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Ihr Weg zum PKW-Führerschein: Alles über die Führerscheinklasse B und mehr

PKW Führerscheinklasse. Sie träumen davon, unabhängig mit dem Auto unterwegs zu sein? Sie möchten die Freiheit haben, spontan Orte zu erreichen, Freunde zu besuchen oder einfach nur eine Spritztour zu machen? Dann ist der PKW-Führerschein, in Deutschland hauptsächlich die Klasse B, Ihr erster Schritt in diese Richtung. Aber was genau bedeutet es, diesen Führerschein zu machen? Welche Fahrzeuge dürfen Sie damit fahren? Wie läuft die Ausbildung ab und welche Kosten kommen auf Sie zu? PKW Führerscheinklasse

Dieser Artikel führt Sie umfassend durch die Welt der PKW-Führerscheine in Deutschland. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Klassen, den Ablauf der Ausbildung, die Prüfungen und alles, was Sie sonst noch wissen müssen, um erfolgreich ans Ziel zu gelangen. PKW Führerscheinklasse

Die Basis: Führerscheinklasse B

Die Führerscheinklasse B ist die gängigste und grundlegendste Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen (PKW) in Deutschland. Wenn Sie im Allgemeinen vom „Autoführerschein“ sprechen, meinen Sie in der Regel diese Klasse. PKW Führerscheinklasse

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Fahrzeuge führen:

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder (Motorräder), die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h sind und keine dreirädrigen oder vierrädrigen Fahrzeuge der Klasse AM – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
  • Diese Fahrzeuge dürfen zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sein. PKW Führerscheinklasse

Anhänger mit Klasse B:

Hier wird es für viele interessant, da die Regeln für Anhänger nicht immer ganz einfach sind. Mit der Klasse B dürfen Sie auch Anhänger ziehen, allerdings unter bestimmten Bedingungen: PKW Führerscheinklasse

  1. Sie dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ziehen. In diesem Fall spielt die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs keine Rolle (solange das Gespann die technischen Möglichkeiten des Zugfahrzeugs nicht überschreitet).
  2. Sie dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt UND die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger) 3.500 kg nicht übersteigt.

Wenn Sie größere oder schwerere Anhänger ziehen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B (Code 96 oder Klasse BE). Dazu später mehr.

Altersanforderungen für Klasse B:

Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse B beträgt 18 Jahre. Es gibt jedoch eine beliebte Ausnahme: Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17).

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Die Klasse B17

Sie möchten schon mit 17 Jahren Fahrerfahrung sammeln? Das ist in Deutschland durch das Modell des Begleiteten Fahrens möglich. Hierbei erhalten Sie nach bestandener Prüfung eine Prüfungsbescheinigung, die Ihnen erlaubt, Kraftfahrzeuge der Klasse B (und B17) zu führen, solange eine in der Bescheinigung namentlich genannte Begleitperson mitfährt. PKW Führerscheinklasse

Voraussetzungen für das Begleitete Fahren:

  • Sie können frühestens sechseinhalb Monate vor Ihrem 17. Geburtstag mit der Ausbildung beginnen.
  • Die theoretische Prüfung können Sie frühestens 3 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen.
  • Die praktische Prüfung können Sie frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen.
  • Die Begleitperson(en) müssen in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragen sein.
  • Die Begleitperson(en) müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (oder der alten Klasse 3) sein und dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg haben.
  • Die Begleitperson darf während der Fahrt nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und muss als Ansprechpartner für Sie zur Verfügung stehen. PKW Führerscheinklasse

Mit Ihrem 18. Geburtstag wird Ihre Prüfungsbescheinigung automatisch zur „richtigen“ Fahrerlaubnis im Kartenformat umgetauscht. Das Begleitete Fahren bietet den Vorteil, dass Sie unter Aufsicht erfahrener Fahrer wertvolle Praxis sammeln können, was oft zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führt. PKW Führerscheinklasse

Erweiterungen der Klasse B: B96 und BE für größere Anhänger

Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber bestimmte Grenzen nicht reißt, bieten sich die Erweiterungen B96 oder BE an. PKW Führerscheinklasse

