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Anhänger Mit Führerschein


Anhänger ziehen: Welchen Führerschein brauchen Sie wirklich?

Sie planen, einen Anhänger zu ziehen – sei es für den Umzug, den Transport von Grüngut zum Wertstoffhof, das nächste Campingabenteuer mit dem Wohnwagen oder den Transport eines Bootes? Großartig! Doch bevor Sie losfahren, taucht eine entscheidende Frage auf: Reicht Ihr alter oder neuer Führerschein der Klasse B aus, oder benötigen Sie eine spezielle Erweiterung wie B96 oder gar BE?

Die Regeln rund um Anhänger und Führerscheine können auf den ersten Blick etwas verwirrend wirken. Es geht nicht nur um das Gewicht des Anhängers allein, sondern vor allem um die sogenannte zulässige Gesamtmasse (zGM) des Zugfahrzeugs, des Anhängers und der gesamten Fahrzeugkombination. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Führerscheinklasse Sie für welches Gespann benötigen und worauf Sie sonst noch achten müssen.

Das Kernkonzept: Die zulässige Gesamtmasse (zGM)

Bevor wir uns den Führerscheinklassen widmen, ist es wichtig, ein zentrales Konzept zu verstehen: die zulässige Gesamtmasse (zGM). Diese finden Sie in den Zulassungsbescheinigungen Teil I (ehemals Fahrzeugschein) Ihres Zugfahrzeugs und des Anhängers. Die zGM ist das in Deutschland zulässige Höchstgewicht eines Fahrzeugs im beladenen Zustand. Sie ist nicht das Leergewicht, sondern das maximale Gewicht, das das Fahrzeug (oder der Anhänger) wiegen darf, wenn es fahrbereit und voll beladen ist.

Für die Führerscheinklassen B, B96 und BE sind die relevanten Kriterien:

  1. Die zGM des Zugfahrzeugs.
  2. Die zGM des Anhängers.
  3. Die zGM der gesamten Fahrzeugkombination (zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger).

Ihre Führerscheinklasse und die Anhängermöglichkeiten

Betrachten wir nun, welche Anhänger Sie mit den gängigen Führerscheinklassen ziehen dürfen:

1. Führerscheinklasse B (Der Standard-Pkw-Führerschein)

Dies ist der häufigste Führerschein. Was dürfen Sie damit ziehen?

  • Fahrzeuge (Zugfahrzeug) mit einer zGM von nicht mehr als 3.500 kg.
  • Mit solchen Fahrzeugen dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
    • Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg. Dies gilt unabhängig vom Gewicht des Zugfahrzeugs, solange das Zugfahrzeug selbst die 3.500 kg zGM nicht überschreitet.
    • Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg, ABER nur unter einer zusätzlichen Bedingung: Die zGM des Zugfahrzeugs und die zGM des Anhängers zusammen (also die zGM der Fahrzeugkombination) darf höchstens 3.500 kg betragen.

Beispiele für Klasse B:

  • Ihr Pkw hat eine zGM von 2.000 kg. Sie möchten einen kleinen Anhänger mit 750 kg zGM ziehen. Zulässige Gesamtmasse der Kombination: 2.000 kg + 750 kg = 2.750 kg. Dies ist unter 3.500 kg. Ergebnis: Mit Klasse B erlaubt.
  • Ihr Pkw hat eine zGM von 2.000 kg. Sie möchten einen Anhänger mit 1.000 kg zGM ziehen. Der Anhänger hat mehr als 750 kg zGM. Zulässige Gesamtmasse der Kombination: 2.000 kg + 1.000 kg = 3.000 kg. Dies ist unter 3.500 kg. Ergebnis: Mit Klasse B erlaubt.
  • Ihr Pkw hat eine zGM von 2.500 kg. Sie möchten einen Anhänger mit 1.200 kg zGM ziehen. Der Anhänger hat mehr als 750 kg zGM. Zulässige Gesamtmasse der Kombination: 2.500 kg + 1.200 kg = 3.700 kg. Dies ist über 3.500 kg. Ergebnis: Mit Klasse B NICHT erlaubt.

Wie Sie sehen, stoßen Sie mit der Klasse B schnell an Grenzen, besonders wenn Sie größere Anhänger oder Wohnwagen ziehen möchten.

2. Führerscheinklasse B96 (Die “Anhängerklasse” per Schulung)

Die Klasse B96 ist keine eigenständige Klasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Sie erhalten sie durch eine spezielle Fahrerschulung, die sowohl theoretische als auch praktische Teile umfasst, aber keine separate Prüfung bei TÜV oder Dekra erfordert.

Die B96-Erweiterung erlaubt Ihnen folgendes:

  • Das Zugfahrzeug darf weiterhin eine zGM von nicht mehr als 3.500 kg haben (wie bei Klasse B).
  • Sie dürfen Anhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg ziehen.
  • Die entscheidende Grenze liegt hier bei der zGM der gesamten Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger): Diese darf höchstens 4.250 kg betragen.

