führerschein neue klassen

Führerschein Neue Klassen


Ihr Wegweiser durch die aktuellen Führerschein-Klassen in Deutschland

Führerschein Neue Klassen. Der Erwerb des Führerscheins ist für viele von Ihnen ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit und Flexibilität. Doch das deutsche Fahrerlaubnissystem mit seinen verschiedenen Klassen kann auf den ersten Blick komplex wirken. Seit der Harmonisierung mit europäischem Recht gibt es klare Definitionen und Einteilungen, die festlegen, welches Fahrzeug Sie mit welcher Fahrerlaubnisklasse lenken dürfen. Dieses System, das oft als “neu” im Vergleich zu den älteren, nationalen Regelungen bezeichnet wird, ist darauf ausgelegt, Klarheit und Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Führerschein Neue Klassen

In diesem Artikel führen wir Sie systematisch durch die aktuellen Führerscheinklassen in Deutschland. Sie erfahren, welche Fahrzeuge den einzelnen Klassen zugeordnet sind, welches Mindestalter gilt und worauf Sie sonst noch achten sollten, um genau den Überblick zu bekommen, den Sie benötigen – sei es, weil Sie gerade planen, eine Fahrerlaubnis zu erwerben, oder weil Sie einfach verstehen möchten, was die Buchstaben und Zahlen auf Ihrem aktuellen Führerscheindokument bedeuten. Führerschein Neue Klassen

Das Verständnis Ihrer Fahrerlaubnisklassen ist nicht nur eine Formalität; es ist entscheidend für Ihre Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Das Führen eines Fahrzeugs ohne die entsprechende Fahrerlaubnis kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, von Geldstrafen bis hin zu Punkten in Flensburg oder sogar Freiheitsstrafen. Führerschein Neue Klassen

Die aktuelle Systematik der Fahrerlaubnisklassen orientiert sich an der dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) und wurde in Deutschland schrittweise eingeführt, zuletzt mit Änderungen, die unter anderem eine Gültigkeit der Führerscheindokumente von 15 Jahren vorsahen (die Fahrerlaubnis selbst bleibt für die Klassen A und B in der Regel unbefristet gültig, es sei denn, es gibt medizinische Gründe für eine Befristung). Führerschein Neue Klassen

Lassen Sie uns nun die einzelnen Klassen im Detail betrachten. Wir beginnen mit den Zweirad-Klassen, gehen über die beliebten Pkw- und Anhängerklassen zu den Nutzfahrzeug- und Busklassen und schließen mit spezialisierten Klassen ab.

Die Klassen im Detail

Klassen für Zweiräder:

  • Klasse AM: Dies ist die Einstiegsklasse für leichte Zweiräder. Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM dürfen Sie Fahrzeuge wie Mopeds, Roller und leichte Quads fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 45 km/h begrenzt, der Hubraum bei Verbrennungsmotoren auf maximal 50 cm³ und die Nenndauerleistung bei Elektromotoren auf maximal 4 kW. Das Mindestalter für diese Klasse beträgt 15 Jahre. Viele von Ihnen, die den Pkw-Führerschein (Klasse B) erwerben, erhalten die Klasse AM automatisch mit.
  • Klasse A1: Wenn Sie sich für leichtere Motorräder interessieren, ist die Klasse A1 relevant. Sie berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (ca. 15 PS). Dabei darf das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW fallen unter diese Klasse. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Führerschein Neue Klassen
  • Klasse A2: Diese Klasse ist der nächste Schritt für anspruchsvollere Motorräder. Mit Klasse A2 dürfen Sie Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (ca. 48 PS) fahren, bei denen das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht maximal 0,2 kW/kg beträgt. Wichtig: Fahrzeuge, die ursprünglich mehr als die doppelte Leistung (also über 70 kW) hatten und gedrosselt wurden, dürfen mit A2 nicht gefahren werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Personen, die bereits zwei Jahre im Besitz der Klasse A1 sind, benötigen für den Aufstieg zur Klasse A2 in der Regel nur eine praktische Prüfung. Führerschein Neue Klassen
  • Klasse A: Dies ist die unbeschränkte Motorradklasse. Mit Klasse A dürfen Sie alle Motorräder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von über 15 kW fahren. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre für den Direkteinstieg. Wenn Sie bereits mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 sind, können Sie den Aufstieg zur Klasse A bereits mit 20 Jahren durch eine praktische Prüfung erreichen. Führerschein Neue Klassen

Klassen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge:

