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Wann Führerschein Umtauschen


Wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen? Ein Leitfaden zum Pflichtumtausch

Deutschland und die gesamte Europäische Union sind dabei, einheitliche und fälschungssichere Dokumente einzuführen. Das betrifft auch Ihren Führerschein. Vielleicht halten Sie noch einen alten grauen oder rosafarbenen “Lappen” in den Händen, oder eine Plastikkarte, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dann betrifft Sie die aktuelle Umtauschpflicht. Aber wann genau müssen Sie aktiv werden und was müssen Sie dabei beachten? Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wichtige.

Warum der Umtausch notwendig ist

Der Hauptgrund für den verpflichtenden Umtausch Ihres alten Führerscheins ist eine EU-Richtlinie (2006/126/EG). Ziel ist es, europaweit einheitliche und sicherere Führerscheindokumente im Scheckkartenformat zu haben.

Die Vorteile des neuen Dokuments sind vielfältig:

  • Erhöhte Fälschungssicherheit: Die neuen Karten verfügen über modernere Sicherheitsmerkmale.
  • Vereinheitlichung: Ein standardisiertes Format in allen EU-Ländern erleichtert Kontrollen im Ausland.
  • Zentrale Erfassung: Langfristig sollen alle Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst werden, was die Verwaltung und Überprüfung erleichtern soll.
  • Befristete Gültigkeit des Dokuments: Während Ihre Fahrerlaubnis für die Klassen A und B in der Regel lebenslang gültig bleibt, ist das Dokument künftig 15 Jahre gültig. Dies stellt sicher, dass das Foto aktuell ist und die Dokumente regelmäßig auf den neuesten Sicherheitsstand gebracht werden können.

Wer ist vom Umtausch betroffen?

Die Umtauschpflicht betrifft grundsätzlich alle Inhaber von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dies schließt sowohl die alten Papierführerscheine als auch die ersten auf Scheckkarte ausgestellten Führerscheine ein.

Der Gesetzgeber hat den Umtausch gestaffelt, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Die Fristen hängen davon ab, ob Sie einen Papierführerschein oder einen Kartenführerschein besitzen.

Die Umtauschfristen im Detail

Die Fristen für den Umtausch sind gesetzlich festgelegt. Es ist wichtig, dass Sie Ihre persönliche Frist kennen und einhalten.

1. Fristen für Papierführerscheine (Grau oder Rosa)

Bei Papierführerscheinen richtet sich die Frist nach Ihrem Geburtsjahr.

Hier sind die Stichtage:

  • Vor 1953 geboren: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958 geboren: Umtausch bis 19. Januar 2022 (Frist abgelaufen)
  • 1959 bis 1964 geboren: Umtausch bis 19. Januar 2023 (Frist abgelaufen)
  • 1965 bis 1970 geboren: Umtausch bis 19. Januar 2024 (Frist abgelaufen)
  • 1971 oder später geboren: Umtausch bis 19. Januar 2025

Wichtiger Hinweis für vor 1953 Geborene: Auch wenn Ihre gesetzliche Frist bis 2033 läuft, könnten einzelne Bundesländer oder Kommunen frühere, behördeninterne Fristen festlegen, um die Anträge zu verteilen. Es empfiehlt sich, dies bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle zu erfragen oder nicht bis zur allerletzten Minute zu warten.

2. Fristen für Kartenführerscheine (Ausgestellt vor 19.01.2013)

Bei den bereits im Scheckkartenformat ausgestellten Führerscheinen, die aber vor dem Stichtag (19. Januar 2013) ausgegeben wurden, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheindokuments.

