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Strafe Fahren Ohne Führerschein


Strafe fürs Fahren ohne Führerschein: Welche Konsequenzen Ihnen drohen

Das Verlockende mag groß sein: Schnell zum Supermarkt fahren, auch wenn der Führerschein fehlt. Ein Freund bittet Sie, kurz sein Auto zu fahren, obwohl Ihr Führerschein entzogen wurde. Oder Sie haben ihn schlichtweg nie gemacht, sehen aber keine Notwendigkeit. Vielleicht denken Sie auch, dass ein Moped oder ein Roller ohne Nummernschild und Versicherung keine große Sache ist. Doch Vorsicht: Was in Ihren Augen vielleicht nur eine Bagatelle oder eine Notwendigkeit ist, sieht das deutsche Gesetz völlig anders. Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat mit weitreichenden und empfindlichen Folgen.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen im Detail, was genau unter „Fahren ohne Führerschein“ im Sinne des Gesetzes fällt und welche konkreten Strafen und weiteren Konsequenzen Ihnen drohen können.

Was bedeutet “Fahren ohne Führerschein” genau?

Im Volksmund spricht man oft vom “Fahren ohne Führerschein”. Juristisch korrekter ist jedoch das “Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Der Unterschied ist wichtig:

  • Fahrerlaubnis: Das ist die behördliche Genehmigung, ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse im Straßenverkehr zu führen. Sie wird Ihnen erteilt.
  • Führerschein: Das ist lediglich das Dokument, das beweist, dass Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.

Wenn Sie Ihren gültigen Führerschein vergessen haben und bei einer Kontrolle keinen vorzeigen können, begehen Sie keine Straftat. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem geringen Verwarnungsgeld (aktuell 10 Euro) geahndet wird, sofern Sie den Führerschein später bei der Polizei vorzeigen können und er gültig war.

Die Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) liegt vor, wenn Sie ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, obwohl Sie…

  • … nie eine Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse besessen haben.
  • … Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde (z. B. nach Trunkenheit am Steuer, Drogen am Steuer, zu vielen Punkten).
  • … unter einem Fahrverbot stehen (ein Fahrverbot ist zeitlich befristet, die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, wird aber amtlich verwahrt).
  • … eine Fahrerlaubnis zwar besitzen, diese aber nicht für die entsprechende Fahrzeugklasse gültig ist (z. B. Sie haben nur einen Pkw-Führerschein (Klasse B), fahren aber ein Motorrad (Klasse A) oder einen Lkw (Klasse C)).
  • … einen ausländischen Führerschein besitzen, dieser aber nach den deutschen Vorschriften hier nicht mehr gültig ist (z. B. nach Ablauf der Frist von sechs Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland ohne Umschreibung).

Warum ist das eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit?

Der Gesetzgeber betrachtet das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne die dafür notwendige Erlaubnis als eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs. Die Fahrerlaubnis soll sicherstellen, dass Sie die notwendige Befähigung und Eignung zum Führen eines Fahrzeugs besitzen. Wer diese Genehmigung ignoriert, demonstriert eine Missachtung grundlegender Verkehrsregeln und potenziell eine mangelnde Eignung oder Kenntnis.

Deshalb wird dieses Verhalten nicht “nur” als leichtes Vergehen (Ordnungswidrigkeit) mit einem Bußgeld geahndet, sondern als Straftat. Dies hat gravierende Konsequenzen, die über ein einfaches Bußgeld hinausgehen.

Welche Strafen drohen Ihnen konkret?

Die möglichen Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind in § 21 StVG klar geregelt. Sie fallen in der Regel empfindlich aus und hängen von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, ob Sie Ersttäter sind oder bereits einschlägig vorbestraft sind.

Die Hauptstrafen sind:

  1. Geldstrafe: Dies ist bei Ersttätern oft die häufigste Strafe. Die Höhe der Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Die Anzahl der Tagessätze (mindestens 5, maximal 360) richtet sich nach der Schwere der Schuld und der Zahl der Vorstrafen. Die Höhe eines Tagessatzes wird nach Ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen (netto monatliches Einkommen geteilt durch 30) festgelegt. Eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen oder mehr führt zu einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.
  2. Freiheitsstrafe: Bei Wiederholungstätern oder in besonders schweren Fällen (z. B. Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss ohne Fahrerlaubnis, Fahren mit hoher Geschwindigkeit ohne Fahrerlaubnis) kann stattseiner Geldstrafe eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
  3. Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis: Selbst wenn Sie eine Geld- oder Freiheitsstrafe erhalten, ist das oft nicht alles. Das Gericht wird Ihnen fast immer auch die Fahrerlaubnis entziehen (falls Sie noch eine hatten) oder die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit, die sogenannte Sperrfrist, untersagen. Diese Sperrfrist dauert mindestens sechs Monate, kann aber auch mehrere Jahre betragen. Während dieser Zeit können Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen oder erhalten.
  4. Einziehung des Fahrzeugs: Das Gericht kann auch das Fahrzeug, das Sie ohne Fahrerlaubnis geführt haben, einziehen. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug nicht Ihnen gehört, sondern beispielsweise einem Freund oder Familienmitglied. Die Einziehung ist möglich, wenn Sie das Fahrzeug zur Begehung der Straftat genutzt haben oder wenn es Ihnen gehörte.

