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Ohne Führerschein Auto


Ohne Führerschein Auto fahren in Deutschland: Ein risikoreiches und strafbares Unterfangen

Der Wunsch, mobil zu sein und sich unabhängig fortzubewegen, ist groß. Für viele bedeutet dies, ein Auto zu fahren. Doch das Steuern eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ist in Deutschland – wie in den meisten Ländern – an den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gebunden. Das Fahren ohne diese Erlaubnis ist nicht nur ein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Straftat mit weitreichenden und potenziell verheerenden Folgen für Sie als Fahrer, aber auch für den Halter des Fahrzeugs.

Dieser Artikel beleuchtet, warum das Autofahren ohne Führerschein in Deutschland strafbar ist, welche Konsequenzen drohen und welche Risiken Sie dabei eingehen. Sie erfahren, warum es sich keinesfalls lohnt, dieses Risiko einzugehen, und welche Alternativen es gibt.

Was bedeutet “Fahren ohne Führerschein” in Deutschland?

Bevor wir uns den Konsequenzen widmen, ist es wichtig zu definieren, was unter dem Begriff “Fahren ohne Führerschein” im deutschen Recht eigentlich verstanden wird. Es gibt verschiedene Szenarien, die darunterfallen:

  1. Sie haben nie eine Fahrerlaubnis besessen: Dies ist der klassische Fall. Sie sind nie zur Fahrschule gegangen, haben keine Prüfung abgelegt und besitzen somit keine behördliche Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs.
  2. Ihre Fahrerlaubnis wurde entzogen: Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde (z. B. wegen schwerwiegender Verkehrsverstöße, Drogen- oder Alkoholdelikten) entzogen wurde, dürfen Sie keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Auch wenn Sie den Führerschein physisch noch besitzen, ist die Berechtigung erloschen.
  3. Sie fahren trotz Fahrverbot: Ein Fahrverbot ist ein temporärer Entzug der Fahrerlaubnis. Sie müssen Ihren Führerschein für eine bestimmte Zeit (z. B. zwischen einem und drei Monaten) abgeben. Während dieser Zeit dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge führen.
  4. Sie führen ein Fahrzeug der falschen Klasse: Sie besitzen zwar eine Fahrerlaubnis (z. B. für Pkw), fahren aber ein Fahrzeug, für das eine andere Führerscheinklasse erforderlich wäre (z. B. einen Lkw oder ein Motorrad), ohne die entsprechende Berechtigung zu besitzen.
  5. Ihre ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland nicht gültig: Unter bestimmten Umständen (z. B. nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder wenn sie nicht anerkannt wird) kann eine ausländische Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit in Deutschland verlieren. Das Fahren mit einer dann ungültigen ausländischen Fahrerlaubnis kann ebenfalls als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden.

Wichtige Abgrenzung: Das bloße Vergessen Ihres gültigen Führerscheins zu Hause ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne der schweren Straftat. Sie haben die Berechtigung, Sie können sie nur gerade nicht vorzeigen. Dies ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit einem geringen Verwarnungsgeld (derzeit 10 €) geahndet wird.

Die juristische Grundlage: § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist im deutschen Straßenverkehrsgesetz (StVG) klar geregelt. § 21 Abs. 1 StVG besagt, dass mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer:

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dafür nach § 4 erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 6 Absatz 5 oder nach § 11b des Fahrlehrergesetzes verboten ist (Fahren ohne Fahrerlaubnis), oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dafür nach § 4 erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen nach § 6 Absatz 5 oder nach § 11b des Fahrlehrergesetzes verboten ist (Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis).

Dieser Paragraf macht deutlich: Es ist nicht nur strafbar, selbst ohne Fahrerlaubnis zu fahren, sondern auch, dies jemand anderem zu gestatten. Das Gesetz spricht explizit von einer Straftat – nicht von einer bloßen Ordnungswidrigkeit.

Welche Strafen drohen Ihnen als Fahrer?

Wenn Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werden, müssen Sie mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Wurden Sie zum ersten Mal oder wiederholt erwischt?
  • Lag eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor?
  • Welchen Umfang hatte der Schaden bei einem eventuellen Unfall?
  • Wie sind Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse (relevant für die Höhe der Geldstrafe)?

Die möglichen Strafen umfassen:

  • Geldstrafe: Diese wird in Tagessätzen berechnet und kann je nach Einkommen und Schwere des Verstoßes mehrere Monatsgehälter betragen. Bei Ersttätern ohne weitere Umstände ist oft mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen.
  • Freiheitsstrafe: Bei Wiederholungstätern, bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ohne Fahrerlaubnis oder bei anderen erschwerenden Umständen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. In besonders schweren Fällen oder bei fortgesetztem Verhalten sind auch höhere Strafen denkbar.
  • Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Sperre): Selbst wenn Sie bereit sind, den Führerschein nun legal zu machen, wird Ihnen dies für eine bestimmte Zeit untersagt. Das Gericht oder die Behörde legt eine Sperrfrist fest, innerhalb derer Ihnen keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Diese Frist beträgt mindestens sechs Monate, kann aber auch mehrere Jahre (bis zu fünf) oder in Extremfällen sogar lebenslang verhängt werden. Dies bedeutet, dass Ihr Traum vom legalen Fahren auf lange Zeit platzen kann.
  • Punkte in Flensburg: Auch für das Fahren ohne Fahrerlaubnis werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
  • Einziehung des Fahrzeugs: In bestimmten Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern oder wenn Sie Halter des Fahrzeugs sind, kann das Fahrzeug beschlagnahmt und eingezogen (verwertet) werden.

