neue führerscheinregelung

Neue Führerscheinregelung


Die Neue Führerscheinregelung: Was Sie Wissen Müssen

Neue Führerscheinregelung. Als Verkehrsteilnehmer in Deutschland sind Sie direkt von den geltenden Regeln betroffen. Der Führerschein ist dabei Ihr zentrales Dokument, das Ihre Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr nachweist. Doch die Vorschriften rund um den Führerschein sind nicht statisch. Immer wieder gibt es Anpassungen, sei es aufgrund europäischer Vorgaben, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Vereinfachung administrativer Prozesse.

In den letzten Jahren gab es einige relevante Änderungen und Neuregelungen, die für viele Fahrerinnen und Fahrer von Bedeutung sind oder es bald sein werden. Dieser Artikel informiert Sie umfassend über die wichtigsten Punkte der “neuen Führerscheinregelung”, erklärt, was diese Änderungen für Sie persönlich bedeuten und wie Sie sicherstellen, dass Ihr Führerschein immer den aktuellen Anforderungen entspricht. Neue Führerscheinregelung

Warum gibt es überhaupt “neue” Führerscheinregelungen?

Die Anpassungen im Führerscheinwesen haben verschiedene Gründe:

  1. EU-Harmonisierung: Ein wesentlicher Treiber ist die Europäische Union. Ziel ist ein einheitlicher Führerschein innerhalb der EU, der Fälschungssicherheit erhöht und die gegenseitige Anerkennung vereinfacht. Die dritte EU-Führerscheinrichtlinie (die den aktuellen Kartenführerschein eingeführt hat) und die Diskussionen um eine mögliche vierte Richtlinie sind hierbei zentrale Punkte. Neue Führerscheinregelung
  2. Erhöhung der Verkehrssicherheit: Neue Regelungen können darauf abzielen, die Ausbildung zu verbessern, das Fahren bestimmter Fahrzeugklassen sicherer zu machen oder die Eignung von Fahrern regelmäßiger zu überprüfen (auch wenn letzteres oft kontrovers diskutiert wird). Neue Führerscheinregelung
  3. Anpassung an technische Entwicklungen: Die Einführung neuer Fahrzeugtypen (z. B. Elektroautos) oder die Möglichkeit digitaler Dokumente erfordern ebenfalls Anpassungen der Vorschriften.
  4. Vereinfachung und Modernisierung: Manchmal dienen Änderungen auch einfach dazu, veraltete Regelungen abzulösen oder Verwaltungsabläufe zu modernisieren. Neue Führerscheinregelung

Die “neue Führerscheinregelung” ist also eher ein fortlaufender Prozess von Anpassungen als eine einzelne, plötzliche Änderung. Aktuell stehen vor allem der verpflichtende Umtausch alter Führerscheine und Neuerungen bei den Fahrerlaubnisklassen B im Fokus. Neue Führerscheinregelung

Der Stufenplan zum Führerscheinumtausch: Eine Verpflichtung für Viele

Eine der bedeutendsten “neuen” Regelungen, die Sie direkt betreffen könnte, ist der gestaffelte und verpflichtende Umtausch von alten Papierführerscheinen und unbefristeten Kartenführerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Neue Führerscheinregelung

Warum der Umtausch? Der Umtausch dient primär der Umsetzung der dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Durch den Umtausch erhalten alle Fahrerinnen und Fahrer den neuen, befristeten (15 Jahre gültigen) und fälschungssicheren Kartenführerschein im Scheckkartenformat. Dieser ist innerhalb der EU einheitlich und soll die Verwaltung und Kontrolle erleichtern. Neue Führerscheinregelung

Wer ist betroffen? Betroffen sind alle, die noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, sowie Besitzer von unbefristeten Kartenführerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Neue Führerscheinregelung

Gibt es Fristen? Ja, der Umtausch erfolgt nicht auf einmal, sondern gestaffelt nach bestimmten Fristen. Diese Staffelung soll die Führerscheinstellen entlasten. Die Fristen sind abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers (bei Papierführerscheinen) oder dem Ausstellungsjahr (bei Kartenführerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden). Neue Führerscheinregelung

Hier sind die aktuellen Fristen im Überblick:

Ausstellungsdatum (Papierführerschein)Geburtsjahr (Kartenführerschein vor 19.01.2013)Umtauschfrist bis spätestens
bis 1998vor 195319.01.2033
bis 19981953 – 195819.01.2022 (verlängert auf 19.07.2022)
bis 19981959 – 196419.01.2023
bis 19981965 – 197019.01.2024
bis 19981971 oder später19.01.2025
1999 – 2000(unabhängig vom Geburtsjahr)19.01.2026
2001 – 2002(unabhängig vom Geburtsjahr)19.01.2027
2003 – 2004(unabhängig vom Geburtsjahr)19.01.2028
2005 – 2006(unabhängig vom Geburtsjahr)19.01.2029
2007 – 2008(unabhängig vom Geburtsjahr)19.01.2030
2009 – 2010(unabhängig vom Geburtsjahr)19.01.2031
2011 – 2012(unabhängig vom Geburtsjahr)19.01.2032
ab 19.01.2013(unabhängig vom Geburtsjahr)19.01.2033

Bitte beachten Sie die Korrektur der Frist für die Jahrgänge 1953-1958, die ursprünglich der 19. Januar 2022 war und bis zum 19. Juli 2022 verlängert wurde.

