Ihr alter Führerschein: Wann Sie ihn abgeben müssen und wie der Umtausch funktioniert
Alte Führerscheine Abgeben.Haben Sie noch einen Führerschein, der aussieht wie ein kleiner grauer Lappen oder vielleicht eine rosa Karte, die schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel hat? Dann gehören Sie zu den Millionen Menschen in Deutschland, die ihren alten Führerschein gegen ein neues, fälschungssicheres Exemplar im Scheckkartenformat umtauchen müssen. Keine Sorge, das ist ein geplanter Prozess, und in diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige dazu: warum der Umtausch notwendig ist, welche Fristen für Sie gelten und wie Sie den Umtausch unkompliziert bei Ihrer zuständigen Behörde durchführen. Alte Führerscheine Abgeben
Warum der Umtausch überhaupt nötig ist
Der Hauptgrund für die Umtauschaktion ist eine EU-weite Vorgabe (Richtlinie 2006/126/EG), die vorsieht, dass bis zum 19. Januar 2033 alle in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellten Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sein müssen. Das Ziel ist es, die Dokumente europaweit vergleichbarer und sicherer zu machen. Alte Führerscheine Abgeben
Die alten „Lappen“ und auch die ersten Plastikkarten entsprechen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards. Sie lassen sich leichter fälschen und enthalten nicht alle Informationen, die für eine moderne Verkehrskontrolle wichtig sind. Der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat verfügt über zahlreiche Sicherheitsmerkmale und eine eindeutige Seriennummer, die eine bessere Rückverfolgbarkeit ermöglicht und somit den Kampf gegen Führerscheintourismus und -fälschungen unterstützt. Alte Führerscheine Abgeben
Ein weiterer praktischer Aspekt ist die bessere Lesbarkeit und Akzeptanz im Ausland sowie die langfristige Vorbereitung auf mögliche digitale Führerscheinlösungen in der Zukunft. Alte Führerscheine Abgeben
Wer muss umtauschen? Die verschiedenen Fristen
Der Umtausch betrifft Sie, wenn Sie im Besitz eines dieser Dokumente sind:
- Papierführerscheine: Alle grauen oder rosa Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
- Kartenführerscheine (altes Format): Alle Plastikkarten, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits im neuen Format und müssen vorläufig nicht umgetauscht werden. Sie haben bis 2033 Zeit. Alte Führerscheine Abgeben
Die Fristen für den Umtausch richten sich je nach Ausstellungsdatum Ihres aktuellen Führerscheins. Der Gesetzgeber hat gestaffelte Fristen festgelegt, um die Behörden nicht zu überlasten.
- Wenn Sie einen Papierführerschein (ausgestellt bis 31.12.1998) besitzen: Die Frist richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr.GeburtsjahrLetztmöglicher UmtauschterminVor 195319. Januar 20331953 bis 195819. Juli 2022 (Frist abgelaufen, Umtausch dringend nachholen!)1959 bis 196419. Januar 2023 (Frist abgelaufen, Umtausch dringend nachholen!)1965 bis 197019. Januar 2024 (Frist abgelaufen, Umtausch dringend nachholen!)1971 oder später19. Januar 2025
- Wenn Sie einen Kartenführerschein (ausgestellt vom 01.01.1999 bis 18.01.2013) besitzen: Die Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins. Das Ausstellungsjahr finden Sie auf Ihrem Kartenführerschein unter Punkt 4a.AusstellungsjahrLetztmöglicher Umtauschtermin1999 bis 200119. Januar 2022 (Frist abgelaufen, Umtausch dringend nachholen!)2002 bis 200419. Januar 2023 (Frist abgelaufen, Umtausch dringend nachholen!)2005 bis 200719. Januar 2024 (Frist abgelaufen, Umtausch dringend nachholen!)2008 bis 201019. Januar 20252011 bis 201319. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Unabhängig vom Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins müssen Personen, die vor 1953 geboren wurden, ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Dies soll dieser Altersgruppe mehr Zeit und Flexibilität einräumen. Alte Führerscheine Abgeben
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Wenn Ihre Frist für den Umtausch bereits abgelaufen ist und Sie weiterhin mit Ihrem alten Dokument fahren, begehen Sie streng genommen eine Ordnungswidrigkeit. Das Fahren ohne einen nach Ablauf der Frist gültigen Führerschein kann bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen – in der Regel 10 Euro. Alte Führerscheine Abgeben
Es ist wichtig zu verstehen: Ihre grundsätzliche Fahrerlaubnis erlischt durch das Verpassen der Umtauschfrist nicht. Sie dürfen also weiterhin fahren, Ihnen fehlt nur das dafür notwendige gültige Dokument. Das ist ein Unterschied zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat!). Dennoch ist es ratsam, den Umtausch so schnell wie möglich nachzuholen, um Probleme zu vermeiden. Alte Führerscheine Abgeben
So tauschen Sie Ihren Führerschein um: Schritt für Schritt
Der Umtausch ist ein administrativer Vorgang und in der Regel unkompliziert. Er erfordert keine erneute Fahrprüfung oder Gesundheitsuntersuchung (solange Sie nur Klassen der Gruppen A, B, C1, E behalten wollen).
