Ihre umfassende Übersicht: Alle Führerscheinklassen in Deutschland einfach erklärt
Führerscheinklassen übersicht. Der Führerschein ist mehr als nur eine Plastikkarte; er ist Ihr Schlüssel zur Mobilität und Freiheit im Straßenverkehr. Doch die Welt der Führerscheinklassen kann auf den ersten Blick komplex erscheinen. Welche Klasse benötigen Sie für welches Fahrzeug? Welches Mindestalter ist erforderlich? Und welche Berechtigungen sind in Ihrer Fahrerlaubnis bereits enthalten? Führerscheinklassen übersicht
In diesem Artikel geben wir Ihnen eine detaillierte und verständliche Übersicht über alle gängigen Führerscheinklassen in Deutschland. Wir erklären Ihnen, welche Fahrzeuge Sie mit welcher Klasse fahren dürfen und worauf Sie besonders achten müssen. Führerscheinklassen übersicht
Warum gibt es verschiedene Führerscheinklassen?
Die Einteilung in verschiedene Klassen dient primär Ihrer Sicherheit und der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Unterschiedliche Fahrzeuge stellen unterschiedliche Anforderungen an den Fahrer in Bezug auf Fahrverhalten, Gewicht, Größe, Bremsweg und Handhabung, insbesondere bei Anhängern. Durch die Klassifizierung wird sichergestellt, dass Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für das spezifische Fahrzeug erworben haben, das Sie führen möchten. Führerscheinklassen übersicht
Die Struktur der Führerscheinklassen
Das deutsche Führerscheinsystem (das auf EU-Recht basiert) unterscheidet hauptsächlich nach Art und Gewicht des Fahrzeugs sowie der Anzahl der Fahrgäste. Die Klassen sind in folgende Hauptbereiche gegliedert: Führerscheinklassen übersicht
- Klassen für Zweiräder (Motorräder, Roller)
- Klassen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (mit/ohne Anhänger)
- Klassen für Lkw und schwere Nutzfahrzeuge (mit/ohne Anhänger)
- Klassen für Busse und größere Personentransportfahrzeuge (mit/ohne Anhänger)
- Spezialklassen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft)
Lassen Sie uns jede dieser Klassen genauer betrachten.
1. Klassen für Zweiräder (Motorräder, Roller)
Diese Klassen decken alles vom kleinen Mofa bis zum schweren Motorrad ab, gestaffelt nach Leistung, Hubraum und Alter.
- Klasse AM: Leichte zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Quads und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
- Was Sie fahren dürfen:
- Zweirädrige Kleinfahrzeuge (Roller, Mofas), die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h haben und deren Hubraum bei Verbrennungsmotoren 50 cm³ oder bei Elektromotoren die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigt.
- Dreirädrige Kleinfahrzeuge (Trikes) mit denselben Geschwindigkeits- und Hubraum/Leistungsgrenzen (bis 45 km/h, bis 50 cm³ oder 4 kW).
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Quads, sogenannte “Microcars”) mit denselben Geschwindigkeits- und Hubraum/Leistungsgrenzen (bis 45 km/h, bis 50 cm³ oder 4 kW), bei denen die Leermasse 350 kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Wissenswertes: Die Klasse AM ist oft in den Klassen A1, A2, A, B und T enthalten.
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse A1: Leichtkrafträder
- Was Sie fahren dürfen:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Wissenswertes: Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A1 ist oft eine vereinfachte praktische Prüfung für den Aufstieg zur Klasse A2 möglich (keine Theorieprüfung erforderlich).
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse A2: Krafträder (beschränkt)
- Was Sie fahren dürfen:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW.
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg.
- Achtung: Das Fahrzeug darf nicht von einem Kraftrad mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein (Ursprungsleistung max. 70 kW).
- Mindestalter: 18 Jahre
- Wissenswertes: Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 ist eine praktische Prüfung für den Aufstieg zur Klasse A erforderlich.
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse A: Krafträder (unbeschränkt)
- Was Sie fahren dürfen:
- Alle Motorräder (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbeschränkung.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
- Mindestalter:
- Direkteinstieg: 24 Jahre
- Aufstieg von A2 nach mindestens 2 Jahren Besitz: 20 Jahre
- Für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW: 21 Jahre
- Wissenswertes: Dies ist die höchste Motorraddar.
- Was Sie fahren dürfen:
2. Klassen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Die wichtigste Klasse für die meisten Autofahrer.
- Klasse B: Pkw
- Was Sie fahren dürfen:
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von nicht mehr als 3.500 kg.
- Diese Fahrzeuge dürfen zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sein.
- Mit diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
- Ein Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg darf mitgeführt werden, wenn die zGM der Fahrzeugkombination (Fahrzeug + Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
- Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17)
- Wissenswertes: Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein. Seit einer Gesetzesänderung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit der Klasse B auch Krafträder der Klasse A1 mit Schlüsselzahl 196 fahren (erfordert Fahrerschulung, keine Prüfung, nur in Deutschland gültig).
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse B96: Pkw mit schwerem Anhänger (Erweiterung der Klasse B)
- Was Sie fahren dürfen:
- Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg.
- Die zGM der Fahrzeugkombination liegt jedoch über 3.500 kg, aber nicht über 4.250 kg.
- Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre mit BF17, Begleitperson muss Kriterien erfüllen)
- Wissenswertes: B96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B durch eine Fahrerschulung (keine theoretische oder praktische Prüfung). Sie wird durch die Schlüsselzahl 96 im Führerschein dokumentiert.
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse BE: Pkw mit großem Anhänger
- Was Sie fahren dürfen:
- Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger.
- Die zGM des Anhängers darf nicht mehr als 3.500 kg betragen.
