anhänger mit autoführerschein

Anhänger Mit Autoführerschein


Anhänger ziehen mit Klasse B: Was Ihr Autoführerschein wirklich erlaubt

Viele von euch kennen das: Ihr braucht etwas zu transportieren – ein neues Möbelstück, Grünabfälle für den Wertstoffhof, ein Sportgerät oder vielleicht sogar ein kleines Boot für den Wochenendausflug. Schnell kommt die Idee auf, einen Anhänger zu mieten oder zu leihen und ihn mit dem eigenen Auto zu ziehen. Doch halt: Reicht dafür der ganz normale Autoführerschein der Klasse B aus, oder braucht Ihr einen speziellen Anhängerführerschein?

Das ist eine Frage, die immer wieder für Verwirrung sorgt, und die Antwort ist nicht ganz so simpel, wie man vielleicht hofft. Es gibt klare Regeln, die Ihr kennen müsst, um legal und sicher unterwegs zu sein. In diesem Artikel erklären wir euch detailliert, welche Möglichkeiten Ihr mit eurem Standard-Führerschein habt und worauf Ihr unbedingt achten müsst.

Die Grundlage: Euer Führerschein der Klasse B

Der Führerschein der Klasse B ist der gängigste Führerschein für Personenkraftwagen. Er erlaubt euch das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind. Soweit so gut.

Doch wie sieht es mit Anhängern aus? Hier kommen die spezifischen Anhängerregelungen ins Spiel. Euer Führerschein der Klasse B erlaubt euch grundsätzlich das Ziehen von Anhängern, aber es gibt zwei entscheidende Kriterien, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:

  1. Die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
  2. Die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Diese beiden Regeln sind das Herzstück dessen, was Ihr mit Klasse B an den Haken nehmen dürft. Es kommt also nicht auf das tatsächliche Gewicht an, das Ihr gerade transportiert, sondern immer auf die maximal erlaubte Masse, die in den Fahrzeugpapieren steht – die zulässige Gesamtmasse (zGM).

Was bedeutet zulässige Gesamtmasse (zGM)?

Die zulässige Gesamtmasse (zGM) ist das maximal zulässige Gewicht eines Fahrzeugs (oder Anhängers) im beladenen Zustand, das vom Gesetzgeber und Hersteller festgelegt wird. Sie setzt sich zusammen aus dem Leergewicht des Fahrzeugs plus der maximal erlaubten Zuladung (Personen, Gepäck, Ladung). Ihr findet die zGM in der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem ehemaligen Fahrzeugschein) eures Fahrzeugs bzw. des Anhängers in den Feldern F.1 und F.2. Für unsere Zwecke ist die Zahl in F.2 (zulässige Gesamtmasse in kg) die relevante Größe.

Die Regeln in der Praxis: Beispiele

Um die Regeln besser zu verstehen, schauen wir uns ein paar Beispiele an. Stellt euch vor, Ihr habt ein Auto und möchtet einen bestimmten Anhänger ziehen.

Nehmen wir an, euer Auto hat eine zGM von 2.000 kg.

  • Beispiel 1: Ihr möchtet einen kleinen Anhänger mit einer zGM von 500 kg ziehen.
    • Regel 1: zGM Anhänger (500 kg) <= zGM Zugfahrzeug (2.000 kg)? Ja, 500 <= 2.000.
    • Regel 2: zGM Zugfahrzeug (2.000 kg) + zGM Anhänger (500 kg) <= 3.500 kg? Ja, 2.500 <= 3.500.
    • Ergebnis: Erlaubt mit Klasse B.
  • Beispiel 2: Ihr möchtet einen mittelgroßen Anhänger mit einer zGM von 1.500 kg ziehen.
    • Regel 1: zGM Anhänger (1.500 kg) <= zGM Zugfahrzeug (2.000 kg)? Ja, 1.500 <= 2.000.
    • Regel 2: zGM Zugfahrzeug (2.000 kg) + zGM Anhänger (1.500 kg) <= 3.500 kg? Ja, 3.500 <= 3.500.
    • Ergebnis: Erlaubt mit Klasse B. Das ist oft die obere Grenze für Gespanne mit Klasse B, wenn das Zugfahrzeug eine höhere zGM hat.

Jetzt nehmt an, euer Auto ist ein schwereres Modell mit einer zGM von 2.800 kg.

