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Namensänderung Auf Führerschein


Namensänderung auf dem Führerschein: So aktualisieren Sie Ihr Dokument

Das Leben bringt Veränderungen mit sich – manchmal auch eine Namensänderung. Ob durch Heirat, Scheidung oder aus anderen offiziellen Gründen: Wenn Ihr Name auf Ihrem Personalausweis oder Reisepass geändert wurde, müssen Sie auch andere wichtige Dokumente anpassen. Eines der wichtigsten davon ist Ihr Führerschein.

Vielleicht fragen Sie sich, ob das überhaupt notwendig ist, wie der Prozess abläuft und welche Unterlagen Sie benötigen. Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch alles, was Sie wissen müssen, um Ihren Führerschein erfolgreich auf Ihren neuen Namen umschreiben zu lassen.

Warum Sie Ihren Namen auf dem Führerschein ändern müssen

Es mag wie eine Kleinigkeit erscheinen, aber ein Führerschein ist ein amtliches Dokument, das Ihre Identität belegt und Ihnen das Recht zu fahren bestätigt. Ihr Name ist ein zentraler Bestandteil Ihrer Identität. Wenn Ihr Name auf Ihrem Führerschein nicht mehr mit dem Namen auf Ihrem aktuellen Personalausweis oder Reisepass übereinstimmt, kann das zu Problemen führen.

Stellen Sie sich vor, Sie werden bei einer Verkehrskontrolle angehalten und legen Ihren Führerschein vor. Der Name darauf unterscheidet sich von dem Namen auf Ihrem Personalausweis, den die Beamten möglicherweise ebenfalls sehen möchten. Dies kann schnell zu Nachfragen, Verzögerungen und unnötigem Aufwand führen. Der Abgleich von Identitätsdokumenten ist Routine, und Abweichungen werfen Fragen auf, die Sie vermeiden können.

Grundsätzlich gilt: Ihre amtlichen Dokumente sollten konsistent sein und denselben aktuellen Namen aufweisen. Zwar gibt es in Deutschland keine spezifische Strafe nur dafür, dass der Name auf dem Führerschein nicht mit dem auf dem Personalausweis übereinstimmt, solange der Personalausweis gültig ist und Ihren korrekten, aktuellen Namen trägt. Die primäre Pflicht zur Aktualisierung des Namens betrifft Ihren Personalausweis und/oder Reisepass nach einer Namensänderung. Allerdings sorgt ein nicht aktualisierter Führerschein für Verwirrung und kann bei Kontrollen oder anderen Situationen, in denen Sie sich ausweisen müssen, Schwierigkeiten bereiten. Zudem verlangt eine Namensänderung oft die Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments, insbesondere wenn Sie noch einen alten Papierführerschein besitzen, was automatisch die Aktualisierung auf den neuen EU-Kartenführerschein und somit auf Ihren korrekten Namen bedeutet. Es ist daher dringend empfohlen, die Aktualisierung zeitnah vorzunehmen.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Namensänderung auf dem Führerschein?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, innerhalb der Sie Ihren Führerschein nach einer Namensänderung umschreiben lassen müssen, wie es beispielsweise bei der Aktualisierung Ihres Personalausweises der Fall ist. Es ist jedoch ratsam, dies zu tun, sobald Sie Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass erhalten haben, der Ihren geänderten Namen korrekt ausweist. Ihr Personalausweis ist das primäre Identifikationsdokument und muss Ihren aktuellen Namen enthalten. Erst wenn dieses Dokument aktualisiert ist, können Sie die Namensänderung auch auf Ihrem Führerschein beantragen, da Sie den neuen Namen ja durch Ihren gültigen Ausweis nachweisen müssen.

Warten Sie nicht zu lange, um Konsistenz in Ihren Ausweisdokumenten herzustellen und potenzielle Probleme bei Kontrollen oder Identitätsprüfungen zu vermeiden.

