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Führerschein-Umtausch


Der verpflichtende Führerschein-Umtausch: Ihr umfassender Ratgeber

Millionen von Autofahrern in Deutschland sind oder werden in den kommenden Jahren vom verpflichtenden Führerschein-Umtausch betroffen sein. Vielleicht halten auch Sie noch einen der alten Papierführerscheine in Grau oder Rosa in den Händen, oder Sie besitzen bereits einen der ersten Scheckkartenführerscheine, der vor 2013 ausgestellt wurde. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich über die Hintergründe, Fristen und den Ablauf des Umtauschs informieren. Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch alles, was Sie wissen müssen.

Warum müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Der Grund für den verpflichtenden Umtausch liegt in einer EU-Richtlinie (2006/126/EG). Diese Richtlinie zielt darauf ab, europaweit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine einzuführen und alle ausgestellten Dokumente in einer zentralen Datenbank zu erfassen.

  • EU-weite Harmonisierung: Durch den Umtausch werden alle alten Führerscheine durch das aktuelle, einheitliche EU-Kartenformat ersetzt. Dies soll die Anerkennung in anderen EU-Ländern erleichtern und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
  • Fälschungssicherheit: Die neuen Kartenführerscheine verfügen über verbesserte Sicherheitsmerkmale (wie Hologramme und biometrische Fotos), die sie schwerer fälschbar machen als die alten Papierdokumente oder die ersten Kartenmodelle.
  • Aktualisierung der Daten: Mit dem Umtausch werden alle Führerscheindaten digital erfasst und in einem zentralen Register gespeichert. Dies verbessert nicht nur die Verwaltung, sondern auch beispielsweise die Verfolgung von Verkehrsverstößen über Grenzen hinweg.
  • Befristung: Im Zuge der Harmonisierung werden alle neuen Führerscheine auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist ist lediglich das Dokument zu erneuern – Ihre Fahrerlaubnis behalten Sie in der Regel unbefristet, es sei denn, es gibt spezifische gesundheitliche Auflagen (dies gilt nicht für die Standard Pkw-Klassen).

Wer ist vom Umtausch betroffen?

Betroffen sind alle Inhaber von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dazu gehören:

  1. Alte Papierführerscheine: Die grauen oder rosa Dokumente, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
  2. Alte Scheckkartenführerscheine: Die Plastikkarten, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Personen, die ihren Führerschein am oder nach dem 19. Januar 2013 erhalten haben, besitzen bereits das neue, befristete EU-Kartenformat und müssen ihren Führerschein erst nach Ablauf der 15-Jahres-Frist erneuern.

Die Umtauschfristen: Wann müssen Sie aktiv werden?

Um einen plötzlichen Ansturm auf die Behörden zu vermeiden, wurde der Umtausch gestaffelt. Die Fristen richten sich danach, welchen Führerschein Sie besitzen:

  • Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) ist Ihr Geburtsjahr entscheidend:GeburtsjahrStichtag für den UmtauschVor 195319. Januar 20331953 – 195819. Januar 20221959 – 196419. Januar 20231965 – 197019. Januar 20241971 oder später19. Januar 2025Hinweis: Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, endet die Umtauschpflicht erst am 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Papierführerscheins. Dies soll älteren Menschen unnötigen Zeitdruck ersparen.
  • Für Scheckkartenführerscheine (ausgestellt ab 01.01.1999 bis 18.01.2013) ist das Ausstellungsjahr entscheidend:AusstellungsjahrStichtag für den Umtausch1999 – 200119. Januar 20252002 – 200419. Januar 20262005 – 200719. Januar 2027200819. Januar 2028200919. Januar 2029201019. Januar 2030201119. Januar 2031201219. Januar 20322013 (bis 18.01.2013)19. Januar 2033

Wie tauschen Sie Ihren Führerschein um?

Der Umtausch ist relativ unkompliziert, erfordert aber den Gang zur zuständigen Behörde.

