einheitlichkeit: Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU harmonisiert sein.
- Fälschungssicherheit: Das neue Kartenformat bietet höhere Sicherheitsstandards.
- Aktualität der Daten: Daten wie Name und Adresse werden aktuell gehalten.
Fristen für den Umtausch:
Die Umtauschfristen sind gestaffelt, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Die Frist hängt entweder von Ihrem Geburtsjahr (für Papierführerscheine) oder vom Ausstellungsjahr Ihres Kartenführerscheins ab.
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers (bei Papierführerscheinen) | Stichtag für den Umtausch |
|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 – 1958 | 19. Juli 2024 |
| 1959 – 1964 | 19. Januar 2025 |
| 1965 – 1970 | 19. Januar 2026 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2027 |
| Anmerkung: Bei C/D Klassen gelten ggf. frühere Fristen aufgrund berufsbezogener Befristungen. |
| Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins (bei Ausstellung bis 18.01.2013) | Stichtag für den Umtausch |
|---|---|
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2025 |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2026 |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2027 |
| 2008 – 2010 | 19. Januar 2028 |
| 2011 – 2013 (ausgestellt bis 18.01.2013) | 19. Januar 2029 |
| Ab 2013 (ausgestellt ab 19.01.2013) | 19. Januar 2033 |
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Nach Ablauf der Frist ist Ihr altes Dokument ungültig. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie nach diesem Datum mit dem ungültigen Dokument fahren, auch wenn Ihre zugrundeliegende Fahrberechtigung weiterhin besteht. Dies kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Für Fahrten im Ausland kann es zu Problemen mit der Anerkennung kommen. Umtausch Fahrerlaubnis
Wie und wo erledigen Sie den Umtausch?
Sie beantragen den Umtausch bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde). In der Regel müssen Sie dafür persönlich erscheinen und einen Termin vereinbaren. Umtausch Fahrerlaubnis
Erforderliche Dokumente:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ihr aktueller Führerschein (Papier oder alter Kartenführerschein)
- Ein biometrisches Passfoto
- (Ggf. eine Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde, falls Ihr alter Papierführerschein nicht von Ihrer aktuellen Behörde ausgestellt wurde. Dies ist oft nur nötig, wenn die ursprünglichen Daten nicht digital vorliegen.)
Kosten: Die Kosten für den Umtausch liegen meist zwischen 25 und 30 Euro, können aber je nach Kommune variieren.
2. Umtausch einer EU/EWR-Fahrerlaubnis
Wenn Sie mit einem Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR – Island, Liechtenstein, Norwegen) nach Deutschland ziehen, wird Ihr Führerschein in der Regel ohne Einschränkungen anerkannt. Sie dürfen damit grundsätzlich weiterfahren, bis das Dokument abläuft. Umtausch Fahrerlaubnis
Wann müssen Sie umtauschen?
Ein Umtausch ist erst vorgeschrieben, wenn Ihr ausländischer EU/EWR-Führerschein abläuft. Da viele dieser Führerscheine unbefristet ausgestellt wurden (ähnlich den alten deutschen Lizenzen), trat mit der Einführung der 15-jährigen Befristungspflicht im Jahr 2013 eine Änderung ein: Diese unbefristeten EU/EWR-Lizenzen verlieren in Deutschland ihre Gültigkeit spätestens sechs Monate nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Um weiterfahren zu dürfen, müssen Sie ihn dann umtauschen. Für befristete EU/EWR-Führerscheine gilt diese Sechs-Monats-Frist nicht; Sie dürfen damit bis zum Ablaufdatum in Deutschland fahren. Umtausch Fahrerlaubnis
Warum sollten Sie eventuell früher umtauschen?
Auch wenn nicht sofort verpflichtend, kann ein freiwilliger Umtausch sinnvoll sein:
- Vereinfachung: Bei Verkehrskontrollen oder Anfragen kann die sofortige Vorlage eines deutschen Dokuments den Prozess erleichtern.
- Verlust/Diebstahl: Die Beantragung eines Ersatzführerscheins ist in Deutschland einfacher, wenn Sie bereits einen deutschen Datensatz besitzen, als wenn Sie sich mit der ausländischen Ausstellungsbehörde auseinandersetzen müssen. Umtausch Fahrerlaubnis
Wie und wo erledigen Sie den Umtausch?
Den Umtausch beantragen Sie ebenfalls bei der für Ihren deutschen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Auch hier ist meist ein persönlicher Termin erforderlich. Umtausch Fahrerlaubnis
Erforderliche Dokumente:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ihr aktueller EU/EWR-Führerschein
- Ein biometrisches Passfoto
- Eine Meldebescheinigung (zum Nachweis des Wohnsitzes)
- (Ggf. eine Übersetzung Ihres Führerscheins, falls dieser nicht in deutscher Sprache ist, obwohl dies bei gängigen EU/EWR-Lizenzen selten verlangt wird.)
