Ihr Führerschein: Alles Wichtige zum verpflichtenden Umtausch (Der Führerscheintausch)
Führerscheintausch. Haben Sie noch einen alten “Lappen” in Rosa oder Grau? Oder vielleicht eine frühe Plastikkarte, die schon viele Jahre alt ist? Dann ist dieser Artikel für Sie wichtig. In Deutschland läuft derzeit eine große Umtauschaktion für Führerscheine. Millionen von Dokumenten müssen gegen neue, fälschungssichere EU-Kartenführerscheine ausgetauscht werden. Doch keine Sorge, Ihre Fahrerlaubnis verlieren Sie dadurch nicht. Es ist ein rein administrativer Prozess zum Austausch des Dokuments. Führerscheintausch
In diesem Artikel erfahren Sie, warum der Führerscheintausch notwendig ist, wer wann betroffen ist, wie der Umtausch abläuft und was Sie dabei beachten müssen. Führerscheintausch
Warum ist der Führerscheintausch notwendig?
Der Grund für diesen groß angelegten Umtausch liegt in einer EU-Richtlinie (Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein). Ziel ist die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Führerscheine innerhalb der Europäischen Union. Der neue EU-Kartenführerschein im Scheckkartenformat soll: Führerscheintausch
- Fälschungssicherer sein: Durch moderne Sicherheitsmerkmale wird Betrug erschwert.
- Unverwechselbar sein: Das einheitliche Format wird EU-weit anerkannt und ist leichter zu überprüfen.
- Eine begrenzte Gültigkeit haben: Zukünftige Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet (dies betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst), um das Foto aktuell zu halten und neue Sicherheitsstandards integrieren zu können. Führerscheintausch
Ihr alter Führerschein wird also nicht ungültig, weil Ihre Fahrerlaubnis erlischt, sondern weil das Dokument selbst nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht – ähnlich wie ein alter Personalausweis, der abläuft. Führerscheintausch
Wer muss wann umtauschen? Die Fristen im Überblick
Der Umtausch erfolgt schrittweise, um die Behörden nicht zu überlasten. Die Fristen hängen davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen:
- Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (meist Papierführerscheine): Die Frist richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr.
- Für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine): Die Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Hier ist eine Übersicht der aktuellen Fristen (Stand Anfang 2024 – beachten Sie, dass sich Fristen in Ausnahmefällen und je nach politischer Entscheidung noch geringfügig ändern könnten, prüfen Sie immer die aktuelle Information Ihrer Behörde!) Führerscheintausch
Tabelle 1: Fristen für den Führerscheintausch
| Ausstellungsdatum des Führerscheins | Kriterium für die Frist | Geburtsjahr / Ausstellungsjahr | Stichtag für den Umtausch |
|---|---|---|---|
| Bis 31.12.1998 (meist Papierführerscheine) | Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber | Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 – 1958 | Bereits abgelaufen (19.01.2022) | ||
| 1959 – 1964 | Bereits abgelaufen (19.01.2023) | ||
| 1965 – 1970 | 19. Januar 2024 | ||
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 | ||
| Ab 01.01.1999 (Kartenführerscheine) | Ausstellungsjahr des Führerscheins | 1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 | ||
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 | ||
| 2008 – 2010 | 19. Januar 2029 | ||
| 2011 – 2013 | 19. Januar 2030 | ||
| Ab 19.01.2013 (bereits neuer Kartenführerschein) | Ausstellungsjahr des Führerscheins | 2014 – 2019 | 19. Januar 2031 |
| Ab 2020 | 19. Januar 2032 | ||
| Spätere Ausstellungsjahre | 19. Januar 2033 |
Hinweis: Personen, die vor 1953 geboren wurden, sind grundsätzlich vom gestaffelten Umtausch ausgenommen, bis zum Stichtag 19. Januar 2033, unabhängig vom Format ihres Führerscheins. Dies soll sicherstellen, dass sie nicht aufgrund einer zu kurzen Frist benachteiligt werden.
Der Umtauschprozess: So gehen Sie vor
Der Führerscheintausch ist in der Regel unkompliziert, erfordert aber einige Vorbereitung.
1. Zuständige Stelle finden: Wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort. Das ist meist das Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt.
2. Benötigte Unterlagen zusammenstellen: Halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zum Nachweis Ihrer Identität und Ihres Wohnsitzes.