  • Klasse B: Dies ist die wohl am weitesten verbreitete Fahrerlaubnisklasse. Sie erlaubt Ihnen das Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von nicht mehr als 3.500 kg. Zusätzlich dürfen diese Fahrzeuge zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sein. Mit der Klasse B dürfen Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zGM 750 kg nicht übersteigt. Ist die zGM des Anhängers höher als 750 kg, darf die zGM der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) 3.500 kg nicht überschreiten. Das Mindestalter beträgt regulär 18 Jahre, im begleiteten Fahren ab 17 Jahren (Klasse B17). Führerschein Neue Klassen
  • Klasse B mit Schlüsselzahl 96: Diese Erweiterung der Klasse B wird oft als “kleiner Anhängerführerschein” bezeichnet. Sie müssen hierfür keine separate Führerscheinklasse erwerben, sondern absolvieren eine Schulung in einer Fahrschule (Theorie und Praxis, aber keine Prüfung vor dem TÜV/Dekra). Mit B96 dürfen Sie eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger fahren, bei der die zGM des Anhängers über 750 kg liegt, die zGM der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger) aber zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt. Dies ist besonders nützlich, wenn Sie Wohnwagen, größere Bootsanhänger oder Pferdeanhänger ziehen möchten.
  • Klasse BE: Mit dieser Klasse dürfen Sie ebenfalls eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger fahren. Der Unterschied zu B96 ist die zulässige Anhängermasse: Mit Klasse BE darf der Anhänger eine zGM von bis zu 3.500 kg haben. Die zGM der gesamten Kombination ist damit auf 7.000 kg begrenzt (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger), vorausgesetzt, das Zugfahrzeug ist für diese Last zugelassen. Für den Erwerb der Klasse BE ist eine separate theoretische und praktische Fahrausbildung mit anschließender praktischer Prüfung erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 beim begleiteten Fahren). Führerschein Neue Klassen

Klassen für Lkw:

  • Klasse C1: Diese Klasse ist für kleinere Lastkraftwagen gedacht. Sie dürfen damit Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und Fahrzeuge der Klasse D1/D – mit einer zGM über 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg fahren. Auch hier dürfen nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden. Mit Klasse C1 dürfen Sie zusätzlich einen Anhänger mit einer zGM von bis zu 750 kg mitführen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  • Klasse C1E: Wenn Sie mit einem C1-Fahrzeug größere Anhänger ziehen möchten, benötigen Sie die Klasse C1E. Sie berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zGM von über 750 kg bestehen. Die zGM der gesamten Kombination darf dabei jedoch 12.000 kg nicht überschreiten. Alternativ dürfen Sie auch eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger fahren, bei der die zGM des Anhängers über 3.500 kg liegt und die zGM der Kombination 12.000 kg nicht überschreitet. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Führerschein Neue Klassen
  • Klasse C: Dies ist die Standard-Fahrerlaubnis für schwere Lastkraftwagen. Mit Klasse C dürfen Sie Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und Fahrzeuge der Klasse D/D1 – mit einer zGM von über 3.500 kg fahren. Die Anzahl der Sitzplätze ist wie bei B und C1 auf neun (inkl. Fahrer) begrenzt. Mitgeführt werden darf ein Anhänger mit einer zGM von bis zu 750 kg. Für den Erwerb der Klasse C müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. nach erfolgreicher Berufskraftfahrer-Grundqualifikation) ist der Erwerb bereits mit 18 Jahren möglich.
  • Klasse CE: Dies ist die Klasse für die schwersten Lkw-Kombinationen (Sattelzüge oder Lkw mit großem Anhänger). Sie dürfen damit Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zGM von über 750 kg fahren. Es gibt praktisch keine Obergrenze für die zGM der Kombination, solange die einzelnen Fahrzeuge und der Zug für diese Last ausgelegt sind. Das Mindestalter ist an das der Klasse C gekoppelt, also in der Regel 21 Jahre (oder 18 mit Grundqualifikation). Führerschein Neue Klassen

Klassen für Omnibusse:

