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Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein: Was Sie Wissen Müssen

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Führerschein sind, wissen Sie wahrscheinlich, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Neben Sehtest und theoretischer sowie praktischer Prüfung gehört auch der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs dazu. Dieser Schritt ist nicht nur eine gesetzliche Vorschrift, sondern eine essenzielle Vorbereitung auf mögliche Notfälle im Straßenverkehr – Situationen, in denen schnelles und richtiges Handeln Leben retten kann.

Doch eine Frage taucht dabei immer wieder auf: Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gültig? Muss ich ihn wiederholen, wenn zwischen der Teilnahme am Kurs und der Antragstellung für den Führerschein einige Zeit vergeht?

In diesem Artikel klären wir diese wichtige Frage und geben Ihnen alle notwendigen Informationen rund um den Erste-Hilfe-Kurs, den Sie für Ihren Führerschein benötigen.

Warum ist ein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein überhaupt notwendig?

Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um bestimmte Fahrerlaubnisklassen (insbesondere die für PKW und Motorrad – Klassen B und A) zu erhalten. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Der Hauptgrund für diese Vorschrift ist Ihre Fähigkeit, im Falle eines Unfalls – sei es als Betroffener, Ersthelfer oder Zeuge – angemessen reagieren zu können. Verkehrsunfälle gehören zu den häufigsten Notfallsituationen, und die ersten Minuten nach einem Unglück sind oft entscheidend. Als ausgebildeter Ersthelfer können Sie dazu beitragen:

  1. Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen: Wiederbelebung, stabile Seitenlage, Stillen starker Blutungen.
  2. Die Unfallstelle zu sichern: Gefahren erkennen und weitere Schäden oder Verletzungen verhindern.
  3. Den Notruf abzusetzen: Wichtige Informationen schnell und strukturiert weitergeben.
  4. Verletzte zu betreuen: Psychische Unterstützung leisten und den Zustand der Verletzten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überwachen.

Kurz gesagt: Sie lernen, in einer Stresssituation handlungsfähig zu bleiben und effektiv zu helfen, bis professionelle Rettungskräfte eintreffen. Dies dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Welcher Erste-Hilfe-Kurs wird für den Führerschein benötigt?

Früher gab es für den Führerschein oft einen kürzeren Kurs namens “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” (LSM). Dieser Kurs war in der Regel nur vier Doppelstunden lang und konzentrierte sich stark auf die Herz-Lungen-Wiederbelebung und die stabile Seitenlage.

Wichtig: Dieser LSM-Kurs ist für Führerscheinanträge, die nach dem 21. Oktober 2015 gestellt wurden, nicht mehr ausreichend!

Heute benötigen Sie für die Beantragung der meisten Führerscheinklassen den “Erste-Hilfe-Kurs” im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Das entspricht einem Kurs, der in der Regel an einem einzigen Tag stattfindet und etwa 7,5 Stunden reine Unterrichtszeit plus Pausen umfasst.

Dieser umfassendere Kurs behandelt eine breitere Palette an Themen als der frühere LSM-Kurs. Sie lernen nicht nur die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, sondern auch den Umgang mit verschiedenen Verletzungen und Notfallsituationen.

Was lernen Sie in einem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?

Der Standard-Erste-Hilfe-Kurs, den Sie für den Führerschein besuchen, deckt wichtige theoretische Grundlagen und vor allem praktische Fähigkeiten ab. Hier ist eine Auswahl der typischen Inhalte:

  • Verhalten bei Notfällen: Absichern, Notruf absetzen
  • Auffinden einer bewusstlosen Person: Bewusstseinskontrolle, Atmungskontrolle
  • Die stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW / Reanimation) bei Erwachsenen
  • Umgang mit einem Automatisierten Externen Defibrillator (AED)
  • Behandlung von Blutungen und Wunden (z. B. Anlegen von Verbänden)
  • Umgang mit Schockzuständen
  • Hilfe bei Verätzungen, Verbrennungen, Unterkühlung, Erfrierung
  • Erkennen und Handeln bei Schlaganfall und Herzinfarkt
  • Umgang mit Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen
  • Richtiges Vorgehen bei einem Verkehrsunfall

Der Kurs beinhaltet viele praktische Übungen, damit Sie sich im Ernstfall sicher fühlen.

Die Kernfrage: Läuft die Teilnahmebescheinigung ab?

Und nun zur entscheidenden Frage: Wie lange ist Ihre Teilnahmebescheinigung am Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein gültig?