Wichtiger Hinweis für vor 1953 Geborene: Wenn Sie vor 1953 geboren sind und noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen erst am 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Dies soll sicherstellen, dass niemand ausschließlich wegen des Umtauschs seinen Führerschein verliert, wenn er aus Altersgründen vielleicht keine Fahrpraxis mehr hat.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen? Streng genommen ist Ihr Führerschein nach Ablauf der Frist ungültig. Das Führen eines Fahrzeugs mit einem ungültigen Dokument kann ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Es handelt sich dabei aber nicht um das Fahren ohne Fahrerlaubnis (was eine Straftat wäre), solange die Fahrerlaubnis an sich (also die Berechtigung zum Fahren) weiterhin besteht. Es ist jedoch dringend ratsam, die Frist einzuhalten, um Komplikationen zu vermeiden. Neue Führerscheinregelung

Wie läuft der Umtausch ab? Sie müssen den Umtausch bei der zuständigen Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort beantragen. Dazu benötigen Sie in der Regel:

  • Ihren alten Führerschein
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift (falls Ihr alter Führerschein nicht von Ihrer aktuellen Wohnortbehörde ausgestellt wurde)

Ihr alter Führerschein kann nach dem Umtausch auf Wunsch entwertet und als Erinnerungsstück behalten werden.

Neuerungen bei der Fahrerlaubnisklasse B: B197 und B196

Auch innerhalb der beliebtesten Fahrerlaubnisklasse B (Pkw bis 3,5t) gab es relevante Änderungen, die Ihnen neue Möglichkeiten eröffnen können:

Schlüsselzahl 197: Fahren lernen auf Automatik, Schalten erlaubt Seit April 2021 gibt es die Möglichkeit, den praktischen Teil der Führerscheinprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abzulegen und dennoch eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu erhalten. Neue Führerscheinregelung

  • Wie funktioniert das? Sie absolvieren einen Teil Ihrer praktischen Ausbildung auf einem Schaltwagen (mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten) und weisen dies gegenüber dem Fahrlehrer nach. Anschließend machen Sie eine kurze Testfahrt (mindestens 15 Minuten) mit dem Fahrlehrer, die dessen Kompetenz bescheinigt. Die eigentliche praktische Prüfung legen Sie dann auf einem Automatikfahrzeug ab. Neue Führerscheinregelung
  • Was ändert sich im Führerschein? In Ihrem neuen Führerschein wird die Schlüsselzahl 197 eingetragen (z. B. B 197). Diese Zahl besagt, dass trotz Automatikprüfung die Berechtigung zum Fahren von Schaltwagen besteht.
  • Vorteil: Die Automatikprüfung wird von vielen als einfacher empfunden. Gleichzeitig behalten Sie die Flexibilität, auch Schaltwagen fahren zu dürfen.
  • Wichtig: Die Eintragung der Schlüsselzahl 197 beschränkt automatisch alle zukünftigen, auf Klasse B aufbauenden Klassen (wie BE, C1, C, D1, D) auf Automatikgetriebe, sofern die Eignung nicht durch eine separate Schaltwagenprüfung für diese spezifische Klasse nachgewiesen wird.

Schlüsselzahl 196: Erweiterung der Klasse B auf leichte Motorräder (125cc) Seit Januar 2020 können Sie mit Ihrer Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125ccm, max. 11 kW Motorleistung, Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg) fahren, ohne eine vollständige Motorradprüfung ablegen zu müssen. Neue Führerscheinregelung

  • Voraussetzungen:
    • Besitz der Pkw-Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren.
    • Mindestalter 25 Jahre.
    • Absolvierung einer speziellen Schulung in einer Fahrschule (mindestens 4 Theorieeinheiten à 90 Minuten und 5 Praxiseinheiten à 90 Minuten). Es ist keine Prüfung vorgeschrieben, aber die Fahrschule muss die erfolgreiche Teilnahme bescheinigen.
  • Was ändert sich im Führerschein? Nach Vorlage der Schulungsbescheinigung bei der Führerscheinstelle wird die Schlüsselzahl 196 in Ihre Fahrerlaubnis eingetragen (z. B. B 196).
  • Vorteil: Sie können legal 125er Roller oder Motorräder fahren, was besonders im Stadtverkehr oder für kürzere Strecken attraktiv sein kann, ohne den Aufwand und die Kosten einer vollwertigen A1-Ausbildung mit Prüfung.
  • Einschränkungen: Die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 gilt nur in Deutschland. Im Ausland (auch in anderen EU-Ländern) dürfen Sie mit dieser Eintragung keine A1-Fahrzeuge fahren, es sei denn, das jeweilige Land hat eine ähnliche nationale Regelung. Sie erwerben mit der Schlüsselzahl 196 keine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse A1; ein späterer Aufstieg auf größere Motorradklassen ist damit nicht automatisch einfacher.

