führerscheinklasse 2

Führerscheinklasse 2


Führerscheinklasse 2: Mehr als nur ein alter Name – Ihr Weg zum Fahren schwerer LKWs (Heute: Klasse C & CE)

Führerscheinklasse 2. Erinnern Sie sich an die Zeiten der Führerscheinklasse 2? Für viele ist dies ein Begriff, der für das Fahren der ganz Großen auf unseren Straßen stand – schwere Lastkraftwagen. Auch wenn die Klasse 2 in Deutschland in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr existiert, lebt ihr Erbe in den heutigen Führerscheinklassen C und CE fort. Wenn Sie davon träumen, riesige Trucks zu bewegen, Güter durch das Land oder Europa zu transportieren oder schwere Baumaschinen zu manövrieren, dann sind Sie hier genau richtig. Dieser Artikel führt Sie durch die Welt der “großen” Führerscheine, erklärt, was die Klasse 2 einst war und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um heute Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse legal und sicher führen zu dürfen. Führerscheinklasse 2

Was war die Führerscheinklasse 2?

Die Führerscheinklasse 2 war in Deutschland bis zur Einführung der EU-Führerscheinklassen im Jahr 1999 die höchste Führerscheinklasse. Sie berechtigte zum Führen von Lastkraftwagen (LKW) und Omnibussen (Busse) ohne Gewichtsbeschränkung, sowie von Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug mit Anhänger), bei denen das Zugfahrzeug unter die Klasse 2 fiel. Es war im Grunde der “Alleskönner”-Führerschein für schwere Nutzfahrzeuge. Führerscheinklasse 2

Mit der europäischen Harmonisierung der Führerscheinklassen wurde die Klasse 2 abgeschafft und durch die heutigen Klassen C, CE, D und DE ersetzt. Wenn Sie noch eine alte Klasse 2 im grau-rosafarbenen Führerschein besitzen, wurde diese bei einem Umtausch oder wird bei einem notwendigen Umtausch (spätestens bis 2033) in die entsprechenden neuen Klassen C und CE umgeschrieben. Führerscheinklasse 2

Die modernen Nachfolger: Klasse C und Klasse CE

Heute teilen sich die Fähigkeiten der alten Klasse 2 auf die Klassen C und CE auf:

  1. Führerscheinklasse C (Schwere LKW)
    • Was dürfen Sie fahren? Kraftfahrzeuge (ausgenommen Omnibusse) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 3.500 kg, die zur Güterbeförderung dienen, mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Führerscheinklasse 2
    • Mit Anhänger? Sie dürfen einen Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg mitführen.
    • Entspricht: Der “kleine” schwere LKW-Führerschein. Er berechtigt zum Führen von großen LKW (z.B. Solofahrzeuge im Nahverkehr oder auf Baustellen), aber nicht von Sattelzügen oder Lastzügen mit schweren Anhängern. Führerscheinklasse 2
  2. Führerscheinklasse CE (Schwere LKW mit schwerem Anhänger / Sattelzüge)
    • Was dürfen Sie fahren? Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg bestehen.
    • Was beinhaltet CE noch? Mit CE erhalten Sie automatisch die Berechtigung für die Klassen C1E (Fahrzeuge über 3.5t bis 7.5t zGM mit Anh. über 750kg, zGM der Kombi über 12t), BE (PKW mit Anhänger über 750kg, zGM der Kombi über 3.5t bis 7t) und T (land-/forstw. Zugmaschinen bis 60 km/h, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h). Führerscheinklasse 2
    • Entspricht: Dies ist der “große” schwere LKW-Führerschein, der Sie zum Führen von Sattelzügen und Lastzügen (LKW mit schwerem Anhänger) befähigt. Dies ist die häufigste Führerscheinklasse für den Fernverkehr und viele Spezialtransporte. Führerscheinklasse 2

Die Kombination aus C und CE deckt im Wesentlichen den Bereich ab, der früher der Klasse 2 entsprach, mit dem Unterschied, dass für Busse heute eigene Klassen (D und DE) existieren. Führerscheinklasse 2

Voraussetzungen für den Erwerb der Klassen C und CE

Der Weg zum Führen schwerer LKW ist anspruchsvoller als der zum PKW-Führerschein (Klasse B). Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen: Führerscheinklasse 2

