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Führerscheinklasse CE


Führerscheinklasse CE: Ihr Weg zum Profi am Steuer großer Lastzüge

Die Führerscheinklasse CE ist weit mehr als nur eine Fahrerlaubnis; sie ist das Schlüsseldokument, das Ihnen die Tür zu einer anspruchsvollen und systemrelevanten Tätigkeit öffnet: dem Führen schwerster Lastkraftwagen-Züge. Wenn Sie den Gedanken hegen, beruflich im Güterkraftverkehr tätig zu werden oder einfach nur verstehen möchten, was hinter dieser Führerscheinkategorie steckt, sind Sie hier genau richtig. Dieser Artikel führt Sie durch alles Wissenswerte rund um den Erwerb, die Gültigkeit und die Bedeutung der Klasse CE.

Der Güterkraftverkehr bildet das Rückgrat unserer Wirtschaft. Von Lebensmitteln über Rohstoffe bis hin zu Konsumgütern wird ein Großteil dessen, was wir täglich nutzen, per Lkw transportiert. Innerhalb dieses Sektors spielen Lastzüge – also Zugfahrzeuge mit schweren Anhängern – eine entscheidende Rolle für den Fernverkehr und den Transport großer Volumina. Genau hier kommt die Führerscheinklasse CE ins Spiel.

Was bedeutet die Führerscheinklasse CE?

Die Klasse CE ist die Erweiterung der Führerscheinklasse C (Lkw über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse) um die Befugnis, einen Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitzuführen. Während die Klasse C es Ihnen erlaubt, einen Lkw ohne schweren Anhänger oder mit einem leichten Anhänger bis 750 kg zu fahren, ermöglicht Ihnen die Klasse CE das Führen der schwersten und längsten Fahrzeugkombinationen auf unseren Straßen.

Stellen Sie sich einen typischen Sattelzug vor, wie Sie ihn auf Autobahnen sehen. Das ist ein Zugfahrzeug (Sattelzugmaschine) und ein Sattelauflieger. Oder denken Sie an einen Gliederzug, bestehend aus einem starren Lkw und einem Anhänger. Um diese Fahrzeuge zu fahren, benötigen Sie in fast allen Fällen die Klasse CE. Das “E” steht hierbei für “Erweiterung” und bezieht sich auf die Anhängerregelung.

Was dürfen Sie mit der Klasse CE fahren?

Mit dem Erwerb der Klasse CE erhalten Sie die Fahrerlaubnis für folgende Fahrzeugkombinationen:

  • Zugfahrzeuge der Klasse C (Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t), kombiniert mit einem Anhänger oder Sattelauflieger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg. Hierbei gibt es nach oben keine spezifische Obergrenze für die zulässige Gesamtmasse der Kombination durch die Führerscheinklasse selbst. Entscheidend sind die technischen Grenzen des Fahrzeugs und die zulässigen Gesamtgewichte gemäß Fahrzeugpapieren und den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (z.B. Achslasten, zulässige Gesamtmasse der Kombination, Länge).
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse CE schließt automatisch die Klassen C1EBE und T mit ein (so Sie die Klasse B bzw. Klasse C1 besaßen).
    • C1E: Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 (Lkw 3,5 t – 7,5 t zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger oder Sattelauflieger von über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht überschreiten darf.
    • BE: Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Pkw bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse) und einem Anhänger von über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 7 t nicht überschreiten darf.
    • T: Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h, die jeweils für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse CE

Bevor Sie mit der Ausbildung beginnen können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Vorbesitz der Klasse C: Sie müssen im Besitz der Führerscheinklasse C sein. Ein Direkterwerb der Klasse CE ohne vorherigen Erwerb der Klasse C ist nicht möglich.
  • Mindestalter:
    • Grundsätzlich beträgt das Mindestalter 21 Jahre.
    • Eine Ausnahme bildet das Mindestalter von 18 Jahren, wenn Sie eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) erworben haben (z. B. im Rahmen einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder durch eine Prüfung bei der IHK).
  • Körperliche und geistige Eignung: Sie müssen Ihre Eignung durch folgende Nachweise belegen:
    • Ärztliche Untersuchung nach § 11 Absatz 9 und § 12 Absatz 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustandes.
    • Augenärztliche Untersuchung nach § 12 Absatz 6 FeV – Untersuchung des Sehvermögens.
  • Erste-Hilfe-Kurs: Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” oder einem “Erste-Hilfe-Kurs”. Meist haben Sie diesen bereits für die Klasse B oder C erbracht.
  • Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde: Sie müssen bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse CE stellen. Dies sollte frühzeitig vor dem geplanten Prüfungsdatum geschehen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Es kann sein, dass für die Antragstellung zusätzlich ein Führungszeugnis erforderlich ist, erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Behörde.

