strafe bei fahren ohne führerschein

Strafe Bei Fahren Ohne Führerschein


Fahren ohne Führerschein: Welche Strafen drohen Ihnen in Deutschland?

Das Autofahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist in Deutschland keine Kleinigkeit, sondern eine Straftat mit ernsthaften Konsequenzen. Viele unterschätzen die Tragweite dieses Vergehens, sei es aus Unwissenheit, Leichtsinn oder bewusster Missachtung der Gesetze. Wenn Sie in Erwägung ziehen, sich ohne die notwendige Fahrerlaubnis hinter das Steuer zu setzen, oder wenn Sie jemanden kennen, der dies tut, sollten Sie sich der gravierenden Risiken bewusst sein.

Dieser Artikel erklärt Ihnen detailliert, welche rechtlichen Folgen das Fahren ohne Führerschein in Deutschland hat, welche Unterschiede es bei den verschiedenen Szenarien gibt und welche weiteren Konsequenzen über die unmittelbare Strafe hinaus auf Sie zukommen können.

Die rechtliche Grundlage: § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist klar im deutschen Recht verankert. Der entscheidende Paragraph ist § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), überschrieben mit “Fahren ohne Fahrerlaubnis”.

Dieser Paragraph stellt das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben ist, unter Strafe, wenn Sie:

  1. Eine solche Fahrerlaubnis nicht besitzen.
  2. Ihnen die Fahrerlaubnis nach § 69 des Strafgesetzbuchs entzogen wurde oder noch eine Sperre nach § 69a des Strafgesetzbuchs besteht.
  3. Ihnen das Führen eines Kraftfahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 StVG verboten ist.
  4. Sie gegen eine Auflage verstoßen, die im Führerscheinvermerk eingetragen ist (z.B. das Fahren nur mit Sehhilfe, obwohl Sie diese nicht tragen).

Ebenso bestraft wird, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt oder anordnet, dass jemand anderes das Fahrzeug führt, obwohl die Person die notwendige Fahrerlaubnis nicht besitzt oder ihr das Fahren verboten ist. Dieses Delikt, das “Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis”, wird genauso streng geahndet wie das Fahren selbst.

Die verschiedenen Szenarien – Nicht jeder Fall ist gleich

Die konkrete Strafe hängt stark davon ab, in welchem spezifischen Szenario Sie ohne gültige Fahrerlaubnis angetroffen werden:

  1. Sie haben noch nie eine Fahrerlaubnis besessen: Dies ist der häufigste Fall. Sie wurden nie einer Fahrausbildung unterzogen, haben keine Prüfung abgelegt und besitzen daher keinen gültigen Führerschein.
  2. Ihre Fahrerlaubnis wurde Ihnen entzogen: Dies geschieht in der Regel nach schwerwiegenden Verkehrsdelikten (z.B. Alkohol/Drogen am Steuer, Unfallflucht, zu viele Punkte in Flensburg). Ihnen wurde die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen, nicht nur das Dokument. Oft wird gleichzeitig eine Sperrfrist festgelegt, innerhalb der Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen dürfen. Wenn Sie während dieser Zeit fahren, verstoßen Sie gegen § 21 StVG.
  3. Sie haben ein Fahrverbot: Ein Fahrverbot ist die befristete Abgabe des Führerscheindokuments für in der Regel 1 bis 6 Monate. Ihre Fahrerlaubnis existiert weiterhin, ist aber temporär nicht wirksam. Das Fahrverbot wird oft bei Ordnungswidrigkeiten mit besonderen Punkten (z.B. erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen) verhängt. Fahren Sie während eines Fahrverbots, begehen Sie ebenfalls eine Straftat nach § 21 StVG.
  4. Sie haben Ihren Führerschein vergessen: Dieser Fall ist ganz anders zu bewerten! Wenn Sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, sie aber bei einer Kontrolle nicht vorzeigen können, weil Sie das Dokument vergessen haben, ist dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Strafe dafür ist in der Regel ein geringes Verwarnungsgeld (aktuell 10 Euro). Oft reicht es aus, wenn Sie den Führerschein später bei der Dienststelle nachzeigen. Dies ist keine Straftat nach § 21 StVG!

Die drohenden Strafen bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Das Fahren ohne die Berechtigung (also die Fälle 1-3 oben) wird als Straftat behandelt und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Das Gesetz sieht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.

Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden näher erläutert werden. Hier aber zunächst eine Übersicht über die möglichen Konsequenzen:

Art der KonsequenzMögliches AusmaßAnmerkungen
GeldstrafeIn Tagessätzen (mindestens 5, in der Regel 30 bis 180 Tagessätze; max. 360)Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen.
FreiheitsstrafeBis zu 1 JahrInsbesondere bei Wiederholungstätern oder erschwerenden Umständen.
Punkte in Flensburg3 PunkteBei einer Straftat werden immer 3 Punkte im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.
Entziehung der Fahrerlaubnis / SperrfristEntziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfrist für die Neuerteilung (6 Mon. – 5 Jahre)Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis hatten (Fall 2/3), wird diese entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Wenn Sie nie eine hatten (Fall 1), wird eine Sperrfrist für den Erwerb verhängt.
Einziehung des FahrzeugsDas Fahrzeug kann vom Gericht eingezogen werdenWenn Ihnen das Fahrzeug gehört oder Sie es für die Tat benutzt haben (§ 74 StGB). Insb. bei Vorstrafen.

