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ADAC Führerschein Umtausche

Ihr deutscher Führerschein: Alles, was Sie über den obligatorischen Umtausch (Führerscheinumtausch) wissen müssen

Wenn Sie einen älteren deutschen Führerschein besitzen – sei es der papierbasierte „graue” oder „rosa” Führerschein aus der Zeit vor 1999 oder sogar ein neueres Kartenformat, das vor 2013 ausgestellt wurde –, wissen Sie wahrscheinlich bereits oder werden bald erfahren, dass ein Umtausch vorgeschrieben ist. Diese Initiative, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, zielt darauf ab, die Führerscheine in allen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen und die Sicherheit zu erhöhen. Sie fragen sich vielleicht, warum dies notwendig ist und was Sie genau tun müssen. Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch den Führerscheinumtausch.

Warum der obligatorische Umtausch?

Der Hauptgrund für den Umtausch Ihres alten Führerscheins ist eine EU-weite Vorschrift. Ziel ist es, letztendlich in allen EU-Ländern einen einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein zu haben. Die neuen Führerscheine haben mehrere Vorteile:

  1. Standardisierung: Sie entsprechen einem gemeinsamen EU-Standard und sind somit in allen Mitgliedstaaten leicht erkennbar und überprüfbar.
  2. Erhöhte Sicherheit: Die neuen Karten verfügen über moderne Sicherheitsmerkmale, die sie im Vergleich zu älteren Führerscheinen aus Papier wesentlich fälschungssicherer machen.
  3. Verbesserte Datensätze: Das digitale Format ermöglicht eine einfachere Speicherung und den leichteren Zugriff auf Fahrerdaten, wobei die Datenschutzbestimmungen stets eingehalten werden.
  4. Begrenzte Gültigkeit: Im Gegensatz zu den alten Führerscheinen, die oft lebenslang gültig waren, sind die neuen Führerscheine 15 Jahre lang gültig. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto aktuell ist und die Daten bei Bedarf regelmäßig überprüft werden können. Die berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs (die tatsächlichen Berechtigungen für Fahrzeugklassen) bleibt in der Regel bestehen, aber das Dokument selbst muss erneuert werden.

Im Wesentlichen geht es bei diesem Umtausch nicht darum, Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen, sondern Ihr altes Dokument durch ein modernes, sicheres und standardisiertes Dokument zu ersetzen.

Wer muss umtauschen und wann? Die Fristen im Überblick

Der Umtausch erfolgt schrittweise über mehrere Jahre, um die Behörden zu entlasten. Die Fristen hängen davon ab, wann Ihr aktueller Führerschein ausgestellt wurde und, bei den ältesten Führerscheinen, von Ihrem Geburtsjahr.

Es gibt zwei Hauptgruppen, die davon betroffen sind:

  • Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden (Papierführerscheine): Für diese älteren grauen oder rosa Papierführerscheine hängt die Frist von Ihrem Geburtsjahr ab. Dieser Ansatz wurde gewählt, da für diese sehr alten Dokumente keine elektronischen Aufzeichnungen über das Ausstellungsdatum vorliegen.
  • Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden (Kartenführerscheine): Bei diesen neueren Kartenführerscheinen hängt die Frist vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ab.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Fristen:

Für Papierführerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden

Geburtsjahr Frist für den Umtausch

Vor 1953 19. Januar 2033

1953 bis 1958 19. Januar 2022 (bereits abgelaufen)

1959 bis 1964 19. Januar 2023 (bereits abgelaufen)

1965 bis 1970 19. Januar 2024 (bereits abgelaufen)

1971 oder später 19. Januar 2025

Für Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden

Ausstellungsjahr Frist für den Umtausch

1999 bis 2001 19. Januar 2025

2002 bis 2004 19. Januar 2026

2005 bis 2007 19. Januar 2027

2008 19. Januar 2028

2009 19. Januar 2029

2010 19. Januar 2030

2011 19. Januar 2031

2012 19. Januar 2032

2013 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie vor 1953 geboren sind, haben Sie unabhängig von der Art Ihres Führerscheins (Papier oder Karte, ausgestellt vor 2013) bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Damit soll eine Überlastung älterer Bürger durch frühere Fristen vermieden werden.

Es ist wichtig, dass Sie anhand dieser Tabellen Ihre spezifische Frist ermitteln und den Umtausch rechtzeitig im Voraus planen.

Der Ablauf: So tauschen Sie Ihren Führerschein um

Der Umtausch Ihres Führerscheins ist in der Regel ein unkomplizierter Verwaltungsvorgang, der jedoch einige Vorbereitungen erfordert. Sie müssen sich an Ihre örtliche Führerscheinstelle wenden. Diese ist in der Regel Teil der Bezirksverwaltung (Landratsamt) oder der Stadtverwaltung (Ordnungsamt oder ähnliches) Ihres derzeitigen Wohnortes.