Wo beantragen Sie die Namensänderung?

Die Zuständigkeit für die Umschreibung Ihres Führerscheins liegt bei der örtlichen Führerscheinstelle oder dem Straßenverkehrsamt an Ihrem Hauptwohnsitz. In größeren Städten kann dies auch Teil des Kreisverwaltungsreferats (KVR) oder einer ähnlichen städtischen Behörde sein.

Es ist wichtig, dass Sie die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Behörde kontaktieren. Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie in der Regel auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde. Viele Behörden verlangen mittlerweile eine Terminvereinbarung, insbesondere in Ballungsräumen, um Wartezeiten zu vermeiden. Informieren Sie sich daher vorab online oder telefonisch über die Terminvergabe und gegebenenfalls über die Möglichkeit, Antragsformulare vorab herunterzuladen.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Namensänderung?

Die Beantragung einer Namensänderung auf dem Führerschein erfordert die Vorlage verschiedener Dokumente. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Papiere vollständig und, falls nötig, im Original oder als beglaubigte Kopie dabeihaben, um unnötige Wege zu vermeiden.

Hier ist eine Liste der typischerweise benötigten Unterlagen:

  • Ihr alter Führerschein: Das Originaldokument, das geändert werden soll (unabhängig davon, ob es ein alter Papierführerschein oder bereits der EU-Kartenführerschein ist).
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Dieses Dokument muss bereits Ihren neuen Namen tragen. Es dient als primärer Nachweis Ihrer Identität und des aktuell gültigen Namens. Ohne einen Ausweis mit dem neuen Namen können Sie die Namensänderung auf dem Führerschein nicht beantragen.
  • Nachweis über die rechtliche Namensänderung: Die offizielle Urkunde, die Ihre Namensänderung belegt. Dies kann je nach Grund der Änderung sein:
    • Heirats-/Eheurkunde (bei Namensänderung durch Eheschließung)
    • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Namenserklärung (bei Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens nach Scheidung)
    • Bescheid über eine behördliche Namensänderung (z. B. nach dem Namensänderungsgesetz)
    • Adoptionsurkunde mit neuem Namen Legen Sie die Originalurkunde oder eine beglaubigte Kopie vor.
  • Aktuelle(s) biometrisches Passfoto: Sie benötigen ein aktuelles Foto nach den Standards für biometrische Passbilder. Achten Sie auf die Größe (typischerweise 35×45 mm) und die Anforderungen an Hintergrund, Blickrichtung, Gesichtsausdruck usw. Das Foto wird für Ihren neuen Führerschein benötigt.
  • Antragsformular: Oft auf der Webseite der zuständigen Behörde zum Download verfügbar oder direkt vor Ort erhältlich. Füllen Sie es sorgfältig aus.
  • Ggf. Meldebescheinigung: In manchen Fällen kann die Behörde eine aktuelle Meldebescheinigung verlangen, um Ihren Wohnsitz zu überprüfen, obwohl dies meist durch den Personalausweis abgedeckt ist. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob dies erforderlich ist.

Der Ablauf der Beantragung

Der Prozess zur Beantragung der Namensänderung auf Ihrem Führerschein ist in der Regel straightforward, wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben.