  • Klasse D1: Diese Klasse ist für kleinere Busse oder Kleinbusse gedacht. Sie dürfen damit Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – fahren, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Die Länge der Fahrzeuge darf dabei nicht mehr als 8 Meter betragen. Mitgenommen werden darf ein Anhänger mit einer zGM von bis zu 750 kg. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre (oder 18/20 in bestimmten Fällen, z.B. bei beruflicher Ausbildung).
  • Klasse D1E: Wenn Sie mit einem D1-Fahrzeug größere Anhänger ziehen möchten, benötigen Sie die Klasse D1E. Sie berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zGM von über 750 kg bestehen. Das Mindestalter ist an das der Klasse D1 gekoppelt. Führerschein Neue Klassen
  • Klasse D: Dies ist die Standard-Fahrerlaubnis für Omnibusse zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen plus Fahrersitz. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Fahrzeugs oder der Anzahl der Sitzplätze. Erlaubt ist das Mitführen eines Anhängers mit einer zGM von bis zu 750 kg. Das Mindestalter beträgt regulär 24 Jahre. Auch hier gibt es Ausnahmen für niedrigere Altersgrenzen (21, 23) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikation. Führerschein Neue Klassen
  • Klasse DE: Mit Klasse DE dürfen Sie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zGM von über 750 kg fahren. Das Mindestalter ist an das der Klasse D gekoppelt. Führerschein Neue Klassen

Spezialklassen:

  • Klasse L: Diese Klasse ist für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke relevant. Sie berechtigt zum Führen von Zugmaschinen (Traktoren) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 40 km/h. Auch Kombinationen aus solchen Zugmaschinen und Anhängern sind erlaubt, solange die bbH der Kombination 25 km/h nicht überschreitet. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 25 km/h bbH fallen ebenfalls unter Klasse L. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Wer den Pkw-Führerschein (Klasse B) erwirbt, erhält die Klasse L automatisch mit.
  • Klasse T: Eine erweiterte Klasse für die Land- oder Forstwirtschaft. Sie berechtigt zum Führen von Zugmaschinen (Traktoren) mit einer bbH von bis zu 60 km/h und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer bbH von bis zu 40 km/h. Mit Klasse T dürfen Sie auch Anhänger mitführen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre (beschränkt auf Zugmaschinen bis 40 km/h, ab 18 Jahren dann bis 60 km/h). Führerschein Neue Klassen

Übersichtliche Tabelle der Fahrerlaubnisklassen

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu ermöglichen, haben wir die wichtigsten Informationen in dieser Tabelle zusammengefasst: Führerschein Neue Klassen

KlasseFahrzeugtypenZulässige Gesamtmasse (zGM) oder LeistungsgrenzenMindestalter
AMLeichte zweirädrige/dreirädrige Kraftfahrzeuge, leichte vierrädrige LeichtkraftfahrzeugebbH max. 45 km/h; Hubraum max. 50 cm³ (Verbrenner) oder Leistung max. 4 kW (E-Motor); Leermasse max. 350 kg (vierrädrig)15
A1Krafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige KraftfahrzeugeHubraum max. 125 cm³; Leistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg (Krafträder); Leistung max. 15 kW (dreirädrig)16
A2Krafträder (auch mit Beiwagen)Leistung max. 35 kW; Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,2 kW/kg; Ursprungsleistung max. 70 kW18
AKrafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige KraftfahrzeugeUnbeschränkt (Krafträder); Leistung über 15 kW (dreirädrig)24 (Direkteinstieg), 20 (nach 2 J. A2)
BKraftfahrzeuge (ausg. AM, A1, A2, A, C, C1, D, D1) mit/ohne Anhänger (siehe Detail)zGM max. 3.500 kg; max. 8 Personen + Fahrer; Anhänger zGM max. 750 kg ODER Anhänger zGM > 750 kg, wenn Kombi zGM max. 3.500 kg18 (17 bei B17)
B mit SZ 96Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B und AnhängerzGM Anhänger über 750 kg; zGM Kombination über 3.500 kg bis max. 4.250 kg18 (17 bei B17)
BEKombination aus Zugfahrzeug Kl. B und AnhängerzGM Anhänger über 750 kg bis max. 3.500 kg18 (17 bei B17)
C1Kraftfahrzeuge (ausg. AM, A1, A2, A, D, D1) mit/ohne AnhängerzGM über 3.500 kg bis max. 7.500 kg; max. 8 Personen + Fahrer; Anhänger zGM max. 750 kg18
C1EKombination aus Zugfahrzeug Kl. C1 und Anhänger ODER Zugfahrzeug Kl. B und AnhängerKombi zGM max. 12.000 kg (siehe Detail im Text)18
CKraftfahrzeuge (ausg. AM, A1, A2, A, D, D1) mit/ohne AnhängerzGM über 3.500 kg; max. 8 Personen + Fahrer; Anhänger zGM max. 750 kg21 (18 mit Grundqualifikation)
CEKombination aus Zugfahrzeug Kl. C und AnhängerzGM Anhänger über 750 kg21 (18 mit Grundqualifikation)
D1Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung

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