Beispiele für Klasse B96:

  • Ihr Pkw hat eine zGM von 2.500 kg. Sie möchten einen Anhänger mit 1.500 kg zGM ziehen. Zulässige Gesamtmasse der Kombination: 2.500 kg + 1.500 kg = 4.000 kg. Dies ist unter 4.250 kg. Ergebnis: Mit Klasse B96 erlaubt (mit Klasse B wäre dies nicht erlaubt gewesen).
  • Ihr Pkw hat eine zGM von 2.800 kg. Sie möchten einen Anhänger mit 1.400 kg zGM ziehen. Zulässige Gesamtmasse der Kombination: 2.800 kg + 1.400 kg = 4.200 kg. Dies ist unter 4.250 kg. Ergebnis: Mit Klasse B96 erlaubt.
  • Ihr Pkw hat eine zGM von 2.800 kg. Sie möchten einen Anhänger mit 1.600 kg zGM ziehen. Zulässige Gesamtmasse der Kombination: 2.800 kg + 1.600 kg = 4.400 kg. Dies ist über 4.250 kg. Ergebnis: Mit Klasse B96 NICHT erlaubt.

Die B96-Erweiterung ist oft eine gute Wahl für das Ziehen größerer Wohnwagen oder mittelschwerer Lastenanhänger, wenn die 4.250 kg Grenze für die Kombination ausreicht.

3. Führerscheinklasse BE (Der “echte” Anhängerführerschein)

Die Klasse BE ist der volle Anhängerführerschein. Um ihn zu erwerben, müssen Sie in der Regel eine theoretische und eine praktische Ausbildung absolvieren und eine separate praktische Fahrprüfung ablegen.

Mit der Klasse BE dürfen Sie:

  • Zugfahrzeuge mit einer zGM von nicht mehr als 3.500 kg führen (wie bei B und B96).
  • Anhänger mit einer zGM von maximal 3.500 kg ziehen.
  • Die zGM der Fahrzeugkombination kann dadurch bis zu 7.000 kg betragen (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger).

Beispiele für Klasse BE:

  • Ihr SUV hat eine zGM von 3.000 kg. Sie möchten einen großen Doppelachs-Anhänger mit 2.500 kg zGM ziehen. Der Anhänger hat weniger als 3.500 kg zGM. Die Kombination (3.000 kg + 2.500 kg = 5.500 kg) liegt unter 7.000 kg. Ergebnis: Mit Klasse BE erlaubt (mit B oder B96 wäre dies nicht erlaubt gewesen).
  • Ihr Transporter hat eine zGM von 3.500 kg. Sie möchten einen Bootsanhänger mit 3.500 kg zGM ziehen. Der Anhänger hat genau 3.500 kg zGM. Die Kombination (3.500 kg + 3.500 kg = 7.000 kg) liegt genau bei 7.000 kg. Ergebnis: Mit Klasse BE erlaubt.
  • Sie möchten mit Ihrem Transporter (zGM 3.500 kg) einen Anhänger mit 4.000 kg zGM ziehen. Der Anhänger hat mehr als 3.500 kg zGM. Ergebnis: Mit Klasse BE NICHT erlaubt. (Hierfür bräuchten Sie wahrscheinlich einen Lkw-Führerschein der Klasse C1E oder CE).

Die Klasse BE ist die richtige Wahl, wenn Sie regelmäßig schwere Anhänger, wie z.B. große Wohnwagen, Pferdeanhänger, Baumaschinenanhänger oder schwere Bootsanhänger, ziehen möchten.

Zusammenfassung der Führerscheinklassen für Anhänger

Zur besseren Übersicht haben wir die Regeln in einer Tabelle zusammengefasst:

FührerscheinklasseMax. zGM ZugfahrzeugMax. zGM AnhängerMax. zGM ZugkombinationErwerbswegTypische Anwendungsfälle
B3.500 kg750 kg oder3.500 kg (wenn Anhänger > 750kg)Standard (mit Pkw erworben)Kleine Baumarkt-Anhänger, kleinere Lasten
> 750 kg (aber Gesamt < 3.500 kg)
B963.500 kg> 750 kg4.250 kgSchulung (ohne separate Prüfung)Größere Pkw-Anhänger, mittelgroße Wohnwagen
BE3.500 kg3.500 kg7.000 kgAusbildung + prakt. PrüfungGroße Wohnwagen, Pferdeanhänger, Bootsanhänger, Baumaschinen

(Bitte beachten Sie: Die zGM-Werte finden Sie in den Fahrzeugpapieren. Die tatsächliche Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs (siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Felder O.1 und O.2) darf ebenfalls nicht überschritten werden. Dies ist eine technische Begrenzung des Fahrzeugs, unabhängig von der Führerscheinklasse.)

