was darf ich mit der führerscheinklasse b fahren

Was Darf Ich Mit Der Führerscheinklasse B Fahren


Was darf ich mit der Führerscheinklasse B fahren? Ihr umfassender Ratgeber

Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie die Führerscheinklasse B in den Händen halten oder gerade dabei sind, sie zu erwerben, besitzen Sie den Schlüssel zu den meisten Kraftfahrzeugen auf deutschen Straßen. Die Klasse B ist die gängigste Führerscheinklasse überhaupt und eröffnet Ihnen eine enorme Mobilität. Doch was genau dürfen Sie damit fahren? Diese Frage ist wichtiger, als man auf den ersten Blick denken mag, denn die Regeln sind klar definiert – und das Übertreten kann ernste Folgen haben.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen detailliert, welche Fahrzeuge Sie mit Ihrer Klasse B-Fahrerlaubnis legal steuern dürfen. Wir betrachten die grundlegenden Definitionen, werfen einen genauen Blick auf das oft knifflige Thema Anhänger und beleuchten wichtige Zusatzinformationen.

Die Grundlagen: Das steckt hinter Ihrer Klasse B-Fahrerlaubnis

Die Führerscheinklasse B berechtigt Sie zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge. Die Definition ist dabei an drei Hauptkriterien geknüpft: die Art des Fahrzeugs, dessen zulässige Gesamtmasse (zGM) und die Anzahl der transportierbaren Personen.

Hier ist eine Übersicht über die Kernmerkmale der Klasse B:

KriteriumDefinition für Klasse B
FahrzeugartKraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder (Motorräder)
Zulässige GesamtmasseMaximal 3.500 kg (3,5 Tonnen)
PersonenbeförderungKonstruktionsbedingt für die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut – zusätzlich zum Fahrer.

Das bedeutet im Klartext: Mit Ihrer Klasse B dürfen Sie die allermeisten gängigen Pkw, Lieferwagen, kleine Transporter oder auch Wohnmobile steuern, solange deren zulässige Gesamtmasse (der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Wert, der das maximale Gewicht des voll beladenen Fahrzeugs angibt) 3.500 Kilogramm nicht überschreitet und Sie nicht mehr als 8 Passagiere (plus Sie selbst am Steuer) befördern.

Welche Fahrzeuge fallen konkret unter die Klasse B?

Die Palette der Fahrzeuge, die Sie mit Klasse B fahren dürfen, ist breit gefächert und umfasst:

  • Die meisten Pkw: Vom Kleinwagen über Kompaktklasse-Modelle bis hin zu großen Limousinen oder SUVs – solange ihre zulässige Gesamtmasse unter 3.500 kg liegt, dürfen Sie sie fahren. Das ist bei praktisch allen normalen Autos der Fall.
  • Kleine Transporter und Lieferwagen: Viele Handwerkerfahrzeuge, Kurierfahrzeuge oder auch Miettransporter, die für den Transport von Gütern gedacht sind, fallen in diese Kategorie, solange sie die 3.5-Tonnen-Grenze nicht reißen.
  • Leichte Lkw: Es gibt auch kleine Lkw (oft als “Sprinter” oder ähnliche Modelle bezeichnet) mit offener Ladefläche oder Kofferaufbau, deren zGM genau 3.500 kg beträgt. Auch diese dürfen Sie mit Klasse B fahren.
  • Wohnmobile (unter 3.5t): Sehr beliebt und mit Klasse B fahrbar, solange das zulässige Gesamtgewicht des Campers unter 3.500 kg bleibt. Größere, schwerere Wohnmobile erfordern die Klasse C1 oder C.

Das Thema Anhänger: Hier wird es komplexer

Die Frage, welche Anhänger Sie mitführen dürfen, ist der Punkt, an dem es für viele Fahrer der Klasse B unklar wird. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen, die von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers und der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger abhängen.

Es gibt drei Hauptszenarien für das Ziehen von Anhängern mit der Klasse B:

