Ihren alten Führerschein umtauschen: Fristen, Ablauf und was Sie wissen müssen
Alte Führerscheine Wechseln. Haben Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein oder einen älteren Kartenführerschein, der vor 2013 ausgestellt wurde? Dann betrifft Sie die bundesweite Umtauschpflicht. Dies ist keine freiwillige Sache, sondern eine Vorgabe, die schrittweise umgesetzt wird, um alle Führerscheine in Deutschland auf den neuesten Stand der EU-Richtlinien zu bringen. Aber keine Sorge, es ist kein komplizierter Prozess, wenn Sie gut informiert sind. Alte Führerscheine Wechseln
Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch den Umtausch: Warum er notwendig ist, wer wann dran ist, welche Unterlagen Sie brauchen und wie der Ablauf bei Ihrer Führerscheinstelle aussieht.Alte Führerscheine Wechseln
Warum müssen alte Führerscheine umgetauscht werden?
Der Hauptgrund für den Umtausch ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU). Ziel ist es, bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Dies hat mehrere Vorteile:Alte Führerscheine Wechseln
- Fälschungssicherheit: Die neuen Kartenführerscheine verfügen über modernere Sicherheitsmerkmale, die es Kriminellen erschweren, Dokumente zu manipulieren oder zu fälschen.Alte Führerscheine Wechseln
- Einheitlichkeit: Ein standardisiertes Format macht Führerscheine in allen EU-Mitgliedstaaten leichter lesbar und überprüfbar, was die Arbeit der Behörden, zum Beispiel bei Verkehrskontrollen im Ausland, erleichtert.
- Zentrale Datenbank: Die neuen Führerscheine ermöglichen die Erfassung in einer zentralen Datenbank, was unter anderem die Aufklärung von Missbrauchsfällen erleichtern kann.Alte Führerscheine Wechseln
- Befristung: Zukünftige Führerscheine werden nur noch für 15 Jahre gültig sein (Achtung: nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst!). Dies sorgt dafür, dass die Dokumente regelmäßig mit aktuellen Lichtbildern und Sicherheitsstandards erneuert werden.Alte Führerscheine Wechseln
Für Sie bedeutet der Umtausch, dass Ihr alter, womöglich schlecht lesbarer oder beschädigter Führerschein gegen ein modernes, handliches und sicheres Dokument im Scheckkartenformat ausgetauscht wird.Alte Führerscheine Wechseln
Wem betrifft die Umtauschpflicht?
Die Umtauschpflicht betrifft prinzipiell alle Inhaber von:
- Papierführerscheinen (grau oder rosa), die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden.
- Kartenführerscheinen im Scheckkartenformat, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Haben Sie bereits nach dem 18. Januar 2013 einen neuen Kartenführerschein erhalten, sind Sie von dieser Umtauschwelle nicht betroffen, da Ihr Dokument bereits den aktuellen Standards entspricht und befristet gültig ist.Alte Führerscheine Wechseln
Die Fristen: Wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?
Die Umtauschpflicht wird gestaffelt umgesetzt, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Welche Frist für Sie gilt, hängt davon ab, welche Art von Führerschein Sie besitzen und wann Sie geboren sind oder wann der Führerschein ausgestellt wurde.Alte Führerscheine Wechseln
Es gibt zwei Hauptgruppen für die Fristenregelung:
- Bei Papierführerscheinen: Die Frist richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr.
- Bei Scheckkartenführerscheinen (ausgestellt vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013): Die Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments.
- Sonderregelung für Geburtsjahrgänge vor 1953: Für diese Personen gelten spätere Fristen, unabhängig davon, ob sie noch einen Papierführerschein oder bereits einen Kartenführerschein besitzen.
Hier sind die jeweiligen Stichtage in Tabellenform:
Tabelle 1: Umtauschfristen für Papierführerscheine (ausgestellt vor 1999) und für alle Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind
| Ihr Geburtsjahr | Stichtag für den Umtausch |
|---|---|
| 1953–1958 | 19. Juli 2022 (Frist abgelaufen) |
| 1959–1964 | 19. Januar 2023 (Frist abgelaufen) |
| 1965–1970 | 19. Januar 2024 (Frist abgelaufen) |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
Hinweis: Die Frist für Fahrerlaubnisinhaber mit dem Geburtsjahr vor 1953 wurde auf den 19. Januar 2033 verlängert, unabhängig vom Dokumententyp, um dieser Gruppe ausreichend Zeit zu geben.Alte Führerscheine Wechseln
Tabelle 2: Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine (ausgestellt vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013)
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Stichtag für den Umtausch |
|---|---|
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2025 |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2026 |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2027 |
| 2008 – 2010 | 19. Januar 2028 |
| 2011 – 2013 | 19. Januar 2029 |
| Ab 19. Januar 2013 ausgestellt | Keine Umtauschpflicht in dieser Welle, Dokument ist befristet gültig (meist 15 Jahre) |
Wichtiger Hinweis: Das Erreichen des Stichtags macht Ihre Fahrerlaubnis (die Berechtigung zum Fahren) nicht ungültig! Sie dürfen weiterhin fahren. Allerdings wird das Dokument ungültig, was bedeutet, dass Sie bei einer Kontrolle keinen gültigen Nachweis über Ihre Fahrerlaubnis mehr vorzeigen können. Das Fahren ohne gültiges Dokument kann mit einem Verwarngeld (typischerweise 10 Euro) geahndet werden. Es ist also dringend empfohlen, den Umtausch innerhalb der Frist vorzunehmen.Alte Führerscheine Wechseln
Wie läuft der Umtausch ab? Ihre Schritte
Der Umtausch ist in der Regel ein unkomplizierter Verwaltungsvorgang bei der zuständigen Behörde.
