führerschein umtauschen wo

Führerschein Umtauschen Wo


Ihr Führerschein läuft ab: Wo Sie ihn umtauschen müssen und was Sie beachten sollten

Führerschein Umtauschen Wo. Haben Sie noch einen rosafarbenen Papierführerschein oder eine ältere Scheckkarte, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde? Dann gehören Sie zu den Millionen von Menschen in Deutschland, die verpflichtet sind, ihren Führerschein gegen einen neuen, EU-weit einheitlichen Kartenführerschein umzutauschen. Diese Maßnahme dient der Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit und ist eine Vorgabe der Europäischen Union. Das Wichtigste dabei: Sie müssen fristgerecht handeln, um weiterhin legal fahren zu dürfen. Aber wo genau müssen Sie Ihren Führerschein eigentlich umtauschen? Und welche Schritte sind dafür nötig? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige. Führerschein Umtauschen Wo

Warum der Umtausch nötig ist: Hintergrund und Stichtage

Bevor wir uns dem “Wo” widmen, kurz zum “Warum”: Die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG schreibt vor, dass alle in der EU und im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) ausgestellten Führerscheine bis zum 19. Januar 2033 einheitlich und fälschungssicher sein müssen. Alte Dokumente – egal ob die klassischen “Lappen” aus Papier oder frühe Scheckkartenmodelle – erfüllen diese Anforderungen nicht mehr. Durch den Umtausch wird nicht nur das Dokument selbst modernisiert, sondern auch eine zentrale Datenbank für alle Führerscheininhaber in Europa aufgebaut, was die Sicherheit erhöht und Missbrauch erschwert. Führerschein Umtauschen Wo

Der Umtausch erfolgt gestaffelt, um eine Überlastung der Behörden zu vermeiden. Die Fristen richten sich bei Papierführerscheinen nach Ihrem Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen (ausgestellt zwischen 1999 und 18. Januar 2013) nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments. Führerschein Umtauschen Wo

Hier die Fristen im Überblick:

Führerschein-ArtAusstellungs- / GeburtsjahrStichtag für den Umtausch
PapierführerscheineVor 195319. Januar 2033
1953 – 195819. Januar 2022 (Frist abgelaufen)
1959 – 196419. Januar 2023 (Frist abgelaufen)
1965 – 197019. Januar 2024 (Frist abgelaufen)
1971 oder später19. Januar 2025
Scheckkartenführerscheine (ausgestellt 01.01.1999 – 18.01.2013)1999 – 200119. Januar 2022 (Frist abgelaufen)
2002 – 200419. Januar 2023 (Frist abgelaufen)
2005 – 200719. Januar 2024 (Frist abgelaufen)
200819. Januar 2025
200919. Januar 2026
201019. Januar 2027
201119. Januar 2028
2012 – 18.01.201319. Januar 2029
Scheckkartenführerscheine (ausgestellt ab 19.01.2013)Bereits 15 Jahre gültigUmtausch nach 15 Jahren

Hinweis: Für Inhaber von Papierführerscheinen, die vor 1953 geboren wurden, endet die Umtauschpflicht erst am 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Dokuments. Führerschein Umtauschen Wo

Wo müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen? Die zuständige Stelle

Kommen wir nun zum Kern der Frage: Wo genau ist der richtige Ort, um Ihren alten Führerschein gegen einen neuen einzutauschen? Führerschein Umtauschen Wo

Die klare Antwort lautet: Ihre örtlich zuständige Führerscheinstelle.

Das ist die Behörde, die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständig ist. In der Regel finden Sie die Führerscheinstelle

  • im Landratsamt (für Kreise)
  • im Rathaus oder Stadthaus (für kreisfreie Städte)
  • unter Umständen auch in einem größeren Bürgeramt oder Bürgerbüro Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung. Führerschein Umtauschen Wo

Wie finden Sie Ihre zuständige Führerscheinstelle?

Es gibt mehrere Wege, die richtige Adresse und die Öffnungszeiten herauszufinden:

  1. Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde: Die offizielle Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde ist die verlässlichste Quelle. Suchen Sie dort nach Begriffen wie “Führerschein”, “Führerscheinstelle”, “Straßenverkehrsamt” oder “Bürgeramt”. Dort finden Sie in der Regel die zuständige Abteilung, Kontaktdaten, Öffnungszeiten und oft auch Informationen darüber, welche Dokumente Sie mitbringen müssen und ob Sie einen Termin benötigen (was sehr empfehlenswert ist!). Führerschein Umtauschen Wo
  2. Webseite des Landkreises: Wenn Sie in einer kleineren Stadt oder Gemeinde innerhalb eines Landkreises leben, ist oft das Landratsamt für Führerscheinangelegenheiten zuständig. Besuchen Sie die Webseite Ihres Landkreises und suchen Sie dort.
  3. Online-Suche: Eine Suche im Internet mit den Begriffen “Führerscheinstelle [Ihr Wohnort]” oder “[Ihr Landkreis] Führerscheinstelle” führt Sie ebenfalls schnell zur richtigen Behörde.
  4. Telefonauskunft: Rufen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung an und fragen Sie nach der zuständigen Stelle für Führerscheinangelegenheiten.

