Alten Führerschein umtauschen: So geht’s
Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s. Halten Sie noch einen der alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine in Händen? Oder besitzen Sie einen Führerschein im Scheckkartenformat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde? Dann betrifft Sie das Thema „Führerscheinumtausch“. Dieser Umtausch ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen, fälschungssicheren EU-Standard-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht worden sein. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Warum dieser Aufwand? Der Umtausch basiert auf einer Richtlinie der Europäischen Union und dient der Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit von Fahrerlaubnisdokumenten. Außerdem soll durch den Umtausch eine zentrale Datenbank aufgebaut werden, die alle aktuell gültigen Führerscheine erfasst. Dies erleichtert beispielsweise Kontrollen im Ausland erheblich. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess des Führerscheinumtauschs, erklärt Ihnen die Fristen und sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Warum Sie Ihren alten Führerschein umtauschen müssen
Der Hauptgrund für den Umtausch ist die europäische Harmonisierung. Alle членски staatovi der EU stellen seit dem 19. Januar 2013 nur noch neue Führerscheine im einheitlichen Scheckkartenformat aus. Diese neuen Dokumente haben eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen danach erneuert werden (eine erneute Fahrprüfung ist dafür in der Regel nicht nötig, es geht lediglich um die Aktualisierung des Dokuments und des Fotos). Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Die alten, unbefristet gültigen Führerscheine – egal ob aus Papier oder im alten Plastikformat – entsprechen nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards und erschweren die Kontrolle im europäischen Ausland. Durch den gestaffelten Umtauschprozess sollen die Führerscheinstellen der einzelnen Kommunen entlastet und ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Wer vom Umtausch betroffen ist
Grundsätzlich sind alle Personen betroffen, die einen Führerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Papierführerscheine (grau oder rosa): Diese sind nach Geburtsjahr des Inhabers gestaffelt.
- Kartenführerscheine (im alten Format, ausgestellt zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013): Diese sind nach Ausstellungsjahr des Führerscheins gestaffelt.
Die Staffelung soll verhindern, dass alle gleichzeitig einen neuen Führerschein beantragen und es zu langen Wartezeiten oder Überlastungen kommt. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Die Umtauschfristen: Wann Sie handeln müssen
Die Fristen für den Umtausch sind gestaffelt, um einen Ansturm auf die Behörden zu vermeiden. Der Stichtag für den kompletten Umtausch aller alten Führerscheine ist der 19. Januar 2033. Bis dahin müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente umgetauscht sein. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Hier die genauen Fristen im Detail, je nachdem, welche Art von Führerschein Sie besitzen:
1. Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998): Hier richtet sich die Frist nach Ihrem Geburtsjahr. Je jünger Sie sind, desto mehr Zeit haben Sie.
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2024 (Frist ist bereits abgelaufen!) |
| 1953 – 1958 | 19. Juli 2024 |
| 1959 – 1964 | 19. Januar 2025 |
| 1965 – 1970 | 19. Januar 2026 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2027 |
Besonderheit: Personen, die vor 1953 geboren wurden, sind von der Staffelung unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 zum Umtausch verpflichtet. Die ursprüngliche Frist für diese Altersgruppe (19. Januar 2024) betraf lediglich das Dokument. Es wird dringend empfohlen, den Umtausch zeitnah vorzunehmen, auch wenn die generelle Pflicht bis 2033 gilt. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
2. Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013): Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins. Die relevanten Daten finden Sie auf Ihrem Kartenführerschein. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
|---|---|
| 1999 – 2001 | 19. Januar 2022 (Frist ist bereits abgelaufen!) |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2023 (Frist ist bereits abgelaufen!) |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2024 (Frist ist bereits abgelaufen!) |
| 2008 – 2010 | 19. Januar 2025 |
| 2011 – 2013 (bis 18.1.2013) | 19. Januar 2026 |
Wichtig: Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, entsprechen bereits dem neuen Standard und müssen nicht umgetauscht werden. Sie sind 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Wenn die für Sie geltende Umtauschfrist abläuft und Sie Ihren Führerschein noch nicht umgetauscht haben, wird Ihr alter Führerschein ungültig. Das bedeutet, das Dokument ist nicht mehr als Nachweis Ihrer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Das Fahren mit einem ungültigen Dokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, wenn Sie bei einer Kontrolle Ihren Führerschein nicht im vorgeschriebenen Format vorlegen können. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Wichtige Unterscheidung: Ihre Fahrerlaubnis (also die Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen) bleibt grundsätzlich erstmal bestehen. Es ist “nur” das Dokument ungültig. Allerdings kann das Fahren mit einem ungültigen Dokument im Ausland zu erheblichen Problemen führen, da die Behörden dort Ihren alten Führerschein möglicherweise nicht mehr anerkennen. Es ist also dringend ratsam, die Fristen einzuhalten. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Der Umtauschprozess: So gehen Sie vor
Der Umtausch ist relativ unkompliziert, erfordert aber einige Formalitäten. Hier ist der typische Ablauf:
- Zuständige Behörde identifizieren: Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde (oft auch Führerscheinstelle genannt) an Ihrem aktuellen Wohnort. Finden Sie heraus, welche Behörde für Sie zuständig ist und wie Sie diese erreichen (Website, Telefon). Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
- Termin vereinbaren: Aufgrund des erwarteten Andrangs ist bei den meisten Führerscheinstellen eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Machen Sie dies rechtzeitig, da es zu Vorlaufzeiten kommen kann.
