Ihr Weg zum Führerschein mit 17: Alles über Begleitendes Fahren (BF17)
Führerschein 17. Der Wunsch nach Unabhängigkeit und Mobilität ist bei jungen Menschen groß. Während das gesetzliche Mindestalter für den Führerschein der Klasse B in Deutschland bei 18 Jahren liegt, ermöglicht das Modell des “Begleitenden Fahrens ab 17” – kurz BF17 – Ihnen, deutlich früher wertvolle Fahrerfahrung zu sammeln. Dieses Programm hat sich seit seiner Einführung als großer Erfolg erwiesen und bietet Ihnen einen sicheren und begleiteten Einstieg in die Welt des Autofahrens. Führerschein 17
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über BF17: Was es genau ist, welche Vorteile es Ihnen bietet, wer daran teilnehmen kann, wie der Prozess abläuft und worauf Sie achten müssen. Bereiten Sie sich darauf vor, einen fundierten Überblick über diese spannende Phase auf Ihrem Weg zum eigenen Führerschein zu erhalten. Führerschein 17
Was genau ist Begleitendes Fahren ab 17 (BF17)?
Begleitendes Fahren ab 17 ist ein spezielles Programm in Deutschland (und Österreich), das es Ihnen ermöglicht, die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Der entscheidende Unterschied zum regulären Führerschein mit 18 ist die Auflage, dass Sie bis zu Ihrem 18. Geburtstag ausschließlich in Begleitung einer oder mehrerer in Ihrer Prüfbescheinigung namentlich genannten Personen fahren dürfen. Führerschein 17
Ziel dieses Modells ist es, Fahranfängern unter überwachtem Rahmen zusätzliche Praxis und Routine im Straßenverkehr zu ermöglichen. Studien belegen, dass BF17-Teilnehmer später deutlich weniger Unfälle verursachen als Fahranfänger, die direkt mit 18 unbegleitet starten. Es ist also nicht nur eine Möglichkeit, früher mobil zu sein, sondern vor allem ein Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Führerschein 17
Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie keine reguläre Führerschein-Plastikkarte, sondern eine spezielle “Prüfbescheinigung” oder “BF17-Bescheinigung”. Erst an Ihrem 18. Geburtstag können Sie diese Bescheinigung gegen den endgültigen Kartenführerschein bei der zuständigen Behörde eintauschen. Führerschein 17
Die Vorteile von BF17 für Sie
Die Teilnahme am Begleitenden Fahren bietet Ihnen eine Reihe signifikanter Vorteile:
- Früherer Erwerb von Fahrerfahrung: Sie können bereits ein Jahr früher Praxiserfahrung sammeln, was Ihre Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.
- Geringeres Unfallrisiko: Durch die Begleitung in der kritischen Anfangsphase sammeln Sie Erfahrung in unterschiedlichen Verkehrssituationen, Wetterbedingungen und Tageszeiten – und das unter Aufsicht eines erfahrenen Fahrers. Dies führt statistisch zu einem deutlich geringeren Unfallrisiko nach dem 18. Geburtstag. Führerschein 17
- Aufbau von Routine und Sicherheit: Sie gewinnen mehr Sicherheit im Umgang mit dem Fahrzeug und in komplexen Verkehrssituationen, bevor Sie allein unterwegs sind.
- Gleitender Übergang: Der Übergang vom begleiteten zum selbstständigen Fahren ist weniger abrupt, da Sie bereits Routine entwickelt haben.
- Potenzielle Versicherungsvorteile: Viele Versicherungen bieten bei Abschluss einer Kfz-Versicherung nach dem 18. Geburtstag günstigere Konditionen an, wenn Sie am BF17-Programm teilgenommen haben. Führerschein 17
Wer kann am Begleitenden Fahren teilnehmen? (Voraussetzungen)
Es gibt spezifische Anforderungen, sowohl für Sie als Fahranfänger als auch für Ihre Begleitpersonen.
Voraussetzungen für Sie (den Fahranfänger):
- Alter: Sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein, wenn Sie die praktische Fahrprüfung ablegen. Der Antrag kann in der Regel schon mit 16,5 Jahren gestellt werden.
- Fahrschulausbildung: Sie müssen die vorgeschriebene theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule vollständig absolvieren.
- Prüfungen: Sie müssen sowohl die theoretische als auch die praktische Fahrprüfung erfolgreich bestehen. Führerschein 17
- Benennung von Begleitpersonen: Sie müssen bei der Antragstellung (oder später im Verfahren) die Namen aller Personen angeben, die Sie begleiten sollen. Diese Personen müssen bestimmte Kriterien erfüllen und ihrer Benennung zustimmen.