Erläuterung von Geldstrafe und Tagessätzen: Eine Geldstrafe wird in Deutschland in Tagessätzen verhängt. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schwere der Schuld wider. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht in der Regel etwa 1/30 Ihres monatlichen Nettoeinkommens. Beispiel: Haben Sie 1500 € Netto und erhalten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen, beträgt die Gesamtstrafe 60 * (1500 € / 30) = 60 * 50 € = 3000 €.

Erläuterung von Sperrfrist und Fahrverbot: Es ist wichtig, den Unterschied zu verstehen:

  • Ein Fahrverbot (§ 25 StVG) ist ein temporäres Verbot, für meist 1-6 Monate, ein Kraftfahrzeug zu führen. Ihre Fahrerlaubnis existiert, liegt aber in amtlicher Verwahrung. Nach Ablauf des Verbots erhalten Sie Ihren Führerschein zurück. Dies ist oft eine Nebenstrafe bei Ordnungswidrigkeiten oder weniger schweren Straftaten, wenn Sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) bedeutet, dass Ihnen die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen dauerhaft entzogen wird. Ihr Führerschein wird vernichtet. Gleichzeitig wird eine Sperrfrist (§ 69a StGB) verhängt, innerhalb der Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen dürfen (mindestens 6 Monate, in der Regel 9-15 Monate oder länger, bis zu 5 Jahre, in seltenen Fällen unbefristet). Fahren ohne Fahrerlaubnis führt in den Fällen 1 und 2 (Nie besessen / Entzogen) in der Regel zur Verhängung oder Verlängerung einer solchen Sperrfrist.

Faktoren, die die Strafhöhe beeinflussen

Die genaue Strafe wird vom Gericht im Einzelfall festgelegt und hängt von einer Vielzahl von Umständen ab. Zu den wichtigsten Faktoren gehören:

  • Ihre Vorstrafen: Haben Sie bereits Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten oder sogar specifically wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wird die Strafe deutlich höher ausfallen. Bei mehrfacher Wiederholung ist eine Freiheitsstrafe wahrscheinlich.
  • Die Umstände der Tat:
    • Wurden Sie bei einer Routinekontrolle angehalten oder im Zusammenhang mit einer anderen Straftat oder einem Unfall?
    • Wie lange und wie oft sind Sie bereits ohne Fahrerlaubnis gefahren? War es eine einmalige Fahrt oder sind Sie regelmäßig gefahren?
    • Waren Sie alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss? (Dies führt zu zusätzlichen, sehr schweren Strafen!)
    • War Ihre Fahrweise gefährlich oder hastig?
    • Haben Sie versucht, sich der Kontrolle zu entziehen (Flucht)?
  • Ihre Einsicht und Ihr Verhalten nach der Tat: Zeigen Sie Reue? Kooperieren Sie mit den Behörden?
  • Ihre persönlichen Verhältnisse: Einkommen (für die Höhe der Tagessätze), Alter, soziale Situation.

Eine erstmalige Tat ohne erschwerende Umstände führt oft zu einer Geldstrafe im Bereich von 30 bis 90 Tagessätzen. Bei Wiederholungstätern oder unter Hinzutreten von anderen Delikten oder gefährlichen Umständen kann die Geldstrafe leicht über 100 Tagessätze steigen oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist insbesondere bei mehrfacher Wiederholung oder besonders schwerwiegenden Begleitumständen wahrscheinlich.

Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Wie bereits erwähnt, macht sich auch der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs strafbar, wenn er zulässt oder anordnet, dass eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis sein Fahrzeug führt. Die Strafandrohung ist hierbei dieselbe wie für den Fahrer selbst: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wenn Sie also jemandem Ihr Auto leihen, sind Sie verpflichtet zu prüfen, ob diese Person eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Eine einfache Frage reicht hier oft nicht aus; im Zweifel sollten Sie sich das Dokument zeigen lassen.

Weitere, oft unterschätzte Konsequenzen

Die strafrechtlichen Folgen sind nur ein Teil des Problems. Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Kette weiterer negativer Ereignisse auslösen:

  • Probleme mit der Versicherung: Die Kfz-Versicherung (Haftpflicht und Kasko) wird in der Regel bei Fahrten ohne Fahrerlaubnis nicht oder nur eingeschränkt leisten. Bei einem Unfall zahlen Sie den gesamten Schaden selbst – und das können schnell Zehntausende oder Hunderttausende von Euro sein, insbesondere bei Personenschäden. Die Versicherung wird den Schaden möglicherweise gegenüber dem Unfallgegner zunächst übernehmen, aber dann Regress von Ihnen verlangen.
  • Führung eines Strafregisters: Eine Verurteilung nach § 21 StVG führt zu einem Eintrag in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis. Dies kann bei der Jobsuche, bei der Beantragung von Visa oder in anderen Situationen, in denen ein Führungszeugnis verlangt wird, erhebliche Nachteile mit sich bringen.
  • Schwierigkeiten bei der späteren Erteilung einer Fahrerlaubnis: Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie noch nie eine hatten, ist die Neuerteilung bzw. der Ersterwerb nach einer Verurteilung und der Sperrfrist oft mit zusätzlichen Hürden verbunden. Es kann sein, dass die Behörden eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, um Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Die MPU ist teuer und anspruchsvoll in der Vorbereitung.
  • Probleme mit anderen Behörden: Eine Verurteilung kann auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben, z.B. auf waffenrechtliche Erlaubnisse oder die Zuverlässigkeitsprüfung für bestimmte Berufe.