Hier eine vereinfachte Übersicht möglicher Konsequenzen:

VergehenGesetzliche EinordnungMögliche Strafe (Ersttäter)Mögliche Strafe (Wiederholungstäter/schwere Fälle)Zusätzliche Konsequenzen
Fahren ohne FahrerlaubnisStraftat (§ 21 StVG)Geldstrafe (Tagessätze), Sperrfrist (mind. 6 Monate)Geldstrafe ODER Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), längere Sperrfrist, ggf. FahrzeugeinziehungPunkte in Flensburg, Eintrag im Führungszeugnis (ab 30 Tagessätzen), MPU wahrscheinlich
Gestatten/Anordnen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (als Fahrzeughalter)Straftat (§ 21 StVG)Geldstrafe (oft geringer als beim Fahrer), Sperrfrist möglichGeldstrafe ODER Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre), längere Sperrfrist möglich, ggf. FahrzeugeinziehungPunkte in Flensburg, Eintrag im Führungszeugnis (ab 30 Tagessätzen)

Weitere empfindliche Konsequenzen

Neben den unmittelbaren rechtlichen Strafen hat das Fahren ohne Fahrerlaubnis oft noch weitere, teils schwerwiegende Folgen:

  • Versicherungsschutz: Wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis einen Unfall verursachen, kann es sein, dass Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens zunächst übernimmt, Sie aber anschließend in Regress nimmt. Das bedeutet, die Versicherung fordert das Geld von Ihnen zurück, bis zu einer bestimmten gesetzlichen Höchstgrenze (aktuell meist 5.000 Euro, kann aber je nach Vertrag höher sein). Sachschäden am eigenen Fahrzeug werden meist gar nicht von der Kaskoversicherung übernommen, da der Vertrag durch das Fahren ohne Fahrerlaubnis verletzt wurde. Personenschäden können schnell in sechs- oder siebenstellige Bereiche gehen – das kann Sie finanziell ruinieren.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, insbesondere wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt oder die Tat im Zusammenhang mit Alkohol/Drogen stand, wird die Führerscheinstelle oft die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens verlangen, bevor sie Ihnen überhaupt die Erlaubnis erteilt, eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen.
  • Führungszeugnis: Ab einer Geldstrafe von 91 Tagessätzen (früher 90) oder einer Freiheitsstrafe wird die Verurteilung im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann Sie bei der Jobsuche, der Wohnungssuche oder auch bei Reisen ins Ausland erheblich beeinträchtigen.
  • Punkte in Flensburg: Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten Sie neben der Strafe auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Strafe auch für den Fahrzeughalter!

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht nur der Fahrer bestraft wird. Auch der Halter des Fahrzeugs macht sich strafbar (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG), wenn er es zulässt oder gar anordnet, dass jemand sein Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt. Dies gilt auch, wenn der Halter die fehlende Fahrerlaubnis des Fahrers hätte erkennen können und nicht ausreichend geprüft hat, ob dieser die erforderliche Erlaubnis besitzt. Ihnen als Halter droht hier die gleiche Strafe wie dem Fahrer: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Auch Ihr Fahrzeug kann eingezogen werden.

Wie Sie diese Situation vermeiden

Die beste und einzige Möglichkeit, den beschriebenen Konsequenzen zu entgehen, ist:

  • Fahren Sie niemals ein Kraftfahrzeug, wenn Sie nicht im Besitz der dafür notwendigen, gültigen Fahrerlaubnis sind.
  • Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Warten Sie die Sperrfrist ab und kümmern Sie sich rechtzeitig um die notwendigen Schritte zur Wiedererlangung (Antrag bei der Führerscheinstelle, ggf. MPU, erneute Fahrstunden und Prüfungen).
  • Stehen Sie unter einem Fahrverbot? Lassen Sie das Fahrzeug in dieser Zeit stehen. Geben Sie Ihren Führerschein pünktlich ab.
  • Haben Sie einen ausländischen Führerschein und ziehen nach Deutschland? Informieren Sie sich umgehend über die Fristen und Voraussetzungen zur Umschreibung Ihres Führerscheins.
  • Verleihen Sie Ihr Fahrzeug nicht, ohne sicherzustellen, dass der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Lassen Sie sich den Führerschein zeigen.