  1. Termin vereinbaren (falls erforderlich): Prüfen Sie die Webseite Ihrer Führerscheinstelle, ob Sie vorab einen Termin buchen müssen. Dies spart Ihnen oft lange Wartezeiten.
  2. Unterlagen vorbereiten: Sammeln Sie alle oben genannten Dokumente. Stellen Sie sicher, dass Ihr Personalausweis bereits Ihren neuen Namen trägt. Machen Sie ein aktuelles biometrisches Foto.
  3. Antrag ausfüllen: Laden Sie das Formular vorab herunter oder füllen Sie es vor Ort aus.
  4. Persönlich bei der Behörde erscheinen: Gehen Sie zum vereinbarten Termin oder während der Öffnungszeiten zur zuständigen Führerscheinstelle.
  5. Unterlagen abgeben: Legen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen mit dem ausgefüllten Antrag vor. Die Sachbearbeiter prüfen Ihre Identität und die Vollständigkeit sowie Richtigkeit Ihrer Angaben und Nachweise.
  6. Gebühren bezahlen: Entrichten Sie die anfallenden Gebühren. Die Höhe variiert je nach Kommune.
  7. Alter Führerschein: Ihr alter Führerschein wird in der Regel entwertet (z. B. durch Lochung) und kann Ihnen als Nachweis bis zur Aushändigung des neuen Dokuments belassen werden, manchmal wird er auch einbehalten. Erkundigen Sie sich, wie die Praxis an Ihrer Stelle ist.
  8. Neuen Führerschein erhalten: Der neue Führerschein wird im Kartenformat ausgestellt. Die Produktion erfolgt in der Regel bei der Bundesdruckerei. Sie erhalten den neuen Führerschein entweder per Post direkt nach Hause geschickt oder müssen ihn persönlich bei der Führerscheinstelle abholen. Auch hierüber wird Sie der Sachbearbeiter informieren. Dies kann einige Wochen dauern.

Was passiert, wenn Sie noch einen alten Papierführerschein haben?

Besitzen Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein im Papierformat, hat die Namensänderung eine zusätzliche Konsequenz: Im Zuge der Umschreibung wird Ihr alter Papierführerschein in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht. Dies ist ohnehin im Rahmen des gestaffelten Pflichtumtauschs bis 2033 für alle alten Führerscheine notwendig, wird aber durch die Namensänderung vorgezogen.

Dieser Prozess kann die Bearbeitungszeit etwas verlängern, da die Daten Ihres alten Führerscheins erst digital erfasst und möglicherweise zusätzliche Nachweise über Ihre Fahrerlaubnisklassen erforderlich sind, falls die Eintragungen auf Ihrem alten Dokument unvollständig oder unleserlich sind. Die zuständige Behörde prüft, welche Fahrerlaubnisklassen Sie ursprünglich erworben haben, um diese korrekt auf den neuen Kartenführerschein zu übertragen.

Kosten und Bearbeitungszeit

Die Kosten für die Änderung des Namens auf dem Führerschein sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern variieren je nach Gebührenordnung der zuständigen Kommune oder des Landkreises.

Typische Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Grundgebühr für die Ausstellung des neuen Führerscheins: ca. 25-30 €
  • Gebühr für die Namensänderung/Umschreibung: kann in der Grundgebühr enthalten sein oder separat berechnet werden.
  • Kosten für das biometrische Passfoto: Beim Fotografen ca. 10-20 €

Insgesamt können Sie mit Kosten im Bereich von etwa 35 € bis 60 € rechnen, abhängig von Ihrer Behörde und den zusätzlichen Kosten für das Foto.

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung des neuen Kartenführerscheins beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen, da die Produktion zentral erfolgt. Bei der Umstellung von einem alten Papierführerschein kann es im Einzelfall auch etwas länger dauern, falls Nachforschungen zu Ihren alten Fahrerlaubnisklassen erforderlich sind.

Zusammenfassende Übersicht

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, hier eine Tabelle mit den zentralen Informationen:

