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Führerschein Umtauschen Kosten


Führerschein Umtauschen: Was Kostet Der Pflichtumtausch Ihres Alten Führerscheins?

Vielleicht halten Sie ihn noch in den Händen: Ihren alten grauen oder rosafarbenen Papierführerschein, oder eine frühe Version des Kartenführerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Diese Ära geht bald zu Ende. Im Zuge der EU-weiten Harmonisierung müssen alle alten Führerscheine in einen neuen, einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein umgetauscht werden. Dieser Artikel führt Sie durch den Prozess und, was viele am meisten interessiert, erklärt Ihnen, welche Kosten dabei auf Sie zukommen.

Der Umtausch ist nicht nur Formsache, sondern eine gesetzliche Pflicht, die sicherstellen soll, dass alle Führerscheindokumente in der EU einem aktuellen Standard entsprechen und einfacher überprüft werden können. Für Sie bedeutet dies, dass Sie irgendwann Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde vorlegen und gegen ein neues Exemplar tauschen müssen. Aber keine Sorge, dieser Prozess ist im Grunde unkompliziert, wenn Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Warum der Umtausch notwendig ist: Deadlines und Hintergründe

Die Notwendigkeit zum Umtausch ergibt sich aus der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Ziel ist es, bis 2033 alle Führerscheine in der EU in das neue Format zu überführen. Die neuen Kartenführerscheine sind dann 15 Jahre gültig (danach muss nur das Dokument erneuert werden, nicht die Fahrberechtigung selbst für PKW/Motorrad), was die Aktualität der Daten und die Fälschungssicherheit erhöht.

Um den Prozess zu entzerren und lange Schlangen bei den Behörden zu vermeiden, erfolgt der Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen oder Ausstellungsdatum.

  • Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998): Die Fristen richten sich nach Ihrem Geburtsjahr.
    • Vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2022 (Frist abgelaufen)
    • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2023 (Frist abgelaufen)
    • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2024 (Frist abgelaufen)
    • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2025
    • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Für Scheckkartenführerscheine (ausgestellt ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013): Die Fristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins.
    • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2022 (Frist abgelaufen)
    • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2023 (Frist abgelaufen)
    • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2024 (Frist abgelaufen)
    • 2008 bis 2010: Umtausch bis 19. Januar 2025
    • 2011 bis 2013: Umtausch bis 19. Januar 2026
    • Ab 2014: Umtausch bis 19. Januar 2033 (auch hier gilt das Ausstellungsdatum, aber spätestens 2033 müssen alle getauscht sein).

Wichtig: Halten Sie sich an diese Fristen. Fahren Sie mit einem ungültigen Dokument (weil die Umtauschfrist abgelaufen ist), begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Zwar bleibt Ihre Fahrberechtigung grundsätzlich bestehen (für Klasse B/A), solange sie nicht anderweitig entzogen wurde, doch das Fahren ohne gültiges Dokument kann ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.

Der Umtauschprozess: Schritt für Schritt zum neuen Führerschein

Der Umtausch selbst ist in der Regel ein recht standardisierter Vorgang. Sie müssen sich an die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Dies kann das Straßenverkehrsamt, das Bürgeramt oder eine andere kommunale Dienststelle sein.

So gehen Sie typischerweise vor:

  1. Informationen einholen: Prüfen Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde, welche Stelle genau zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden. Oft finden Sie dort auch Informationen zu Öffnungszeiten und der Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung.
  2. Termin vereinbaren: Viele Behörden arbeiten nur mit Termin. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, da es je nach Auslastung zu Wartezeiten kommen kann.
  3. Unterlagen vorbereiten: Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente (siehe Liste unten).
  4. Antrag stellen: Gehen Sie zum vereinbarten Termin zur Behörde. Dort füllen Sie den Antrag auf Umtausch aus oder legen einen bereits vorbereiteten Online-Antrag vor. Ihre Identität wird geprüft und Ihre Dokumente werden entgegengenommen.
  5. Gebühren bezahlen: Die anfallenden Gebühren (dazu gleich mehr im Detail) müssen in der Regel direkt bei der Antragstellung bezahlt werden.
  6. Neuen Führerschein erhalten: Der neue Kartenführerschein wird in der Bundesdruckerei produziert und Ihnen entweder per Post zugeschickt oder Sie müssen ihn bei der Behörde abholen. Dies kann einige Wochen (oft 4-6 Wochen) dauern. Bis Sie den neuen Führerschein erhalten, können Sie Ihren alten Führerschein (oft mit einem Stempelaufdruck, dass der neue beantragt ist) oder eine vorübergehende Bescheinigung nutzen, wenn Sie reisen müssen.