Kosten: Die Kosten sind vergleichbar mit dem Umtausch alter deutscher Lizenzen, etwa 25-30 Euro.
Wichtig: Für den Umtausch eines gültigen EU/EWR-Führerscheins sind in der Regel keine Fahrprüfungen (Theorie oder Praxis) oder Gesundheitsuntersuchungen erforderlich, es sei denn, es gibt spezifische Bedenken oder Sie möchten zusätzliche Klassen anerkennen lassen, die in Deutschland andere Voraussetzungen haben (z.B. bestimmte LKW/Bus-Klassen).
3. Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat (Nicht-EU/EWR)
Dies ist das potenziell komplexeste Szenario. Wenn Sie mit einem Führerschein aus einem Land außerhalb der EU oder des EWR nach Deutschland ziehen, gelten strengere Regeln. Umtausch Fahrerlaubnis
Wie lange ist Ihre ausländische Fahrerlaubnis gültig?
Nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland dürfen Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein maximal sechs Monate fahren. Die zuständige Behörde kann diese Frist auf Antrag um weitere sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie nicht länger als 12 Monate in Deutschland bleiben werden (z.B. als Student oder für ein befristetes Projekt). Umtausch Fahrerlaubnis
Danach MÜSSEN Sie umtauschen!
Nach Ablauf dieser Frist (entweder 6 oder 12 Monate) ist Ihre ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr gültig. Um weiterhin legal fahren zu dürfen, müssen Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche umtauschen. Dies ist kein bloßer “Umtausch” im Sinne eines Dokumententauschs, sondern eine Umschreibung Ihrer ausländischen Berechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis. Umtausch Fahrerlaubnis
Wichtiger Faktor: Das Herkunftsland
Ob Sie für die Umschreibung eine theoretische und/oder praktische Fahrprüfung ablegen müssen, hängt maßgeblich davon ab, ob zwischen Deutschland und Ihrem Herkunftsland ein sogenanntes Anerkennungsabkommen besteht. Die Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) listet die Staaten auf, mit denen solche Abkommen existieren und für welche Klassen eine prüfungsfreie Umschreibung möglich ist. Umtausch Fahrerlaubnis
- Länder mit vollem Anerkennungsabkommen (Anlage 11 FeV): Für bestimmte Staaten (z.B. viele US-Bundesstaaten, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, Neuseeland, Schweiz, etc.) ist eine Umschreibung ohne theoretische und praktische Prüfung möglich. Sie müssen lediglich die erforderlichen Dokumente einreichen.
- Länder mit teilweisem Anerkennungsabkommen: Hier kann es sein, dass Teile der Prüfung erlassen werden (z.B. nur praktische Prüfung, aber keine Theorie, oder umgekehrt). Umtausch Fahrerlaubnis
- Länder ohne Anerkennungsabkommen: In diesem Fall müssen Sie in der Regel sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrprüfung in Deutschland vollständig ablegen. Sie benötigen dafür eine Fahrschulausbildung für die Prüfungsreife (eine vollständige Ausbildung ist oft nicht nötig, aber Übungsstunden zur Vorbereitung auf die deutsche Prüfung sind sehr ratsam). Umtausch Fahrerlaubnis
Wie und wo erledigen Sie den Umtausch/die Umschreibung?
Auch hier ist die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem deutschen Wohnsitz der Ansprechpartner. Ein persönlicher Termin ist unerlässlich. Umtausch Fahrerlaubnis
Erforderliche Dokumente:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ihr aktueller ausländischer Führerschein
- Ein biometrisches Passfoto
- Eine Meldebescheinigung
- Eine amtliche Übersetzung Ihres ausländischen Führerscheins (von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer)
- (Ggf. ein Nachweis über den ersten Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland, falls das Ausstellungsdatum nicht aus dem Führerschein hervorgeht)
- (Ggf. eine Bescheinigung über einen Sehtest – nicht älter als zwei Jahre)
- (Ggf. eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über “Sofortmaßnahmen am Unfallort” oder einem Erste-Hilfe-Kurs)
- (Ggf. Nachweise über abgelegte Prüfungen im Ausland)
- (Ggf. Nachweise über bestandene deutsche Theorie- und/oder Praxisprüfungen, falls erforderlich)
Kosten: Die Kosten für die Umschreibung eines Drittstaat-Führerscheins können deutlich höher sein, insbesondere wenn Prüfungen erforderlich sind. Sie setzen sich zusammen aus: Umtausch Fahrerlaubnis
- Bearbeitungsgebühr der Behörde (oft 30-50 Euro oder mehr)
- Kosten für Übersetzung des Führerscheins (ca. 30-60 Euro)
- Kosten für Sehtest (ca. 6-20 Euro)
- Kosten für Erste-Hilfe-Kurs (ca. 20-60 Euro, je nach Anbieter)
- FALLS NÖTIG: Gebühren für die theoretische und praktische Fahrprüfung (Prüfzentrum TÜV/DEKRA, plus Kosten für Übungsstunden bei der Fahrschule). Diese Kosten können schnell mehrere hundert Euro erreichen.