- Zuständige Stelle identifizieren: Für den Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde (oft auch Führerscheinstelle genannt) an Ihrem aktuellen Wohnsitz zuständig. Informieren Sie sich über die Kontaktdaten und Öffnungszeiten.Alte Führerscheine Wechseln
- Termin vereinbaren: Viele Führerscheinstellen arbeiten nur noch mit Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden. Prüfen Sie auf der Website Ihrer Behörde, ob Sie online oder telefonisch einen Termin buchen müssen. Tun Sie dies rechtzeitig, da Termine, besonders kurz vor Fristablauf, knapp werden können.
- Benötigte Unterlagen vorbereiten: Um den Prozess reibungslos zu gestalten, stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente dabeihaben:
- Ihr alter Führerschein (Papier oder Scheckkarte).
- Ein gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass.
- Ein biometrisches Passbild: Achten Sie auf die Anforderungen (Größe, Hintergrund, Blick in die Kamera).
- Gelegentlich erforderlich: Karteikartenabschrift: Wenn Ihr alter Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres jetzigen Wohnsitzes ausgestellt wurde, benötigt die neue Behörde eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ von der ursprünglich ausstellenden Behörde. Dies ist eine Bestätigung Ihrer Fahrerlaubnisdaten. Diese Abschrift können Sie formlos (oft online, per E-Mail oder Post) bei der Behörde beantragen, die Ihren originalen Papierführerschein ausgestellt hat. Kümmern Sie sich darum frühzeitig, da die Zusendung einige Tage bis Wochen dauern kann. Die Abschrift wird meist direkt an Ihre jetzige Führerscheinstelle geschickt oder Ihnen zur Weiterleitung ausgehändigt. Wenn Ihre aktuelle Behörde auch die ausstellende Behörde war, ist dieser Schritt nicht notwendig. Bei älteren Kartenführerscheinen ist eine Karteikartenabschrift in der Regel ebenfalls nicht nötig.
- Zum Termin Erscheinen: Gehen Sie pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin (falls nötig). Dort füllen Sie ein Formular aus und legen Ihre Unterlagen vor.
- Gebühren bezahlen: Für den Umtausch fallen Gebühren an, die je nach Behörde leicht variieren können, aber in der Regel um die 25 Euro liegen.
- Neuen Führerschein erhalten: Der neue Kartenführerschein wird in der Regel von der Bundesdruckerei hergestellt und Ihnen per Post zugestellt. Dies kann einige Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie oft einen vorläufigen Nachweis oder der alte Führerschein wird mit einem Stempel versehen, der seine Ungültigkeit für den Umtausch anzeigt, aber Ihnen erlaubt, bis zur Zustellung des neuen Dokuments zu fahren. Klären Sie dies konkret mit Ihrer Behörde.Alte Führerscheine Wechseln
Was ändert sich mit dem neuen Führerschein? Und was nicht?
- Das Dokument: Sie erhalten einen modernen, fälschungssicheren Kartenführerschein im EU-Format.Alte Führerscheine Wechseln
- Die Gültigkeit des Dokuments: Der neue Führerschein ist nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss nur das Dokument (mit einem neuen Foto) erneuert werden. Eine erneute Fahrprüfung oder Gesundheitsuntersuchung ist für die Klassen der PKW und Motorräder (A, B, BE, L, AM, T) nicht erforderlich (anders als bei den Berufskraftfahrerklassen C und D, die ohnehin regelmäßige ärztliche Checks und Weiterbildungen erfordern).
- Ihre Fahrerlaubnisklassen: Ihre vorhandenen Fahrerlaubnisklassen (z. B. Klasse 3, die in B, BE und L umgeschrieben wird) bleiben erhalten. Es gehen Ihnen keine Berechtigungen verloren. Alte Führerscheine Wechseln
- Der Umfang der Fahrerlaubnis: Der Umfang Ihrer Fahrerlaubnis bleibt unverändert. Die alten Klassen werden in die neuen EU-Klassen übersetzt.
Tipps für einen reibungslosen Umtausch:
- Frist prüfen: Ermitteln Sie frühzeitig Ihre persönliche Frist (Geburtsjahr bei Papierführerschein oder Ausstellungsjahr bei älterem Kartenführerschein).
