führerscheinklassen neu tabelle

Führerscheinklassen Neu Tabelle


Ihr Wegweiser durch die Führerscheinklassen: Das aktuelle System in Deutschland

Das Steuern eines Fahrzeugs bietet Ihnen Freiheit und Flexibilität. Doch bevor Sie sich hinter das Steuer setzen, ist es unerlässlich, genau zu wissen, welche Fahrzeuge Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen. Seit der umfassenden Reform im Januar 2013, die das deutsche System an die EU-weit gültigen Vorgaben angepasst hat, gibt es eine klare Struktur von Führerscheinklassen, die auf den ersten Blick komplex erscheinen mag. Aber keine Sorge, wir führen Sie Schritt für Schritt durch die “neuen” (bzw. aktuellen) Führerscheinklassen und erklären Ihnen, was die einzelnen Kategorien bedeuten.

Warum überhaupt eine neue Systematik?

Die Umstellung im Jahr 2013 diente vor allem der Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union. Ziel war es, dass ein Führerschein, der in einem EU-Land erworben wurde, in allen anderen EU-Ländern verständlich ist und klare, vergleichbare Berechtigungen gewährt. Die alten nationalen Klassen (wie z.B. Klasse 3 oder Klasse 1) wurden durch die neuen EU-Klassen ersetzt, die bestimmte Fahrzeugtypen, Gewichte, Passagierzahlen und Leistungen genauer definieren. Das macht Grenzüberschreitungen einfacher und sorgt für mehr Klarheit, sowohl für Sie als Fahrer als auch für Kontrollbehörden.

Das Grundprinzip der aktuellen Führerscheinklassen

Das heutige System ist nach Fahrzeugkategorien und deren Eigenschaften gegliedert:

  • Motorräder und Roller: Klassen AM, A1, A2, A
  • Personenkraftwagen (PKW) und leichte Nutzfahrzeuge: Klassen B, B1 (in DE meist von B abgedeckt), BE, B96
  • Lastkraftwagen (LKW): Klassen C1, C1E, C, CE
  • Busse und Personentransporter: Klassen D1, D1E, D, DE
  • Land- und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge: Klassen L, T
  • Sonstige: Mofaprüfbescheinigung (kein Führerschein im rechtlichen Sinne, aber Berechtigung für Mofas bis 25 km/h)

Die Klassen sind oft hierarchisch aufgebaut, insbesondere im Motorrad- und LKW/Bus-Bereich. Das bedeutet, dass eine höhere Klasse oft die Berechtigung niedrigerer Klassen einschließt.

Lassen Sie uns die gängigsten Klassen und deren Bedeutung für Sie im Detail betrachten.

Ihre Möglichkeiten auf zwei Rädern: Die Motorradklassen

Wenn Sie Geschwindigkeiten und offene Straßen auf zwei Rädern genießen möchten, gibt es für Sie verschiedene Stufen, die an Alter und Erfahrung gebunden sind.

KlasseFahrzeugtypBeschreibungMindestalterEinschlüsse
AMLeichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller, Moped)Zweirädrige Mopeds und Kleinkrafträder, dreirädrige Kleinkrafträder, leichte vierrädrige Motorfahrzeuge (Quads)
– Max. 45 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
– Max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) oder max. 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
– Leichte vierrädrige Motorfahrzeuge zusätzlich max. 350 kg Leermasse
15
A1LeichtkrafträderMotorräder mit oder ohne Beiwagen
– Max. 125 cm³ Hubraum
– Max. 11 kW Leistung
– Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW Leistung
16AM
A2Motorräder (mittel)Motorräder mit oder ohne Beiwagen
– Max. 35 kW Leistung
– Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
– Hinweis: Das Fahrzeug darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein (max. 70 kW Ursprungsleistung).
18A1, AM
AMotorräder (uneingeschränkt)Alle Motorräder mit oder ohne Beiwagen
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 (bei mind. 2 Jahren Besitz A2) oder 24 (Direkteinstieg)A2, A1, AM

Dieses gestaffelte System ermöglicht Ihnen einen schrittweisen Einstieg in die Welt der Motorräder, wobei Sie mit zunehmendem Alter und Erfahrung leistungsstärkere Fahrzeuge fahren dürfen.

Ihr alltäglicher Begleiter: Die PKW-Klassen

Der wohl am weitesten verbreitete Führerschein ist der für Personenkraftwagen. Doch auch hier gibt es Feinheiten, insbesondere wenn Sie mit Anhängern unterwegs sein möchten.

