normale führerscheinklasse

Normale Führerscheinklasse


Ihre Normale Führerscheinklasse in Deutschland: Ein Umfassender Ratgeber

Normale Führerscheinklasse. Sie denken darüber nach, Ihren Führerschein in Deutschland zu machen, oder besitzen bereits einen und sind sich nicht ganz sicher, welche Fahrzeuge Sie genau fahren dürfen? Dann sind Sie hier genau richtig. Das deutsche Fahrerlaubnissystem, das auf den Vorgaben der Europäischen Union basiert, mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber mit ein wenig Orientierung verstehen Sie schnell, welche “normalen” Führerscheinklassen für Sie relevant sind und was Sie beachten müssen. Normale Führerscheinklasse

Dieser Artikel führt Sie durch die gängigsten Führerscheinklassen, die die Mehrheit der Autofahrer und Motorradfahrer betreffen, erklärt den Weg zur Fahrerlaubnis und beleuchtet wichtige Aspekte wie die Probezeit.

“The driver’s license grants you freedom on the road, but with that freedom comes the crucial responsibility to drive safely and respect the rules.” Normale Führerscheinklasse

Dieses Zitat bringt es auf den Punkt: Ihr Führerschein ist nicht nur ein Stück Plastik, das Ihnen erlaubt, ein Fahrzeug zu führen. Er ist der Schlüssel zu Unabhängigkeit und Mobilität, aber er ist untrennbar mit der Verpflichtung verbunden, sich und andere im Straßenverkehr zu schützen. Normale Führerscheinklasse

Das deutsche Fahrerlaubnissystem: Ein Überblick

In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen, die jeweils festlegen, welche Art von Fahrzeugen Sie auf öffentlichen Straßen bewegen dürfen. Die Einteilung erfolgt nach Fahrzeugtyp, Gewicht, Leistung und manchmal auch nach der Anzahl der Passagiere. Die “normalen” oder am häufigsten erworbenen Klassen umfassen in erster Linie Fahrzeuge des Alltags: Autos und Motorräder verschiedener Leistungsklassen. Normale Führerscheinklasse

Die wichtigsten Klassen, die Sie als durchschnittlicher Bürger wahrscheinlich anstreben oder besitzen, sind die der Kategorie B (für Pkw) und die der Kategorie A sowie ihre Unterkategorien (für Motorräder, Roller, leichte Quads). Normale Führerscheinklasse

Klasse B: Der Klassiker – Ihr Führerschein für Pkw

Die Führerscheinklasse B ist zweifellos die populärste und wird oft als der “normale” Führerschein schlechthin angesehen. Wenn Sie mit einem Auto unterwegs sein möchten, ist dies die Klasse, die Sie benötigen. Normale Führerscheinklasse

Was dürfen Sie mit Klasse B fahren?

Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen Sie folgende Fahrzeuge führen:

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A), deren zulässige Gesamtmasse 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Diese Fahrzeuge dürfen für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sein.
  • Sie dürfen mit diesen Fahrzeugen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg ziehen.
  • Sie dürfen auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg ziehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger) 3.500 kg nicht übersteigt. Normale Führerscheinklasse

Wann dürfen Sie Klasse B erwerben?

Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse B beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: das Begleitete Fahren ab 17 (BF17). Hierbei können Sie die theoretische und praktische Ausbildung sowie die Prüfungen bereits mit 17 Jahren absolvieren. Bis zu Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie dann nur in Begleitung einer im Führerschein eingetragenen Person fahren, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss (Mindestalter 30, ununterbrochener Besitz des Führerscheins Klasse B seit mindestens 5 Jahren, maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister). Normale Führerscheinklasse

Erweiterungen der Klasse B für schwerere Anhänger

Wenn Sie regelmäßig größere oder schwerere Anhänger ziehen möchten, reicht die Klasse B möglicherweise nicht aus. Hierfür gibt es zwei Erweiterungen: Normale Führerscheinklasse