  • Code 96 (B96): Dies ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern ein Zusatz (ein Code) zur Klasse B. Damit dürfen Sie Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug + Anhänger) führen, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt UND die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg beträgt. Um diesen Code zu erhalten, müssen Sie an einer speziellen Schulung in einer Fahrschule teilnehmen (Theorie und Praxis), aber keine zusätzliche Prüfung ablegen.
  • Klasse BE: Mit der Klasse BE dürfen Sie Fahrzeugkombinationen führen, bei denen das Zugfahrzeug der Klasse B entspricht und der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg hat. Die Obergrenze für die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination liegt somit bei 7.000 kg (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger – theoretisch, praktisch limitiert durch die Anhängelast des Zugfahrzeugs). Für den Erwerb der Klasse BE ist eine praktische Prüfung erforderlich, nachdem Sie die entsprechende Ausbildung in der Fahrschule absolviert haben. PKW Führerscheinklasse

Hier eine Übersicht der PKW-Führerscheinklassen und ihrer Anhängerberechtigungen:

KlasseMindestalter (regulär)Fahrzeuge (Zugfahrzeug)Anhänger (zul. Gesamtmasse)Max. zul. Gesamtmasse der KombinationAnmerkungen
B18 (17 mit BF17)Kfz bis 3.500 kg zGM, max. 8 Pers. plus Fahrerbis 750 kg zGM ODER > 750 kg zGM, wenn <= Leermasse Zugfahrzeug UNDbis 3.500 kgStandard PKW-Führerschein
B1717Kfz bis 3.500 kg zGM, max. 8 Pers. plus Fahrerwie Klasse Bbis 3.500 kgBegleitetes Fahren, nur mit Begleitperson
B9618Kfz bis 3.500 kg zGM, max. 8 Pers. plus Fahrer> 750 kg zGMbis 4.250 kgNur Schulung, keine Prüfung
BE18Kfz bis 3.500 kg zGM, max. 8 Pers. plus Fahrerbis 3.500 kg zGMbis 7.000 kgZusätzliche praktische Prüfung nötig

(Bitte beachten Sie: zGM = zulässige Gesamtmasse)

Der Weg zum Führerschein der Klasse B: Ausbildung und Prüfung

Der Erwerb des Führerscheins ist ein Prozess, der aus mehreren Schritten besteht.

  1. Antragstellung bei der Führerscheinstelle: Bevor Sie überhaupt mit der Ausbildung beginnen, sollten Sie Ihren Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Führerscheinstelle (Straßenverkehrsamt oder ähnliche Behörde) einreichen. Dies ist wichtig, da die Bearbeitung des Antrags einige Wochen dauern kann und Ihr Antrag genehmigt sein muss, bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen dürfen. Für den Antrag benötigen Sie in der Regel:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Biometrisches Passbild
    • Sehtestbescheinigung von einem Augenarzt oder Optiker
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (oft “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort” oder ein erweiterter Kurs)
  2. Wahl der Fahrschule: Nehmen Sie sich Zeit, eine Fahrschule zu wählen, die zu Ihnen passt. Achten Sie auf Transparenz bei den Kosten, die Qualifikation der Fahrlehrer und das Lernmaterial.
  3. Theoretische Ausbildung: Sie müssen eine bestimmte Anzahl von Theoriestunden besuchen. Für den Ersterwerb der Klasse B sind in der Regel 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) zu den Grundstoffthemen für alle Klassen und 2 Doppelstunden Spezialstoff für die Klasse B vorgeschrieben. In diesen Stunden lernen Sie Verkehrsregeln, Schilder, richtiges Verhalten im Straßenverkehr, technische Grundlagen und vieles mehr.
  4. Praktische Ausbildung: Die Anzahl der Fahrstunden hängt stark von Ihrem individuellen Lernfortschritt und Talent ab. Es gibt Pflichtfahrten (sogenannte “Sonderfahrten”), die vorgeschrieben sind:
    • 5 Überlandfahrten (Landstraße)
    • 4 Autobahnfahrten
    • 3 Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung
    Zusätzlich zu diesen Pflichtstunden absolvieren Sie Übungsstunden, in denen Sie Grundfahraufgaben (wie Einparken, Wenden) lernen und das Fahren im Verkehr üben. Ihr Fahrlehrer entscheidet, wann Sie bereit für die praktische Prüfung sind.
  5. Theoretische Prüfung: Nachdem Sie die vorgeschriebenen Theoriestunden besucht haben und sich sicher fühlen (viele Fahrschulen bieten Vortests an), melden Sie sich zur theoretischen Prüfung an. Diese legen Sie bei einer Technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA, je nach Bundesland) ab. Die Prüfung erfolgt am Computer und besteht aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit Bild- oder Filmsequenzen. Sie dürfen eine bestimmte Anzahl von Fehlerpunkten nicht überschreiten, um zu bestehen.
  6. Praktische Prüfung: Wenn Sie die Theorie bestanden haben und Ihr Fahrlehrer Sie für prüfungsreif hält, melden Sie sich zur praktischen Prüfung an. Auch diese findet bei TÜV oder DEKRA statt. Ein Prüfer sitzt während der Fahrt im Auto und beobachtet Ihr Fahrverhalten. Die Prüfung dauert in der Regel 30 bis 55 Minuten (reine Fahrzeit) und umfasst Stadtfahrten, Überland- oder Autobahnabschnitte sowie Grundfahraufgaben.
  7. Erteilung der Fahrerlaubnis: Herzlichen Glückwunsch! Haben Sie beide Prüfungen bestanden und wurde Ihr Antrag von der Führerscheinstelle genehmigt, erhalten Sie nach bestandener praktischer Prüfung sofort Ihre vorläufige Fahrerlaubnis oder direkt den EU-Kartenführerschein. PKW Führerscheinklasse

