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Führerscheinumtausch Tabelle


Der große Führerscheinumtausch: Finden Sie Ihren Termin mit der Tabelle

Führerscheinumtausch Tabelle. Sie besitzen noch einen alten Papierführerschein oder eine ältere Plastikkarte, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde? Dann betrifft Sie der seit 2019 laufende, gestaffelte Pflichtumtausch von Führerscheinen in Deutschland. Dieser Umtausch ist eine Maßnahme zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie und dient dazu, einheitliche und fälschungssichere Dokumente in ganz Europa zu schaffen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein. Führerscheinumtausch Tabelle

Damit dieser Prozess geordnet und ohne riesige Wartezeiten abläuft, wurden Stichtage festgelegt. Wann genau Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, hängt von Ihrem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins ab – genau das zeigt Ihnen die sogenannte “Führerscheinumtausch Tabelle”. Führerscheinumtausch Tabelle

Warum der Umtausch nötig ist

Vielleicht fragen Sie sich, warum Sie Ihren alten, liebgewonnenen Führerschein überhaupt hergeben sollen. Die Gründe dafür sind vor allem:

  • EU-weite Vereinheitlichung: Alle Führerscheine in der Europäischen Union sollen mittelfristig dasselbe Format haben und dieselben Informationen enthalten. Dies erleichtert Kontrollen im Ausland und schafft Transparenz.
  • Erhöhte Fälschungssicherheit: Die neuen Kartenführerscheine verfügen über moderne Sicherheitsmerkmale, die eine Fälschung deutlich erschweren.
  • Aktualisierung der Daten: Alle Führerscheine werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Dies verbessert die Verwaltung und Nachvollziehbarkeit.
  • Befristete Gültigkeit: Der neue Führerschein ist – wie in vielen anderen EU-Ländern bereits üblich – nur noch 15 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen beantragen, wobei lediglich das Dokument erneuert wird (ohne erneute Fahrprüfung), um das Foto und die persönlichen Daten aktuell zu halten. Führerscheinumtausch Tabelle

Es geht also nicht darum, Ihnen das Fahren madig zu machen oder neue Prüfungen einzuführen, sondern darum, ein modernes, sicheres und einheitliches Dokument zu schaffen. Führerscheinumtausch Tabelle

Wen der Umtausch betrifft

Grundsätzlich müssen alle Inhaber eines deutschen Führerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ihr Dokument umtauschen. Dabei wird zwischen zwei Hauptgruppen unterschieden: Führerscheinumtausch Tabelle

  1. Inhaber von Papierführerscheinen: Das sind die grauen oder rosafarbenen “Lappen”, die zumeist vor 1999 ausgestellt wurden. Für diese Gruppe gelten die Umtauschfristen, die sich nach Ihrem Geburtsjahr richten.
  2. Inhaber von Scheckkartenführerscheinen (Ausstellung 1999 – 18.01.2013): Auch die ersten Generationen der Plastikkarten müssen umgetauscht werden. Hier richten sich die Umtauschfristen nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wenn Ihr Führerschein am oder nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, besitzen Sie in der Regel bereits den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein. Dieser ist 15 Jahre gültig und muss erst am Ende dieser Gültigkeit erneuert werden – der aktuelle Umtausch betrifft Sie also noch nicht. Führerscheinumtausch Tabelle

Die Führerscheinumtausch Tabelle: Finden Sie Ihre Frist

Um den Zeitpunkt Ihres Umtauschs zu ermitteln, schauen Sie einfach in die entsprechende Tabelle. Achten Sie genau darauf, welche Tabelle für Ihren Führerschein relevant ist (Papierführerschein oder Scheckkartenführerschein). Führerscheinumtausch Tabelle

Tabelle 1: Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998)

Hier ist Ihr Geburtsjahr entscheidend:

Ihr GeburtsjahrStichtag für den Umtausch (Deadline)Status (Stand Anfang 2024)
1953 – 195819. Januar 2022Frist abgelaufen
1959 – 196419. Januar 2023Frist abgelaufen
1965 – 197019. Januar 2024Frist abgelaufen
1971 oder später19. Januar 2025Frist läuft
Vor 195319. Januar 2033Frist läuft

Hinweis: Wenn Ihr Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen Sie Ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr (auch wenn es ein alter Kartenführerschein ist) erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Diese Regel wurde eingeführt, um ältere Jahrgänge zu entlasten.