Es ist entscheidend, dass Sie sich an die Behörde Ihres aktuellen Hauptwohnsitzes wenden. Sie können Ihren Führerschein nicht einfach bei einer beliebigen Führerscheinstelle in Deutschland umtauschen. Führerschein Umtauschen Wo

Der Ablauf des Umtauschs: Was Sie erwartet

Der Umtausch selbst ist in der Regel ein relativ unkomplizierter Verwaltungsvorgang, solange Sie die erforderlichen Dokumente dabei haben und idealerweise einen Termin vereinbart haben (wodurch Sie Wartezeiten vermeiden).

  1. Terminvereinbarung: Bei den meisten Führerscheinstellen ist eine vorherige Terminvereinbarung online oder telefonisch notwendig oder zumindest dringend empfohlen. Prüfen Sie dies unbedingt auf der Webseite der für Sie zuständigen Stelle. Führerschein Umtauschen Wo
  2. Vorbereitung der Unterlagen: Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente, bevor Sie zum Termin gehen.
  3. Persönliches Erscheinen: Sie müssen in der Regel persönlich bei der Führerscheinstelle erscheinen. Führerschein Umtauschen Wo
  4. Antragstellung: Sie füllen vor Ort (oder manchmal auch vorab online) einen Antrag auf Umtausch aus.
  5. Identifizierung & Abgabe der Unterlagen: Zeigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass, legen Sie Ihr biometrisches Foto vor und geben Sie Ihren alten Führerschein ab.
  6. Bezahlung der Gebühr: Die Kosten für den Umtausch liegen in der Regel bei etwa 25 Euro. Die genaue Gebühr kann je nach Bundesland oder Kommune leicht variieren. Führerschein Umtauschen Wo
  7. Produktion des neuen Führerscheins: Der neue Kartenführerschein wird zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Dies dauert in der Regel mehrere Wochen (oft 4-6 Wochen, kann aber variieren).
  8. Abholung oder Zusendung: Sobald der neue Führerschein fertig ist, werden Sie benachrichtigt. Sie können ihn entweder bei der Führerscheinstelle abholen oder er wird Ihnen direkt per Post zugeschickt (nicht alle Ämter bieten die Zusendung an). Führerschein Umtauschen Wo

Welche Dokumente benötigen Sie für den Umtausch?

Damit der Umtausch reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ihren alten Führerschein: Das Originaldokument, das Sie umtauschen möchten (egal ob Papier oder alte Scheckkarte).
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifizierung.
  • Ein biometrisches Passbild: Das Foto muss aktuell sein und den Anforderungen für biometrische Passbilder entsprechen (neutraler Hintergrund, direkter Blick in die Kamera, bestimmtes Größenformat etc.). Es ist ratsam, das Foto kurz vor dem Termin machen zu lassen.
  • Ggf. eine Meldebescheinigung: Falls die Adresse auf Ihrem Ausweis nicht mit Ihrem aktuellen Wohnsitz übereinstimmt oder die Behörde dies zur Prüfung der Zuständigkeit verlang (prüfen Sie die genauen Anforderungen auf der Webseite Ihrer Behörde). Führerschein Umtauschen Wo
  • Ggf. eine Karteikartenabschrift: Nur erforderlich, wenn Ihr alter Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde. Mit der Karteikartenabschrift weist die ausstellende Behörde Ihre ursprünglichen Fahrerlaubnisdaten nach. Sie beantragen diese Abschrift bei der Führerscheinstelle, die Ihren ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat (oft telefonisch oder online möglich), und lassen sie sich direkt an die für Sie zuständige Umtauschstelle schicken. Planen Sie hierfür zusätzliche Zeit ein! (Bei neueren Kartenführerscheinen ist dies in der Regel nicht nötig.) Führerschein Umtauschen Wo

Was passiert mit Ihrem alten Führerschein?

