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Strafe Für Fahren Ohne Führerschein


Fahren ohne Führerschein: Welche Strafe droht Ihnen?

Das Fahren eines Kraftfahrzeugs ist in Deutschland nur mit der dafür erforderlichen und gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Viele Menschen sind sich der Schwere des Vergehens nicht bewusst, wenn sie sich dennoch ohne diese Erlaubnis hinters Steuer setzen. Es handelt sich nicht nur um ein Kavaliersdelikt oder eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat nach dem deutschen Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Konsequenzen können weitreichend sein und Sie empfindlich treffen.

In diesem Artikel erfahren Sie detailliert, was Fahren ohne Fahrerlaubnis genau bedeutet, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und welche konkreten Strafen und weiteren Folgen Ihnen drohen können.

Was bedeutet “Fahren ohne Fahrerlaubnis” genau?

Der Begriff “Fahren ohne Fahrerlaubnis” umfasst mehr als nur den Fall, dass Sie nie eine Fahrerlaubnis besessen haben. Die Straftat nach § 21 StVG liegt vor, wenn Sie ein Kraftfahrzeug führen, obwohl:

  1. Sie nie eine Fahrerlaubnis erworben haben: Dies ist der klassische Fall.
  2. Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde: Nach schweren Verstößen (z. B. Trunkenheit am Steuer, Drogenfahrten, aggressive Fahrweise) kann die Fahrerlaubnis vom Gericht oder der Verwaltungsbehörde entzogen werden. Der Führerschein wird dann beschlagnahmt oder muss abgegeben werden. Fahren Sie danach, begehen Sie diese Straftat.
  3. Ihre Fahrerlaubnis ruht: Dies kann z. B. bei bestimmten ausländischen Fahrerlaubnissen der Fall sein, die nach einer bestimmten Zeit in Deutschland umgeschrieben werden müssen, oder bei befristeten Fahrerlaubnissen, die nicht rechtzeitig verlängert wurden. Auch das Führen eines Fahrzeugs, für das Ihre Fahrerlaubnisklasse nicht ausreicht, fällt hierunter.
  4. Sie trotz eines gültigen Fahrverbots fahren: Ein Fahrverbot ist nicht dasselbe wie eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Beim Fahrverbot behalten Sie Ihre Fahrerlaubnis, dürfen aber für einen befristeten Zeitraum (1 bis 6 Monate) keine Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen. Ihr Führerschein muss während dieser Zeit amtlich verwahrt werden. Fahren Sie während des Fahrverbots, ist dies ebenfalls eine Straftat nach § 21 StVG.

Wichtige Unterscheidung: Das Vergessen des Führerscheindokuments zu Hause, obwohl Sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des § 21 StVG. Es ist lediglich eine geringfügige Ordnungswidrigkeit nach § 4 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet wird. Der Straftatbestand erfordert, dass Ihnen die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs fehlt.

Die rechtliche Grundlage: § 21 StVG

Die entscheidende Vorschrift ist § 21 des Straßenverkehrsgesetzes. Sie lautet im Kern:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 69a Absatz 1 Satz 3 dieses Gesetzes oder nach § 94 der Strafprozessordnung verboten ist, 2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl dieser die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 69a Absatz 1 Satz 3 dieses Gesetzes oder nach § 94 der Strafprozessordnung verboten ist.

Absatz 2 verschärft die Strafe, wenn der Betroffene in den letzten drei Jahren bereits wegen derselben Tat verurteilt wurde.

Wie Sie sehen, macht sich auch der Halter (Eigentümer oder die Person, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat) strafbar, wenn er wissentlich zulässt, dass jemand ohne erforderliche Fahrerlaubnis fährt.

Welche konkreten Strafen drohen Ihnen?

Die mögliche Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist im Gesetz klar benannt: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Die genaue Höhe der Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das Gericht oder der Staatsanwalt im Falle eines Strafbefehls berücksichtigt verschiedene Faktoren.