  1. Leichte Anhänger:
    • Sie dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg ziehen.
    • Hierbei spielt die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs in Kombination mit dem Anhänger keine Rolle im Hinblick auf die Fahrerlaubnisvoraussetzung (solange das Zugfahrzeug selbst Klasse B entspricht). Das ist der unkomplizierteste Fall und immer mit Klasse B erlaubt.
  2. Schwere Anhänger (innerhalb der 3.500 kg Grenze):
    • Sie dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen, ABER nur, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs plus die zulässige Gesamtmasse des Anhängers zusammen maximal 3.500 kg ergeben.
    • Beispiel: Ihr Auto hat eine zGM von 2.000 kg. Sie dürfen einen Anhänger mit maximal 1.500 kg zGM ziehen (2.000 + 1.500 = 3.500 kg). Wenn das Auto 2.800 kg zGM hat, dürfen Sie nur einen Anhänger mit maximal 700 kg zGM ziehen (was dann unter Regel 1 fallen würde, aber die 3.5t Grenze wäre bei einem 750kg Anhänger überschritten).
  3. Schwere Anhänger (mit der Schlüsselzahl B96):
    • Dies ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung (Schlüsselzahl 96), die in Ihren Führerschein eingetragen wird, nachdem Sie eine spezielle, eintägige Fahrerschulung absolviert haben (keine Prüfung im klassischen Sinn nötig).
    • Mit B96 dürfen Sie eine Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger ziehen, bei der die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs plus die zulässige Gesamtmasse des Anhängers zusammen maximal 4.250 kg ergeben.
    • Der einzelne Anhänger darf dabei immer noch mehr als 750 kg zGM haben.
    • Beispiel: Ihr Auto hat eine zGM von 2.500 kg. Mit B96 dürfen Sie einen Anhänger mit bis zu 1.750 kg zGM ziehen (2.500 + 1.750 = 4.250 kg). Ohne B96 dürften Sie mit diesem Auto nur einen Anhänger mit maximal 1.000 kg zGM ziehen (2.500 + 1.000 = 3.500 kg). B96 ist oft ausreichend für größere Wohnwagen oder Pferdeanhänger.

Hier eine zusammenfassende Tabelle zum Thema Anhänger mit Klasse B:

FührerscheinklasseAchsenzahl AnhängerAnhänger zulässige Gesamtmasse (zGM)Zugkombination zulässige Gesamtmasse (zGM)Erläuterung
BEine oder mehrere≤ 750 kgKeine Begrenzung (solange Zugfahrzeug B)Leichter Anhänger, immer erlaubt mit Klasse B.
BEine oder mehrere> 750 kg≤ 3.500 kg ( Zugfahrzeug + Anhänger)Schwerer Anhänger, Gesamtgewicht zählt.
B mit SZ 96Eine oder mehrere> 750 kg≤ 4.250 kg ( Zugfahrzeug + Anhänger)Erweiterung durch Schulung, für schwerere Kombinationen.
BEEine oder mehrere≤ 3.500 kg≤ 7.000 kg ( Zugfahrzeug + Anhänger)Separate Führerscheinklasse, für sehr schwere Anhänger.

Achtung: Die zulässige Gesamtmasse ist nicht dasselbe wie das tatsächliche Gewicht am Haken! Entscheidend für die Führerscheinklasse ist immer die zulässige Gesamtmasse, wie sie in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein) steht. Das tatsächliche Gewicht spielt eine Rolle für die Ladungssicherung, die technische Eignung des Fahrzeugs (Stützlast, Anhängelast laut Fahrzeugschein) und eventuelle Brücken- oder Streckenbegrenzungen, aber nicht direkt für die Fahrerlaubnis an sich.

Die Klasse BE: Wenn B und B96 nicht reichen

Benötigen Sie eine höhere Anhängelast, etwa für sehr große Pferdeanhänger, Baumaschinen oder Boote, die über die 4.250 kg der B96-Erweiterung hinausgehen, oder möchten Sie einen Anhänger bis zu 3.500 kg zGM an ein Zugfahrzeug der Klasse B hängen, dessen Kombination die 4.250 kg sprengen würde, benötigen Sie in der Regel die Führerscheinklasse BE.

Mit der Klasse BE dürfen Sie ein Zugfahrzeug der Klasse B (bis 3.500 kg zGM) mit einem Anhänger kombinieren, dessen zulässige Gesamtmasse bis zu 3.500 kg beträgt. Die maximal zulässige Gesamtmasse der gesamten Zugkombination ist damit bis zu 7.000 kg (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger) möglich – vorausgesetzt, die technischen Daten der Fahrzeuge (Anhänger-/Stützlast des Zugfahrzeugs!) lassen dies zu. Für BE ist eine eigene Fahrprüfung erforderlich.

Alter und Gültigkeit

Die Führerscheinklasse B können Sie regulär mit 18 Jahren erwerben. Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ist der Erwerb der Prüfbescheinigung bereits mit 17 Jahren möglich, wobei bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer eingetragenen Person gefahren werden darf.

Ihr Führerschein im Kartenformat ist administrativ 15 Jahre gültig und muss danach erneuert werden (lediglich das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis an sich, falls Sie den B nach dem 19.01.2013 erworben haben). Bei Lkw- oder Busklassen ist die Fahrerlaubnis selbst befristet.

Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten

  • Fahrzeugpapiere prüfen: Schauen Sie immer in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Fahrzeugs, das Sie fahren möchten, und des Anhängers (falls vorhanden). Dort finden Sie die entscheidenden Angaben zur zulässigen Gesamtmasse (zGM).
  • Anhängelast des Zugfahrzeugs: Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis das Ziehen eines bestimmten Anhängers erlaubt, muss das Zugfahrzeug technisch dazu in der Lage sein. Prüfen Sie im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs die eingetragene maximale Stützlast und die maximale Anhängelast (gebremst und ungebremst). Diese dürfen nicht überschritten werden, unabhängig von Ihrer Führerscheinklasse!
  • Tatsächliches Gewicht: Achten Sie darauf, dass das Zugfahrzeug, der Anhänger und die gesamte Kombination im beladenen Zustand das Wiegeergebnis der zulässigen Gesamtmaßen (zGM) aus den Papieren und der Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Das ist relevant für Strafen, aber auch für die Fahrsicherheit.
  • Ladungssicherung: Sichern Sie Ihre Ladung immer ordnungsgemäß, sowohl im Fahrzeug als auch im Anhänger.
  • Internationale Fahrten: In den meisten Ländern weltweit wird die deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B anerkannt. Bei Reisen außerhalb der EU/EWR kann ein Internationaler Führerschein nötig sein oder zumindest empfohlen werden. Informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen im Zielland.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Mit der Führerscheinklasse B sind Sie extrem flexibel. Sie dürfen die allermeisten Autos und viele kleinere Nutzfahrzeuge fahren. Bei Anhängern sollten Sie jedoch genau hinschauen und die Regeln bezüglich der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugkombination kennen. Für schwerere Anhänger bieten die Erweiterung B96 oder die separate Klasse BE die passenden Möglichkeiten.

Wissen ist hier Ihr bester Begleiter, um sicher, legal und ohne unangenehme Überraschungen auf Deutschlands Straßen und darüber hinaus unterwegs zu sein. Prüfen Sie im Zweifelsfall immer die Fahrzeugpapiere und seien Sie sich Ihrer Berechtigungen und Pflichten bewusst!


Häufig gestellte Fragen zur Führerscheinklasse B

F: Darf ich mit Klasse B auch Motorrad oder Roller fahren? A: Nein, die Klasse B schließt Krafträder (Motorräder) grundsätzlich aus. Für Motorräder benötigen Sie die Klassen A1, A2 oder A. Leichte Roller (Mopeds) und E-Roller können unter die Klasse AM fallen, die nicht automatisch in Klasse B enthalten ist, es sei denn, Sie haben Ihren Führerschein (alte Klasse 3) zu einem bestimmten Stichtag erworben oder die Klasse AM auf anderem Wege erworben.

F: Was ist mit land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen? A: Die Klasse L berechtigt zum Führen bestimmter land- oder forstwirtschaftlicher Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h) sowie selbstfahrender Arbeitsmaschinen. Diese Klasse ist in der Klasse B enthalten (oft unauffällig durch die Miteintragung der Klasse L auf der Rückseite des Führerscheins vermerkt, wenn Sie B erworben haben). Beachten Sie aber die Geschwindigkeitsbegrenzungen für diese Fahrzeuge.

F: Kann ich mit Klasse B einen 7,5-Tonnen-Lkw fahren? A: Nein. Die Grenze für Klasse B liegt bei 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Für Fahrzeuge über 3.500 kg bis 7.500 kg benötigen Sie die Führerscheinklasse C1 (oder C für noch schwerere Lkw).

F: Was bedeutet “zulässige Gesamtmasse” (zGM oder MzM)? A: Die zulässige Gesamtmasse ist das Höchstgewicht, das ein Fahrzeug oder Anhänger beladen wiegen darf. Dieser Wert ist in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Punkt F.1 und F.2 (für das Gesamtgewicht) bzw. O.1 und O.2 (für Anhängelast) eingetragen. Sie ist entscheidend für die Frage, welche Fahrzeuge Sie mit welcher Fahrerlaubnisklasse führen dürfen.

F: Mein alter Führerschein ist noch ein “Lappen” (grau oder rosa). Was darf ich damit fahren? A: Alte Führerscheine (Klasse 3, erworben vor 1999) haben andere Berechtigungen, die teils über die heutige Klasse B hinausgehen (z.B. bestimmte Lkw bis 7,5t oder Zugkombinationen, die heute BE erfordern). Bei einem Umtausch in den neuen Kartenführerschein werden diese Berechtigungen (falls Sie die entsprechenden Nachweise erbringen) durch die neuen Klassen (z.B. B, BE, C1E) dokumentiert. Es ist ratsam, die genauen Berechtigungen Ihres alten Scheins zu kennen oder sich beim Umtausch beraten zu lassen. Grundsätzlich behalten die alten Scheine ihre erworbenen Rechte, solange sie gültig sind (Umtauschpflicht bis spätestens 2033).

F: Was passiert, wenn ich ein Fahrzeug fahre, das nicht von meiner Klasse B abgedeckt ist? A: Das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dies kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Auch der Fahrzeughalter, der das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis zulässt, macht sich strafbar. Zudem kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen.



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