Nachdem der neue Führerschein ausgestellt wurde, wird Ihr alter Führerschein ungültig gestempelt oder gelocht. In vielen Fällen können Sie das entwertete Dokument als Andenken behalten. Führerschein Umtauschen Wo

Wichtiger Hinweis für LKW- und Busfahrer (Klassen C/D):

Wenn Sie Inhaber von Fahrerlaubnisklassen für LKW (C, C1, CE, C1E) oder Bus (D, D1, DE, D1E) sind, denken Sie daran, dass diese Klassen nur befristet erteilt werden (in der Regel für 5 Jahre) und für eine Verlängerung zusätzliche Nachweise (ärztliche Untersuchung, augenärztliches Gutachten, ggf. Leistungstest) erforderlich sind. Der obligatorische Umtausch Ihres Grunddokuments (Papier oder alte Scheckkarte) hat erst einmal nichts mit der Gültigkeit Ihrer C/D-Klassen zu tun. Wenn Sie jedoch ohnehin die Verlängerung Ihrer C/D-Klassen beantragen müssen, wird der Umtausch in den neuen Kartenführerschein im selben Zuge erledigt. Führerschein Umtauschen Wo

Fazit: Handeln Sie rechtzeitig!

Der Zwangsumtausch des alten Führerscheins ist eine unumgängliche Notwendigkeit, um auch in Zukunft weiterhin legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Das “Wo” ist klar definiert: Ihre örtlich zuständige Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz. Informieren Sie sich frühzeitig über die für Sie geltende Frist und die genauen Anforderungen Ihrer Behörde. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin und stellen Sie sicher, dass Sie alle benötigten Dokumente dabeihaben. Führerschein Umtauschen Wo

Wenn Sie die Frist verpassen, erlischt Ihre Fahrerlaubnis. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann ernstere Konsequenzen haben als ein Bußgeld. Warten Sie also nicht bis zur letzten Minute, sondern planen Sie den Umtausch proaktiv ein. Der Prozess ist zwar mit etwas Aufwand verbunden, sichert aber Ihre Mobilität für die nächsten 15 Jahre mit einem modernen und sicheren Dokument. Führerschein Umtauschen Wo

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse? Ihre Fahrerlaubnis erlischt. Das bedeutet, Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Dokument selbst (der alte Führerschein) wird ungültig. Führerschein Umtauschen Wo
  • Kann ich mit meinem alten Führerschein noch fahren, während der neue produziert wird? Ja, in der Regel ist das kein Problem, sofern Sie den Umtauschantrag vor Ablauf Ihrer persönlichen Frist gestellt haben. Die Führerscheinstelle kann Ihnen auf Wunsch oft eine vorläufige Bescheinigung ausstellen, die bis zur Zustellung des neuen Dokuments gültig ist, falls Sie ins Ausland reisen möchten oder Bedenken haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde.
  • Muss ich für den Umtausch eine neue Fahrprüfung ablegen? Nein. Der Umtausch ist ein rein administrativer Vorgang und hat keinen Einfluss auf die von Ihnen erworbenen Fahrerlaubnisklassen. Sie müssen für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T keine erneute Fahrprüfung oder Gesundheitsprüfung ablegen (Ausnahme: LKW/Bus-Klassen C/D, siehe oben). Führerschein Umtauschen Wo
  • Wie lange ist der neue Kartenführerschein gültig? Der neue Führerschein ist ab Ausstellungsdatum 15 Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss er erneut umgetauscht werden, jedoch nur aus formalen Gründen (aktualisiertes Foto, ggf. neuere Sicherheitsmerkmale). Eine erneute Fahr- oder Gesundheitsprüfung ist dafür nicht erforderlich (wiederum mit Ausnahme der C/D-Klassen). Führerschein Umtauschen Wo
  • Was kostet der Umtausch des Führerscheins? Die Gebühren liegen in der Regel bei rund 25 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passbild (ca. 10-20 Euro). Ggf. können kleinere zusätzliche Gebühren anfallen, z.B. für die Zusendung des Dokuments oder die Beantragung einer Karteikartenabschrift. Führerschein Umtauschen Wo
  • Was mache ich, wenn mein alter Führerschein nicht in Deutschland ausgestellt wurde, sondern in einem anderen EU-Land, und ich jetzt in Deutschland wohne? Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben und bereits einen gültigen EU/EWR-Führerschein besitzen, müssen Sie diesen im Normalfall nicht umtauschen, solange er gültig ist. Sie fallen dann unter die Regelungen für den späteren Pflichtumtausch von EU-Scheckkartenführerscheinen nach Ausstellungsdatum (siehe Tabelle oben, Gültigkeit 15 Jahre). Bei einem Umtausch wegen Ablaufs der Gültigkeit oder Verlust/Diebstahl erfolgt dieser dann bei Ihrer zuständigen deutschen Führerscheinstelle. Für Führerscheine aus Drittstaaten (nicht EU/EWR) gelten andere Regeln (Anerkennung, ggf. Prüfung nach 6 Monaten Wohnsitz in Deutschland). Führerschein Umtauschen Wo


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