Hier sind die möglichen Konsequenzen im Detail:

  1. Geldstrafe:
    • Dies ist die häufigste Strafe, insbesondere bei Ersttätern ohne weitere schwerwiegende Begleitumstände.
    • Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat (z. B. 30 Tagessätze für eine minderschwere Tat, 90 Tagessätze bei leichten Fällen, aber auch deutlich mehr möglich). Die Höhe jedes Tagessatzes richtet sich nach Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen (Nettoeinkommen pro Tag).
    • Beispiel: Bei 60 Tagessätzen und einem Netto-Tageseinkommen von 50 Euro beträgt die Geldstrafe 60 * 50 Euro = 3000 Euro.
    • Die Anzahl der Tagessätze kann bei Ersttätern ohne Vorstrafen im Bereich von 30 bis 90 Tagessätzen liegen, bei Wiederholungstätern oder schweren Fällen auch weit darüber. Ab 91 Tagessätzen gelten Sie als vorbestraft.
  2. Freiheitsstrafe:
    • Eine Freiheitsstrafe (Gefängnisstrafe) bis zu einem Jahr ist möglich.
    • Sie wird häufiger bei Wiederholungstätern verhängt, die bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen sind.
    • Auch bei besonders schweren Begleitumständen kann eine Freiheitsstrafe drohen, zum Beispiel:
      • Fahren nach Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer sehr schweren Straftat (z. B. Trunkenheit mit Unfallfolge).
      • Gleichzeitige Alkoholisierung oder Drogenbeeinflussung.
      • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
      • Fahren eines Fahrzeugs, für das offensichtlich eine spezielle, nicht vorhandene Fahrerlaubnis erforderlich wäre (z. B. LKW ohne LKW-Führerschein).
    • Eine kurze Freiheitsstrafe (bis zu sechs Monaten) kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine positive Sozialprognose besteht. Längere Strafen (über sechs Monate, bis zu zwei Jahren) können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden.
  3. Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis:
    • Wenn Sie noch keine Fahrerlaubnis hatten, wird das Gericht oder die Behörde Ihnen eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis auferlegen (§ 69a StGB). Das bedeutet, Sie dürfen für einen bestimmten Zeitraum (mindestens 6 Monate, oft 1 Jahr oder länger) keinen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
    • Hatte man bereits einen Führerschein, der entzogen wurde, so wird diese Entziehung bestätigt und in der Regel ebenfalls eine Sperrfrist für die Neuerteilung verhängt.
  4. Einziehung des Fahrzeugs:
    • Nach § 21 Abs. 3 StVG* kann* das Fahrzeug, das Sie ohne Fahrerlaubnis geführt haben, eingezogen werden.
    • Dies ist eine ernste Konsequenz, die droht, wenn Sie als Fahrer auch der Eigentümer des Fahrzeugs sind und die Tat nicht zum ersten Mal begehen.
    • Auch wenn der Halter jemand anderes ist, kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn der Halter wissentlich zugelassen hat, dass Sie ohne Fahrerlaubnis fahren.
    • Die Einziehung ist eine Kann-Bestimmung, das Gericht entscheidet nach Ermessen. Sie soll verhindern, dass das Fahrzeug erneut für solche Straftaten genutzt wird.
  5. Punkte in Flensburg:
    • Als Straftat im Straßenverkehr wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit 3 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg geahndet.
    • Diese 3 Punkte sind die höchste Punktanzahl, die für eine einzelne Straftat vergeben wird.
  6. Führungszeugnis:
    • Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird ins Bundeszentralregister eingetragen.
    • Je nach Höhe der Geld- oder Freiheitsstrafe erscheint der Eintrag auch im erweiterten Führungszeugnis. Dies kann sich negativ auf Ihre berufliche Zukunft auswirken.

Faktoren, die die Strafe beeinflussen:

Wie bereits erwähnt, hängt die Schwere der Strafe von verschiedenen Umständen ab:

  • Ihre Vorstrafen: Sind Sie bereits wegen Verkehrsdelikten oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden? Wiederholungstäter werden deutlich härter bestraft.
  • Der Grund für das Fahren ohne Fahrerlaubnis: Haben Sie noch nie eine besessen, wurde sie Ihnen entzogen, fahren Sie trotz Fahrverbot? Fahren trotz Entziehung oder Fahrverbot nach einer schweren Straftat wie Trunkenheit wird ernster bewertet.
  • Die Umstände der Tat: Haben Sie andere gefährdet? Gab es einen Unfall? Fuhren Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?
  • Die Art des geführten Fahrzeugs: Das Führen eines LKW oder Busses ohne entsprechende Erlaubnis wird schwerer gewichtet als das Führen eines Mofas, für das ebenfalls eine Erlaubnis erforderlich ist.
  • Die Dauer der Fahrt: War es nur eine kurze Fahrt (z. B. um das Auto umzuparken) oder eine längere Strecke?
  • Ihr Verhalten nach der Kontrolle: Geständig, reuelos, kooperativ?
  • Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse: Beeinflussen die Höhe des Tagessatzes bei einer Geldstrafe.