Die Ausbildung zum CE-Fahrer

Die Ausbildung für die Klasse CE findet in einer zugelassenen Fahrschule statt und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

  1. Theoretische Ausbildung: Da Sie bereits die Klasse C besitzen, müssen Sie für die Klasse CE nur noch einen erweiterten Zusatzstoff durchlaufen. Dies umfasst in der Regel 4 Doppelstunden (á 90 Minuten) speziellen Unterricht, der sich mit den Besonderheiten des Fahrens und Betriebs von Lastzügen befasst. Die Themen sind unter anderem:
    • Besonderheiten beim Fahren mit Anhängern (Fahrphysik, Kurvenverhalten, Bremsverhalten).
    • Kupplungsvorgänge und -systeme.
    • Beladungssicherheit und Ladungssicherung bei Zügen.
    • Rechtliche Vorschriften für den Betrieb von Lastzügen (Sozialvorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten, Vorschriften zum digitalen Tachographen).
    • Technische Mängel und deren Behebung.
    Eine separate Theorieprüfung für die Klasse CE ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits die Theorieprüfung für die Klasse C bestanden haben.
  2. Praktische Ausbildung: Der Umfang der praktischen Ausbildung ist nicht durch eine feste Anzahl von Pflichtstunden vorgeschrieben (im Gegensatz zu den Grundklassen wie B oder C). Die Anzahl der Fahrstunden hängt von Ihren individuellen Fähigkeiten, Ihrer Vorerfahrung mit großen Fahrzeugen (aus der C-Ausbildung) und Ihrem Lernfortschritt ab. Die Fahrschule wird Ihnen empfehlen, wie viele Stunden Sie benötigen, um prüfungsreif zu sein. Die praktische Ausbildung umfasst:
    • Grundfahraufgaben mit der Fahrzeugkombination (z. B. Fahren nach rechts/links rückwärts um eine Ecke, Rückwärtsfahren und seitliches versetzen zum Beladen/Entladen an Laderampen, Fahren durch eine enge Gasse vorwärts).
    • Kuppeln und Entkuppeln von Anhänger/Sattelauflieger und Zugfahrzeug. Dieser Punkt ist essentiell und wird in der Prüfung besonders beachtet.
    • Fahrten im Realverkehr (Innerorts, Außerorts, Autobahn) mit der kompletten Fahrzeugkombination. Hierbei geht es um das sichere und souveräne Führen des langen und schweren Zuges im fließenden Verkehr, das richtige Verhalten in verschiedenen Verkehrssituationen und das Einhalten der speziellen Vorschriften (z. B. Überholverbote für Lkw mit Anhänger, Geschwindigkeitsbegrenzungen).

Die Prüfung zur Klasse CE

Die Prüfung für die Klasse CE besteht ausschließlich aus einer praktischen Prüfung.

  • Die praktische Prüfung: Die praktische Prüfung dauert in der Regel zwischen 75 und 90 Minuten. Sie beginnt mit der Vorbereitung, wo Sie das Fahrzeug (Zugfahrzeug und Anhänger/Auflieger) überprüfen (Sicht- und Funktionskontrolle, Ladungssicherungspapiere, etc.) und die wichtigsten Fragen zur Technik und zu den Papieren beantworten müssen. Ein entscheidender Teil ist das Kuppeln und Entkuppeln, das Sie sicher beherrschen und demonstrieren müssen. Anschließend geht es auf die Straße. Der Prüfer bewertet Ihr Fahrverhalten in verschiedenen Verkehrssituationen (Stadt, Landstraße, Autobahn), die korrekte Anwendung der Verkehrsregeln für Lkw-Züge, Ihr defensives und vorausschauendes Fahren sowie die sichere Beherrschung des Fahrzeugs inklusive der Grundfahraufgaben, die während der Fahrt oder auf einem Übungsgelände geprüft werden können.