- Benötigte Unterlagen sammeln: Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Behörde über die genauen benötigten Dokumente. In der Regel sind dies:
- Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
- Ihr aktueller Führerschein (der umgetauscht werden soll).
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (in der Größe 35 x 45 mm, ohne Rand, frontal aufgenommen).
- Falls Ihr alter Papierführerschein nicht von der Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnortes ausgestellt wurde: Eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Dies ist ein Auszug aus dem alten lokalen Fahrerlaubnisregister. Diese Abschrift können Sie telefonisch oder online bei der Führerscheinstelle beantragen, die Ihren ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat. Planen Sie hierfür einige Tage oder Wochen ein. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
- Antrag stellen: Gehen Sie zum vereinbarten Termin zur Führerscheinstelle. Sie füllen dort einen Antrag auf Umtausch aus und geben Ihre Unterlagen ab.
- Gebühren bezahlen: Für den Umtausch fallen Gebühren an. Die Höhe variiert je nach Kommune, liegt aber meist zwischen 25 und 30 Euro. Eventuelle Kosten für die Karteikartenabschrift kommen hinzu.
- Auf den neuen Führerschein warten: Die Bearbeitungszeit kann variieren, von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, abhängig von der Auslastung der Behörde und der Beantragung per Direktversand oder Abholung. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle über die voraussichtliche Dauer. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
- Neuen Führerschein erhalten: Wenn der neue Führerschein fertig ist, werden Sie benachrichtigt. Ob Sie ihn abholen müssen oder ob er Ihnen zugeschickt wird (Direktversand, oft gegen zusätzliche Gebühr), hängt von der jeweiligen Behörde ab. Bei Erhalt des neuen Führerscheins wird Ihr alter Führerschein entweder entwertet und Ihnen als Andenken zurückgegeben oder eingezogen. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Was passiert mit Ihren alten Fahrerlaubnisklassen?
Beim Umtausch werden Ihre bisherigen Fahrerlaubnisklassen in die neuen EU-Klassen übertragen. Dabei kann es zu Anpassungen kommen, insbesondere bei den alten Klassen 2 und 3. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
- Klasse 3 (alte Pkw-Klasse): Wird in die Klassen B und BE übertragen. Die Klasse C1 und C1E (leichte Lkw bis 7,5t bzw. mit Anhänger) werden ebenfalls erteilt, allerdings befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Wenn Sie diese C1/C1E Berechtigung danach noch nutzen möchten, müssen Sie sie durch eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung verlängern lassen.
- Klasse 2 (alte Lkw-Klasse): Wird in die Klassen C und CE umgeschrieben. Diese sind jedoch ebenfalls befristet und müssen alle 5 Jahre durch eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung verlängert werden. Wenn Sie die Klasse 2 nicht bis zu einem bestimmten Stichtag (oft 31.12.1998) umgetauscht haben, kann es sein, dass Sie die volle CE-Berechtigung (mit Anhängern über 750 kg) nur noch eingeschränkt erhalten oder eine erneute Prüfung ablegen müssen. Daher war der Umtausch der Klasse 2 besonders dringlich. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
- Alte Motorrad-/Rollerklassen (Klasse 1, 1a, 1b, M, S): Werden in die neuen Klassen A, A1, A2, AM und L übertragen.