  1. Mindestalter:
    • Klasse C: Grundsätzlich 21 Jahre. Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb absolvieren – dann ist die Prüfung bereits mit 18 Jahren möglich, aber die Fahrerlaubnis gilt zunächst nur für Fahrten im Rahmen dieser Ausbildung bzw. bis zum Erreichen des 21. Lebensalters nur für bestimmte Fahrten (z.B. im Linienverkehr bis 50 km).
    • Klasse CE: Grundsätzlich 21 Jahre. Analog zur Klasse C ist die Prüfung im Rahmen einer Berufsausbildung bereits mit 18 Jahren möglich (siehe oben).
    • Wichtig: Sie müssen die Klasse B (PKW) bereits besitzen. Für CE müssen Sie zudem die Klasse C bereits besitzen oder diese gleichzeitig erwerben.
  2. Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: Dies ist eine Voraussetzung. Sie müssen nachweisen, dass Sie bereits Erfahrung im Straßenverkehr gesammelt haben.
  3. Ärztliche Untersuchung: Sie benötigen ein ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung. Ein speziell ausgebildeter Arzt prüft Ihre allgemeine Gesundheit, Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit und Motorik.
  4. Augenärztliche Untersuchung: Zusätzlich ist ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung erforderlich. Hier werden Sehkraft, Gesichtsfeld, Farbensehen und stereoskopisches Sehen (räumliches Sehen) geprüft. Die Anforderungen sind strenger als beim PKW-Führerschein, da das korrekte Einschätzen von Abständen im Schwerlastverkehr entscheidend ist.
  5. Erste-Hilfe-Kurs: Sie müssen die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachweisen.
  6. Fahrschulausbildung: Sie benötigen eine fundierte Ausbildung in einer zugelassenen Fahrschule. Diese umfasst theoretischen Unterricht und praktische Fahrstunden. Die Anzahl der Pflichtstunden hängt davon ab, welche Vorkenntnisse Sie mitbringen (z.B. wenn Sie bereits C1 besitzen). Die Ausbildung ist auf das Fahren großer und schwerer Fahrzeuge zugeschnitten.
  7. Theoretische Prüfung: Sie müssen eine theoretische Prüfung bestehen, die sich spezifisch mit den Regeln, Technologien und Besonderheiten im Schwerlastverkehr befasst (Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung, Gefahrgutgrundlagen, Technik des LKW etc.). Führerscheinklasse 2
  8. Praktische Prüfung: Die praktische Prüfung ist anspruchsvoll. Sie umfasst Grundfahraufgaben (z.B. Rangieren, Rückwärtsfahren um die Ecke), die Abfahrtskontrolle (technische Prüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt) und eine ausgiebige Prüfungsfahrt im innerörtlichen Verkehr, außerorts und auf Autobahnen. Bei der Klasse CE gehört auch das An- und Abkuppeln eines Anhängers oder Sattelaufliegers dazu. Führerscheinklasse 2

Zusätzliche Qualifikation für Berufskraftfahrer (BKrFQG)

Wenn Sie den Führerschein der Klasse C oder CE erwerben, um gewerblich im Güterkraftverkehr tätig zu werden (also nicht nur privat), benötigen Sie zusätzlich die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Führerscheinklasse 2

  • Grundqualifikation: Diese können Sie auf zwei Wegen erwerben:
    • Durch das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
    • Durch den Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung (z.B. Berufskraftfahrer/in).
  • Weiterbildung: Nach Erwerb der Grundqualifikation müssen Sie alle fünf Jahre eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden absolvieren, aufgeteilt in Module zu Themen wie Ladungssicherung, wirtschaftliches Fahren, Sozialvorschriften etc.

Ohne die erforderliche Grundqualifikation und die regelmäßige Weiterbildung dürfen Sie Fahrzeuge der Klassen C/CE nicht gewerblich führen, auch wenn Sie den Führerschein besitzen. Führerscheinklasse 2

Die Kosten

Der Erwerb der Führerscheinklassen C und/oder CE ist eine erhebliche Investition. Die Kosten variieren stark je nach Fahrschule, Region und Ihrem persönlichen Lernfortschritt (Anzahl der benötigten Fahrstunden). Sie sollten mit folgenden Kostenpunkten rechnen: Führerscheinklasse 2