Zusammenfassung der Szenarien im Überblick
| Szenario | Grund für Umtausch | Frist | Prüfungen erforderlich? | Dokumente | Kosten |
|---|---|---|---|---|---|
| Alte deutsche FE | Gesetzlicher Pflichtumtausch (EU-Harmonisierung) | Gestaffelt nach Geburts- oder Ausstellungsjahr (siehe Tabelle oben), spätestens 19. Jan. 2033 | Nein | ID, alter FE, Foto (+ ggf. Karteikartenabschrift) | ca. 25-30 € |
| EU/EWR-FE | Spätestens bei Ablauf des ausländischen Dokuments | Bei unbefristeten Lizenzen: 6 Monate nach Wohnsitznahme in Dtl.; bei befristeten: bis Ablaufdatum FE | Nein (bei gültigen Lizenzen) | ID, EU/EWR-FE, Foto, Meldebescheinigung (+ ggf. Übersetzung) | ca. 25-30 € |
| Drittstaat-FE (Umschreibung) | Spätestens 6 oder 12 Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland | 6 Monate (ggf. Verlängerung auf 12 Monate auf Antrag) | Ja, falls kein/nur teilw. Anerkennungsabkommen (siehe Anlage 11 FeV) | ID, ausländer FE, Foto, Meldebescheinigung, Übersetzung, Sehtest, EH (+ ggf. Prüfbescheinigungen) | ca. 30-100+ € (ohne Prüfungen) bis zu mehreren hundert € (mit Prüfungen) |
Allgemeiner Ablauf des Umtauschs:
- Information: Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die genauen Anforderungen und benötigten Dokumente für Ihr spezifisches Szenario. Die Regeln und Verfahren können lokal leicht variieren. Umtausch Fahrerlaubnis
- Dokumente sammeln: Beschaffen Sie alle nötigen Unterlagen, einschließlich eines aktuellen biometrischen Passfotos. Planen Sie ggf. Zeit für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs oder Übersetzungen ein.
- Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die Wartezeiten können lang sein, planen Sie dies frühzeitig ein!
- Antrag stellen: Gehen Sie persönlich zum Termin, reichen Sie die Unterlagen ein und stellen Sie den Antrag auf Umtausch/Umschreibung.
- Gebühren bezahlen: Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühren.
- Auf den neuen Führerschein warten: Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen dauern. Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr neuer Kartenführerschein abholbereit ist. In der Zwischenzeit erhalten Sie ggf. eine vorläufige Fahrberechtigung oder Ihr alter Führerschein wird mit einem Stempel versehen, der die Beantragung dokumentiert (Dies ist bei Drittstaat-Lizenzen nach Ablauf der 6/12 Monate nicht der Fall, hier müssen Sie auf den neuen Führerschein warten). Umtausch Fahrerlaubnis
Wichtiger Hinweis: Planen Sie den Umtausch immer rechtzeitig ein, insbesondere wenn Fristen ablaufen oder Sie Prüfungen ablegen müssen. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder mit einem abgelaufenen Dokument kann ernsthafte Konsequenzen haben. Umtausch Fahrerlaubnis
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Muss ich meinen Führerschein in Deutschland umtauschen?
- Ja, wenn Sie eine alte deutsche Fahrerlaubnis (Papier oder vor 2013 ausgestellter unbefristeter Kartenführerschein) besitzen, aufgrund der gesetzlichen Fristen.
- Ja, wenn Sie einen unbefristeten EU/EWR-Führerschein besitzen, spätestens 6 Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland. Bei befristeten EU/EWR-Lizenzen spätestens bei Ablauf.
- Ja, wenn Sie einen Führerschein aus einem Drittstaat besitzen, spätestens 6 oder 12 Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland.
- Wo muss ich den Umtausch beantragen? Sie beantragen den Umtausch bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (auch Führerscheinstelle genannt) Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
- Brauche ich einen Termin? Ja, es ist dringend empfohlen und oft vorgeschrieben, online oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
- Muss ich eine Prüfung ablegen?
- Nein, in der Regel nicht beim Umtausch alter deutscher oder gültiger EU/EWR-Führerscheine.
- Ja, oft bei der Umschreibung von Drittstaat-Führerscheinen, abhängig vom Herkunftsland und eventuellen Anerkennungsabkommen (siehe Anlage 11 FeV).
- Wie lange dauert der Umtausch? Die Bearbeitungszeit kann variieren, oft dauert es mehrere Wochen von der Antragstellung bis zur Ausstellung des neuen Kartenführerscheins. Planen Sie dies ein und kümmern Sie sich rechtzeitig darum.
- Was passiert, wenn ich mit einem abgelaufenen oder nicht umgetauschten Führerschein fahre? Fahren mit einem nach Ablauf der Frist ungültigen Dokument (alter deutscher FE) ist eine Ordnungswidrigkeit. Fahren mit einer nach der Frist (6