Hier sind die typischen Schritte:

  1. Zuständigkeit prüfen: Vergewissern Sie sich, dass Sie den Antrag bei der Führerscheinstelle stellen, die für Ihren aktuellen Wohnort in Deutschland zuständig ist.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen vor Ihrem Termin oder Besuch.
  3. Termin vereinbaren: Bei vielen Führerscheinstellen müssen Sie aufgrund der hohen Nachfrage rechtzeitig online oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer örtlichen Behörde.
  4. Antrag einreichen: Gehen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin (oder besuchen Sie die Behörde während der Öffnungszeiten, wenn kein Termin erforderlich ist) und reichen Sie Ihren Antrag und Ihre Unterlagen ein. Dort müssen Sie wahrscheinlich ein Formular ausfüllen.
  5. Überprüfung: Die Behörde überprüft Ihre Identität und Ihre Unterlagen. Wenn Sie einen sehr alten Führerschein in Papierform besitzen, der nicht von derselben Führerscheinstelle ausgestellt wurde, bei der Sie jetzt Ihren Antrag stellen, müssen Sie möglicherweise eine sogenannte „Karteikartenabschrift” (eine Zusammenfassung Ihrer ursprünglichen Führerscheinakte) bei der Behörde anfordern, die Ihren ersten Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Es ist ratsam, dies rechtzeitig im Voraus zu beantragen (oft online oder per E-Mail/Post möglich).
  6. Bezahlung: Bezahlen Sie die erforderliche Gebühr.
  7. Erhalt des neuen Führerscheins: Sie werden benachrichtigt, wenn Ihr neuer Führerschein fertig ist. Je nach Behörde können Sie ihn entweder persönlich abholen oder er wird Ihnen per Einschreiben zugeschickt. Der alte Führerschein wird in der Regel ungültig gemacht (z. B. durch Lochen) und oft als Andenken zurückgegeben.

Erforderliche Unterlagen für den Umtausch

Stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Unterlagen für Ihren Antrag bereit haben:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Nachweis Ihrer Identität und Ihrer aktuellen Anschrift.
  • Ihr aktueller Führerschein: Der alte Führerschein in Papierform oder als Karte, den Sie umtauschen möchten.
  • Biometrisches Passfoto: Ein aktuelles Foto, das den offiziellen Anforderungen für Passfotos entspricht (Größe 35 x 45 mm, frontal aufgenommen, neutraler Gesichtsausdruck, weißer Hintergrund).
  • Karteikartenabschrift (Auszug aus der Führerscheinakte): NUR erforderlich, wenn Ihr aktueller Führerschein in Papierform NICHT von der Behörde ausgestellt wurde, bei der Sie den Umtausch beantragen. Sie müssen sich an die ursprüngliche ausstellende Behörde wenden, um diese Auskunft zu beantragen, die oft direkt an Ihre aktuelle Führerscheinstelle geschickt werden kann. Klären Sie diese Anforderung vorab mit Ihrer örtlichen Behörde.

Wenn Sie diese Dokumente bereit halten, beschleunigt sich Ihr Besuch bei der Führerscheinstelle erheblich.

Kosten und Gültigkeit des neuen Führerscheins

Die Kosten für den Umtausch Ihres Führerscheins variieren je nach Gemeinde leicht, liegen aber in der Regel zwischen 25 € und 30 €. Es können zusätzliche Kosten anfallen, beispielsweise wenn Sie eine Karteikartenabschrift (10-15 €) benötigen oder sich für den direkten Versand des neuen Führerscheins per Post entscheiden.

Der neu ausgestellte Führerschein ist ab dem Ausstellungsdatum 15 Jahre lang gültig. Nach 15 Jahren müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Dabei handelt es sich in erster Linie um eine administrative Verlängerung – in der Regel müssen Sie keine Fahrprüfung ablegen oder sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, es sei denn, für bestimmte Kategorien (z. B. Bus- oder Lkw-Fahrer) gelten besondere gesetzliche Anforderungen oder es liegen bekannte gesundheitliche Probleme vor, die für das Führen eines Kraftfahrzeugs relevant sind. Die Gültigkeitsdauer von 15 Jahren gilt für das Dokument selbst, nicht unbedingt für Ihre Führerscheinberechtigung.

Was passiert, wenn Sie die Frist versäumen?

Wenn Sie nach Ablauf der Frist mit einem Führerschein weiterfahren, der nicht mehr zum Umtausch berechtigt ist, fahren Sie technisch gesehen ohne gültigen Dokument. Dies gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Verwarnungsgebühr (Verwarnungsgeld) geahndet werden. Die sofortige Geldstrafe ist zwar relativ gering (oft wird ein Betrag von 10 € genannt, dieser kann jedoch variieren), das Hauptproblem ist jedoch, dass Ihr physisches Dokument nicht mehr als gültiger Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis gilt.