Übliche Kosten für den Erwerb der Klasse CE

Die Kosten für den CE-Führerschein können stark variieren, abhängig von der Region, der Fahrschule und insbesondere der Anzahl der benötigten Fahrstunden. Hier ist eine ungefähre Schätzung der einzelnen Kostenpunkte:

KostenfaktorUngefähre Spanne (EUR)Anmerkungen
Grundbetrag / Anmeldung200 – 400Deckt Verwaltungsaufwand, Theorieunterricht etc.
Theorieunterricht (Zusatzstoff)Oft im Grundbetrag enthaltenGgf. separate Kosten pro Doppelstunde
Fahrstunden (Übungsstunden)80 – 120 pro 45 Min.Anzahl stark variabel (z.B. 15-30 Stunden)
Prüfungsfahrten (Sonderfahrten)Ca. 90 – 140 pro 45 Min.Autobahn, Überland, Nachtfahrt (entfällt i.d.R. für CE, da C bereits vorhanden)
Vorstellung zur prakt. Prüfung150 – 250Gebühr der Fahrschule für Fahrzeugnutzung & Begleitung
Prüfungsgebühren (TÜV/DEKRA)150 – 200Gebühr der Prüforganisation
Amtliche Gebühren40 – 80Antragstellung, Ausstellung des Kartenführerscheins
Ärztliche/Augenärztliche Gutachten100 – 250Kosten für die medizinischen Untersuchungen
Erste-Hilfe-Kurs40 – 60Falls noch nicht vorhanden oder aufgefrischt
Gesamtkosten (Schätzung)ca. 2.500 – 4.500+Stark abhängig von den benötigten Fahrstunden!

Bitte beachten Sie: Dies sind Schätzungen. Holen Sie immer konkrete Angebote von mehreren Fahrschulen ein.

Dauer der Ausbildung

Die Dauer des Erwerbs der Klasse CE hängt maßgeblich von Ihrer persönlichen Lernfähigkeit, der Intensität der Ausbildung und der Verfügbarkeit von Ausbildungsfahrzeugen und Prüfungsterminen ab. Bei konzentrierter Ausbildung und schnellem Fortschritt kann die praktische Ausbildung innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein. Rechnen Sie aber realistisch eher mit einem Zeitraum von 1 bis 3 Monaten.

Gültigkeit und Verlängerung der Führerscheinklasse CE

Die Führerscheinklasse CE wird, wie alle Lkw- und Busführerscheinklassen, nur für 5 Jahre erteilt. Um die Gültigkeit zu verlängern, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten vorlegen, die Ihre fortdauernde Eignung bestätigen. Ein erneuter Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs oder gar eine erneute Fahrprüfung ist für die Verlängerung der reinen Fahrerlaubnis nicht notwendig.

Wichtig: Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQG-Module)

Wenn Sie die Klasse CE beruflich nutzen möchten (also Transporte gegen Bezahlung durchführen), reicht der Führerschein allein nicht aus. Sie unterliegen dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).

  • Grundqualifikation: Wenn Sie die Klasse CE nach dem 09.09.2009 erworben haben und jünger als 21 sind oder zuvor keine relevante Berufsausbildung hatten, benötigen Sie eine zusätzliche Grundqualifikation (Prüfung bei der IHK).
  • Weiterbildung: Alle 5 Jahre müssen Sie als Berufskraftfahrer eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung von 35 Fortbildungsstunden absolvieren (aufgeteilt in 5 Module á 7 Stunden). Die Themen umfassen unter anderem wirtschaftliches Fahren, Sozialvorschriften, Ladungssicherung, Gesundheitsaspekte und Sicherheit im Straßenverkehr. Der Nachweis dieser Weiterbildung wird auf dem Führerschein durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 vermerkt und ist ebenfalls 5 Jahre gültig.