  • Klasse B96: Dies ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Schlüsselzahl zur Klasse B. Sie erlaubt das Fahren von Fahrzeugkombinationen, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg überschreitet und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt. Sie benötigen keine eigene Fahrprüfung, sondern absolvieren eine spezielle Schulung in der Fahrschule (Theorie und Praxis). Normale Führerscheinklasse
  • Klasse BE: Diese Klasse erlaubt das Fahren von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, dessen zulässige Gesamtmasse bis zu 3.500 kg beträgt. Die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination kann somit bis zu 7.000 kg erreichen. Für den Erwerb der Klasse BE ist eine zusätzliche praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich. Normale Führerscheinklasse

Klasse A: Die Motorradführerscheine

Die “normale” Motorradfahrerlaubnis ist nicht eine einzige Klasse, sondern ein gestaffeltes System, das Ihnen erlaubt, je nach Alter und Erfahrung immer leistungsstärkere Maschinen zu fahren. Dies wird als “Stufenführerschein” bezeichnet. Die relevanten Klassen sind AM, A1, A2 und A. Normale Führerscheinklasse

  • Klasse AM: Der Rollerführerschein
    • Was dürfen Sie fahren? Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller), dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Motorfahrzeuge (Quads/ATVs) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einem Hubraum von maximal 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW bei Elektromotoren. Bei vierrädrigen Fahrzeugen darf die Leermasse maximal 350 kg betragen (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen).
    • Mindestalter: 16 Jahre (in einigen Bundesländern versuchsweise auch 15 Jahre).
  • Klasse A1: Die “Leichtkrafträder”
    • Was dürfen Sie fahren? Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, deren Leistung 15 kW nicht übersteigt. Normale Führerscheinklasse
    • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Klasse A2: Die “Mittlere Stufe”
    • Was dürfen Sie fahren? Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Wichtig: Diese Fahrzeuge dürfen nicht von einem Fahrzeug abgeleitet sein, dessen ursprüngliche Leistung mehr als doppelt so hoch ist (maximal 70 kW Ausgangsleistung des Basisfahrzeugs). Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, deren Leistung 15 kW übersteigt.
    • Mindestalter: 18 Jahre.
  • Klasse A: Unbeschränktes Motorradfahren
    • Was dürfen Sie fahren? Alle Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von über 15 kW.
    • Mindestalter:
      • 24 Jahre bei direktem Einstieg (ohne Vorbesitz von A1 oder A2).
      • 20 Jahre, wenn Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse A2 sind (hier ist nur eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich, keine Theorieprüfung und keine erneute Vollausbildung).

Tabelle der wichtigsten “normalen” Führerscheinklassen

Hier ist eine Übersicht über die von Ihnen am häufigsten nachgefragten Führerscheinklassen in Deutschland: Normale Führerscheinklasse

FührerscheinklasseMindestalterWelche Fahrzeuge dürfen Sie fahren?Anmerkungen
AM16 Jahre (teilw. 15)Leichte zweirädrige (Roller), dreirädrige, vierrädrige Kfz bis 45 km/h, max. 50 cm³ oder 4 kW, Leermasse max. 350 kg (vierrädrig).Rollerführerschein.
A116 JahreLeichtkrafträder (auch Beiwagen) bis 125 cm³, max. 11 kW (Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg). Dreirädrige Kfz bis 15 kW.Einstieg in die Motorradwelt.
A218 JahreKrafträder (auch Beiwagen) max. 35 kW (Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg), nicht von Fahrzeug > 70 kW abgeleitet. Dreirädrige Kfz > 15 kW.Die “mittlere” Stufe. Ermöglicht später Aufstieg zu A.
A24 Jahre (Direkteinstieg) / 20 Jahre (Aufstieg von A2)Alle Krafträder (auch Beiwagen). Alle dreirädrigen Kfz über 15 kW.Die “unbeschränkte” Motorradfahrerlaubnis.
B18 Jahre (BF17 ab 17)Kfz bis 3.500 kg zGM, max. 8 Fahrgäste + Fahrer. Anhänger bis 750 kg zGM. Oder schwerere Anhänger, wenn Kombination max. 3.500 kg zGM.Der klassische Pkw-Führerschein. Möglichkeit des Begleiteten Fahrens ab 17.
B96Keine eigene Kl. (Zusatz zu B)Fahrzeugkombinationen: Zugfahrzeug Kl. B + Anhänger über 750 kg zGM, wenn zGM der Kombination zw. 3.500 kg und 4.250 kg liegt.Zusätzliche Schulung, keine Prüfung. Für größere Anhänger (z.B. Wohnwagen).
BE18 JahreFahrzeugkombinationen: Zugfahrzeug Kl. B + Anhänger bis 3.500 kg zGM.Eigene praktische Prüfung. Für sehr große oder schwere Anhänger.