- Termin frühzeitig buchen: Warten Sie nicht bis kurz vor Fristablauf, um einen Termin bei der Führerscheinstelle zu vereinbaren. Alte Führerscheine Wechseln
- Unterlagen komplett vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle benötigten Dokumente dabei haben, insbesondere das biometrische Passbild und ggf. die Karteikartenabschrift.
- Karteikartenabschrift rechtzeitig anfordern: Wenn Sie diese benötigen, beantragen Sie diese unbedingt einige Wochen im Voraus bei der ursprünglich ausstellenden Behörde.
- Informieren Sie sich online: Die Websites der lokalen Fahrerlaubnisbehörden bieten oft detaillierte Informationen zu den benötigten Unterlagen und der Terminvergabe. Alte Führerscheine Wechseln
Der Umtausch Ihres alten Führerscheins ist ein notwendiger Schritt im Zuge europäischer Harmonisierung und erhöhter Sicherheitsstandards. Indem Sie Ihre Frist kennen und die benötigten Unterlagen vorbereiten, können Sie diesen Prozess zügig und unkompliziert gestalten. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, damit Sie auch weiterhin mit einem gültigen Dokument unterwegs sind. Alte Führerscheine Wechseln
FAQs zum Umtausch alter Führerscheine
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Umtausch Ihres Führerscheins:
Muss ich meine Fahrprüfung wiederholen? Nein. Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsvorgang. Ihre bestehende Fahrerlaubnis (die Berechtigung zum Fahren) bleibt erhalten und wird in das neue Dokument übertragen. Sie müssen keine theoretische oder praktische Prüfung wiederholen (für die Klassen A, B, BE etc.). Alte Führerscheine Wechseln
Läuft meine Fahrerlaubnis mit dem neuen Führerschein ab? Nein, nicht im Sinne Ihrer Fahrberechtigung. Die Fahrerlaubnis für Pkw und Motorräder (Klassen A, B etc.) wird in Deutschland auf unbestimmte Zeit erteilt, sofern keine Einschränkungen aus gesundheitlichen Gründen vorliegen. Nur das Dokument (der neue Kartenführerschein) hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Nach 15 Jahren muss nur das Dokument mit einem neuen Foto erneuert werden, die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen Alte Führerscheine Wechseln.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse? Wenn Sie die Frist verpassen, wird Ihr altes Führerscheindokument ungültig. Sie dürfen zwar weiterhin fahren, da Ihre Fahrerlaubnis (die Berechtigung) gültig bleibt, Sie besitzen aber keinen gültigen Nachweis mehr. Bei einer Verkehrskontrolle können Sie daher mit einem Verwarngeld von 10 Euro belegt werden, weil Sie keinen gültigen Führerschein vorzeigen können. Es ist daher ratsam, den Umtausch rechtzeitig vorzunehmen. Alte Führerscheine Wechseln
Kann ich den Umtausch per Post erledigen oder muss ich persönlich erscheinen? In der Regel ist für die Beantragung des neuen Führerscheindokuments ein persönliches Erscheinen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Dies dient der Identitätsprüfung und der Abgabe der biometrischen Daten (Unterschrift). Erkundigen Sie sich jedoch sicherheitshalber bei Ihrer lokalen Behörde, ob in Ausnahmefällen andere Verfahren möglich sind. Alte Führerscheine Wechseln
Woher bekomme ich die Karteikartenabschrift, wenn ich sie brauche? Die Karteikartenabschrift erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren ursprünglichen Papierführerschein ausgestellt hat. Kontaktieren Sie diese Behörde (oft per Post, E-Mail oder online-Formular) und beantragen Sie die Zusendung der Abschrift an Ihre jetzige Wohnsitzbehörde oder an Sie selbst. Alte Führerscheine Wechseln
Was ist, wenn ich im Ausland lebe? Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, sind in der Regel die Fristen in Deutschland für Sie nicht relevant, solange Sie nur im Ausland fahren. Sobald Sie jedoch wieder einen Wohnsitz in Deutschland anmelden, müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen, wobei dann oft die nächste anstehende Frist für Ihren Jahrgang oder die nächste Gesamtfrist (z. B. 19. Januar 2033) relevant wird. Im Ausland gibt es teilweise auch Regelungen zum Umtausch deutscher Führerscheine in das dortige Format. Es ist ratsam, sich bei der deutschen Botschaft oder der entsprechenden Behörde im Ausland zu informieren. Alte Führerscheine Wechseln
Gilt das auch für LKW- oder Busführerscheine (Klasse C/D)? Die Umtauschpflicht betrifft alle alten Führerscheine, unabhängig von den enthaltenen Klassen. Wenn Sie also einen alten Papierführerschein mit den LKW- oder Busklassen besitzen oder einen älteren Kartenführerschein, müssen Sie diesen ebenfalls umtauschen. Beachten Sie jedoch, dass die Fahrerlaubnis für die Klassen C und D gesonderten, regelmäßigen Verlängerungen unterliegt (ärztliche Untersuchung, Berufskraftfahrerqualifikation), die unabhängig vom reinen Dokumentenumtausch sind. Alte Führerscheine Wechseln