Strafen für den Fahrzeughalter

Wie bereits erwähnt, macht sich auch der Halter des Fahrzeugs strafbar, wenn er zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Fahrzeug fährt (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG). Dies gilt, wenn der Halter davon wusste oder dies zumindest billigend in Kauf nahm. Die drohenden Strafen sind die gleichen wie für den Fahrer: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Selbst wenn Sie das Fahrzeug nur “kurz” verliehen haben und versichert werden, dass derjenige einen Führerschein hat, sollten Sie sicherstellen, dass dies stimmt. Im Zweifel können Sie in die Mithaftung genommen werden. Für Sie als Halter ist es also unerlässlich, sich vor jeder Fahrzeugübergabe von der Fahrberechtigung des Fahrers (Vorlage des Führerscheins) zu überzeugen.

Das größte Risiko: Versicherungsschutz

Ein oft unterschätztes, aber potenziell existenzbedrohendes Risiko beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist der fehlende oder eingeschränkte Versicherungsschutz. In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll im Falle eines Unfalls Schäden regulieren, die Sie Dritten zufügen.

Fahren Sie jedoch ohne erforderliche Fahrerlaubnis, begehen Sie eine sogenannte Obliegenheitsverletzung gegenüber Ihrer Versicherung. Das bedeutet, Sie haben gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstoßen.

  • Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung ist gegenüber dem Geschädigten (dem Unfallgegner) zunächst weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Dies dient dem Schutz des Unfallopfers. Allerdings kann die Versicherung vom Fahrer (und unter Umständen auch vom Halter) Regress fordern, d. h. die gezahlten Leistungen zurückverlangen. Zwar ist dieser Regress bei der Haftpflichtversicherung auf einen bestimmten Betrag (derzeit maximal 5.000 €) begrenzt, aber die Kosten eines schweren Unfalls können schnell in die Hunderttausenden oder sogar Millionen gehen (Personenschäden, lebenslange Renten etc.). Für den über 5.000 € hinausgehenden Betrag haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen.
  • Kaskoversicherung (Teilkasko/Vollkasko): Ihre eigene Fahrzeugversicherung (Kasko) wird im Schadenfall wahrscheinlich gar nichts zahlen, da Sie gegenvertragliche Pflichten verletzt haben. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug – selbst wenn Sie unschuldig am Unfall waren – müssen Sie dann aus eigener Tasche bezahlen.

Ein Unfall beim Fahren ohne Fahrerlaubnis kann Sie also finanziell ruinieren und zu lebenslanger hoher Verschuldung führen. Die potenziellen Forderungen der Versicherung und Geschädigten können bei schweren Personenschäden astronomisch sein.

Hier eine Übersicht über die potenziellen Konsequenzen:

KonsequenzFür den FahrerFür den Fahrzeughalter (bei Kenntnis)Erläuterung
Strafrechtliche FolgenGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 JahrGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 JahrVerstoß gegen § 21 StVG (Straftat). Höhe/Dauer abhängig von Umständen (Wiederholung, Unfall etc.).
Entzug der FahrerlaubnisGgf. dauerhaft (wenn bereits vorhanden)Nicht direkt relevant, aber eigene Eignung fraglichDie bereits vorhandene Fahrerlaubnis wird entzogen.
Sperrfrist für NeuerteilungJa, mindestens 6 Monate, bis 5 Jahre oder längerNeinAuch wenn Sie bereit sind, den Schein zu machen, dürfen Sie dies für lange Zeit nicht.
Punkte in FlensburgJaJa (als Mittäter)Eintragung ins Fahreignungsregister.
Einziehung des FahrzeugsJa (i.d.R. wenn Sie Halter sind oder bei Wiederholung)JaDas Fahrzeug kann beschlagnahmt und verwertet werden.
Versicherungsrechtliche FolgenRegressforderung der Haftpflicht (bis 5.000€),persönl. Haftung für Rest, kein KaskoRegressforderung der Haftpflicht (bis 5.000€),persönl. Haftung für Rest, kein Kasko (falls eigenes Fzg.)Haftpflicht zahlt zwar an Dritte, fordert aber Geld zurück. Sie haften persönlich für hohe Restsummen.
Weitere FolgenEintrag ins Führungszeugnis, Schwierigkeiten im BerufEintrag ins Führungszeugnis (als Mittäter)Eine Vorstrafe erschwert vieles im Leben.

Ist Fahren ohne Führerschein unter besonderen Umständen erlaubt?

Die Antwort ist ein klares: Nein, im öffentlichen Straßenverkehr gibt es keine Ausnahmen für das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Mythen über “privates Gelände” sind irreführend:

  • Privatgelände: Auch auf Privatgelände, sofern es öffentlich zugänglich ist (z. B. Supermarkt-Parkplätze, Firmenparkplätze während der Öffnungszeiten), gelten die Regeln des StVG, inklusive der Fahrerlaubnispflicht. Nur auf absolut abgesperrtem Gelände ohne jeglichen öffentlichen Verkehr (z. B. Ihrem eigenen Grundstück) dürfen Sie ohne Fahrerlaubnis fahren – aber selbst dort bergen Unfälle hohe Risiken bezüglich Versicherung, und die Sicherheit der anderen Personen auf dem Gelände müssen Sie jederzeit gewährleisten. Dies ist also keine praktikable Alternative für den Alltag.
  • Begleitetes Fahren ab 17: Dies ist kein Fahren ohne Führerschein. Beim begleiteten Fahren besitzen Sie bereits eine gültige Prüfungsbescheinigung, die die Fahrerlaubnis dokumentiert, dürfen aber unter strengen Auflagen (begleitende Person mit Mindestalter, Besitz des Führerscheins seit X

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