Fazit

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine schwerwiegende Straftat, die weit über ein einfaches Bußgeld hinausgeht. Ihnen drohen hohe Geldstrafen, im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe, der Entzug oder die Sperre der Fahrerlaubnis für Jahre, die Einziehung Ihres Fahrzeugs sowie erhebliche Probleme mit Ihrer Versicherung. Auch als Fahrzeughalter können Sie sich schwer strafbar machen, wenn Sie jemandem ohne gültige Fahrerlaubnis das Führen Ihres Fahrzeugs gestatten. Die Folgen sind oft nicht nur kurzfristig unangenehm, sondern können langfristig Ihre finanzielle Situation, Ihre berufliche Laufbahn und Ihre Mobilität massiv beeinträchtigen. Nehmen Sie dieses Risiko keinesfalls auf die leichte Schulter.


FAQs zum Thema Fahren ohne Führerschein

Hier beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zu diesem Thema:

  • Ist Fahren ohne Führerschein immer eine Straftat? Ja, das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis ist nach § 21 StVG eine Straftat. Das bloße Vergessen des gültigen Führerscheindokuments ist hingegen nur eine Ordnungswidrigkeit.
  • Kann ich dafür ins Gefängnis kommen? Ja. Zwar ist bei Ersttätern eine Geldstrafe wahrscheinlicher, aber das Gesetz sieht für das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Insbesondere bei Wiederholungstätern oder unter verschärfenden Umständen (z. B. in Verbindung mit Alkohol, Drogen oder einem Unfall) ist eine Freiheitsstrafe durchaus möglich.
  • Wie hoch ist die Geldstrafe? Die Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet. Die Anzahl der Tagessätze (mindestens 5, maximal 360) hängt von der Schuld und Vorstrafen ab. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach Ihrem Netto-Monatseinkommen. Eine pauschale Summe kann daher nicht genannt werden, aber sie kann schnell mehrere tausend Euro betragen.
  • Kann mein Auto eingezogen werden, auch wenn es jemand anderes gefahren hat? Ja. Das Gericht kann das Fahrzeug einziehen, auch wenn es nicht dem Fahrer, sondern Ihnen als Halter gehört, sofern Sie das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen haben (§ 21 Abs. 3 StVG).
  • Was passiert, wenn ich mit einem Mofa oder Roller ohne Versicherungskennzeichen erwischt werde? Das Fahren eines kennzeichenpflichtigen Fahrzeugs (dazu gehören die meisten Roller und Mofas) ohne gültige Haftpflichtversicherung ist ebenfalls eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Oft geht dies Hand in Hand mit dem Fahren ohne die richtige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug. In diesem Fall begehen Sie zwei Straftaten gleichzeitig, was die Strafe erhöht.
  • Muss ich nach Fahren ohne Führerschein eine MPU machen? Nicht zwangsläufig sofort, aber bei schwerwiegenden oder wiederholten Fällen wird die Führerscheinstelle in der Regel eine MPU von Ihnen verlangen, bevor Sie überhaupt die Erlaubnis erhalten, eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen.
  • Was passiert, wenn ich meinen Führerschein im Ausland verloren habe und in Deutschland fahre? Wenn Sie eine gültige deutsche Fahrerlaubnis besitzen, diese aber nicht vorzeigen können (weil Sie den Führerschein verloren haben), ist das zunächst nur eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld). Sie müssen dann bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen. Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Fahrt tatsächlich die Fahrerlaubnis hatten.
  • Ich habe einen ausländischen Führerschein. Wie lange darf ich damit in Deutschland fahren? Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegen, dürfen Sie mit einem gültigen ausländischen Führerschein aus Nicht-EU/EWR-Ländern in der Regel noch sechs Monate fahren. Danach müssen Sie ihn umschreiben lassen. Fahren Sie nach Ablauf dieser Frist weiter, begehen Sie eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sofern keine Ausnahmeregelung (z. B. Urlaub) greift und Sie Ihren Wohnsitz hier haben. Für EU/EWR-Führerscheine gibt es andere Regeln.


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