Tabelle 2: Scheckkartenführerscheine (ausgestellt vom 01.01.1999 bis 18.01.2013)

Hier ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend (finden Sie auf der Vorderseite der Karte):

AusstellungsjahrStichtag für den Umtausch (Deadline)Status (Stand Anfang 2024)
1999 – 200119. Januar 2025Frist läuft
2002 – 200419. Januar 2026Frist läuft
2005 – 200719. Januar 2027Frist läuft
200819. Januar 2028Frist läuft
200919. Januar 2029Frist läuft
201019. Januar 2030Frist läuft
201119. Januar 2031Frist läuft
201219. Januar 2032Frist läuft
2013 (bis 18.01.)19. Januar 2033Frist läuft

Wichtiger Hinweis: Wenn Ihr Geburtsjahr vor 1953 liegt, gilt für Sie die Frist 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr Ihres Kartenführerscheins.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Die Nichteinhaltung der Umtauschpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das bedeutet, dass die Polizei bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erheben kann, wenn Sie nach Ablauf Ihrer Frist immer noch mit einem ungültigen Dokument unterwegs sind.

Wichtig zu wissen ist: Ihre Fahrerlaubnis (die Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen) bleibt auch nach Ablauf der Umtauschfrist bestehen. Sie verlieren also nicht automatisch die Erlaubnis zu fahren. Allerdings ist Ihr Dokument (der Führerschein selbst) nach Ablauf der Frist formal ungültig. Sie haben die Pflicht, ein gültiges Dokument mit sich zu führen.

Auch wenn die Fahrerlaubnis bestehen bleibt: Mit einem ungültigen Dokument zu fahren, ist nicht ratsam. Insbesondere im Ausland kann es zu Problemen und Missverständnissen mit den dortigen Behörden kommen, da der alte Führerschein möglicherweise nicht mehr eindeutig als gültiges Fahrtdokument erkannt wird. Tauschen Sie daher rechtzeitig um.

So funktioniert der Umtausch: Schritt für Schritt

Der Umtausch Ihres Führerscheins ist kein komplizierter Prozess, erfordert aber einen Gang zur zuständigen Behörde:

  1. Ermitteln Sie Ihre Frist: Nutzen Sie die obenstehende Tabelle, um herauszufinden, bis wann Sie Ihren Führerschein spätestens umgetausch haben müssen. Planen Sie Ihren Antrag frühzeitig, um Stoßzeiten kurz vor den Stichtagen zu vermeiden.
  2. Sammeln Sie die notwendigen Dokumente: Für den Umtausch benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
    • Ihren aktuellen, alten Führerschein.
    • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis).
    • Ein biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr, Format 35×45 mm, Hochformat ohne Rand).
    • Ggf. eine Meldebescheinigung, falls Ihr aktueller Wohnsitz abweicht von dem, der im Personalausweis vermerkt ist, oder falls die ausstellende Behörde Ihres alten Führerscheins nicht mehr existiert oder Ihre Daten dort nicht gespeichert sind. Prüfen Sie dies am besten vorab bei Ihrer zuständigen Stelle.
    • Bei alten Papierführerscheinen, die nicht von Ihrer aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurden: Eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese müssen Sie dort beantragen und sich zuschicken lassen (dauert ein paar Tage bis Wochen).
  3. Begeben Sie sich zur zuständigen Behörde: Der Antrag auf Umtausch muss bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle oder Bürgeramt/Ordnungsamt gestellt werden – dort, wo Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Informieren Sie sich vorab über die Öffnungszeiten oder notwendige Terminvereinbarungen. Aufgrund des Umtauschs haben viele Ämter hohe Besucheraufkommen!
  4. Stellen Sie den Antrag und bezahlen Sie die Gebühr: Füllen Sie das Antragsformular aus (oft vor Ort erhältlich oder teilweise online verfügbar) und reichen Sie Ihre Unterlagen ein. Die Gebühren für den Umtausch liegen je nach Kommune meist zwischen 25 und 30 Euro.
  5. Warten Sie auf Ihren neuen Führerschein: Die Bearbeitungszeit kann variieren, von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, je nach Auslastung der Behörde und der Bundesdruckerei, die die Dokumente herstellt. In der Zwischenzeit erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung oder bei Bedarf eine vorläufige Fahrberechtigung, falls Sie dringend ein gültiges Dokument benötigen. Führerscheinumtausch Tabelle

Wichtiger Tipp: Erkundigen Sie sich immer vorab bei Ihrer lokalen Führerscheinstelle über deren spezifische Anforderungen und den genauen Ablauf, da es Unterschiede geben kann! Viele Stellen bieten mittlerweile Online-Terminvereinbarungen an, was den Prozess erheblich erleichtern kann. Führerscheinumtausch Tabelle