Diese beiden Schlüsselzahlen bieten Ihnen als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B neue, flexible Möglichkeiten zur Nutzung unterschiedlicher Fahrzeugtypen. Neue Führerscheinregelung

Digitalisierung des Führerscheins

Ein weiterer Schritt in Richtung Zukunft ist die Einführung des digitalen Führerscheins. Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, eine digitale Version Ihres aktuellen Kartenführerscheins auf Ihrem Smartphone zu speichern. Neue Führerscheinregelung

  • Wie funktioniert das? Sie können über eine spezielle App (z.B. die “ID Wallet” App des Bundes) Ihren digitalen Führerschein auf Ihrem Smartphone hinterlegen. Dazu benötigen Sie neben der App Ihren neuen Kartenführerschein, Ihren Personalausweis mit Online-Funktion und die dazugehörige PIN sowie ein NFC-fähiges Smartphone.
  • Wofür ist er nützlich? Aktuell dient der digitale Führerschein vor allem als Nachweis bei rein nationalen Kontrollen (z. B. bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei in Deutschland) oder für bestimmte digitale Dienste (z. B. Carsharing).
  • Einschränkungen: Der digitale Führerschein ist noch kein vollständiger Ersatz für den physischen Kartenführerschein. Im Ausland wird er derzeit nicht anerkannt. Auch bei bestimmten Vorgängen (z. B. Anmietung eines Fahrzeugs im Ausland) müssen Sie weiterhin den physischen Führerschein vorlegen können. Es ist auch möglich, dass nicht alle Polizeidienststellen in Deutschland sofort die technischen Möglichkeiten zur Überprüfung haben. Führen Sie daher immer auch Ihren physischen Kartenführerschein mit sich.

Die Digitalisierung schreitet voran, aber Sie sollten sich bewusst sein, dass der physische Führerschein derzeit noch unverzichtbar ist.

Weitere mögliche zukünftige Änderungen

Im Rahmen der Diskussionen zur vierten EU-Führerscheinrichtlinie werden weitere Punkte diskutiert, die in Zukunft relevant werden könnten. Dazu gehören beispielsweise: Neue Führerscheinregelung

  • Eignungsüberprüfung für ältere Fahrer: Es gibt europäische Vorschläge, regelmäßige (z. B. alle 15 Jahre) ärztliche Untersuchungen für ältere Fahrer einzuführen. Wichtig: Dies ist derzeit nur ein Vorschlag auf EU-Ebene und keine in Deutschland bereits umgesetzte Pflicht für alle älteren Fahrer. Die deutsche Bundesregierung hat sich bisher eher skeptisch gegenüber generellen Zwangstests geäußert und setzt auf freiwillige Maßnahmen und die bestehenden Regelungen zur Überprüfung der Fahreignung bei konkreten Anhaltspunkten. Neue Führerscheinregelung
  • Kürzere Gültigkeit für bestimmte Gruppen: Diskutiert werden auch kürzere Befristungen der Fahrerlaubnis für bestimmte Altersgruppen oder für Fahrer von Lkw/Bussen. Neue Führerscheinregelung
  • Regelungen für E-Scooter und leichte E-Fahrzeuge: Auch die Einordnung und Regelung neuer Mobilitätsformen wird fortlaufend geprüft und angepasst. Neue Führerscheinregelung

Diese Punkte zeigen, dass das Thema Führerschein in Bewegung bleibt. Es ist wichtig, sich über zukünftige Entwicklungen zu informieren, aber sich nicht von noch nicht beschlossenen Vorschlägen verunsichern zu lassen. Neue Führerscheinregelung

Was bedeutet die “neue Führerscheinregelung” für Sie?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktuellen “neuen” Führerscheinregelungen vor allem zwei Dinge für Sie bedeuten können:

  1. Handlungsbedarf beim Umtausch: Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein oder einen unbefristeten Kartenführerschein vor dem 19.01.2013 besitzen, prüfen Sie Ihre persönliche Frist und planen Sie den Umtausch rechtzeitig ein. Das vermeidet Stress und mögliche Probleme im Straßenverkehr oder bei Kontrollen.
  2. Neue Optionen und Flexibilität: Die Schlüsselzahlen B197 und B196 bieten Ihnen, falls Sie die Voraussetzungen erfüllen und Interesse haben, die Möglichkeit, einfacher auf Automatikfahrzeuge umzusteigen oder legale Fahrpraxis auf leichten Motorrädern zu sammeln Neue Führerscheinregelung

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