  • Grundbetrag der Fahrschule
  • Kosten für theoretischen Unterricht
  • Kosten für praktische Fahrstunden (Pflichtstunden und Übungsstunden)
  • Kosten für besondere Ausbildungsfahrten (Überland, Autobahn, Nachtfahrt)
  • Kosten für Lehrmaterial
  • Prüfungsgebühren (Theorie und Praxis) für den TÜV/Dekra
  • Gebühren für die Fahrerlaubnisbehörde
  • Kosten für ärztliche und augenärztliche Gutachten
  • Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs
  • Ggf. Kosten für den Erwerb der Grundqualifikation (IHK-Prüfung oder Ausbildung)

Rechnen Sie für den Erwerb der Klasse C mit Kosten im Bereich von 2.500 bis 4.000 Euro. Für die Klasse CE (zusätzlich zu C) liegen die Kosten oft zwischen 2.000 und 3.500 Euro. Der gleichzeitige Erwerb von C und CE kann unter Umständen etwas günstiger sein als die getrennte Ausbildung. Die Kosten für die Grundqualifikation und Weiterbildungen kommen ggf. noch hinzu. Führerscheinklasse 2

Gültigkeit und Verlängerung

Im Unterschied zum PKW-Führerschein (Klasse B), der unbefristet gültig ist (wenn nach 2013 ausgestellt; alte Dokumente müssen später umgetauscht werden, aber die Fahrberechtigung bleibt), sind die Führerscheine der Klassen C und CE nur fünf Jahre gültig. Führerscheinklasse 2

Zur Verlängerung benötigen Sie erneut:

  • Ein ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung.
  • Ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung.

Diese regelmäßigen Checks stellen sicher, dass Sie die notwendige Fitness und Sehkraft behalten, um weiterhin sicher am Steuer schwerer Fahrzeuge sitzen zu dürfen.

Karrieremöglichkeiten

Mit den Führerscheinklassen C und CE eröffnen sich Ihnen vielfältige berufliche Möglichkeiten:

  • Berufskraftfahrer/in: Im Fernverkehr, Nahverkehr, Spezial- und Schwertransport.
  • Fahrer/in im Bauwesen: Bedienen von Kippern, Betonmischern, Kränen auf Rädern etc.
  • Fahrer/in in der Abfallwirtschaft: Führen von Müllfahrzeugen.
  • Fahrer/in in der Logistik: Zustellung und Abholung von Waren mit großen LKW.
  • Werksverkehr: Fahren von Fahrzeugen innerhalb eines großen Betriebsgeländes oder zwischen Werken.
  • Selbstständigkeit: Gründung eines eigenen Transportunternehmens.

Zusammenfassende Tabelle: C vs. CE

MerkmalFührerscheinklasse CFührerscheinklasse CE
FahrzeugartKraftfahrzeuge > 3.500 kg zGM (ausg. Busse)Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug Kl. C + Anh. > 750 kg zGM)
AnhängerAnhänger bis 750 kg zGM erlaubtAnhänger/Sattelanhänger > 750 kg zGM erlaubt
Mindestalter21 Jahre (Ausn. 18 bei Ausbildung gem. BKrFQG)21 Jahre (Ausn. 18 bei Ausbildung gem. BKrFQG)
VoraussetzungKlasse BKlasse C (oder gleichzeitiger Erwerb mit C)
Automatisch inkl.Klasse C1Klassen BE, C1E, T
Typ. EinsatzSolofahrzeuge, Kipper, Müllwagen, kleine Sattelzugm.Lastzüge, Sattelzüge, Schwertransporte
Gültigkeit5 Jahre5 Jahre
ErneuerungÄrztl. & Augenärztl. GutachtenÄrztl. & Augenärztl. Gutachten
BKrFQG (gewerblich)Grundqualifikation & Weiterbildung erforderlichGrundqualifikation & Weiterbildung erforderlich

Wichtige Aspekte des Berufsalltags

Über den Führerschein hinaus gibt es für Berufskraftfahrer wichtige Vorschriften und Verantwortungen:

  • Lenk- und Ruhezeiten: Strenge gesetzliche Vorgaben zur Vermeidung von Übermüdung. Überwachung erfolgt über den digitalen oder analogen Tachograph.
  • Ladungssicherung: Korrektes und sicheres Verladen und Sichern der Ladung ist essenziell, um Unfälle zu vermeiden und Bußgelder zu verhindern.
  • Abfahrtskontrolle: Tägliche technische Überprüfung des Fahrzeugs vor Fahrtantritt.
  • Sozialvorschriften: Kenntnis und Einhaltung der Regelungen zum Arbeitsrecht im Kraftverkehr.
  • Verantwortung: Sie tragen eine hohe Verantwortung für das Fahrzeug, die Ladung, andere Verkehrsteilnehmer und sich selbst. Führerscheinklasse 2