  • Beispiel 3: Ihr möchtet einen Anhänger mit einer zGM von 1.000 kg ziehen.
    • Regel 1: zGM Anhänger (1.000 kg) <= zGM Zugfahrzeug (2.800 kg)? Ja, 1.000 <= 2.800.
    • Regel 2: zGM Zugfahrzeug (2.800 kg) + zGM Anhänger (1.000 kg) <= 3.500 kg? Ja, 3.800 <= 3.500? Nein.
    • Ergebnis: Nicht erlaubt mit Klasse B. (Auch wenn der Anhänger leichter ist als das Auto, wird die GesamtzGM von 3.500 kg überschritten).

Und noch ein Beispiel mit einem leichteren Auto, z.B. zGM 1.500 kg.

  • Beispiel 4: Ihr möchtet einen Anhänger mit einer zGM von 1.800 kg ziehen.
    • Regel 1: zGM Anhänger (1.800 kg) <= zGM Zugfahrzeug (1.500 kg)? **Nein**, 1.800 > 1.500.
    • Regel 2: zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger (1.500 kg + 1.800 kg = 3.300 kg) <= 3.500 kg? Ja, 3.300 <= 3.500.
    • Ergebnis: Nicht erlaubt mit Klasse B. (Auch wenn die GesamtzGM passt, ist der Anhänger schwerer als das Zugfahrzeug, bezogen auf die zGM).

Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig es ist, beide Regeln zu prüfen und immer die zGM-Werte aus den Fahrzeugpapieren zu verwenden. Das tatsächliche Leergewicht oder das aktuelle Ladungsgewicht sind für die Führerscheinfrage nicht relevant, sondern nur die maximal zulässigen Werte (zGM).

Wir können diese Regeln in einer Tabelle zusammenfassen:

Zugfahrzeug zGM (kg)Anhänger zGM (kg)Regel 1 (Anhänger <= Zugfahrzeug)Regel 2 (Summe <= 3500 kg)Erlaubt mit Klasse B?
1.500500500 <= 1500 (Ja)1500 + 500 = 2000 <= 3500 (Ja)Ja
2.0001.5001500 <= 2000 (Ja)2000 + 1500 = 3500 <= 3500 (Ja)Ja
2.8001.0001000 <= 2800 (Ja)2800 + 1000 = 3800 <= 3500 (Nein)Nein
1.5001.8001800 <= 1500 (Nein)1500 + 1800 = 3300 <= 3500 (Ja)Nein
2.0002.0002000 <= 2000 (Ja)2000 + 2000 = 4000 <= 3500 (Nein)Nein
3.000500500 <= 3000 (Ja)3000 + 500 = 3500 <= 3500 (Ja)Ja
3.000600600 <= 3000 (Ja)3000 + 600 = 3600 <= 3500 (Nein)Nein

Wichtig: Es gab früher eine Sonderregelung (in Deutschland), bei der man mit Klasse B einen Anhänger über der zGM des Zugfahrzeugs ziehen durfte, solange die Kombination 3500 kg nicht überschritt und der Anhänger maximal 750 kg zGM hatte. Diese Regelung existiert in dieser Form nicht mehr für die Klasse B nach den heutigen EU-Regeln (seit 2013). Heute gilt für Anhänger mit mehr als 750 kg zGM immer die Regel “Anhänger zGM <= Zugfahrzeug zGM”. Wenn die zGM des Anhängers maximal 750 kg beträgt, dann entfällt die erste Regel (Anhängers zGM <= Zugfahrzeug zGM). Es gilt dann nur die zweite Regel: Die Summe der zGM darf 3500 kg nicht überschreiten. Die meisten Pkw haben eine zGM unter 3500 kg, sodass dies mit einem 750 kg Anhänger meistens möglich ist.

Zusammenfassend für die Klasse B:

  • Anhänger mit zGM bis 750 kg: Erlaubt, wenn die Summe der zGM von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 3.500 kg beträgt. (Regel 1 muss hierbei nicht erfüllt sein, d.h. der 750 kg Anhänger darf schwerer sein als das Zugfahrzeug.)
  • Anhänger mit zGM über 750 kg: Erlaubt, wenn die zGM des Anhängers maximal der zGM des Zugfahrzeugs entspricht UND die Summe der zGM von Zugfahrzeug und Anhänger maximal 3.500 kg beträgt.

