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Führerschein Mit Anhänger


Ihr Führerschein mit Anhänger: Welche Klasse brauchen Sie und wie bekommen Sie sie?

Sie planen, einen Wohnwagen in den Urlaub zu ziehen, ein Boot zum See zu bringen, ein Pferd zum Turnier zu fahren oder einfach nur größere Lasten zu transportieren? Wenn Ihr aktueller Pkw-Führerschein (Klasse B) dafür nicht ausreicht, stehen Sie vor der Frage: Welche Anhänger-Führerscheinklasse benötige ich und wie erwerbe ich diese? Dieser Artikel führt Sie durch die verschiedenen Optionen, die Voraussetzungen und den Prozess, damit Sie sicher und legal mit Anhänger unterwegs sein können.

Das Fahren mit einem Anhänger erfordert nicht nur die passende Fahrerlaubnis, sondern auch spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten. Ein Anhänger beeinflusst das Fahrverhalten Ihres Gespanns erheblich – von der Beschleunigung und dem Bremsweg bis hin zum Lenkverhalten und dem Rangieren. Daher ist die richtige Ausbildung und die korrekte Führerscheinklasse unerlässlich, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Die relevanten Führerscheinklassen für Pkw-Fahrer, die einen Anhänger ziehen möchten, sind im Wesentlichen die Klasse B, die Erweiterung B96 und die Klasse BE. Die Unterscheidung liegt primär in den zulässigen Gewichtsgrenzen des Anhängers und des gesamten Gespanns (Zugfahrzeug plus Anhänger).

Gewichtsgrenzen verstehen: Die „Zulässige Gesamtmasse“ (zGM)

Bevor wir uns die Führerscheinklassen ansehen, ist es wichtig, den Begriff der zulässigen Gesamtmasse (zGM) zu verstehen. Die zGM (manchmal auch als technical permissible maximum laden mass – TPMAM – bezeichnet) ist das im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Punkt F.2 eingetragene Höchstgewicht, das ein einzelnes Fahrzeug (Zugfahrzeug oder Anhänger) nicht überschreiten darf. Für die Führerscheinklassen sind diese zGM-Werte entscheidend, nicht das tatsächliche Gewicht der Ladung zum Zeitpunkt der Fahrt.

Welche Führerscheinklasse brauchen Sie für Ihr Gespann?

Ihr bestehender Pkw-Führerschein der Klasse B erlaubt bereits das Ziehen bestimmter Anhänger. Alles, was darüber hinausgeht, erfordert entweder die Erweiterung B96 oder die Klasse BE.

  1. Führerschein Klasse B (Ihr Pkw-Führerschein): Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen Sie:
    • Zugfahrzeuge der Klasse B fahren (mit einer zGM von bis zu 3.500 kg).
    • Einen Anhänger ziehen, dessen zGM maximal 750 kg beträgt.
    • Oder einen Anhänger mit einer zGM von über 750 kg ziehen, sofern die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zGM des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) maximal 3.500 kg beträgt.
    Typische Nutzung: Kleine Baumarkt-Anhänger, leichte Gepäckanhänger, kleinere Motorradanhänger.
  2. Führerschein Erweiterung B96: Diese ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse im engeren Sinne, sondern eine Erweiterung der Klasse B durch eine spezifische Schulung. Mit der Eintragung 96 im Führerschein dürfen Sie:
    • Zugfahrzeuge der Klasse B fahren (mit einer zGM von bis zu 3.500 kg).
    • Einen Anhänger ziehen, sodass die zGM des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) maximal 4.250 kg beträgt. Die zGM des Anhängers selbst darf dabei 3.500 kg nicht überschreiten (da das Gespann sonst schon mit B+Anhänger über der 3.500kg Marke wäre und mindestens B96 benötigt).
    Typische Nutzung: Größere Wohnwagen, Anhänger für den Transport von zwei Pferden, größere Baumaschinen auf Anhänger, wenn das Zugfahrzeug relativ leicht ist und das Gesamtgewicht 4.250 kg nicht übersteigt.
  3. Führerschein Klasse BE: Dies ist eine eigenständige Fahrerlaubnisklasse für Anhänger. Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie:
    • Zugfahrzeuge der Klasse B fahren (mit einer zGM von bis zu 3.500 kg).
    • Einen Anhänger ziehen, dessen zGM maximal 3.500 kg beträgt. Für die Klasse BE gibt es keine Obergrenze für die zGM des Gesamten Gespanns, solange die Einzelgrenzen (Zugfahrzeug max. 3.500 kg, Anhänger max. 3.500 kg per FE-Klasse) eingehalten werden und das Zugfahrzeug technisch für die Anhängelast zugelassen ist. Realistisch liegt das maximale Gespanngewicht hier also bei ca. 7.000 kg.
    Typische Nutzung: Sehr große Wohnwagen, große Bootsanhänger, Pferdetransporter für mehrere Tiere, schwere Fahrzeugtransporter, große Bauanhänger.