- Ihr aktueller Führerschein: Das Originaldokument, das umgetauscht werden soll.
- Biometrisches Passfoto: Nicht älter als ein Jahr, den aktuellen Anforderungen entsprechend (Größe ca. 35×45 mm, Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, kein Lächeln). Führerscheintausch
- Karteikartenabschrift (nur bei Papierführerscheinen): Wenn Ihr originaler Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnortes ausgestellt wurde, benötigen Sie eine sogenannte “Karteikartenabschrift” von der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese bescheinigt, dass Ihre Fahrerlaubnis dort registriert ist. Sie können diese Abschrift telefonisch oder online bei der damals ausstellenden Behörde anfordern und sich direkt an Ihre aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen. Das spart Zeit und Wege. Führerscheintausch
Liste der benötigten Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Alter Führerschein (Papier oder frühe Plastikkarte)
- Biometrisches Passfoto
- Karteikartenabschrift (bei Papierführerscheinen, wenn nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt)
3. Antrag stellen: Gehen Sie zur Fahrerlaubnisbehörde und stellen Sie den Antrag auf Umtausch. In vielen Städten ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig oder zumindest ratsam, um Wartezeiten zu vermeiden.
4. Gebühren bezahlen: Für den Umtausch fallen Verwaltungsgebühren an, die je nach Kommune zwischen ca. 25 und 30 Euro liegen.
5. Auf den neuen Führerschein warten: Die Bearbeitungszeit kann variieren, oft dauert es einige Wochen, bis Ihr neuer EU-Kartenführerschein fertig ist. Er wird Ihnen entweder per Post zugeschickt oder Sie müssen ihn persönlich abholen. In der Zwischenzeit erhalten Sie eventuell eine vorläufige Bescheinigung.
Wichtiger Hinweis für Inhaber von Papierführerscheinen: Bei der Beantragung des neuen Kartenführerscheins werden Ihre alten Führerscheinklassen (z. B. Klasse 3, Klasse 2, Klasse 1) in die neuen EU-Klassen umgeschrieben. Dabei bleiben Ihre erworbenen Fahrberechtigungen erhalten. So wird beispielsweise aus der alten Klasse 3 meist die Pkw-Klasse B, die Anhängerklasse BE, die leichte Lkw-Klasse C1 und die entsprechende Anhängerklasse C1E. Es erfolgt keine Einschränkung Ihrer bisherigen Fahrberechtigungen durch den Umtausch.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Das Verpassen der Umtauschfrist macht Ihre Fahrerlaubnis nicht automatisch ungültig. Sie dürfen weiterhin Auto fahren, da Ihre Fahrberechtigung als solche bestehen bleibt.
Allerdings wird Ihr Führerscheindokument nach Ablauf der Frist ungültig. Wenn Sie danach bei einer Kontrolle nur den ungültigen alten Führerschein vorzeigen können, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem geringen Verwarnungsgeld (z. B. 10 Euro) geahndet werden. Es ist also kein schwerwiegendes Vergehen, aber auch nicht folgenlos. Führerscheintausch
Wesentlich problematischer wird es im Ausland. Außerhalb Deutschlands kann ein abgelaufenes Dokument zu deutlich höheren Bußgeldern führen oder sogar Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen oder Anmietungen von Fahrzeugen verursachen. Führerscheintausch
Handeln Sie daher am besten rechtzeitig, um Stress und mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Führerscheintausch
Ihre neue Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat
Der neue EU-Kartenführerschein hat – im Gegensatz zu den alten Dokumenten – eine begrenzte Gültigkeit von 15 Jahren. Diese Befristung betrifft ausschließlich das Dokument und nicht Ihre Fahrerlaubnis an sich. Nach 15 Jahren müssen Sie lediglich ein neues Dokument beantragen, wofür ein neues Foto und eine Gebühr anfallen. Eine erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung ist dafür nicht erforderlich (Ausnahme: bestimmte Berufskraftfahrerlaubnisse oder Altersregelungen für bestimmte Klassen, die unabhängig vom Umtausch gelten können). Führerscheintausch
Fazit
Der Führerscheintausch ist eine notwendige Maßnahme zur Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit von Fahrerlaubnisdokumenten in der EU. Obwohl es sich um einen rein administrativen Vorgang handelt, ist er verpflichtend und an klare Fristen geknüpft. Überprüfen Sie anhand der Tabelle, welche Frist für Sie gilt und beginnen Sie rechtzeitig mit der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch weiterhin mit einem gültigen Dokument unterwegs sind – sowohl in Deutschland als auch im europäischen Ausland. Führerscheintausch
Handeln Sie proaktiv und machen Sie den Tausch zu gegebener Zeit, um Bußgelder und Probleme zu vermeiden. Ihre Fahrerlaubnis bleibt erhalten, Ihr Dokument wird modernisiert. Führerscheintausch
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Führerscheintausch
F: Ist der Führerscheintausch wirklich verpflichtend? A: Ja, der Tausch des alten Dokuments ist gemäß EU-Recht und nationalen Vorschriften verpflichtend. Alle in Umlauf befindlichen Führerscheindokumente müssen bis zum 19. Januar 2033 gegen den neuen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Führerscheintausch
F: Verliere ich meine Fahrerlaubnis, wenn ich den Führerschein nicht umtausche? A: Nein. Ihre Fahrerlaubnis (also die Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen) erlischt durch das Verpassen der Frist nicht. Es wird lediglich Ihr Führerschein Dokument ungültig. Sie dürfen weiterhin fahren, begehen aber eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie nur ein ungültiges Dokument vorzeigen können.