Die Kosten: Wieviel müssen Sie tatsächlich bezahlen?

Dies ist der Kernpunkt und oft die größte Frage. Die direkten Kosten für den Führerscheinumtausch setzen sich in der Regel aus der Grundgebühr für den Umtausch und den Kosten für ein biometrisches Passbild zusammen. Die genauen Gebühren können jedoch von Kommune zu Kommune leicht variieren, da sie per Gebührenordnung der jeweiligen Landesregierung oder Stadt festgesetzt werden.

Hier ist eine Übersicht der typischen Kostenpunkte:

KostenpunktTypische SpanneAnmerkungen
Grundgebühr Umtauschca. 25 – 35 €Gebühr der Fahrerlaubnisbehörde für den Antrag und die Ausstellung. Variiert nach Kommune.
Biometrisches Passbildca. 10 – 20 €Kosten beim Fotografen oder im Passbild-Automaten. Muss aktuell sein.
Versand (optional)ca. 3 – 5 €Wenn der neue Führerschein per Post zugeschickt wird (oft eine Option).
Ggf. Kopien/Amtliche Begl.GeringSelten erforderlich für den Standard-Umtausch alter gegen neuen Führerschein.
Geschätzte Gesamtkostenca. 35 – 60 €Dies ist eine grobe Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können abweichen.

Beachten Sie:

  • Grundgebühr: Die Hauptkosten sind die Verwaltungskosten der Behörde. Informieren Sie sich auf deren Website über die exakte Gebühr in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
  • Biometrisches Passbild: Das Bild muss die Kriterien für biometrische Passbilder erfüllen, ähnlich wie für einen neuen Personalausweis oder Reisepass. Bringen Sie ein aktuelles Bild mit (nicht älter als ca. 6 Monate). Bilder, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden nicht akzeptiert.
  • Versand: Viele Behörden bieten die Möglichkeit, sich den neuen Führerschein direkt nach Hause schicken zu lassen. Das spart einen zweiten Behördengang, kostet aber eine zusätzliche kleine Gebühr.
  • Keine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung: Für den reinen Umtausch der PKW- (Klasse B) oder Motorradklassen (Klasse A) ist in der Regel weder eine erneute Fahrprüfung noch eine ärztliche oder psychologische Untersuchung erforderlich. Dies ist nur nötig, wenn Sie z.B. LKW- oder Bus-Führerscheine (Klassen C, D) besitzen, deren Gültigkeit befristet ist und die verlängert werden müssen, oder wenn Sie neue Klassen erwerben möchten.

Die Kosten sind also überschaubar und bewegen sich typischerweise im Bereich von 35 bis 60 Euro, abhängig von Ihrer Kommune und den Kosten für das Passbild.

Benötigte Unterlagen für den Umtausch

Damit der Umtausch reibungslos funktioniert und Sie nicht mehrfach zur Behörde müssen, halten Sie die folgenden Unterlagen bereit:

  • Ihr alter Führerschein: Das Originaldokument (Papier oder alter Kartenführerschein).
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zum Nachweis Ihrer Identität und Ihres Wohnsitzes.
  • Biometrisches Passbild: Ein aktuelles Foto in der Größe 35 x 45 mm im Hochformat ohne Rand.
  • ggf. Karteikartenabschrift: Wenn Ihr alter Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, benötigen Sie möglicherweise eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese können Sie dort telefonisch oder online beantragen. Sie wird dann direkt an Ihre aktuelle Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Termin bei Ihrer zuständigen Behörde, ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist. Bei Kartenführerscheinen ist dies in der Regel nicht nötig.
  • Antrag auf Umtausch: Dieses Formular erhalten Sie bei der Behörde oder können es oft von deren Website herunterladen und bereits vorbereiten.

Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, bevor Sie zur Behörde gehen.

Tipps für einen reibungslosen Umtausch

  • Frist beachten: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute, insbesondere wenn Ihre Frist unmittelbar bevorsteht. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
  • Online-Infos nutzen: Die Websites der Kommunen enthalten die aktuellsten Informationen zu Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, Terminvereinbarung und benötigten Unterlagen.
  • Karteikartenabschrift klären: Wenn Sie einen alten Papierführerschein haben und zwischenzeitlich umgezogen sind, klären Sie frühzeitig, ob Sie die Karteikartenabschrift benötigen und beantragen Sie diese gegebenenfalls bei der ursprünglichen Ausstellungsbehörde.
  • Geld bereithalten: Planen Sie die geschätzten Kosten ein und halten Sie Bargeld oder eine akzeptierte Karte bereit.
  • Geduld mitbringen: Trotz Termin kann es bei Behörden immer zu Wartezeiten kommen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ist der Umtausch wirklich verpflichtend? Ja, der Umtausch ist im Rahmen der EU-weiten Harmonisierung gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht sein.

Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse? Wenn Sie nach Ablauf Ihrer spezifischen Umtauschfrist mit Ihrem alten Dokument bei einer Kontrolle angetroffen werden, riskieren Sie ein Verwarnungsgeld (üblicherweise 10 Euro). Ihre eigentliche Fahrberechtigung für PKW oder Motorrad bleibt aber bestehen, solange sie nicht aus anderen Gründen entzogen wurde. Trotzdem sollten Sie den Umtausch so schnell wie möglich nachholen, sobald die Frist verstrichen ist.

Muss ich eine neue Fahrprüfung ablegen oder zum Gesundheitscheck? Nein, für den reinen Umtausch der Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T ist keine erneute Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung erforderlich. Ihre bestehenden Fahrerlaubnisklassen und ggf. Schlüsselzahlen werden auf den neuen Führerschein übertragen.

Wird mein alter Führerschein entwertet? Ja, Ihr alter Führerschein wird bei der Abholung des neuen Dokuments entwertet oder einbehalten. Oft dürfen Sie Ihn als Erinnerung behalten, nachdem er ungültig gemacht wurde (z.B. gelocht).

Was kostet der Umtausch eines ausländischen Führerscheins? Der Umtausch eines ausländischen (nicht-deutschen) Führerscheins in einen deutschen Führerschein ist ein anderer Prozess als der hier beschriebene Pflichtumtausch. Die Kosten sind in der Regel höher (oft 50-100€ oder mehr), und es kann sein, dass Sie eine theoretische und/oder praktische Prüfung ablegen müssen, je nach Herkunftsland.

Kann ich den Umtausch online erledigen? In der Regel ist ein persönliches Erscheinen bei der Behörde erforderlich, da Ihre Identität geprüft und das biometrische Passbild sowie Ihre Unterschrift für den neuen Führerschein benötigt werden. Einige Kommunen bieten jedoch die Möglichkeit, den Antrag online vorzubereiten.

Fazit

Der Pflichtumtausch Ihres alten Führerscheins ist ein notwendiger Schritt, um Ihr Dokument an die aktuellen EU-Standards anzupassen. Die Kosten sind überschaubar und setzen sich hauptsächlich aus der Behördengebühr (ca. 25-35 €) und den Kosten für ein biometrisches Passbild (ca. 10-20 €) zusammen, was zu Gesamtkosten von etwa 35 bis 60 Euro führt.

Indem Sie sich informieren, rechtzeitig einen Termin vereinbaren und die benötigten Unterlagen vorbereiten, können Sie den Prozess zügig und ohne unnötigen Aufwand erledigen. Achten Sie auf die für Sie geltende Frist, um ein Verwarnungsgeld zu vermeiden. Der neue Kartenführerschein ist dann 15 Jahre gültig und Sie sind fit für die Straße – zumindest, was Ihr Führerscheindokument betrifft!


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