Was tun, wenn Sie erwischt werden?

Wenn Sie von der Polizei ohne gültige Fahrerlaubnis angehalten werden, sollten Sie ruhig bleiben. Verweigern Sie die Aussage zur Sache (Sie müssen sich nicht selbst belasten), geben Sie aber Ihre Personalien korrekt an. Versuchen Sie nicht zu flüchten oder den Beamten falsche Informationen zu geben, da dies zu weiteren Straftaten führen kann. Sie werden in der Regel eine Vorladung zur Vernehmung erhalten oder es wird direkt ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Es ist ratsam, sich so früh wie möglich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, die Situation für Sie prüfen und Sie bestmöglich verteidigen oder beraten.

Fazit

Das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ist eine schwerwiegende Straftat, die weit über ein Bußgeld hinausgeht. Die möglichen Konsequenzen reichen von hohen Geldstrafen über Freiheitsstrafen und empfindliche Punkte bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis für lange Zeit und der Einziehung des Fahrzeugs. Hinzu kommen gravierende zivilrechtliche Folgen bei Unfällen durch den Wegfall des Versicherungsschutzes sowie langfristige persönliche Nachteile durch einen Eintrag im Strafregister.

Die Versuchung mag groß sein, besonders in ländlichen Gebieten oder aus Zeitdruck, sich unberechtigt hinters Steuer zu setzen. Doch die hier dargestellten Risiken sollten Sie nicht eingehen. Der einzig legale Weg, am Straßenverkehr teilzunehmen, ist der Erwerb und Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ignorieren Sie diese Regel, riskieren Sie Ihre finanzielle Existenz, Ihre Freiheit und Ihre zukünftige Mobilität.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Ist Fahren ohne Führerschein eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit? Es ist klar eine Straftat gemäß § 21 StVG, wenn Sie die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzen oder Ihnen diese entzogen wurde/ein Fahrverbot besteht. Nur das Vergessen des gültigen Führerscheindokuments zu Hause ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe? Eine Geldstrafe zahlen Sie in Tagessätzen, deren Höhe sich nach Ihrem Einkommen richtet. Eine Freiheitsstrafe verbüßen Sie im Gefängnis. Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis sind beide Strafarten möglich.
  • Was passiert, wenn ich noch nie einen Führerschein hatte und erwischt werde? Gegen Sie wird ein Strafverfahren eingeleitet. Sie müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen und erhalten 3 Punkte in Flensburg. Zudem wird das Gericht eine Sperrfrist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis verhängen, die mindestens 6 Monate beträgt und oft länger ausfällt.
  • Was passiert, wenn mir der Führerschein entzogen wurde und ich trotzdem fahre? Dies ist ein besonders schwerwiegender Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG). Neben Geld- oder Freiheitsstrafe und 3 Punkten wird die ursprünglich verhängte Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der Regel erheblich verlängert.
  • Was passiert, wenn ich mein Auto jemandem leihe, der keinen Führerschein hat? Sie machen sich als Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs ebenfalls strafbar (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG). Die Strafandrohung ist dieselbe wie für den Fahrer: Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Sie sind verpflichtet, sich von der gültigen Fahrerlaubnis der Person zu überzeugen, der Sie Ihr Fahrzeug überlassen.
  • Kann mein Auto eingezogen werden? Ja, das Gericht kann Ihr Fahrzeug einziehen, insbesondere wenn Sie bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft sind und das Fahrzeug erneut für die Tat genutzt haben (§ 74 StGB).
  • Muss ich nach einer Verurteilung eine MPU machen, um meinen Führerschein wiederzubekommen (oder neu zu machen)? Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer Sperrfrist für den Erwerb wird die Führerscheinstelle oft eine MPU anordnen, bevor sie der Neuerteilung oder Ersterteilung zustimmt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn wiederholt ohne Fahrerlaubnis gefahren wurde oder Begleitumstände wie Alkohol/Drogen vorlagen.
  • Was kostet eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein finanziell? Neben der Geldstrafe selbst können erhebliche Kosten anfallen: Anwaltskosten, eventuell Gerichtskosten, Kosten für eine MPU (falls erforderlich, ca. 400-1000 Euro oder mehr inkl. Vorbereitung), und im Falle eines Unfalls die gesamten Reparatur- und Personenschäden, da die Versicherung keinen oder nur eingeschränkten Schutz bietet und Regress fordert.


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