Halterhaftung: Wenn Sie jemand anderen ohne Führerschein fahren lassen

Denken Sie daran: Nicht nur der Fahrer macht sich strafbar! Wenn Sie als Halter eines Fahrzeugs zulassen oder sogar anordnen, dass eine Person ohne die erforderliche Fahrerlaubnis Ihr Fahrzeug fährt, machen Sie sich ebenfalls strafbar nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG.

Die gleiche Strafe (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) droht auch Ihnen als Halter. Ihre Strafe hängt davon ab, ob Sie wussten oder zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass die Person keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Sie haben die Pflicht, dies vor der Überlassung des Fahrzeugs zu prüfen.

Was tun, wenn Sie erwischt werden?

Sollten Sie dabei ertappt werden, dass Sie ohne die erforderliche Fahrerlaubnis gefahren sind, gilt dasselbe wie bei den meisten strafrechtlichen Vorwürfen:

  1. Schweigen Sie: Machen Sie gegenüber der Polizei oder anderen Behörden keine Angaben zur Sache. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht.
  2. Kontaktieren Sie einen Anwalt: Suchen Sie umgehend rechtlichen Rat bei einem auf Verkehrsrecht oder Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Nur ein Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und Ihre bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.
  3. Übergeben Sie die Kommunikation dem Anwalt: Lassen Sie Ihren Anwalt die Kommunikation mit den Behörden übernehmen. Versuchen Sie nicht, die Angelegenheit allein zu klären.

Tabelle: Überblick über potenzielle Strafen

Situation (Beispiel)Grundlage im StVGArt der StrafeMögliche AusprägungenPunkte in FlensburgWeitere Folgen
Ersttäter, nie Fahrerlaubnis gehabt§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVGGeld- oder Freiheits-Geldstrafe: 30-90+ Tagessätze
evtl. kurze Freiheitsstrafe
3Sperre für Fahrerlaubnis (mind. 6 Monate), Eintrag im Bundeszentralregister
Wiederholungstäter§ 21 Abs. 2 StVGGeld- oder Freiheits-Deutlich höhere Geldstrafe
oft Freiheitsstrafe
3Längere Sperre, evtl. Einziehung Fahrzeug, Eintrag im Bundeszentralregister
Fahren trotz Entziehung der Fahrerlaubnis§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVGGeld- oder Freiheits-Abhängig vom Grund der Entziehung, oft höhere Strafe3Bestätigung der Entziehung, neue Sperrfrist, evtl. Einziehung Fahrzeug
Fahren während eines Fahrverbots§ 21 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 25 StVGGeld- oder Freiheits-Geldstrafe oder kurze Freiheitsstrafe3Verlängerung des Fahrverbots, evtl. Entziehung der Fahrerlaubnis
Halter lässt Fahren ohne FE zu§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVGGeld- oder Freiheits-Ähnlich dem Fahrer, abhängig vom Grad des Wissens3Evtl. Einziehung des Fahrzeugs, Eintrag im Bundeszentralregister

Wichtiger Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Darstellung. Die tatsächliche Strafe wird immer im Einzelfall durch Gericht/Staatsanwaltschaft festgelegt.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Ist Fahren ohne Führerschein immer eine Straftat? Ja, das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis nach § 21 StVG ist eine Straftat (“Vergehen”). Eine Ausnahme ist lediglich das Vergessen des Führerscheindokuments, wenn eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt – das ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
  • Kann mein Auto eingezogen werden? Ja, das Fahrzeug kann gemäß § 21 Abs. 3 StVG eingezogen werden. Das ist besonders wahrscheinlich, wenn Sie als Fahrer auch der Eigentümer sind und bereits zuvor wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen sind, oder wenn der Halter wissentlich die Fahrt zugelassen hat.
  • Werde ich beim Fahren ohne Führerschein vobestraft? Bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung ausgesetzt) gelten Sie als vorbestraft und die Verurteilung wird ins Führungszeugnis eingetragen (sofern keine Ausnahmeregelungen greifen). Auch bei geringeren Strafen erfolgt ein Eintrag ins Bundeszentralregister.
  • Wie lange dauert die Sperre für die Fahrerlaubnis? Die Sperre beträgt in der Regel mindestens 6 Monate. Wie lange sie tatsächlich dauert, hängt von den Umständen ab, insbesondere vom Grund, warum Sie keine Fahrerlaubnis hatten, und von Ihren Vorstrafen. Sie kann auch mehrere Jahre betragen. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.
  • Was passiert, wenn ich einen Unfall verursache, während ich ohne Fahrerlaubnis fahre? Sie machen sich nicht nur wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, sondern werden auch für den Unfall haftbar

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