Was kostet der PKW-Führerschein?

Die Kosten für den Führerschein variieren stark je nach Region, Fahrschule und vor allem nach Ihrem persönlichen Lernfortschritt. Es ist schwer, einen genauen Betrag zu nennen, aber hier ist eine Schätzung, aus welchen Posten sich die Kosten zusammensetzen: PKW Führerscheinklasse

KostenpunktGeschätzte Kosten (Spanne)Erläuterung
Grundbetrag/Anmeldegebühr Fahrschule200 – 500 €Deckt theoretischen Unterricht, Verwaltungsaufwand der Fahrschule.
Theoriestunden (Lernmaterial)50 – 150 €Kosten für Online-Lernsysteme, Apps oder Bücher.
Übungsfahrstunden50 – 80 € pro StundeAnzahl stark variabel (oft 20-40 Stunden oder mehr nötig).
Sonderfahrten (Pflichtfahrten)60 – 90 € pro StundeTeurer pro Stunde (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht).
Vorstellung zur Theorieprüfung50 – 100 €Gebühr der Fahrschule für die Anmeldung und Bereitstellung.
Vorstellung zur Prakt. Prüfung150 – 250 €Gebühr der Fahrschule für die Anmeldung, Fahrzeugbereitstellung, Fahrlehrer.
Prüfgebühren (TÜV/DEKRA)ca. 23 € (Theorie)Gebühr für die amtliche Prüfstelle.
ca. 115 € (Praxis)Gebühr für die amtliche Prüfstelle.
Amtliche Gebühren40 – 80 €Kosten bei der Führerscheinstelle (Antrag, Ausstellung des Kartenführerscheins).
Sehtest6 – 10 €Kosten beim Optiker oder Augenarzt.
Erste-Hilfe-Kurs30 – 60 €Kosten für die Teilnahme.
Biometrisches Passbild10 – 20 €Kosten für Fotos.
Gesamtkosten (Schätzung)ca. 1.800 – 3.500 €Kann je nach Region und Eigenleistung variieren!

Wie Sie sehen, sind die Gesamtkosten stark von der Anzahl der benötigten Übungsfahrstunden abhängig. Vergleichen Sie die Preise pro Fahrstunde und den Grundbetrag bei verschiedenen Fahrschulen.