Die Verlängerung der Fahrerlaubnis (alle 5 Jahre mit ärztlichen Checks) und die Verlängerung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (alle 5 Jahre mit Modulen) sind separate Prozesse, die aber oft zeitgleich anstehen.

Berufliche Möglichkeiten mit der Klasse CE

Die Führerscheinklasse CE ist eine gefragte Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt. Mit diesem Führerschein stehen Ihnen zahlreiche Karrieremöglichkeiten offen, zum Beispiel als:

  • Fernfahrer/in im nationalen und internationalen Güterverkehr
  • Nahverkehrsfahrer/in für Speditionen
  • Fahrer/in im Spezialtransport (z. B. Schwertransporte, Gefahrguttransporte – hierfür sind zusätzliche Scheine erforderlich)
  • Fahrer/in im Baustellenverkehr mit Anhänger (z. B. Kipper mit Tiefladeanhänger)
  • Fahrer/in für Fahrzeugtransporte
  • Mitarbeiter/in in der Entsorgungswirtschaft mit speziellen Fahrzeugen

Fazit

Der Erwerb der Führerscheinklasse CE ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft, insbesondere wenn Sie eine Karriere im Güterkraftverkehr anstreben. Es erfordert Engagement, sorgfältige Ausbildung und die Bereitschaft, Verantwortung für große und schwere Fahrzeuge zu übernehmen. Die Ausbildung ist anspruchsvoll, aber mit der richtigen Vorbereitung und einer guten Fahrschule gut zu bewältigen. Mit dem CE-Schein in der Tasche sind Sie bestens gerüstet, um einen wichtigen Beitrag zur Logistik und Wirtschaft zu leisten und ein Fahrzeug zu beherrschen, das viele nur aus der Ferne bestaunen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, sich dieser Herausforderung zu stellen, steht Ihnen der Weg offen, ein Profi am Steuer schwerster Lastzüge zu werden.


Häufig gestellte Fragen zur Führerscheinklasse CE

  • Kann ich die Klasse CE direkt erwerben? Nein, die Klasse CE ist eine Erweiterung der Klasse C. Sie müssen zuerst den Führerschein der Klasse C besitzen, bevor Sie die Ausbildung und Prüfung für CE angehen können.
  • Was ist der Unterschied zwischen Klasse C und CE? Klasse C erlaubt Ihnen das Führen von Lkw über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, aber nur mit Anhängern bis maximal 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Klasse CE erweitert diese Berechtigung um das Führen eines Anhängers oder Sattelaufliegers mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg – also das Führen von Lastzügen und Sattelzügen.
  • Was ist der Unterschied zwischen Klasse C1E und CE? Klasse C1E ist für leichtere Lkw (3,5 t – 7,5 t Zugfahrzeug) mit schwerem Anhänger (> 750 kg), aber die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination darf 12 t nicht überschreiten. Klasse CE erlaubt die Kombination eines Zugfahrzeugs der Klasse C (> 3,5 t) mit einem schweren Anhänger (> 750 kg) ohne diese 12-Tonnen-Begrenzung für die Kombination. Mit CE dürfen Sie also deutlich schwerere Lastzüge fahren.
  • Ist für CE eine Theorieprüfung nötig? Nein, wenn Sie die Theorieprüfung für die Klasse C bereits bestanden haben, müssen Sie für die Klasse CE keine zusätzliche Theorieprüfung ablegen. Sie müssen lediglich den erweiterten Zusatzstoff im Theorieunterricht besuchen.
  • Wie lange dauert die praktische Prüfung für CE? Die praktische Prüfung dauert zwischen 75 und 90 Minuten.
  • Was sind die wichtigsten Inhalte der praktischen CE-Prüfung? Besonders wichtig sind das sichere Führen der langen Fahrzeugkombination im Verkehr, die Beherrschung der Grundfahraufgaben mit Anhänger (insbesondere Rückwärtsfahren um die Ecke und seitliches Versetzen) und das korrekte Kuppeln und Entkuppeln von Zugfahrzeug und Anhänger/Sattelauflieger. Auch die Fahrzeugkontrolle vor Fahrtantritt ist Teil der Prüfung

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