- Zuständige Behörde ermitteln: Für den Umtausch ist Ihre örtlich zuständige Führerscheinstelle oder Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz zuständig. Manchmal sind diese Stellen in die Stadt- oder Kreisverwaltung integriert. Auf der Webseite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises finden Sie in der Regel Informationen und Kontaktdaten.
- Termin vereinbaren: Bei vielen Behörden ist eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen oder sogar zwingend notwendig, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Prüfen Sie die Webseite Ihrer Führerscheinstelle. Termine können oft online oder telefonisch gebucht werden. Alte Führerscheine Abgeben
- Benötigte Unterlagen zusammenstellen: Bringen Sie folgende Dokumente zu Ihrem Termin mit:
- Ihr aktueller Führerschein: Das alte graue/rosa Papierdokument oder der alte Kartenführerschein.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Als Identitätsnachweis.
- Biometrisches Passfoto: Nicht älter als sechs Monate, im Hochformat ohne Rand, Größe ca. 35 x 45 mm. Achten Sie auf die Anforderungen an biometrische Fotos (neutrale Mimik, direkter Blick in die Kamera, gleichmäßige Ausleuchtung). Alte Führerscheine Abgeben
- Ggf. Karteikartenabschrift: Dies ist nur erforderlich, wenn Ihr alter Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde. Mit der Karteikartenabschrift bestätigt die ursprünglich ausstellende Behörde Ihre Fahrerlaubnisdaten. Sie können diese formlos bei der ursprünglichen Ausstellungsbehörde beantragen. Sie wird normalerweise direkt an Ihre aktuelle Wohnsitzbehörde geschickt und ist kostenfrei. Bei Kartenführerscheinen ist dies in der Regel nicht erforderlich, da die Daten zentral gespeichert sind.
- Antrag stellen und Bearbeitungsgebühr bezahlen: Bei Ihrem Termin füllen Sie den Antrag auf Umtausch aus (oder haben ihn ggf. schon online vorbereitet). Die Bearbeitungsgebühr liegt je nach Kommune zwischen etwa 25 und 30 Euro. Eventuell kommen Kosten für den Direktversand hinzu, wenn Sie das wünschen. Alte Führerscheine Abgeben
- Auf den neuen Führerschein warten: Die Bearbeitungszeit kann variieren, von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, abhängig von der Auslastung der Behörde und der Bundesdruckerei, die die Dokumente produziert. Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist. Manchmal wird er Ihnen per Post zugestellt (ggf. gegen Aufpreis), manchmal müssen Sie ihn persönlich abholen. Alte Führerscheine Abgeben
- Alten Führerschein abgeben: Wenn Sie Ihren neuen Führerschein erhalten, müssen Sie Ihr altes Dokument abgeben. In vielen Fällen wird Ihnen der alte Papierführerschein entwertet als Erinnerungsstück belassen.
Was passiert mit Ihren alten Fahrerlaubnisklassen?
Ein wichtiger Punkt: Sie behalten Ihre erworbenen Fahrberechtigungen! Die alten deutschen Führerscheinklassen (Klasse 1, 2, 3, 4, 5) werden in die neuen, europaweit einheitlichen Klassen (A, A1, A2, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, T, L) umgeschlüsselt.
Besonders wichtig ist die Umstellung der alten Klasse 3. Diese war sehr umfangreich und beinhaltete nicht nur Pkw, sondern auch leichte Lkw und Gespanne. Ihre Rechte aus der alten Klasse 3 bleiben Ihnen erhalten.
- Alte Klasse 3 wird in der Regel zu den Klassen B, BE, C1, C1E und L.
- B: Pkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse.
- BE: Pkw mit Anhänger über 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3,5 t.
- C1: Kfz > 3,5 t bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse.
- C1E: Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 12 t.
- L: Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, jeweils auch mit Anhängern.
- Alte Klasse 2 wird in der Regel zu den Klassen C, CE, D, DE, C1, C1E, D1, D1E, B, BE, T, L. (Beinhaltet schwere Lkw und Busse). Hinweis: Für den Erhalt der Klassen C, CE, D, DE ist eine regelmäßige ärztliche Untersuchung und ggf. ein augenärztliches Gutachten erforderlich, da diese Klassen befristet erteilt werden!
- Alte Klasse 1 wird in der Regel zu den Klassen A, A1, A2, AM. (Motorräder).