AspektDetailsHinweiseGeschätzte KostenGeschätzte Bearbeitungszeit
Zuständige StelleÖrtliche Führerscheinstelle / Straßenverkehrsamt / KVRZuständig am Hauptwohnsitz
NotwendigkeitDringend empfohlen für Konsistenz mit AusweisdokumentenKeine spezifische Strafe nur für Namensabweichung auf Führerschein, aber praktische Probleme möglich.
Wichtigster SchrittZuerst Personalausweis/Reisepass auf neuen Namen ändern lassenOhne Ausweis mit neuem Namen keine Umschreibung auf Führerschein möglich
Erforderliche DokumenteAlter Führerschein, gültiger Ausweis (mit neuem Namen), Nachweis Namensänderung (Urkunde), biometrisches Foto, AntragsformularOriginale/beglaubigte Kopien, Ausweis muss neuen Namen tragenFür Foto: 10-20 €
AblaufTermin (oft nötig), Unterlagen einreichen, Gebühren zahlen, neuen FS erhaltenPersönliches Erscheinen erforderlich35 – 60 € (gesamt)2 – 4 Wochen
Papier-FS UmtauschNamensänderung erfordert Umtausch in EU-KartenführerscheinKann Bearbeitungszeit verlängernGgf. zusätzl. Gebühren für DatenabrufKann länger dauern

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Ist es wirklich zwingend erforderlich, meinen Führerschein sofort zu ändern, wenn sich mein Name ändert? Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, den Führerschein unmittelbar nach einer Namensänderung zu ändern, wie es z. B. beim Personalausweis der Fall ist. Allerdings muss Ihr Führerschein, wenn Sie ihn zur Identifikation vorlegen, mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen. Um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden und da bei einer Umstellung auf den Kartenführerschein (was bei alten Papierführerscheinen durch eine Namensänderung nötig wird) der korrekte Name eingetragen werden muss, ist es dringend empfohlen, die Änderung zeitnah nach der Aktualisierung Ihres Personalausweises vorzunehmen.
  • Was passiert mit meinem alten Führerschein während der Bearbeitungszeit? In der Regel wird Ihr alter Führerschein entwertet (z. B. gelocht) und Ihnen bis zum Eintreffen des neuen Dokuments wieder ausgehändigt, damit Sie weiterhin fahren dürfen. Manchmal wird er auch einbehalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde nach deren spezifischer Praxis.
  • Kann ich die Namensänderung online beantragen? Nein, die Beantragung erfordert in der Regel Ihr persönliches Erscheinen bei der zuständigen Führerscheinstelle, da Ihre Identität geprüft und Ihre Unterschrift für den neuen Führerschein benötigt wird.
  • Kann jemand anderes die Namensänderung für mich beantragen? In der Regel nicht. Da es sich um ein persönliches Dokument handelt und Ihre Identität sowie Unterschrift benötigt werden, müssen Sie den Antrag meist persönlich stellen. In Ausnahmefällen kann eine bevollmächtigte Person mit notarieller Vollmacht und Ihren Dokumenten die Abholung übernehmen, aber die Antragstellung erfordert oft Ihr Erscheinen. Klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Behörde.
  • Benötige ich ein neues ärztliches Attest oder einen Sehtest für die Namensänderung? Nein, für die bloße Namensänderung auf dem Führerschein sind keine neuen ärztlichen Atteste, Sehtests oder Erste-Hilfe-Nachweise erforderlich. Es handelt sich lediglich um eine administrative Anpassung Ihrer persönlichen Daten auf dem Dokument.
  • Ändert sich meine Führerscheinnummer? Die eigentliche Führerscheinnummer, die Ihre Person eindeutig identifiziert, ändert sich in der Regel nicht. Was sich ändert, ist die Nummer des Führerscheinkarte (die fortlaufende Nummer auf dem Plastikkartenführerschein), da Sie ein neues Dokument erhalten.

Fazit

Die Änderung Ihres Namens auf dem Führerschein ist ein notwendiger administrativer Schritt, um sicherzustellen, dass Ihre Ausweisdokumente konsistent und aktuell sind. Auch wenn es keine unmittelbare Strafandrohung nur für die Namensabweichung auf dem Führerschein gibt (solange der Personalausweis korrekt ist), so ist es doch sehr empfehlenswert und praktisch unerlässlich für einen reibungslosen Umgang mit offiziellen Stellen. Planen Sie dies ein, nachdem Sie Ihren Personalaus


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