- Antragstellung: Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B/BE mit der Auflage “Begleitendes Fahren ab 17” bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Führerschein 17
Voraussetzungen für die Begleitperson(en):
Die Begleitperson spielt eine entscheidende Rolle für Ihre Sicherheit und Erfahrungssammlung. Sie muss folgende Kriterien erfüllen:
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Alter | Mindestens 30 Jahre alt |
| Fahrerlaubnis | Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse 3) seit mindestens 5 Jahren |
| Ununterbrochener Besitz | Der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B muss ununterbrochen gewesen sein. |
| Punkte in Flensburg | Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg |
| Zustimmung | Schriftliche Zustimmung zur Benennung als Begleitperson |
| Zustand während der Fahrt | Darf während der Begleitung nicht unter Alkohol- (0,5 Promille Grenze beachten!) oder Drogeneinfluss stehen. |
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Begleitperson nicht als Fahrlehrer fungiert. Sie darf und soll nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen (z. B. ins Lenkrad greifen oder die Pedale bedienen). Ihre Aufgabe ist es, als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung zu stehen, Sicherheit zu vermitteln und auf den Verkehr zu achten.
Der Ablauf: So kommen Sie zu Ihrer BF17-Bescheinigung
Der Weg zum Begleitenden Fahren folgt einem klaren Prozess:
- Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde:
- Sie stellen den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B/BE mit der Auflage BF17. Dies kann in der Regel frühestens 6 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag geschehen.
- Sie benötigen diverse Unterlagen, wie Ihren Personalausweis, einen Sehtest, einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs sowie die Antragsformulare für sich und Ihre Begleitpersonen, inklusive deren Unterschriften und Kopien ihrer Führerscheine und Personalausweise.
- Anmeldung in der Fahrschule:
- Melden Sie sich bei einer Fahrschule an.
- Theoretische Ausbildung:
- Besuchen Sie die vorgeschriebenen Theoriestunden.
- Theorieprüfung:
- Sie können die Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen.
- Praktische Ausbildung:
- Absolvieren Sie die erforderlichen Praxisstunden, inklusive der Sonderfahrten (Autobahn, Überland, Nachtfahrt).
- Praktische Prüfung:
- Sie können die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Ihrem 17. Geburtstag ablegen.
- Erfolgreich bestanden! Was nun?
- Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten Sie von der Prüforganisation (TÜV/DEKRA) eine vorläufige Fahrberechtigung, die bereits die BF17-Auflage enthält.
- Die endgültige “Prüfbescheinigung” wird Ihnen in der Regel von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandt oder muss dort abgeholt werden.
- Fahren mit Begleitung:
- Ab Erhalt der Prüfbescheinigung dürfen Sie in Deutschland fahren, ABER nur mit einer eingetragenen Begleitperson. Führerschein 17
- Am 18. Geburtstag:
- An Ihrem 18. Geburtstag endet die Auflage der Begleitung automatisch. Sie können Ihre Prüfbescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gegen den offiziellen Kartenführerschein tauschen.
Wichtige Regeln während des Begleiteten Fahrens
Beachten Sie unbedingt folgende Regeln, um Probleme zu vermeiden:
- Begleitperson an Bord: Sie dürfen nur fahren, wenn eine der namentlich in Ihrer Prüfbescheinigung aufgeführten Begleitpersonen neben Ihnen sitzt.
- Dokumente mitführen: Sie müssen immer Ihre Prüfbescheinigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. Die Begleitperson muss ihren Führerschein und Personalausweis/Reisepass mitführen. Führerschein 17
- Begleitperson nüchtern: Die Begleitperson darf während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben und nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen. Es wird dringend empfohlen, dass die Begleitperson komplett nüchtern ist (0,0 Promille), da sie im Notfall eingreifen können muss und die Grenze schnell überschritten sein kann.
- Ihre eigene Nüchternheit: Für Sie als Fahrer gilt während der gesamten Probezeit (die mit Erhalt der Prüfbescheinigung beginnt) ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) und ein Verbot anderer berauschender Mittel.
- Gültigkeit der Prüfbescheinigung: Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Für Fahrten im Ausland benötigen Sie den regulären Kartenführerschein. Führerschein 17
- Kein Eingriff der Begleitperson: Die Begleitperson darf nicht aktiv in die Fahrzeugführung eingreifen (z. B. Lenken, Bremsen, Gas geben). Ihre Rolle ist die des Ratgebers und aufmerksamen Beobachters. Führerschein 17
Was passiert, wenn Sie gegen die Regeln verstoßen?