Das bekommen Sie: Der neue EU-Kartenführerschein

Nach erfolgreichem Umtausch erhalten Sie den aktuellen EU-Kartenführerschein im Scheckkartenformat. Dieses Dokument ist:

  • Einheitlich: Sieht in allen EU-Ländern gleich aus (mit nationalen Unterschieden auf der Rückseite).
  • Sicher: Verfügt über integrierte Sicherheitselemente.
  • Befristet: Gültig für 15 Jahre ab Ausstellungsdatum.
  • Kategorisiert: Listet Ihre bestehenden Fahrerlaubnisklassen auf (z.B. B, A, C1E etc.). Ihre bisherigen Berechtigungen bleiben erhalten. Alte Klassenbezeichnungen werden in die neuen EU-konformen Klassen umgeschrieben.

Wichtige Aspekte und Tipps

  • Warten Sie nicht bis zum letzten Tag! Die Fristen sind gestaffelt, aber der Andrang wird kurz vor jeder Deadline erfahrungsgemäß groß sein. Erledigen Sie den Umtausch lieber früher als später.
  • Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Passfotos. Das Foto ist ein häufiger Grund für die Ablehnung des Antrags. Es muss die Kriterien für biometrische Passfotos erfüllen. Führerscheinumtausch Tabelle
  • Bestellen Sie die Karteikartenabschrift rechtzeitig. Wenn Sie diese benötigen, kann die Beschaffung einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Umtausch im Ausland: Wenn Sie als Deutscher Staatsbürger im Ausland leben, kann der Umtausch unter Umständen bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat erfolgen, oder Sie müssen sich an die Führerscheinstelle wenden, die Ihren ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat. Informieren Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung.
  • Namensänderung: Hat sich Ihr Name seit der Ausstellung Ihres alten Führerscheins geändert (z.B. durch Heirat), bringen Sie entsprechende Nachweise (Heiratsurkunde etc.) mit. Führerscheinumtausch Tabelle

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ist der Führerscheinumtausch wirklich Pflicht? Ja, der Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Was kostet der Umtausch? Die Kosten liegen meist zwischen 25 und 30 Euro, können aber je nach Kommune leicht variieren. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Führerscheinumtausch Tabelle

Muss ich eine neue Fahrprüfung machen? Nein, für die Umschreibung Ihrer bestehenden Fahrerlaubnisklassen auf den neuen Führerschein ist keine erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung erforderlich (Ausnahme können bestimmte Berufskraftfahrerklassen sein, für die ohnehin regelmäßige Untersuchungen vorgeschrieben sind). Führerscheinumtausch Tabelle

Wo muss ich meinen Führerschein umtauschen? Sie müssen den Umtausch bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse? Ihr altes Dokument wird formal ungültig. Bei einer Polizeikontrolle kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erhoben werden. Ihre Fahrerlaubnis selbst bleibt aber bestehen. Führerscheinumtausch Tabelle

Kann ich mit meinem alten Führerschein nach der Frist noch Autofahren? Ihre Fahrerlaubnis ist weiterhin gültig. Das Dokument ist jedoch ungültig. Sie sind verpflichtet, ein gültiges Dokument mitzuführen. Fahren mit ungültigem Dokument kann geahndet werden. Im Ausland kann es zu Problemen kommen.

Mein Führerschein wurde nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt. Muss ich ihn auch umtauschen? Nein, in der Regel nicht im Rahmen dieses gestaffelten Pflichtumtauschs. Ihr Führerschein ist bereits der neue Typ und 15 Jahre gültig. Sie müssen ihn erst erneuern, wenn die 15 Jahre abgelaufen sind. Führerscheinumtausch Tabelle

Ich habe meinen alten Führerschein verloren. Was soll ich tun? Sie müssen den Verlust bei der Polizei oder Führerscheinstelle melden. Für den Umtausch benötigen Sie dann ggf. eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust sowie die Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Führerscheinumtausch Tabelle

Fazit

Der Führerscheinumtausch ist ein notwendiger Schritt zur Modernisierung und Vereinheitlichung des europäischen Fahrerlaubniswesens. Auch wenn es zunächst wie zusätzliche Bürokratie erscheint, dient er der Sicherheit und Transparenz. Nutzen Sie die Führerscheinumtausch Tabelle, um Ihren persönlichen Stichtag zu ermitteln, und planen Sie Ihren Umtausch rechtzeitig. Mit den richtigen Unterlagen und etwas Planung ist der Prozess unkompliziert. Kümern Sie sich lieber früher als später darum, um unnötigen Stress oder gar ein Verwarnungsgeld zu Führerscheinumtausch Tabelle


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