(zGM = zulässige Gesamtmasse; Kfz = Kraftfahrzeug)

Ihr Weg zur Fahrerlaubnis: Theorie und Praxis

Der Erwerb jeder Führerscheinklasse folgt einem ähnlichen Prozess:

  1. Antrag stellen: Sie stellen den Antrag bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde. Hierfür benötigen Sie unter anderem einen Sehtest, einen Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe (für Kl. B, A, A1, A2) oder einem Kurs “Sofortmaßnahmen am Unfallort” (für Kl. AM, L, T – Anmerkung: Letzteres wird oft durch den Erste-Hilfe-Kurs abgedeckt), sowie biometrische Passfotos.
  2. Fahrschule suchen: Sie melden sich bei einer Fahrschule an.
  3. Theorieunterricht: Sie besuchen die vorgeschriebene Anzahl an Theoriestunden (Grundstoff und klassenspezifischer Zusatzstoff). Wie viele Stunden Sie benötigen, hängt von der angestrebten Klasse und davon ab, ob es Ihr erster Führerschein ist oder ob Sie erweitern. Normale Führerscheinklasse
  4. Theorieprüfung: Nach Abschluss des Theorieunterrichts legen Sie die theoretische Prüfung ab. Diese findet in der Regel beim TÜV oder der DEKRA statt und wird am Computer durchgeführt.
  5. Praktische Ausbildung: Parallel oder anschließend absolvieren Sie praktische Fahrstunden. Die Anzahl der Stunden hängt von Ihrem individuellen Lernfortschritt ab. Es gibt jedoch gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
    • Überlandfahrten (in der Regel 5x 45 Min. für Klasse B)
    • Autobahnfahrten (in der Regel 4x 45 Min. für Klasse B)
    • Nachtfahrten (in der Regel 3x 45 Min. für Klasse B) Die genaue Anzahl variiert je nach Klasse.
  6. Praktische Prüfung: Wenn Ihr Fahrlehrer Sie für prüfungsreif hält, legen Sie die praktische Prüfung ab. Ein Prüfer von TÜV oder DEKRA beurteilt Ihre Fahrkünste und Ihr Verhalten im Straßenverkehr.
  7. Aushändigung des Führerscheins: Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten Sie Ihren vorläufigen oder direkt den endgültigen Führerschein.

Neuerung B197: Fahren lernen auf Automatik, Prüfung auf Schaltwagen möglich

Eine relativ neue und wichtige Regelung ist die Schlüsselzahl B197. Sie erlaubt Ihnen, die praktische Ausbildung überwiegend auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, aber einen Teil der Stunden (mindestens 10 x 45 Minuten) auf einem Schaltwagen zu fahren. Nach einer internen Prüfung in der Fahrschule auf einem Schaltwagen und der externen praktischen Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug, erhalten Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne den bisher üblichen Automatik-Eintrag (Schlüsselzahl 78). Das bedeutet, Sie dürfen sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren. Dies ist eine attraktive Option, wenn Sie das Fahren auf Automatik bevorzugen, aber dennoch die volle Flexibilität behalten möchten. Normale Führerscheinklasse

Die Probezeit: Die ersten zwei Jahre

Für Fahranfänger, die ihren ersten Führerschein der Klassen A, A1, A2, AM, B, L oder T erhalten, beginnt eine zweijährige Probezeit. Diesezeit dient dazu, Ihr Fahrverhalten besonders zu beobachten und positive Fahrerfahrung zu sammeln.

Während der Probezeit gelten strengere Regeln:

  • Null-Promille-Grenze: Für alle Fahrer unter 21 Jahren und alle Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
  • Verstöße: Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung während der Probezeit werden in zwei Kategorien eingeteilt: schwerwiegende (A-Verstöße) und Normale Führerscheinklasse

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