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Internationalen Führerschein Beantragen


Internationalen Führerschein beantragen: Ihr Wegweiser für sorgloses Fahren im Ausland

Planen Sie eine Reise außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und möchten dort ein Fahrzeug mieten oder mit Ihrem eigenen Auto fahren? Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie neben Ihrem nationalen Führerschein auch einen internationalen Führerschein benötigen. Dieses Dokument ist kein eigenständiger Führerschein, sondern eine Art Übersetzung und Ergänzung Ihres nationalen Dokuments. Es soll den lokalen Behörden im Ausland erleichtern, die Gültigkeit und die Fahrerlaubnisklassen Ihres Führerscheins zu überprüfen.

In diesem umfassenden Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie in Deutschland einen internationalen Führerschein beantragen können, welche Dokumente Sie benötigen, wo Sie ihn bekommen und was es sonst noch zu beachten gibt.

Was genau ist ein internationaler Führerschein?

Ein internationaler Führerschein (oft auch als “internationaler Kraftfahrzeugschein” oder kurz IFK bezeichnet) ist ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein. Er wird auf der Grundlage internationaler Abkommen über den Straßenverkehr ausgestellt und enthält Ihre Führerscheindaten in verschiedenen Sprachen (in der Regel Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch und Chinesisch).

Wichtig zu verstehen:

  • Er ersetzt nicht Ihren nationalen Führerschein. Sie müssen im Ausland immer beide Dokumente mitführen: Ihren gültigen deutschen oder EU-/EWR-Führerschein und den internationalen Führerschein.
  • Er ist nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig. Verliert Ihr nationaler Führerschein seine Gültigkeit (z. B. durch Ablauf, Entzug), wird auch der internationale Führerschein ungültig.

Warum benötigen Sie einen internationalen Führerschein?

Die Notwendigkeit eines internationalen Führerscheins ergibt sich aus den unterschiedlichen nationalen Bestimmungen und Sprachen weltweit. Innerhalb der EU und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) benötigen Sie in der Regel keinen internationalen Führerschein, da Ihr nationaler EU-Führerschein dank europaweit einheitlicher Muster anerkannt wird.

Außerhalb der EU/EWR ist die Situation jedoch anders:

  • Sprachbarriere: Ihr nationaler Führerschein ist möglicherweise nicht in der Amtssprache des Gastlandes verfasst. Der internationale Führerschein dient als standardisierte Übersetzung.
  • Rechtliche Vorschrift: Viele Länder außerhalb der EU/EWR schreiben das Mitführen eines internationalen Führerscheins für Nicht-Ansässige gesetzlich vor. Ohne ihn machen Sie sich unter Umständen strafbar oder haben Probleme bei Verkehrskontrollen.
  • Mietwagen: Zahlreiche Autovermietungen im Ausland verlangen bei der Abholung des Fahrzeugs die Vorlage eines internationalen Führerscheins, selbst wenn er im Zielland selbst nicht zwingend vorgeschrieben ist.
  • Versicherung: Im Falle eines Unfalls kann es sein, dass Ihre Versicherung Schwierigkeiten macht, wenn Sie keinen gültigen internationalen Führerschein besaßen, obwohl dieser im Gastland erforderlich gewesen wäre.

Es ist ratsam, sich vor Ihrer Reise genau über die Bestimmungen Ihres Ziellandes zu informieren. Auswärtige Ämter, ADAC oder Botschaften des Ziellandes können hier Auskunft geben. Selbst wenn ein internationaler Führerschein nicht zwingend vorgeschrieben ist, wird er in vielen Ländern dringend empfohlen, um Missverständnissen mit lokalen Behörden vorzubeugen.

Wer kann einen internationalen Führerschein beantragen?

Sie können einen internationalen Führerschein beantragen, wenn Sie Inhaber eines gültigen deutschen Führerscheins sind oder ein gültiger Führerschein eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) besitzen und Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben.

Besitzen Sie noch einen alten Papierführerschein (grau oder rosa, ausgestellt vor dem 1. Januar 1999), müssen Sie diesen in der Regel zuerst in einen neuen Kartenführerschein (EU-Führerschein im Scheckkartenformat) umtauschen, bevor Sie den internationalen Führerschein beantragen können. Die meisten Behörden stellen den internationalen Führerschein nur auf Basis des neuen Formats aus. Planen Sie hierfür zusätzliche Zeit ein, da der Umtausch einige Wochen dauern kann.

Wo beantragen Sie den internationalen Führerschein?

Der internationale Führerschein wird in Deutschland von der Fahrerlaubnisbehörde (auch als Führerscheinstelle oder Straßenverkehrsamt bezeichnet) ausgestellt, die für Ihren aktuellen Hauptwohnsitz zuständig ist.

In der Regel müssen Sie den Antrag persönlich stellen. Eine Beantragung per Post ist meist nicht möglich, da die Behörde Ihre Identität und die Originaldokumente prüfen muss.

Viele Behörden bieten mittlerweile die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren. Dies ist sehr empfehlenswert, um Wartezeiten zu vermeiden. Informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen Behörde über deren spezifische Verfahren.