Wichtige Punkte, die über die Führerscheinklasse hinausgehen

Auch wenn Sie die richtige Führerscheinklasse besitzen, gibt es weitere wichtige Aspekte, die Sie beim Fahren mit Anhänger beachten müssen:

  • Technische Anhängelast des Zugfahrzeugs: Jeder Pkw hat eine maximale Anhängelast, die er ziehen darf (gebremst und ungebremst). Diese ist in den Fahrzeugpapieren angegeben und muss immer eingehalten werden, unabhängig davon, welche Führerscheinklasse Sie haben. Ihre Führerscheinklasse bestimmt, wie schwer der Anhänger sein darf, aber die Technik des Autos bestimmt, wie schwer er sein kann.
  • Stützlast: Die maximale vertikale Last, die auf die Anhängerkupplung wirken darf. Sie ist ebenfalls in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeugs und des Anhängers angegeben und muss eingehalten werden. Eine korrekte Stützlast ist entscheidend für die Fahrstabilität.
  • Reifen: Die Reifen des Anhängers (und des Zugfahrzeugs) müssen für das Gewicht und die Geschwindigkeit geeignet sein.
  • Beleuchtung und Bremsen: Überprüfen Sie immer die Funktion der Beleuchtungsanlage (Bremslicht, Blinker etc.) und die Auflaufbremse des Anhängers vor jeder Fahrt.
  • Ladungssicherung: Die Ladung im Anhänger muss ordnungsgemäß gesichert sein, damit sie nicht verrutscht oder herunterfällt. Dies ist nicht nur wichtig für die Sicherheit, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Mit Anhänger gelten in der Regel gesonderte Höchstgeschwindigkeiten (oft 80 km/h). Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. ABS im Zugfahrzeug, spezielle Reifen am Anhänger, geeignetes Verhältnis von Zugfahrzeug-Leergewicht zu Anhänger-zGM) können Sie eine Ausnahmegenehmigung für 100 km/h erhalten und diese auf bestimmten Autobahnen und Kraftfahrstraßen nutzen.

Warum die richtige Führerscheinklasse so wichtig ist

Das Fahren eines Gespanns, das die für Ihre Führerscheinklasse zulässigen Massen überschreitet, ist kein Kavaliersdelikt. Es wird als “Fahren ohne Fahrerlaubnis” gewertet, auch wenn Sie einen gültigen Führerschein für andere Fahrzeuge haben. Dies ist eine Straftat, die empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann. Zudem kann es Probleme mit der Versicherung geben, falls es zu einem Unfall kommt.

Fazit

Um sicherzugehen, dass Sie legal und sicher am Straßenverkehr teilnehmen, prüfen Sie vor jeder Fahrt mit Anhänger sorgfältig:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld F.2).
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld F.2).
  • Die maximale Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I, Felder O.1 und O.2).
  • Ihre Führerscheinklasse (Auf der Rückseite Ihres Führerscheins).

Vergleichen Sie diese Werte mit den oben genannten Regeln für die Klassen B, B96 und BE. Im Zweifelsfall sollten Sie lieber eine Fahrschule oder eine andere kompetente Stelle konsultieren, um die erforderliche Führerscheinklasse zu ermitteln oder zu erwerben. So sind Sie bestens vorbereitet für Ihre Fahrt mit Anhänger!


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Q: Ich habe meinen Führerschein vor 1999 gemacht. Gelten für mich andere Regeln? A: Ja, wenn Sie Ihren Pkw-Führerschein (damals Klasse 3) vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, dürfen Sie in der Regel Züge mit bis zu drei Achsen führen, solange die zGM der gesamten Kombination 18.500 kg nicht übersteigt. Das Zugfahrzeug darf dabei eine zGM von 7.500 kg nicht überschreiten. Dies entspricht in etwa der heutigen Klasse BE und C1E. Für Sie gelten also oft großzügigere Regeln als für neuere B-Führerscheine. Sie sollten das auf Ihrem Führerschein vermerkte Schlüsselwort 79 (C1E > 12000 kg, L ≤ 3) prüfen oder sich bei der Führerscheinbehörde erkundigen.

Q: Was bedeutet “zulässige Gesamtmasse (zGM)” genau? Ist das das Leergewicht? A: Nein, die zGM (auch “zulässiges Gesamtgewicht” genannt) ist das maximale Gewicht, das ein Fahrzeug oder Anhänger im beladenen Zustand wiegen darf. Es ist das Leergewicht plus die maximal zulässige Zuladung. Für die Führerscheinregeln ist immer die zGM entscheidend, nicht das tatsächliche Gewicht im Moment der Fahrt (obwohl das tatsächliche Gewicht die zGM natürlich nicht überschreiten darf).

Q: Kann ich die Klasse B96 oder BE auch später noch erwerben, wenn ich schon den B-Führerschein habe? A: Ja, Sie können die Erweiterung B96 oder die Klasse BE jederzeit nachholen. Für B96 ist eine mehrtägige Schulung in der Fahrschule ausreichend. Für BE ist eine vollwertige Ausbildung mit theoretischem (oft in Kombination mit B-Unterricht) und praktischem Teil sowie


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