Verstöße gegen die Auflagen des Begleiteten Fahrens können schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Fahren ohne Begleitperson: Dies gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine schwerwiegende Straftat. Die Folge ist in der Regel der sofortige Entzug der Prüfbescheinigung. Zusätzlich drohen eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg und eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, die über Ihren 18. Geburtstag hinausgehen kann. Führerschein 17
- Alkohol/Drogen am Steuer: Auch hier drohen der Entzug der Fahrberechtigung, hohe Bußgelder, Punkte und die Anordnung eines Aufbauseminars. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
- Sonstige schwerwiegende Verstöße (A-Verstöße) oder mehrere geringfügige Verstöße (B-Verstöße) während der Fahrt: Diese führen ebenfalls zur Anordnung eines Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Führerschein 17
Kosten des Begleiteten Fahrens
Die Kosten für das Begleitende Fahren unterscheiden sich nicht grundlegend von den Kosten für den regulären Führerschein ab 18. Sie setzen sich zusammen aus:
- Gebühren für Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
- Antragsgebühren bei der Fahrerlaubnisbehörde
- Kosten für die Fahrschulausbildung (Grundbetrag, Theorieunterricht, Praxisstunden, Sonderfahrten)
- Prüfungsgebühren (Theorie und Praxis)
- Ggf. Kosten für die Eintragung zusätzlicher Begleitpersonen
- Gebühr für die Ausstellung des Kartenführerscheins ab 18
Die Gesamtkosten variieren stark je nach Region und Anzahl der benötigten Fahrstunden.
Fazit
Das Begleitende Fahren ab 17 bietet Ihnen eine exzellente Möglichkeit, die erforderliche Fahrkompetenz und Routine zu entwickeln, bevor Sie allein am Steuer sitzen. Es ist ein durchdachtes Programm, das darauf abzielt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Ihnen einen sanfteren Übergang in die Rolle des selbstständigen Fahrers zu ermöglichen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, die Verantwortung gemeinsam mit Ihren Begleitpersonen zu übernehmen, kann BF17 der ideale Weg sein, um sicher und kompetent mobil zu werden. Informieren Sie sich gut, wählen Sie eine gute Fahrschule und besprechen Sie alle Details mit Ihren potenziellen Begleitpersonen. Der Weg zum Führerschein mit 17 ist eine Investition in Ihre Sicherheit und Mobilität. Führerschein 17
Häufig gestellte Fragen zu Begleitendem Fahren ab 17 (FAQs)
- Kann jede Person über 30 als Begleitperson eingetragen werden?
- Nein. Die Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B besitzen und darf maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Sie muss außerdem der Benennung zustimmen. Führerschein 17
- Darf ich am 18. Geburtstag direkt alleine fahren?
- Ja. An Ihrem 18. Geburtstag endet die Auflage der Begleitung automatisch. Sie dürfen dann überall in Deutschland alleine fahren, auch wenn Sie den Kartenführerschein noch nicht abgeholt haben. Es reicht, wenn Sie Ihre Prüfbescheinigung und einen Personalausweis dabei haben. Die Prüfbescheinigung ist dann quasi eine vorläufige Alleinfahrberechtigung. Führerschein 17
- Muss die Begleitperson immer neben mir sitzen?
- Ja, die Begleitperson muss während der Fahrt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, damit sie ihrer Rolle als Ansprechpartner und Beobachter nachkommen kann.
- Was passiert, wenn meine einzige Begleitperson plötzlich nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt (z.B. durch einen Führerscheinentzug)?
- Fällt eine Begleitperson weg oder erfüllt die Kriterien nicht mehr, dürfen Sie mit dieser Person nicht mehr fahren. Wenn Sie mit anderen eingetragenen Begleitpersonen fahren können, ist das in Ordnung. Wenn Sie nur diese eine Person eingetragen hatten, dürfen Sie bis zur Eintragung einer neuen Begleitperson oder bis zu Ihrem 18. Geburtstag (je nachdem, was zuerst eintritt) nicht mehr fahren. Eine neue Begleitperson muss bei der Behörde beantragt und in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Führerschein 17
- Darf ich mit der BF17-Bescheinigung im Ausland fahren?
- Nein, die BF17-Prüfbescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig. Für Fahrten im Ausland benötigen Sie den regulären EU-Kartenführerschein.
- Wie lange ist die Probezeit beim Begleitenden Fahren?
- Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Prüfbescheinigung (nach bestandener praktischer Prüfung) und dauert regulär zwei Jahre. Sie endet also nicht unbedingt mit dem 18. Geburtstag, sondern zwei Jahre nach Erhalt Ihrer Fahrberechtigung. Führerschein 17