Welche Dokumente benötigen Sie für die Beantragung?

Damit der Prozess reibungslos verläuft, sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten. Die genauen Anforderungen können je nach Behörde leicht variieren, aber die folgenden Dokumente sind in der Regel immer nötig:

  • Gültiger nationaler Führerschein: Dies ist Ihr deutscher oder anderer gültiger EU-/EWR-Kartenführerschein. Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein besitzen, legen Sie diesen vor (siehe Hinweis zum Umtausch weiter oben).
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zum Nachweis Ihrer Identität und Ihres Wohnsitzes.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto: Achten Sie darauf, dass das Foto den aktuellen Anforderungen für biometrische Passfotos entspricht. Es darf nicht älter als sechs Monate sein.
  • Geld für die Gebühren: Die Höhe der Gebühren variiert je nach Behörde, liegt aber meist zwischen 15 und 25 Euro. Informieren Sie sich am besten vorher über die genauen Kosten und ob bar oder per Karte gezahlt werden kann.
  • Manchmal zusätzlich gefordert: In seltenen Fällen kann eine Fahrerlaubnisakte benötigt werden, falls die Behörde an Ihrem Wohnsitz nicht diejenige ist, die Ihren nationalen Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall im Voraus.

Der Prozess der Beantragung Schritt für Schritt

Die gute Nachricht ist: Die Beantragung eines internationalen Führerscheins ist in der Regel unkompliziert und dauert nicht lange, vorausgesetzt, Sie haben alle Dokumente dabei.

Hier ist ein typischer Ablauf:

  1. Vorbereitung: Sammeln Sie alle benötigten Dokumente (nationaler Führerschein, Ausweis, Passfoto, Geld).
  2. Terminvereinbarung (optional, aber empfohlen): Prüfen Sie, ob Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde Online-Terminbuchungen anbietet und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin.
  3. Gang zur Behörde: Begeben Sie sich zum vereinbarten Termin bzw. während der Öffnungszeiten zur zuständigen Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz.
  4. Antragstellung vor Ort: Teilen Sie dem Sachbearbeiter am Schalter mit, dass Sie einen internationalen Führerschein beantragen möchten. Sie müssen möglicherweise ein kurzes Antragsformular ausfüllen, oder der Sachbearbeiter nimmt Ihre Daten direkt auf.
  5. Vorlage der Dokumente: Legen Sie Ihren nationalen Führerschein, Ihren Ausweis/Reisepass und das biometrische Passfoto vor. Der Sachbearbeiter prüft die Gültigkeit Ihrer Dokumente.
  6. Gebühren bezahlen: Entrichten Sie die anfallenden Gebühren.
  7. Ausstellung des internationalen Führerscheins: In den meisten Fällen wird der internationale Führerschein sofort ausgestellt und an Sie ausgehändigt. Sie können ihn direkt mitnehmen.

Gültigkeit des internationalen Führerscheins

Ein internationaler Führerschein, der in Deutschland ausgestellt wird, ist in der Regel drei Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins darf niemals die Gültigkeit Ihres nationalen Führerscheins überschreiten. Wenn Ihr nationaler Führerschein beispielsweise in zwei Jahren abläuft und nicht verlängert wird, verliert auch Ihr internationaler Führerschein nach zwei Jahren seine Wirksamkeit, selbst wenn auf dem Dokument drei Jahre vermerkt sind.

Beachten Sie auch die verschiedenen Konventionen: Internationale Führerscheine werden auf Basis unterschiedlicher internationaler Abkommen (insbesondere der Genfer Konvention von 1949 und der Wiener Konvention von 1968) ausgestellt. Welche Version Sie erhalten, hängt in Deutschland meist davon ab, welches Format Ihr nationaler Führerschein hat. Der neue EU-Kartenführerschein ermöglicht in der Regel die Ausstellung nach der neueren Konvention von 1968. Für ältere Papierführerscheine oder den alten Scheckkartenführerschein (ausgestellt bis 31.12.1998) wurde oft die Konvention von 1949 angewandt.

Es ist ESSENZIELL, dass Sie prüfen, welche Konvention in Ihrem Zielland anerkannt wird. Die meisten Länder erkennen beide an, aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Erkundigen Sie sich im Vorfeld!

Kosten für den internationalen Führerschein

Die Kosten für die Beantragung eines internationalen Führerscheins sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, da die Gebühren von den einzelnen Kommunen bzw. Kreisen festgelegt werden.

Typischerweise können Sie mit Gebühren zwischen etwa 15 Euro und 25 Euro rechnen. Informieren Sie sich am besten vorab auf der Webseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die genauen Kosten.