  1. Zuständige Stelle finden: Ihr Ansprechpartner ist die örtliche Führerscheinstelle oder das zuständige Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Es empfiehlt sich dringend, vorab die Webseite der Behörde zu besuchen oder anzurufen, da Termine oft online vereinbart werden müssen und die benötigten Dokumente leicht variieren können.
  2. Benötigte Dokumente vorbereiten: Für den Umtausch benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
    • Ihr aktueller Führerschein (altes Papierdokument oder alter Scheckkartenführerschein).
    • Ihr Personalausweis oder Reisepass zur Identifizierung.
    • Ein aktuelles biometrisches Passfoto. Achten Sie darauf, dass es den aktuellen Anforderungen entspricht (Frontalansicht, neutraler Gesichtsausdruck, bestimmtes Maß etc.).
    • Ggf. eine Meldebescheinigung, falls Ihr aktueller Wohnort nicht derjenige ist, an dem Ihr alter Führerschein ausgestellt wurde, oder wenn Ihre aktuelle Adresse nicht im Ausweis vermerkt ist. Die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein.
    • Spezielle Nachweise für bestimmte alte Klassen: Wenn Ihr alter Führerschein Klassen wie C, CE, D oder DE (LKW oder Bus) enthält und Sie diese weiterhin nutzen möchten, die bereits befristet waren oder spezifische Gesundheitstests erfordern, müssen Sie eventuell zusätzliche Dokumente vorlegen (z. B. ärztliche Gutachten, Sehtestgutachten). Für die reinen Pkw-Klassen (A, A1, A2, B, BE, AM, L, T) sind diese Nachweise in der Regel nicht erforderlich für den Umtausch. Ihre alten Klassen werden in die neuen EU-Klassen übernommen.
  3. Termin vereinbaren: Bei vielen Behörden ist ein Termin zwingend erforderlich, um Wartezeiten zu vermeiden. Kümmern Sie sich frühzeitig darum, da es, insbesondere kurz vor Stichtagen, zu längeren Wartezeiten kommen kann.
  4. Umtausch beantragen: Gehen Sie zum vereinbarten Termin zur Behörde, legen Sie Ihre Dokumente vor und füllen Sie gegebenenfalls ein Antragsformular aus.
  5. Gebühren bezahlen: Für den Umtausch fallen Gebühren an, die je nach Kommune leicht variieren können. Rechnen Sie mit etwa 25 bis 30 Euro.
  6. Neuen Führerschein erhalten: Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen dauern. Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr neuer Führerschein abholbereit ist, oder er wird Ihnen per Post zugestellt. Manche Behörden bieten auch einen Expressversand gegen Aufpreis an. Bis Sie den neuen Führerschein erhalten, können Sie mit Ihrem alten Dokument weiterfahren, sofern dessen Umtauschfrist noch nicht abgelaufen ist, oder Sie erhalten eine vorläufige Bescheinigung.
  7. Alter Führerschein: Ihr alter Führerschein wird bei Aushändigung des neuen Dokuments entwertet (z. B. durch Lochen) und kann Ihnen in der Regel als Souvenir zurückgegeben werden.

Was kostet der Umtausch?

Die Kosten für den reinen Umtausch des Dokuments liegen üblicherweise zwischen 25 und 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto (ca. 10-20 Euro, je nach Fotograf) und eventuell, falls benötigt, für eine Meldebescheinigung (ca. 5-10 Euro).

Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?

Wenn Sie die Frist für den Umtausch Ihres Führerscheins verpassen, wird Ihr altes Dokument ungültig. Wichtig: Das bedeutet NICHT, dass Ihre Fahrerlaubnis erlischt! Sie dürfen weiterhin Auto fahren, aber Sie führen ein ungültiges Dokument mit sich. Bei einer Verkehrskontrolle kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich ziehen. Es ist also kein Beinbruch, aber unnötig. Tauschen Sie Ihren Führerschein daher rechtzeitig um, um Probleme zu vermeiden.