Die gute Nachricht ist: Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis nach § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gibt es nach derzeitigem Stand (Stand: Ende 2023/Anfang 2024) keine gesetzliche Befristung der Gültigkeit der Teilnahmebescheinigung an einem Erste-Hilfe-Kurs.

Das bedeutet, wenn Sie vor einigen Jahren einen solchen 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurs besucht und eine entsprechende Bescheinigung erhalten haben, können Sie diese Bescheinigung auch heute noch für Ihren Antrag auf einen Führerschein der Klasse B oder A verwenden. Es spielt in diesem spezifischen Kontext (Antragstellung für den Führerschein) keine Rolle, wie lange der Kurs her ist.

Einzige wichtige Bedingung: Es muss der 9-stündige Erste-Hilfe-Kurs sein, wie er seit Oktober 2015 vorgeschrieben ist. Eine Bescheinigung über den alten, kürzeren “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” (LSM)-Kurs wird, wie bereits erwähnt, nicht mehr anerkannt.

Wo können Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs absolvieren?

Um sicherzustellen, dass Ihre Teilnahmebescheinigung für den Führerschein anerkannt wird, müssen Sie den Kurs bei einer amtlich anerkannten Stelle absolvieren. Dazu gehören die großen Hilfsorganisationen, die bundesweit Kurse anbieten:

  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
  • Malteser Hilfsdienst (MHD)

Daneben gibt es auch verschiedene private Anbieter, die ebenfalls Kurse anbieten dürfen, sofern sie entsprechend den Vorschriften der FeV amtlich anerkannt sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Fahrschule oder der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob der Anbieter, den Sie ins Auge gefasst haben, anerkannt ist.

Die Bescheinigung – Ihr Nachweis

Nach erfolgreicher Teilnahme am 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurs erhalten Sie eine offizielle Teilnahmebescheinigung. Dieses Dokument müssen Sie zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen (Sehtestbescheinigung, Nachweis über Passbild, ggf. weitere Dokumente je nach Führerscheinklasse) bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen, wenn Sie Ihren Führerschein beantragen. Bewahren Sie diese Bescheinigung sorgfältig auf! Sollten Sie sie verlieren, müssten Sie sich an den Kursanbieter wenden, um ein Duplikat zu erhalten.

Warum eine Auffrischung der Kenntnisse trotzdem sinnvoll ist

Auch wenn die Teilnahmebescheinigung für den Führerscheinantrag nicht abläuft, sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Laufe der Zeit aus dem Gedächtnis schwinden können. Die Handgriffe werden unsicher, das Wissen über die richtigen Schritte verblasst.

Experten empfehlen daher dringend, Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen, idealerweise alle 2 bis 3 Jahre. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie beruflich als Fahrer tätig sind (z. B. LKW- oder Busfahrer, für die oft regelmäßige Weiterbildungen vorgeschrieben sind) oder wenn Sie einfach sicherstellen möchten, dass Sie im Notfall wirklich kompetent helfen können.

Bei vielen Hilfsorganisationen und privaten Anbietern gibt es spezielle Auffrischungskurse oder kürzere Fortbildungen, die Ihnen helfen, Ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen und die praktischen Fertigkeiten zu üben.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, hier die Kerninformationen zur Gültigkeit des Erste-Hilfe-Kurses für den Führerschein:

AspektDetails
Gesetzliche AnforderungJa, für die meisten Führerscheinklassen (insb. A, B) ist ein Nachweis erforderlich.
Erforderlicher KursDer “Erste-Hilfe-Kurs” im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (9 x 45 Minuten).
Dauer des KursesTypischerweise ein ganztägiger Kurs.
AnerkennungNur Kurse von amtlich anerkannten Ausbildungsstellen sind gültig.
Gültigkeit der Bescheinigung
(für Führerscheinantrag)
Keine gesetzliche Befristung! Die Bescheinigung über den 9-UE-Kurs läuft für diesen Zweck nicht ab.
Ausnahme altÄltere “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” (LSM) Kurse reichen nicht mehr aus.
Gültigkeit der KenntnissePraktische Fähigkeiten und Wissen können mit der Zeit nachlassen.
EmpfehlungRegelmäßige Auffrischung der Kenntnisse (z. B. alle 2-3 Jahre) wird dringend empfohlen, ist aber für den Führerscheinantrag nicht vorgeschrieben.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Hier beantworten wir einige der häufigsten Fragen zum Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein:

F: Läuft mein Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein wirklich niemals ab? A: Für den Antrag auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis der Klassen A, B, BE, L, T gibt es nach derzeitigem Recht keine gesetzliche Ablauffrist für die Bescheinigung über die Teilnahme an einem 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurs. Die Bescheinigung behält für diesen spezifischen Zweck ihre Gültigkeit.