Wenn Klasse B nicht reicht: B96 und BE

Was passiert, wenn euer gewünschtes Gespann die Grenzen der Klasse B sprengt? Dann braucht Ihr eine Erweiterung eures Führerscheins:

  • Klasse B96: Dies ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung oder ein “Zusatz” zur Klasse B. Mit B96 dürft Ihr Gespanne führen, bei denen die Summe der zGM von Zugfahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt. Hierbei darf die zGM des Anhängers bis zu 3.500 kg betragen (vorausgesetzt, das Zugfahrzeug ist technisch dafür ausgelegt). Für B96 ist lediglich eine Fahrerschulung (meist einen Tag Theorie und Praxis) in einer Fahrschule erforderlich, keine Prüfung.
  • Klasse BE: Mit der Klasse BE dürft Ihr ein Zugfahrzeug der Klasse B (zGM bis 3.500 kg) mit einem Anhänger ziehen, dessen zGM maximal 3.500 kg beträgt. Die Summe der zGM des Gespanns darf dabei bis zu 7.000 kg betragen (Zugfahrzeug 3.500 kg + Anhänger 3.500 kg). Für BE ist eine separate Fahrschulausbildung und eine praktische Prüfung erforderlich.

Hier eine kleine Übersicht:

FührerscheinklasseZugfahrzeugAnhängerMaximale zGM des Gespanns
BzGM max. 3.500 kgzGM max. 750 kg oder zGM <= Zugfahrzeug zGM (falls Anhänger zGM > 750 kg)Max. 3.500 kg
B96zGM max. 3.500 kgzGM > 750 kg (max. 3.500 kg)Max. 4.250 kg
BEzGM max. 3.500 kgzGM max. 3.500 kgMax. 7.000 kg

Wichtige zusätzliche Punkte, die Ihr beachten müsst

Die Führerscheinfrage ist nur ein Teil des Ganzen. Selbst wenn euer Führerschein das Gespann erlaubt, gibt es weitere technische und rechtliche Aspekte:

  • Technische Anhängelast des Zugfahrzeugs: Euer Auto hat eine vom Hersteller festgelegte maximale Anhängelast (gebremst und ungebremst). Diese findet Ihr ebenfalls in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Felder O.1 und O.2). Die zGM des Anhängers darf die Anhängelast des Fahrzeugs nicht überschreiten. Manchmal dürft Ihr laut Führerschein einen größeren Anhänger ziehen, als euer Auto technisch ziehen kann! Die technische Beschränkung des Fahrzeugs geht immer vor.
  • Stützlast: Die maximale vertikale Last auf der Anhängerkupplung ist ebenfalls begrenzt (Herstellerangabe und Fahrzeugpapiere).
  • Beleuchtung: Die Beleuchtung des Anhängers muss einwandfrei funktionieren und den Vorschriften entsprechen.
  • Ladungssicherung: Die Ladung im Anhänger muss sicher verstaut sein, damit sie nicht verrutschen oder herunterfallen kann.
  • Versicherung: In der Regel ist der Anhänger über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs mitversichert. Bei eigenständigen Anhängern (z.B. Wohnwagen) kann eine zusätzliche Kasko-Versicherung sinnvoll sein. Bei Schäden, die nur durch den abgestellten Anhänger verursacht werden, greift diese Mitversicherung nicht; hierfür ist eine separate Anhänger-Haftpflicht notwendig.
  • Geschwindigkeit: Mit Anhänger gilt auf Landstraßen und Autobahnen grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Unter bestimmten Voraussetzungen (passende Fahrzeuge, spezielle Reifen, technisches Gutachten) könnt Ihr eine Tempo-100-Zulassung für euren Anhänger erhalten.
  • Dokumente: Führt immer eure Zulassungsbescheinigungen (Teil I) für Zugfahrzeug und Anhänger sowie euren Führerschein mit euch.

Wo findet Ihr die notwendigen Informationen?

Die entscheidenden Gewichtswerte findet Ihr in der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem “Fahrzeugschein”):

  • F.1 / F.2: Zulässige Gesamtmasse (zGM) in kg.
  • O.1: Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg.
  • O.2: Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg.

Überprüft diese Werte immer für euer Zugfahrzeug und den Anhänger, den Ihr ziehen möchtet.

Häufige Fehler vermeiden

Einige typische Fehler, die beim Abschleppen von Anhängern mit Klasse B gemacht werden:

  1. Nur auf das tatsächliche Gewicht schauen: Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse (zGM), nicht das aktuelle Gewicht. Ein leerer Anhänger mit 2.000 kg zGM erfordert denselben Führerschein wie ein

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