KlasseFahrzeugtypBeschreibungMindestalterEinschlüsse
BKraftfahrzeuge (ausgenommen Krads)Kraftfahrzeuge
– zulässige Gesamtmasse (zGM) max. 3.500 kg
– gebaut zur Beförderung von max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
– auch mit Anhänger
– zGM des Anhängers max. 750 kg oder
– zGM des Anhängers über 750 kg, wenn die zGM der Kombination (Fahrzeug + Anhänger) max. 3.500 kg beträgt.
– schließt dreirädrige Kraftfahrzeuge ein (in Deutschland mit Mindestalter 21)
17 (begleitetes Fahren) oder 18L, AM
B mit Schlüsselzahl 96PKW mit Anhänger (Kombination B96)Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen,
– sofern die zGM des Anhängers mehr als 750 kg beträgt und
– die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber max. 4.250 kg beträgt.
Keine separate Prüfung, sondern eine Schulung erforderlich.
17 (begleitetes Fahren) oder 18B (eingeschlossen, da B Voraussetzung ist)
BEPKW mit schwerem AnhängerFahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen,
– zGM des Anhängers max. 3.500 kg.
Hinweis: Die zGM der Kombination kann hier bis zu 7.000 kg betragen (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger).
17 (begleitetes Fahren) oder 18B, L, AM
B1Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Quads, Trikes)Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von max. 400 kg (Personenbeförderung) oder max. 550 kg (Güterbeförderung), jeweils ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, und einer maximalen Nutzleistung von 15 kW.
Diese Klasse ist in Deutschland für den Erwerb des Führerscheins nicht relevant, da die Berechtigung zum Führen dieser Fahrzeuge in Klasse B enthalten ist.
16

Sie sehen, dass der “normale” Klasse B Führerschein Sie auch zum Ziehen bestimmter Anhänger berechtigt. Wenn Sie jedoch größere oder schwerere Anhänger (wie z.B. große Wohnwagen, Pferdeanhänger, Bootsanhänger) ziehen möchten, benötigen Sie entweder die Erweiterung B96 (Schulung) oder die Klasse BE (Prüfung).

Schwere Lasten bewegen: Die LKW-Klassen

Für das Fahren größerer Fahrzeuge zur Güterbeförderung benötigen Sie spezifische Führerscheinklassen, die gestaffelt sind nach dem zulässigen Gesamtgewicht.

KlasseFahrzeugtypBeschreibungMindestalterEinschlüsse
C1Leichte LKWKraftfahrzeuge (ausgenommen Krads)
– zGM mehr als 3.500 kg, max. 7.500 kg
– gebaut zur Beförderung von max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
– auch mit Anhänger
– zGM des Anhängers max. 750 kg
18B, L, AM
C1ELeichte LKW mit AnhängerFahrzeugkombinationen
– Zugfahrzeug der Klasse C1
– Anhänger mit zGM über 750 kg
– zGM der Kombination max. 12.000 kg oder
– Zugfahrzeug der Klasse B
– Anhänger mit zGM über 3.500 kg
– zGM der Kombination max. 12.000 kg
18C1, BE, B, L, AM
CSchwere LKWKraftfahrzeuge (ausgenommen Krads)
– zGM mehr als 3.500 kg
– gebaut zur Beförderung von max. 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
– auch mit Anhänger
– zGM des Anhängers max. 750 kg
21 (beschleunigte Grundqualifikation) oder 18 (Berufsausbildung) oder 21 (ohne gewerbliche Nutzung)C1, B, L, AM
CESchwere LKW mit AnhängerFahrzeugkombinationen
– Zugfahrzeug der Klasse C
– Anhänger mit zGM über 750 kg
21 (beschleunigte Grundqualifikation) oder 18 (Berufsausbildung) oder 21 (ohne gewerbliche Nutzung)C, C1E, BE, B, L, AM

Es ist wichtig zu wissen, dass die Führerscheine der Klassen C1, C1E, C und CE nur für 5 Jahre gültig sind und danach jeweils neu beantragt werden müssen, inklusive ärztlicher Untersuchung. Die Altersgrenzen sind komplex, besonders wenn Sie die LKW gewerblich nutzen wollen; in diesem Fall gelten oft niedrigere Mindestalter in Verbindung mit einer Berufsausbildung oder der so genannten beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).

Personen befördern: Die Busklassen

Wenn Sie planmäßig mehr als 8 Fahrgäste befördern möchten, benötigen Sie einen Busführerschein. Auch hier gibt es Staffelung nach Größe/Passagierzahl des Fahrzeugs und Gültigkeitsbeschränkungen.