F: Ich habe meinen Erste-Hilfe-Kurs vor 10 Jahren gemacht. Ist die Bescheinigung noch gültig für meinen Führerscheinantrag? A: Ja, sofern es sich um den 9-stündigen Kurs (oder den Vorgänger, der nach den damaligen Regeln gleichwertig war und den aktuellen Anforderungen entspricht – was aber bei so langer Zeit unwahrscheinlicher ist) und nicht um den alten, kürzeren LSM-Kurs handelt. Für den Führerscheinantrag selbst spielt das Datum der Teilnahme keine Rolle.

F: Ich habe nur einen “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” (LSM) Kurs gemacht. Reicht das aus? A: Nein, leider nicht mehr. Der LSM-Kurs ist seit dem 21. Oktober 2015 für die erstmalige Beantragung der meisten Führerscheinklassen (A, B etc.) nicht mehr ausreichend. Sie müssen den 9-stündigen “Erste-Hilfe-Kurs” absolvieren.

F: Ich habe meinen Erste-Hilfe-Kurs für meinen LKW-Führerschein (Klasse C/D) gemacht. Gilt der auch für Klasse B? A: Ja. Kurse, die für höhere Klassen oder aus beruflichen Gründen (z. B. Berufskraftfahrer-Qualifikation, Ersthelfer im Betrieb nach DGUV Vorschrift 1) absolviert wurden und den Umfang des 9-stündigen Kurses abdecken, werden für die Klasse B in der Regel anerkannt. Die Bescheinigung muss den Umfang und die Inhalte des aktuellen 9-UE-Kurses bestätigen.

F: Was passiert, wenn ich meine Teilnahmebescheinigung verliere? A: Keine Panik. Wenden Sie sich an die Ausbildungsstelle (z. B. das DRK, ASB, Johanniter, Malteser oder den privaten Anbieter), bei der Sie den Kurs besucht haben. Diese Stellen sind in der Regel in der Lage, Ihnen gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr ein Duplikat Ihrer Teilnahmebescheinigung auszustellen, da sie Aufzeichnungen über die Kursteilnehmer führen.

F: Muss ich den Erste-Hilfe-Kurs für jede neu beantragte Führerscheinklasse wiederholen? A: Nein. Ein einmaliger Nachweis über die Teilnahme an einem 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurs ist für alle Führerscheinklassen ausreichend (sofern nicht für bestimmte Klassen spezielle, weiterführende Kurse vorgeschrieben sind, was aber für die Standardklassen A/B nicht der Fall ist). Wenn Sie also beispielsweise zuerst den Führerschein der Klasse B gemacht und dafür den Nachweis erbracht haben, benötigen Sie für eine spätere Erweiterung auf Klasse A nicht erneut einen Erste-Hilfe-Nachweis, sofern sich die gesetzliche Grundlage nicht geändert hat.

F: Sollte ich meine Erste-Hilfe-Kenntnisse trotzdem auffrischen? A: Unbedingt! Auch wenn die Bescheinigung für den Führerschein nicht abläuft, verblassen praktische Fertigkeiten und Wissen im Laufe der Zeit. Eine regelmäßige Auffrischung (Experten raten zu alle 2-3 Jahren) stellt sicher, dass Sie im Notfall wirklich handlungsfähig sind und effektiv helfen können. Das dient Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer.

Fazit

Die gute Nachricht für alle, die ihren Führerschein beantragen möchten: Ihre Teilnahmebescheinigung am 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurs hat für diesen Zweck kein Ablaufdatum. Wenn Sie den richtigen Kurs bei einer anerkannten Stelle absolviert haben, können Sie diese Bescheinigung jederzeit für Ihren Führerscheinantrag verwenden.

Denken Sie jedoch daran, dass die gesetzliche Vorschrift nur das Minimum darstellt. Die Fähigkeit, im Notfall Erste Hilfe zu leisten, ist eine wertvolle Kompetenz, die Sie nicht nur für die Führerscheinprüfung erwerben, sondern vor allem für das Leben. Nutzen Sie die Gelegenheit im Kurs, um die grundlegenden Maßnahmen sicher zu erlernen, und ziehen Sie in Erwägung, Ihre Kenntnisse in Zukunft regelmäßig aufzufrischen. So sind Sie bestens vorbereitet – nicht nur auf den Straßenverkehr, sondern auf jede Situation, in der schnelle Hilfe gefragt ist.


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