F: Muss ich eine neue Fahrprüfung ablegen oder einen Sehtest machen? A: Nein. Für den reinen Umtausch Ihres alten Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein ist keine erneute Fahrprüfung, kein Sehtest und auch keine ärztliche Untersuchung erforderlich (es sei denn, es bestehen ohnehin Auflagen für Ihre Fahrerlaubnis, z. B. bei Berufskraftfahrern). Führerscheintausch
F: Was passiert mit meinen alten Führerscheinklassen (z. B. Klasse 3)? A: Ihre alten Fahrerlaubnisklassen werden in die neuen EU-Klassen übertragen. Dabei bleiben alle Ihre bisher erworbenen Fahrberechtigungen erhalten. Aus der alten Klasse 3 werden beispielsweise die Klassen B, BE, C1 und C1E im entsprechenden Umfang. Führerscheintausch
F: Was kostet der Führerscheintausch? A: Die Gebühren liegen je nach zuständiger Fahrerlaubnisbehörde üblicherweise zwischen 25 und 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Führerscheintausch
F: Wie lange dauert der Umtausch? A: Die Bearbeitungszeit kann variieren, liegt aber meist zwischen zwei und vier Wochen. Planen Sie dies entsprechend ein.
F: Ich habe einen Papierführerschein, der nicht von der Behörde meines aktuellen Wohnortes ausgestellt wurde. Was muss ich tun? A: Sie benötigen eine sogenannte “Karteikartenabschrift” von der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren originalen Führerschein ausgestellt hat. Diese können Sie dort anfordern und direkt an Ihre aktuelle Behörde schicken lassen. Tun Sie dies rechtzeitig vor Ihrem Termin zum Umtausch.
F: Ich lebe schon lange im Ausland, habe aber noch meinen alten deutschen Führerschein. Muss ich den auch umtauschen? A: Ja, die Umtauschpflicht gilt theoretisch auch für deutsche Staatsbürger mit altem deutschen Führerschein, die im Ausland leben. Zuständig wäre die deutsche Auslandsvertretung oder eine Führerscheinstelle in Deutschland. Die praktische Durchsetzung oder Kontrolle ist im Ausland jedoch komplexer. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde (z. B. einer deutschen Botschaft/Konsulat oder einer Führerscheinstelle Ihrer letzten Wohnort in Deutschland) zu informieren, wie der Umtausch in Ihrem speziellen Fall gehandhabt wird. Beachten Sie auch die nationalen Vorschriften des Landes, in dem Sie leben – eventuell mussten Sie Ihren deutschen Führerschein dort ohnehin schon umschreiben lassen. Führerscheintausch
F: Ich habe bereits einen EU-Kartenführerschein, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Muss ich diesen auch umtauschen? A: Nein, nicht im Rahmen dieser aktuellen Umtauschaktion. Ihr bereits moderner EU-Kartenführerschein ist ab Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Sie müssen ihn erst nach Ablauf dieser 15 Jahre erneuern, was dann wieder ein rein administrativer Vorgang ist. Führerscheintausch