Wichtige Punkte und Tipps auf einen Blick

  • Rechtzeitig beantragen: Auch wenn die Ausstellung oft sofort erfolgt, planen Sie genügend Zeit vor Ihrer Reise ein, besonders falls Sie Ihren nationalen Führerschein erst noch umtauschen müssen.
  • Immer zusammen mit dem nationalen Führerschein mitführen: Der internationale Führerschein ist ohne Ihren nationalen Führerschein ungültig. Führen Sie IMMER beide Dokumente mit sich!
  • Gültigkeit des nationalen Führerscheins prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihr nationaler Führerschein während Ihrer gesamten Reise gültig ist.
  • Regeln des Ziellandes prüfen: Informieren Sie sich unbedingt über die spezifischen Anforderungen zum Führerschein (internationaler FS nötig? Welche Konvention wird anerkannt? Mindestalter für Fahrer?) in Ihrem Zielland.
  • Nicht als Identitätsnachweis: Der internationale Führerschein gilt nicht als offizielles Ausweisdokument im Sinne eines Personalausweises oder Reisepasses.

Hier eine zusammenfassende Übersicht in Tabellenform:

AspektDetails
Name des DokumentsInternationaler Führerschein (IFK)
ZweckÜbersetzung und Ergänzung des nationalen Führerscheins für Fahrten im Ausland (außerhalb EU/EWR)
Benötigt inVielen Ländern außerhalb der EU/EWR (oft gesetzlich vorgeschrieben oder dringend empfohlen)
GültigkeitIn der Regel 3 Jahre ab Ausstellung (max. so lange wie nationaler FS)
Erforderlich mitImmer zusammen mit dem gültigen nationalen Führerschein
Zuständige StelleFahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle/Straßenverkehrsamt) an Ihrem Hauptwohnsitz
BeantragungPersönlich (oft mit Termin)
Typische KostenCa. 15 – 25 Euro (variiert je nach Kommune)
Benötigte DokumenteGültiger nationaler FS (Kartenformat), gültiger Ausweis/Pass, biometrisches Passfoto, Gebühr
VoraussetzungGültiger deutscher oder EU/EWR-Führerschein (Umtausch alter FS oft nötig)
AusstellungMeist sofort vor Ort
KonventionGenf 1949 oder Wien 1968 (abhängig vom nationalen FS und lokalen Bestimmungen)

FAQs zum internationalen Führerschein

Hier beantworten wir einige häufig gestellte Fragen rund um den internationalen Führerschein:

  • Ist der internationale Führerschein auch ohne meinen nationalen Führerschein gültig? Nein, absolut nicht. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung und Ergänzung. Sie müssen im Ausland immer beide Dokumente mit sich führen – Ihren nationalen Führerschein und den internationalen Führerschein.
  • Wie lange dauert die Beantragung des internationalen Führerscheins? Die Ausstellung selbst erfolgt in der Regel sofort während Ihres Besuchs bei der Fahrerlaubnisbehörde, vorausgesetzt, Sie haben alle benötigten Dokumente dabei und Ihr nationaler Führerschein liegt im neuen Kartenformat vor. Planen Sie aber eventuelle Wartezeiten oder die Zeit für einen Termin bei der Behörde ein. Wenn Sie Ihren alten Papierführerschein erst noch umtauschen müssen, dauert dieser Umtausch mehrere Wochen!
  • Kann ich den internationalen Führerschein per Post beantragen? In der Regel nein. Sie müssen persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erscheinen, damit Ihre Identität überprüft und die Originaldokumente eingesehen werden können.
  • Was mache ich, wenn mein nationaler Führerschein bald abläuft? Da die Gültigkeit des internationalen Führerscheins niemals die Gültigkeit Ihres nationalen Führerscheins überschreiten darf, sollten Sie zuerst Ihren nationalen Führerschein verlängern oder umtauschen, bevor Sie den internationalen beantragen.
  • Erlaubt mir der internationale Führerschein das Fahren aller Fahrzeugtypen? Nein. Der internationale Führerschein bestätigt lediglich, für welche Fahrzeugklassen Sie nach Ihrem nationalen Führerschein eine Fahrerlaubnis besitzen. Sie dürfen im Ausland nur die Fahrzeugtypen fahren, die in Ihrem nationalen Führerschein und entsprechend im internationalen Führerschein aufgeführt sind.
  • Benötige ich einen internationalen Führerschein für Fahrten innerhalb der EU oder des EWR? Nein, innerhalb der EU und des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) genügt Ihr nationaler EU-Kartenführerschein.
  • Was passiert, wenn ich im Ausland ohne den benötigten internationalen Führerschein angehalten werde? Die Folgen können je nach Land und Situation variieren. Es kann von einer Ermahnung über ein Bußgeld bis hin zu Problemen mit Ihrer Versicherung im Schadensfall reichen. In Ländern, wo er gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gewertet werden.

Fazit

Die Beantragung eines internationalen Führerscheins ist ein überschaubarer Prozess, der Ihnen jedoch viel Ärger und potenzielle Probleme ersparen kann, wenn Sie planen, außerhalb der EU oder des EWR ein Fahrzeug zu führen. Mit den richtigen Dokumenten und dem Wissen um die Zuständigkeiten erhalten Sie das Dokument in der Regel schnell und unkompliziert.

Denken Sie daran: Prüfen Sie immer die spezifischen Einreise- und Verkehrsbestimmungen Ihres Ziellandes und führen Sie stets sowohl Ihren nationalen als auch Ihren internationalen Führerschein mit sich.

Gute Fahrt und eine sichere Reise wünscht Ihnen!



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