Fazit

Auch wenn die “Führerscheinklasse 2” der Vergangenheit angehört, ist der Traum und Bedarf am Führen schwerer Nutzfahrzeuge lebendiger denn je. Die modernen Klassen C und CE sind Ihre Eintrittskarte in diese Welt. Der Erwerb erfordert Engagement, Zeit und eine nicht unerhebliche finanzielle Investition, aber er öffnet Ihnen die Tür zu einer stabilen und oft gefragten beruflichen Laufbahn im Bereich Transport und Logistik. Führerscheinklasse 2

Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, bereit sind, die Verantwortung zu tragen und sich für die Technik und das Fahren großer Fahrzeuge begeistern, dann ist der Weg zu den Klassen C und CE vielleicht genau der richtige für Sie. Informieren Sie sich gründlich bei Fahrschulen in Ihrer Nähe und bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über alle aktuellen Anforderungen und Abläufe. Gute Fahrt! Führerscheinklasse 2


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • F: Was ist der Unterschied zwischen Führerscheinklasse C und CE?
    • A: Klasse C erlaubt das Fahren von LKW über 3,5 Tonnen zGM mit einem kleinen Anhänger (bis 750 kg zGM). Klasse CE erlaubt zusätzlich das Mitführen von schweren Anhängern oder Sattelaufliegern (über 750 kg zGM) an einem Zugfahrzeug der Klasse C. Führerscheinklasse 2
  • F: Kann ich die Klasse CE auch ohne vorher die Klasse C zu besitzen, machen?
    • A: Nein. Die Klasse CE baut auf der Klasse C auf. Sie müssen die Berechtigung für Klasse C besitzen oder gleichzeitig mit der Ausbildung für CE erwerben.
  • F: Wie lange dauert die Ausbildung für die Klassen C/CE?
    • A: Die Dauer hängt stark von Ihren individuellen Fähigkeiten, Vorkenntnissen und der Effizienz der Fahrschule ab. Sie umfasst Theorieunterricht und eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an praktischen Fahrstunden (Grundausbildung, Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten), zuzüglich Übungsstunden. Planen Sie realistisch mehrere Wochen bis Monate ein.
  • F: Wie oft muss ich meinen C/CE Führerschein verlängern?
    • A: Der Führerschein der Klassen C und CE ist nur 5 Jahre gültig. Für die Verlängerung müssen Sie alle 5 Jahre erneut ein augenärztliches und ein ärztliches Gutachten vorlegen.
  • F: Was bedeutet die Grundqualifikation nach dem BKrFQG? Brauche ich das immer?
    • A: Die Grundqualifikation benötigen Sie, wenn Sie den Führerschein gewerblich nutzen möchten (also als Berufskraftfahrer tätig werden). Sie ist ein Nachweis zusätzlicher Kenntnisse über Technik, Sicherheit, Sozialvorschriften etc. Wenn Sie den LKW nur privat (z.B. für Hobbyzwecke wie das Bewegen eines großen Wohnmobils über 7,5t, falls unter C fallend) nutzen, benötigen Sie diese Qualifikation in der Regel nicht. Führerscheinklasse 2
  • F: Wie teuer ist ein C/CE Führerschein insgesamt?
    • A: Rechnen Sie für Klasse C mit Kosten zwischen 2.500 und 4.000 Euro und für Klasse CE zusätzlich mit 2.000 bis 3.500 Euro. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Grundqualifikation. Dies sind Schätzungen, die stark variieren können.
  • F: Was passiert, wenn ich meinen C/CE Führerschein nicht rechtzeitig verlängere?
    • A: Wenn die Gültigkeit abgelaufen ist, dürfen Sie keine Fahrzeuge der entsprechenden Klasse mehr führen. Wenn Sie trotz abgelaufenem Führerschein fahren, ist dies Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat. Die Verlängerung ist auch nach Ablauf der Frist noch möglich, erfordert aber weiterhin die ärztlichen und augenärztlichen Gutachten.


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