Es wird dringend empfohlen, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Frist umzutauschen, um mögliche Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie immer einen gültigen Führerschein bei sich haben.

Tipps für einen reibungslosen Umtausch

  • Überprüfen Sie Ihre Frist: Ermitteln Sie anhand der obigen Tabellen Ihre genaue Frist. Schätzen Sie nicht!
  • Beantragen Sie den Umtausch frühzeitig: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Insbesondere wenn Sie eine Karteikartenabschrift benötigen, kann der Vorgang mehrere Wochen dauern. Es ist ratsam, den Umtausch einige Monate vor Ablauf der Frist zu beantragen.
  • Besuchen Sie die Website Ihrer örtlichen Behörde: Die Verfahren, erforderlichen Dokumente und Terminvereinbarungen können sich zwischen den verschiedenen Führerscheinstellen leicht unterscheiden. Informieren Sie sich immer über die spezifischen Anforderungen der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde.
  • Bereiten Sie die Dokumente vor: Halten Sie Ihren Ausweis, Ihren alten Führerschein und ein biometrisches Foto bereit. Fordern Sie gegebenenfalls die Karteikartenabschrift im Voraus an.
  • Bearbeitungszeit berücksichtigen: Die Ausstellung der neuen Karte kann nach Einreichung Ihres Antrags mehrere Wochen dauern. In der Zwischenzeit erhalten Sie möglicherweise eine vorläufige Bescheinigung, die jedoch nicht immer ausgestellt wird und im Ausland möglicherweise nicht gültig ist.

Dieser Umtausch ist ein notwendiger Schritt hin zu einem modernen, einheitlichen europäischen Führerscheinsystem. Wenn Sie Ihre Frist kennen und die beschriebenen Schritte befolgen, können Sie einen reibungslosen und rechtzeitigen Übergang zu Ihrem neuen Führerschein sicherstellen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Ist der Umtausch wirklich obligatorisch? Ja, der Umtausch älterer deutscher Führerscheine gegen den neuen EU-Führerschein ist gemäß der in deutsches Recht umgesetzten EU-Richtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) obligatorisch.
  • Muss ich eine neue Fahrprüfung ablegen? Nein, in der Regel müssen Sie für den obligatorischen Umtausch keine neue Fahrprüfung oder Gesundheitsuntersuchung ablegen. Ihre Fahrzeugklassen werden auf den neuen Führerschein übertragen. Ausnahmen können für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Bus- oder Lkw-Fahrer) gelten oder wenn bereits Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit aus gesundheitlichen Gründen bestehen.
  • Mein alter Führerschein wurde in einer anderen Stadt ausgestellt als der, in der ich jetzt wohne. Was brauche ich? Sie benötigen wahrscheinlich eine Karteikartenabschrift von der Führerscheinstelle, die Ihren Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Wenden Sie sich an diese Behörde, erklären Sie, dass Sie diese für einen obligatorischen Umtausch benötigen, und fragen Sie, ob sie diese direkt an Ihre aktuelle Führerscheinstelle senden oder Ihnen aushändigen kann.
  • Was passiert mit meinem alten Führerschein? Ihr alter Führerschein wird von der Führerscheinstelle ungültig gemacht (z. B. durch Lochen). In den meisten Fällen können Sie den ungültigen alten Führerschein als Andenken behalten.
  • Was passiert, wenn ich die Frist versäume? Wenn Sie die Frist versäumen, verliert Ihr physischer Führerschein seine Gültigkeit. Das Fahren mit einem ungültigen Dokument ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ihr Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Ihre Berechtigung) geht zwar nicht automatisch verloren, Sie müssen jedoch einen gültigen Nachweis darüber besitzen. Sie sollten den Umtausch auch nach Ablauf der Frist so schnell wie möglich beantragen.
  • Kann ich den Umtausch bei jeder Führerscheinstelle beantragen? Nein, Sie müssen den Umtausch bei der Führerscheinstelle beantragen, die für Ihren aktuellen Wohnort in Deutschland zuständig ist.
  • Wie lange dauert das Verfahren? Die Bearbeitungszeiten können je nach Stadt und aktueller Auslastung variieren. Rechnen Sie mit mehreren Wochen (z. B. 4–8 Wochen) ab dem Datum der Antragstellung, bis Sie den neuen Führerschein erhalten. Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Frist stellen.
  • Kann jemand anderes den Umtausch für mich beantragen? Nein, in der Regel müssen Sie den Antrag persönlich stellen. Dies ist für die Identitätsprüfung und manchmal für die Übermittlung biometrischer Daten wie einer Unterschrift erforderlich.

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