Hier sind die Stichtage:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2025
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr vor 1999: Umtausch bis 19. Januar 2025 (gleichzeitig mit den Jahrgängen 1971 oder später bei den Papierführerscheinen)

Übersicht der Umtauschfristen:

Alter Führerschein-TypKriteriumGeburtsjahr / AusstellungsjahrFrist für den Umtausch
PapierführerscheinGeburtsjahrVor 195319. Januar 2033
1953 – 195819. Januar 2022 (abgelaufen)
1959 – 196419. Januar 2023 (abgelaufen)
1965 – 197019. Januar 2024 (abgelaufen)
1971 oder später19. Januar 2025
KartenführerscheinAusstellungsjahrAusgestellt vor 199919. Januar 2025
(Ausgestellt vor 19.01.13)Ausgestellt 1999 – 200119. Januar 2025
Ausgestellt 2002 – 200419. Januar 2026
Ausgestellt 2005 – 200719. Januar 2027
Ausgestellt 200819. Januar 2028
Ausgestellt 200919. Januar 2029
Ausgestellt 201019. Januar 2030
Ausgestellt 201119. Januar 2031
Ausgestellt 2012 – 18.01.201319. Januar 2032

Wichtige Anmerkung: Alle Führerscheine, die am oder nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen nicht vor Ablauf dieser Frist umgetauscht werden.

Wie tauschen Sie Ihren Führerschein um?

Der Umtausch ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Sie müssen keine erneute Fahrprüfung ablegen.

  1. Zuständige Stelle: Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle an Ihrem aktuellen Wohnort. Manchmal ist dies das Bürgeramt oder die Kreisverwaltung. Es ist ratsam, vorab zu prüfen, ob Sie einen Termin vereinbaren müssen (dies ist inzwischen bei vielen Behörden Standard).
  2. Benötigte Dokumente: Für den Umtausch benötigen Sie in der Regel:
    • Ihren aktuellen Personalausweis oder Reisepass.
    • Ihren alten Führerschein (Papier oder Karte).
    • Ein biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr).
    • Ggf. eine Karteikartenabschrift: Wenn Ihr alter Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift. Diese können Sie bei der Behörde beantragen, die den alten Führerschein ausgestellt hat. Sie wird oft direkt an die neue Behörde geschickt. Erkundigen Sie sich am besten im Voraus bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle, ob sie die Abschrift selbst anfordern oder ob Sie dies tun müssen.
  3. Der Prozess: Sie füllen einen Antrag auf Umtausch aus. Die Behörde prüft Ihre Dokumente und leitet alles Weitere in die Wege. Ihr neuer Führerschein wird in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und entweder zugesandt oder kann bei der Behörde abgeholt werden. Dies kann einige Wochen dauern. In der Zwischenzeit erhalten Sie bei Bedarf eine vorläufige Fahrberechtigung.
  4. Was passiert mit dem alten Führerschein? Ihr alter Führerschein wird bei Abholung des neuen Dokuments entwertet. Oft dürfen Sie den entwerteten alten Führerschein als Andenken behalten.
  5. Kosten: Die Gebühren für den Umtausch liegen in der Regel bei etwa 25 Euro. Hinzu kommen Kosten für biometrische Passfotos und eventuell für die Anforderung der Karteikartenabschrift.

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Wenn Ihre Umtauschfrist abgelaufen ist und Sie weiterhin mit dem alten, nicht umgetauschten Führerscheindokument fahren, gilt dies als Fahren ohne gültiges Dokument.

Wichtig zu verstehen:

  • :Ihre Fahrerlaubnis bleibt in der Regel bestehen! Sie haben Ihre Berechtigung zum Fahren durch Bestehen der Prüfung(en) erworben, und diese bleibt für die Klassen A und B grundsätzlich lebenslang gültig (sofern keine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt).
  • :Das Dokument ist ungültig: Was nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit verliert, ist das Dokument selbst.

Das Fahren mit einem abgelaufenen Führerscheindokument ist eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Verkehrskontrolle kann dies mit einem Verwarnungsgeld (in der Regel 10 Euro) geahndet werden. Es ist keine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Es ist jedoch dringend ratsam, den Umtausch rechtzeitig vorzunehmen, um Probleme und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Planen Sie den Umtausch lieber zu früh als zu spät, da die Bearbeitungszeiten je nach Behörde variieren können.