- Die zGM der Fahrzeugkombination ist hier nicht auf 3.500 kg (wie bei B) oder 4.250 kg (wie bei B96) beschränkt.
- Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre mit BF17)
- Wissenswertes: Erfordert eine separate theoretische und praktische Prüfung (oder nur praktische Prüfung, wenn B bereits vorhanden ist, je nach Fahrschule und individuellen Voraussetzungen).
- Was Sie fahren dürfen:
3. Klassen für Lkw und schwere Nutzfahrzeuge
Diese Klassen sind für das Führen von Lastkraftwagen und ähnlichen schweren Fahrzeugen erforderlich.
- Klasse C1: Leichte Lkw
- Was Sie fahren dürfen:
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg.
- Diese Fahrzeuge dürfen zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sein.
- Mit diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Wissenswertes: Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet und muss danach durch ärztliche Untersuchungen verlängert werden.
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse C1E: Leichte Lkw mit schwerem Anhänger
- Was Sie fahren dürfen:
- Zugfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
- Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger über 3.500 kg zGM, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Wissenswertes: Schließt die Klasse BE ein. Gültigkeit auf 5 Jahre befristet.
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse C: Schwere Lkw
- Was Sie fahren dürfen:
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zGM von mehr als 3.500 kg.
- Diese Fahrzeuge dürfen zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sein.
- Mit diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden. Führerscheinklassen übersicht
- Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre, wenn Sie sich in oder nach einer speziellen Berufsausbildung befinden oder die beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erworben haben. Führerscheinklassen übersicht
- Wissenswertes: Gültigkeit auf 5 Jahre befristet und muss durch ärztliche Untersuchungen (allgemein und augenärztlich) und ggf. weitere Nachweise (bei gewerblicher Nutzung) verlängert werden. Schließt die Klassen C1, BE und T ein.
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse CE: Schwere Lkw mit schwerem Anhänger
- Was Sie fahren dürfen:
- Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und:
- einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg.
- Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und:
- Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre, wenn Sie sich in oder nach einer speziellen Berufsausbildung befinden oder die beschleunigte Grundqualifikation nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erworben haben.
- Wissenswertes: Gültigkeit auf 5 Jahre befristet. Schließt die Klassen C1E, BE und T sowie D und D1 ein, wenn diese bereits vorhanden sind.
- Was Sie fahren dürfen:
4. Klassen für Busse
Diese Klassen sind für den Transport von mehr als 8 Personen (neben dem Fahrer) ausgelegt.
- Klasse D1: Kleine Busse
- Was Sie fahren dürfen:
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, B, C1, C – die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Die Länge des Fahrzeugs darf nicht mehr als 8 Meter betragen.
- Mit diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
- Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 oder 20 Jahre unter bestimmten Bedingungen des BKrFQG.
- Wissenswertes: Gültigkeit auf 5 Jahre befristet und erfordert regelmäßige ärztliche Untersuchungen sowie Nachweise der Berufskraftfahrerqualifikation bei gewerblicher Nutzung. Schließt die Klasse B ein.
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse D1E: Kleine Busse mit schwerem Anhänger
- Was Sie fahren dürfen:
- Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg.
- Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 oder 20 Jahre unter bestimmten Bedingungen des BKrFQG.
- Wissenswertes: Gültigkeit auf 5 Jahre befristet. Schließt die Klassen BE sowie C1E ein, wenn Sie bereits Inhaber der Klasse C1 sind.
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse D: Große Busse
- Was Sie fahren dürfen:
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, B, C1, C – die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Mit diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
- Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 oder 23 Jahre unter bestimmten Bedingungen des BKrFQG.
- Wissenswertes: Gültigkeit auf 5 Jahre befristet und erfordert regelmäßige ärztliche Untersuchungen sowie Nachweise der Berufskraftfahrerqualifikation bei gewerblicher Nutzung. Schließt die Klassen B und D1 ein. Führerscheinklassen übersicht
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse DE: Große Busse mit schwerem Anhänger
- Was Sie fahren dürfen:
- Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg.
- Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 oder 23 Jahre unter bestimmten Bedingungen des BKrFQG.
- Wissenswertes: Gültigkeit auf 5 Jahre befristet. Schließt die Klassen BE, D1E sowie C1E ein, wenn Sie bereits Inhaber der Klasse C1 sind. Führerscheinklassen übersicht
- Was Sie fahren dürfen:
5. Spezialklassen
Diese Klassen sind für spezifische Fahrzeugtypen oder Einsatzzwecke vorgesehen.
- Klasse L: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Was Sie fahren dürfen:
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden.
- Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h.
- Mit Anhänger: max. 25 km/h für die Fahrzeugkombination.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (auch mit Anhänger). Führerscheinklassen übersicht
- Mindestalter: 16 Jahre
- Wissenswertes: In den Klassen B, C und D (sowie deren Anhängerklassen) enthalten. Führerscheinklassen übersicht
- Was Sie fahren dürfen:
- Klasse T: Große land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Was Sie fahren dürfen:
- Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für diese Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger).
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (auch mit Anhänger).
- Mindestalter:
- 16 Jahre für Fahrzeuge mit max. 40 km/h.
- 18 Jahre für Fahrzeuge mit über 40 km/h bis 60 km/h.
- Wissenswertes: Schließt die Klassen AM und L ein. Dies ist die “große Ackerschlepperklasse.” Führerscheinklassen übersicht
- Was Sie fahren dürfen:
Übersichtstabelle der wichtigsten Führerscheinklassen
Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, hier die wichtigsten Klassen zusammengefasst:
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Fahrzeuge (Beispiele) | Wicht. Limits / Hinweise | Eingeschlossene Klassen (wichtigste) |