Die Gültigkeit des neuen Führerscheins

Der neue EU-Kartenführerschein ist ab dem Ausstellungsdatum 15 Jahre gültig. Dies betrifft, wie bereits erwähnt, nur die administrative Gültigkeit des Dokuments, nicht Ihre Fahrerlaubnis als solche (solange keine besonderen Bedingungen vorliegen). Nach 15 Jahren müssen Sie lediglich einen neuen Führerschein beantragen, ähnlich wie bei einem Personalausweis oder Reisepass. Eine erneute Fahrprüfung oder Gesundheitsnachweise sind für die Standard Pkw-Klassen nicht erforderlich.

Tipps für einen reibungslosen Umtausch

  • Warten Sie nicht bis zum letzten Moment: Kurz vor den Stichtagen kann es sehr voll werden. Kümmern Sie sich lieber frühzeitig darum.
  • Informieren Sie sich vorab online: Die Webseiten der Städte und Landkreise bieten oft detaillierte Informationen zu den benötigten Dokumenten, Öffnungszeiten und der Terminvereinbarung.
  • Prüfen Sie Ihr Passfoto: Stellen Sie sicher, dass Ihr biometrisches Foto den aktuellen Anforderungen entspricht, sonst wird es nicht akzeptiert.
  • Planen Sie Zeit ein: Auch mit Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Die Bearbeitungszeit für den neuen Führerschein selbst dauert ebenfalls.

Fazit

Der verpflichtende Führerschein-Umtausch ist eine notwendige Maßnahme im Rahmen der europäischen Harmonisierung und zur Erhöhung der Fälschungssicherheit. Auch wenn er zunächst wie eine lästige Pflicht erscheint, ist der Prozess dank der gestaffelten Fristen und klar definierten Abläufe gut machbar. Informieren Sie sich über Ihre persönliche Frist, bereiten Sie die benötigten Dokumente vor und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer zuständigen Behörde. So stellen Sie sicher, dass Sie auch weiterhin mit einem gültigen Dokument unterwegs sind.


Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Führerschein-Umtausch

  • Ist der Umtausch wirklich verpflichtend? Ja, der Umtausch alter Führerscheine in das neue EU-Kartenformat ist gesetzlich vorgeschrieben. Ihr altes Dokument verliert nach Ablauf der für Sie geltenden Frist seine Gültigkeit als Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis.
  • Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht rechtzeitig umtausche? Ihre Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen. Allerdings führen Sie nach Ablauf der Frist ein ungültiges Dokument mit sich. Das kann bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro kosten.
  • Verliere ich meine alten Fahrerlaubnisklassen durch den Umtausch? Nein. Ihre bisherigen Fahrerlaubnisklassen werden in die neuen EU-Klassen umgeschrieben. So wird beispielsweise aus der alten Klasse 3 in der Regel die Klasse B, BE und die alten L- und M-Klassen, sowie die Möglichkeit, leichte Lkw (bis 7,5t) unter bestimmten Bedingungen zu fahren (Klasse C1E, C1).
  • Muss ich für den Umtausch einen erneuten Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs machen? Nein, für den reinen Umtausch der Pkw-Klassen (A, B etc.) sind keine erneuten Prüfungen oder Nachweise erforderlich. Medizinische Untersuchungen sind nur notwendig, wenn Sie Lkw- oder Bus-Klassen (C, D) besitzen, die bereits befristet sind oder für deren Verlängerung ohnehin Gutachten verlangt werden.
  • Wie lange dauert es, bis ich meinen neuen Führerschein erhalte? Die Bearbeitungszeit variiert je nach Auslastung der Behörde. Rechnen Sie mit mehreren Wochen (oft 4-8 Wochen). Fragen Sie bei der Antragstellung nach der voraussichtlichen Dauer.
  • Kann ich meinen alten Führerschein behalten? Ja, in der Regel wird Ihr alter Führerschein bei der Aushändigung des neuen entwertet (z. B. durch Stanzen) und kann Ihnen dann als Erinnerungsstück mitgegeben werden.
  • Muss ich den Umtausch in meiner aktuellen Wohnsitzgemeinde machen? Ja, die zuständige Behörde ist die Führerscheinstelle (oder das Bürgeramt) an Ihrem Hauptwohnsitz.


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