Was ist mit Lkw- und Busführerscheinen (Klasse C und D)?

Führerscheine der Klassen C (Lkw) und D (Bus) sind bereits heute befristet und müssen alle fünf Jahre zusammen mit der Vorlage der erforderlichen ärztlichen Untersuchungsnachweise (und ggf. der Berufskraftfahrerqualifikation) verlängert werden. Für diese Klassen gelten die oben genannten Umtauschfristen für das Dokument im Grunde parallel, aber die regelmäßige Verlängerung der Fahrberechtigung aufgrund der Befristung hat Vorrang und schließt den Umtausch des Dokuments quasi mit ein, wenn Sie die Verlängerung beantragen. Das bedeutet: Wenn Sie einen Lkw- oder Busführerschein besitzen, kümmern Sie sich primär um die fristgerechte Verlängerung Ihrer Klassen. Dabei erhalten Sie automatisch ein neues Dokument im erforderlichen Format.

Der neue Führerschein: 15 Jahre Gültigkeit

Wie bereits erwähnt, ist das neue Führerscheindokument 15 Jahre gültig. Dies bedeutet, dass Sie spätestens 15 Jahre nach Ausstellung eine neue Karte beantragen müssen. Auch hierfür ist keine neue Fahrprüfung erforderlich. Es dient lediglich dazu, das Dokument zu aktualisieren (neues Foto, aktuelle Sicherheitsmerkmale). Eine erneute Gesundheitsprüfung ist für Pkw- und Motorradfahrer (Klassen A und B) nicht vorgesehen, es sei denn, es gibt spezielle Auflagen.

Fazit

Der Umtausch alter Führerscheine ist ein notwendiger administrativer Schritt auf dem Weg zu europaweit einheitlichen Dokumenten. Prüfen Sie anhand Ihres Geburtsjahres (Papierführerschein) oder des Ausstellungsjahres (Kartenführerschein vor 19.01.2013), welche Frist für Sie gilt. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute, sondern planen Sie den Umtausch rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. So stellen Sie sicher, dass Ihr wichtigstes Dokument für die Teilnahme am Straßenverkehr stets gültig und auf dem neuesten Stand ist.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Muss ich meinen alten Führerschein wirklich umtauschen? Ja, der Umtausch ist verpflichtend, wenn Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde und eine der oben genannten Fristen für Sie abgelaufen ist.
  • Brauche ich eine neue Fahrprüfung? Nein. Der Umtausch ist ein rein administrativer Vorgang. Sie müssen keine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung ablegen (gilt für Klassen A und B).
  • Behalten meine alten Führerscheinklassen ihre Gültigkeit? Ja, Ihre alten Fahrerlaubnisklassen werden in die neuen EU-Klassen umgeschrieben. Bezeichnungen wie Klasse 3 (alt) werden z.B. in die Klassen B, BE, C1, C1E umgetragen.
  • Was kostet der Umtausch? Die Gebühren liegen in der Regel bei ca. 25 Euro, plus Kosten für ein biometrisches Passfoto und ggf. eine Karteikartenabschrift.
  • Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse? Das Fahren mit einem nach Fristablauf ungültigen Dokument ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden. Ihre Fahrerlaubnis als solche bleibt jedoch in der Regel gültig.
  • Ich wohne im Ausland, muss ich meinen deutschen Führerschein umtauschen? Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben, unterliegen Sie in der Regel den dortigen Vorschriften. Ein Umtausch in Deutschland ist dann meist nicht erforderlich oder erst, wenn Sie wieder dauerhaft nach Deutschland ziehen. Erkundigen Sie sich ggf. bei den zuständigen Behörden im Ausland.
  • Wie lange dauert der Umtausch? Dies hängt von der zuständigen Behörde ab. Planen Sie mehrere Wochen ein (oft 4-6 Wochen) für die Bearbeitungszeit und den Druck des neuen Dokuments.


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