KlasseFahrzeugtypBeschreibungMindestalterEinschlüsse
D1KleinbusseKraftfahrzeuge (ausgenommen Krads)
– gebaut zur Beförderung von mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
– Länge max. 8 Meter
– auch mit Anhänger
– zGM des Anhängers max. 750 kg
21 (mit BKrFQG) oder 24 (ohne gewerbliche Nutzung)B, L, AM
D1EKleinbusse m. AnhängerFahrzeugkombinationen
– Zugfahrzeug der Klasse D1
– Anhänger mit zGM über 750 kg
21 (mit BKrFQG) oder 24 (ohne gewerbliche Nutzung)D1, BE, B, L, AM
DBusseKraftfahrzeuge (ausgenommen Krads)
– gebaut zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
– auch mit Anhänger
– zGM des Anhängers max. 750 kg
24 (ohne BKrFQG) oder 21 (mit BKrFQG, je nach Ausbildung) oder 23 (mit beschl. Grundqualifikation)D1, B, L, AM
DEBusse mit AnhängerFahrzeugkombinationen
– Zugfahrzeug der Klasse D
– Anhänger mit zGM über 750 kg
24 (ohne BKrFQG) oder 21 (mit BKrFQG, je nach Ausbildung) oder 23 (mit beschl. Grundqualifikation)D, D1E, BE, B, L, AM

Ähnlich wie bei den LKW-Klassen sind auch die D-Klassen auf 5 Jahre befristet und erfordern für die Verlängerung eine erneute ärztliche Untersuchung. Für die gewerbliche Personenbeförderung ist ebenfalls das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) relevant, das zusätzliche Nachweise (z.B. Grundqualifikation und Weiterbildungen) verlangt.

Spezialfälle: Land- und Forstwirtschaft

Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gibt es spezielle Klassen, die oft schon in jungen Jahren erworben werden können.

KlasseFahrzeugtypBeschreibungMindestalterEinschlüsse
LLand- oder Forstwirtschaft (langsam)Zugmaschinen für l./f. Zwecke
– max. 40 km/h bbH
– auch mit Anhänger (max. 25 km/h für Kombination)
– selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler, andere Flurförderzeuge
– max. 25 km/h bbH
– auch mit Anhänger
16AM
TLand- oder Forstwirtschaft (schneller)Zugmaschinen für l./f. Zwecke
– max. 60 km/h bbH
– auch mit Anhänger
– selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen
– max. 40 km/h bbH
– auch mit Anhänger
16 (bis 40 km/h bbH), 18 (über 40 km/h bbH)AM, L

Diese Klassen sind speziell auf die Bedürfnisse in der Land- und Forstwirtschaft zugeschnitten und ermöglichen bereits jungen Menschen das Führen der entsprechenden Fahrzeuge in diesem Kontext.

Was ist mit Ihrem alten Führerschein (vor 2013)?

Wenn Sie Ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben haben (z.B. den “alten” Klasse 3 oder Klasse 1), behalten Ihre darin enthaltenen Berechtigungen grundsätzlich ihre Gültigkeit. Bei einem Umtausch in den neuen Kartenführerschein werden Ihre alten Klassen in die entsprechenden neuen EU-Klassen umgeschlüsselt.

  • Alte Klasse 3: Enthält in der Regel die neuen Klassen B, BE, C1 und C1E, sowie L und AM. Die Berechtigung für C1/C1E ist dabei auf das 50. Lebensjahr befristet, danach ist eine ärztliche Untersuchung für die Verlängerung erforderlich. Auch die Berechtigung zum Führen von Zügen mit einer zGM über 12t (die die alte Klasse 3 unter bestimmten Bedingungen erlaubte), wurde auf 18,5t beschränkt und ist ebenfalls befristet.
  • Alte Klasse 1: Enthält die neuen Klassen A, A1, A2 und AM.
  • Alte Klasse 2: Enthält die neuen Klassen C, CE, C1, C1E, T, L, B, BE, D1, D1E, AM. Diese Klassen sind (mit Ausnahme von T, L, B, BE, AM) befristet und müssen wie die neu erworbenen C/D-Klassen alle 5 Jahre verlängert werden.

Es ist ratsam, Ihren alten Führerschein umzutauschen, auch wenn dies aktuell noch nicht zwingend ist (es gibt gestaffelte Fristen bis 2033). Der neue Kartenführerschein ist EU-weit lesbar und klarer in den Berechtigungen.

Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Probezeit: Wenn Sie Ihren

Posted

in

by

Tags:

Skip to content