Im neuen Führerschein werden die entsprechenden Schlüsselzahlen eingetragen, die Ihren “Besitzstand”, also die Rechte aus den alten Klassen, dokumentieren. Für die erweiterten Berechtigungen der alten Klasse 3 (C1, C1E) erhalten Sie lebenslange Geltung, während die schweren Lkw- und Busklassen (aus alter Klasse 2) weiterhin befristet sind und regelmäßige Gesundheitsprüfungen erfordern. Alte Führerscheine Abgeben
Wichtige Tipps für den Umtausch
- Warten Sie nicht bis zur letzten Minute: Auch wenn Ihre Frist noch etwas entfernt ist, empfiehlt es sich, den Umtausch frühzeitig anzugehen. Die Führerscheinstellen könnten kurz vor den Stichtagen sehr überlastet sein.
- Prüfen Sie die spezifischen Anforderungen Ihrer Behörde: Die genauen Abläufe und ob z.B. eine Karteikartenabschrift benötigt wird, kann leicht variieren. Die Webseite Ihrer Führerscheinstelle ist die beste Informationsquelle.
- Foto vorbereiten: Lassen Sie das biometrische Passfoto rechtzeitig machen.
- Kosten einkalkulieren: Planen Sie die Gebühren für den Umtausch und das Foto ein.
Fazit
Der Umtausch Ihres alten deutschen Führerscheins ist ein notwendiger Schritt zur europaweiten Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit von Fahrerlaubnisdokumenten. Auch wenn es zunächst nach Aufwand klingt, ist der Prozess in der Regel unkompliziert und erfordert keine neuen Prüfungen für die gängigen Fahrzeugklassen. Informieren Sie sich über Ihre persönliche Frist basierend auf Ihrem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum Ihres aktuellen Dokuments und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. Mit dem neuen EU-Führerschein sind Sie nicht nur gesetzeskonform unterwegs, sondern besitzen auch ein modernes und sicheres Dokument für Ihre Fahrt in Deutschland und ganz Europa.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Muss ich eine neue Fahrprüfung ablegen? Nein, für den bloßen Umtausch Ihres alten Führerscheins in das neue Format ist in der Regel keine erneute Fahrprüfung erforderlich. Ihre bisherigen Fahrberechtigungen bleiben erhalten und werden in die neuen Klassen umgeschrieben (Besitzstandsschutz). Dies gilt für die standardmäßigen PKW- und Motorradklassen (ehemals Klasse 3/1).
- Muss ich zum Arzt für eine Gesundheitsprüfung? Nein, für den Umtausch der Pkw- und Motorradklassen (entsprechend der alten Klasse 3 und 1) sind keine ärztlichen Untersuchungen erforderlich. Wenn Sie jedoch beruflich Lastkraftwagen oder Busse fahren (entsprechend der alten Klasse 2), unterliegen diese Klassen bereits jetzt einer Befristung und erfordern regelmäßige Gesundheitsprüfungen (Augen, Allgemeinmedizin), die Sie weiterhin durchführen lassen müssen, um diese Berechtigungen zu behalten. Der Umtausch ändert daran nichts. Alte Führerscheine Abgeben
- Was kostet der Umtausch? Die Kosten liegen in der Regel zwischen 25 und 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto.
- Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen? Sie müssen den Umtausch bei der für Ihren aktuellen Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) vornehmen. Alte Führerscheine Abgeben
- Ich habe meinen alten Papierführerschein nicht mehr, was nun? Wenn Ihr alter Führerschein verloren gegangen oder gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Führerscheinstelle melden. Sie benötigen dann zusätzlich zu den anderen Unterlagen eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust und eine Karteikartenabschrift der Behörde, die Ihren ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen. Planen Sie hierfür zusätzliche Zeit und Kosten ein. Alte Führerscheine Abgeben
- Kann ich den Umtausch online beantragen? Das ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Derzeit können Sie den Umtausch in den meisten Fällen nicht komplett online durchführen. Sie müssen persönlich bei der Behörde erscheinen, um Ihre Identität nachzuweisen und den alten Führerschein abzugeben. Einige Behörden bieten jedoch die Möglichkeit, den Antrag online vorzubereiten und einen Termin zu vereinbaren.
- Was passiert mit meinen alten Klassen (z.B. Klasse 3)? Ihre alten Klassen werden in die neuen EU-Klassen umgeschrieben. Zum Beispiel wird die alte Klasse 3 in die Klassen B, BE, C1, C1E und L umgewandelt, sodass Sie alle Fahrzeuge, die Sie bisher fahren durften, auch weiterhin fahren dürfen. Die erweiterten Berechtigungen (wie C1, C1E aus Klasse 3) werden in der Regel unbefristet in den neuen Führerschein eingetragen.
- Mein alter Führerschein ist ein grauer/rosa “Lappen”, ausgestellt in einer anderen Stadt. Brauche ich eine Karteikartenabschrift? Ja, wenn Ihr Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese können Sie dort anfordern, und sie wird meist direkt an Ihre jetzige Führerscheinstelle geschickt. Bei Kartenführerscheinen ist dies in der Regel nicht notwendig. Alte Führerscheine Abgeben