Gültigkeit des Führerscheins

Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte EU-Kartenführerscheine sind 15 Jahre lang gültig. Dies bezieht sich jedoch auf die Gültigkeit des Dokuments (der Plastikkarte), nicht auf die eigentliche Fahrerlaubnis (Ihr Recht, ein Fahrzeug zu führen). Das bedeutet, die Karte muss nach 15 Jahren erneuert werden (mit neuem Foto und aktualisierten Daten), aber Sie müssen keine erneute Fahrprüfung ablegen (sofern Sie die Klasse B oder BE nicht gewerblich nutzen). Für ältere Führerscheine gibt es Übergangsfristen für den Umtausch. PKW Führerscheinklasse

Tipps für Ihren Weg zum Führerschein

  • Frühzeitig anmelden: Besonders bei BF17 ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig bei der Führerscheinstelle einzureichen.
  • Fahrschulen vergleichen: Holen Sie Angebote ein, lesen Sie Erfahrungsberichte und sprechen Sie vielleicht mit aktuellen oder ehemaligen Fahrschülern.
  • Regelmäßig lernen: Nehmen Sie die Theorie nicht auf die leichte Schulter. Nutzen Sie Lern-Apps und machen Sie Übungsprüfungen.
  • Fragen stellen: Scheuen Sie sich nicht, Ihren Fahrlehrer alles zu fragen, was Sie beschäftigt – sei es in der Theorie oder Praxis.
  • Realistisch bleiben: Jeder lernt unterschiedlich schnell. Setzen Sie sich nicht unter Druck, wenn Sie mehr Fahrstunden benötigen als ein Freund.
  • Üben, üben, üben: Wenn Sie die Möglichkeit haben (z.B. mit BF17), sammeln Sie so viel Fahrerfahrung wie möglich.

Der Erwerb des PKW-Führerscheins ist eine Investition in Ihre persönliche Mobilität und Freiheit. Es erfordert Zeit, Engagement und natürlich auch Geld. Aber mit der richtigen Vorbereitung und dem passenden Partner – Ihrer Fahrschule – ist dieses Ziel für Sie absolut erreichbar. PKW Führerscheinklasse


Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum PKW-Führerschein (Klasse B)

F: Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis ich den Führerschein der Klasse B habe? A: Das ist sehr individuell und hängt von Ihrer Lernbereitschaft, der Verfügbarkeit der Fahrschule und den Terminen für die Prüfungen ab. Wenn Sie intensiv lernen und regelmäßig Fahrstunden nehmen können, ist es theoretisch möglich, in 3 bis 6 Monaten fertig zu sein. Realistisch sollten Sie aber eher 6 bis 12 Monate einplanen, besonders wenn Sie die Ausbildung neben Schule oder Beruf machen. PKW Führerscheinklasse

F: Darf ich mit dem Klasse B Führerschein auch Motorroller oder Leichtkrafträder fahren? A: Nein, die Klasse B berechtigt Sie primär zum Führen von Kraftwagen bis 3.500 kg zGM. Für Motorroller bis 50 ccm und 45 km/h benötigen Sie mindestens die Klasse AM. Für Leichtkrafträder (meist bis 125 ccm) benötigen Sie die Klasse A1 oder bei Vorbesitz der Klasse B und einer zusätzlichen theoretischen/praktischen Schulung den Eintrag B196 (ohne extra Prüfung). PKW Führerscheinklasse

F: Was passiert, wenn ich bei einer Prüfung durchfalle? A: Das ist kein Weltuntergang. Sie können die Prüfung wiederholen. Nach einer nicht bestandenen theoretischen Prüfung müssen Sie in der Regel etwa 2 Wochen warten, bevor Sie zur Wiederholungsprüfung antreten dürfen. Nach einer nicht bestandenen praktischen Prüfung müssen Sie ebenfalls eine gewisse Wartezeit einhalten (mindestens 2 Wochen), um eventuelle Mängel zu beheben, und weitere Fahrstunden nehmen, bevor Sie erneut antreten können. PKW Führerscheinklasse

F: Darf ich mit meinem deutschen Klasse B Führerschein im Ausland fahren? A: Ja, der EU-Kartenführerschein wird in allen Mitglied PKW Führerscheinklasse


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