- Alte Traktor-/Arbeitsmaschinenklassen (Klasse L, T): Werden in die neuen Klassen L und T übertragen. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Ihre erworbenen Fahrberechtigungen bleiben also grundsätzlich erhalten, werden aber an das aktuelle System angepasst. Achten Sie auf eventuelle Befristungen und Schlüsselzahlen (Codes im Feld 12 des neuen Führerscheins), die spezielle Auflagen oder Einschränkungen dokumentieren. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
Tipps für einen reibungslosen Umtausch
- Frist im Auge behalten: Prüfen Sie, welche Frist für Sie gilt und planen Sie den Umtausch frühzeitig. Warten Sie nicht bis kurz vor knapp.
- Termin frühzeitig buchen: Bei vielen Führerscheinstellen sind Termine rar. Kümmern Sie sich Wochen oder Monate im Voraus darum.
- Dokumente vollständig vorbereiten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle benötigten Unterlagen dabei haben, insbesondere wenn Sie eine Karteikartenabschrift benötigen. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
- Karteikartenabschrift rechtzeitig beantragen: Wenn Ihre Geburtsstadt oder der Ausstellungsort Ihres Papierführerscheins nicht Ihr aktueller Wohnort ist, beantragen Sie die Abschrift als Erstes. Dies kann Zeit in Anspruch nehmen.
- Biometrisches Passbild: Achten Sie auf die korrekten Anforderungen an das Foto. Ein unpassendes Foto kann zur Ablehnung führen.
- Informieren Sie sich online: Die Websites der Kreisverwaltungsbehörden oder Stadtverwaltungen bieten oft detaillierte Informationen und Online-Services zur Terminbuchung und Beantragung der Karteikartenabschrift.
Der Umtausch Ihres alten Führerscheins ist ein notwendiger Schritt, um auch in Zukunft legal und problemlos am Straßenverkehr teilnehmen zu können, sowohl national als auch international. Mit der richtigen Vorbereitung ist dieser Prozess gut machbar. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
FAQs zum Führerscheinumtausch
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Umtausch des alten Führerscheins: Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
F: Ist der Umtausch wirklich Pflicht? A: Ja, der Umtausch aller vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in das neue EU-Kartenformat ist gesetzlich vorgeschrieben.
F: Was passiert, wenn ich die für mich geltende Frist verpasse? A: Ihr alter Führerschein wird ungültig, das Dokument ist nicht mehr als Nachweis Ihrer Fahrberechtigung anerkannt. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie bei einer Kontrolle nur das ungültige Dokument vorlegen können, und riskieren ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Ihre Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch grundsätzlich erhalten. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
F: Muss ich eine erneute Fahrprüfung ablegen? A: Nein, für den reinen Umtausch der alten, unbefristeten Führerscheine (Klassen A, B, BE) in das neue Format müssen Sie keine Fahrprüfung oder Gesundheitsprüfung ablegen. Gesundheitsprüfungen sind nur für bestimmte (alte) Berufskraftfahrerlaubnisse (Klassen C, D etc.) und ggf. bei der Verlängerung der auf 50 Jahre befristeten C1/C1E Berechtigung erforderlich. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
F: Was ist eine Karteikartenabschrift und wann brauche ich sie? A: Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem lokalen Fahrerlaubnisregister der Behörde, die Ihren ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat (oft die Stadt oder der Landkreis, in dem Sie damals die Fahrerlaubnis erworben haben). Sie benötigen sie in der Regel, wenn Sie Ihren Papierführerschein bei einer anderen Führerscheinstelle umtauschen möchten, als der, die ihn damals ausgestellt hat. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
F: Wie lange dauert der Umtauschprozess? A: Die Bearbeitungszeit kann je nach Auslastung der zuständigen Behörde und der gewählten Versandart (Direktversand oder Abholung) variieren. Planen Sie mehrere Wochen bis Monate ein. Beantragen Sie den Umtausch daher rechtzeitig vor Fristablauf. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
F: Kann ich meinen alten Führerschein als Andenken behalten? A: Ja, in den meisten Fällen wird Ihnen der alte Führerschein entwertet (z. B. durch Lochung) als Andenken zurückgegeben, nachdem Sie den neuen erhalten haben. Fragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle nach dieser Möglichkeit.
F: Muss ich meinen Führerschein umtauschen, wenn ich im Ausland lebe? A: Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und dort gemeldet sind, gelten die Regelungen des jeweiligen Landes. Innerhalb der EU wird Ihr deutscher Führerschein bis zum 19. Januar 2033 anerkannt. Für die Zeit danach oder bei Umzug in Nicht-EU-Länder sollten Sie sich bei den dortigen Behörden informieren, ob und wann ein Umtausch erforderlich ist. Solange Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, gelten die hier beschriebenen Regeln. Alten Führerschein Umtauschen: So Geht’s