Vergleich der Klassen B, B96 und BE

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, fassen wir die wichtigsten Unterschiede in dieser Tabelle zusammen:

MerkmalKlasse B (mit Anhänger)Erweiterung B96 (Schlüsselzahl 96)Klasse BE
ZugfahrzeugzGM bis 3.500 kgzGM bis 3.500 kgzGM bis 3.500 kg
Anhänger zGM (maximal)750 kg, oder über 750 kg, wenn Gespann zGM <= 3.500 kgtheoretisch bis 3.500 kg möglich, aber…3.500 kg
Gespann zGM (maximal)3.500 kg4.250 kgKeine obere Grenze durch FE-Klasse (realistisch: ~7.000 kg)
Erforderlicher ErwerbPkw-Führerschein Klasse BZusätzliche SchulungFahrerschulung + Praktische Prüfung
Theoretische PrüfungJa (für Klasse B)Nein (nur theoretische Schulung ist Teil der 96-Ausbildung)Nein (Theorie bereits für Klasse B)
Praktische PrüfungJa (für Klasse B)Nein (nur praktische Schulung ist Teil der 96-Ausbildung)Ja
Dauer des Erwerbs (Schätzung)Standard für Klasse BWeniger Zeitaufwand als BEMehr Zeitaufwand als B96
Kosten (Schätzung)Standard für Klasse BGeringer als BEHöher als B96
HauptvorteilBereits im Pkw-Führerschein enthaltenSchneller und günstiger als BE, deckt viele Wohnwagen abErmöglicht Ziehen der schwersten Anhänger

Hinweis: Die tatsächlichen Kosten und der Zeitaufwand variieren je nach Fahrschule und Ihren persönlichen Fähigkeiten.

Der Weg zu B96 oder BE: So gehen Sie vor

Der Prozess zum Erwerb der Erweiterung B96 oder der Fahrerlaubnisklasse BE ist ähnlich aufgebaut, unterscheidet sich aber in Umfang und Prüfung.

  1. Die richtige Fahrschule wählen: Suchen Sie eine Fahrschule in Ihrer Nähe, die Ausbildungen für B96 oder BE anbietet. Vergleichen Sie Preise, sprechen Sie mit Fahrlehrern und stellen Sie sicher, dass die Schule über passende Ausbildungsfahrzeuge (Zugfahrzeug und Anhänger) verfügt.
  2. Antrag bei der Führerscheinstelle: Bevor Sie die Ausbildung beginnen, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle (oft beim Landratsamt oder Bürgeramt) einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen (für BE) oder die Eintragung der Schlüsselzahl 96 beantragen (für B96). Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles biometrisches Passbild
    • Ihr aktueller Führerschein (Klasse B)
    • Sehtest Bescheinigung (meist nicht erneut notwendig, wenn nicht älter als 2 Jahre und für Klasse B vorgelegt)
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (meist nicht erneut notwendig, wenn für Klasse B vorgelegt)
    Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Wochen dauern. Die Zustimmung der Führerscheinstelle ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung (BE) bzw. für die spätere Eintragung (B96).
  3. Die Ausbildung in der Fahrschule:
    • Für B96: Sie absolvieren eine Fahrerschulung. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der Umfang ist gesetzlich vorgeschrieben (mindestens 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen, 1 Stunde Fahren im Straßenverkehr – insgesamt mindestens 7 Stunden). Es gibt keine separate Prüfung beim TÜV/DEKRA nach der Schulung. Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung wird von der Fahrschule bescheinigt.
    • Für BE: Sie absolvieren theoretische und praktische Fahrstunden. Die Anzahl der Stunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben (wie bei der Klasse B), sondern richtet sich nach Ihren individuellen Fähigkeiten. Sie müssen lernen, sicher mit dem Anhänger zu fahren, zu rangieren, an- und abzukuppeln und im Straßenverkehr zurechtzukommen. Nach erfolgreicher Ausbildung (wenn der Fahrlehrer Sie für prüfungsreif hält), werden Sie zur praktischen Prüfung angemeldet.
  4. Die praktische Prüfung (Nur für Klasse BE): Die praktische Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten und umfasst:
    • Abfahrkontrolle / Sicherheitsprüfung am Fahrzeug und Anhänger.
    • An- und Abkuppeln des Anhängers.
    • Grundfahraufgaben (z.B. Rückwärtsfahren um die Ecke).
    • Fahren im Stadtverkehr, auf Landstraßen und ggf. Autobahn, wobei das Fahren mit Anhänger im Vordergrund steht.
    Nach bestandener Prüfung wird Ihr Führerschein um die Klasse BE erweitert.
  5. Führerschein abholen/eintragung (Für B96 und BE):
    • Bei B96: Nach erfolgreicher Schulung erhalten Sie die Bescheinigung der Fahrschule. Mit dieser Bescheinigung und Ihrem Führerschein gehen Sie erneut zur Führerscheinstelle, um die Schlüsselzahl 96 eintragen zu lassen. Sie erhalten dann einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat.
    • Bei BE: Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten Sie einen vorläufigen Führerschein oder können Ihren neuen Scheckkartenführerschein bei der Führerscheinstelle abholen.

Praktische Tipps für das Fahren mit Anhänger

Das Fahren mit Anhänger unterscheidet sich deutlich vom Fahren ohne. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Längerer Bremsweg: Das zusätzliche Gewicht des Anhängers verlängert Ihren Bremsweg erheblich. Planen Sie dies vorausschauend ein.
  • Eingeschränkte Sicht: Zusätzliche Außenspiegel (Spiegelverlängerungen) sind oft notwendig und gesetzlich vorgeschrieben, um ausreichend Sicht nach hinten zu haben.
  • Ausschwenken des Anhängers: Bei Kurven oder beim Abbiegen schert der Anhänger weiter aus als das Zugfahrzeug. Planen Sie dies bei der Linienwahl ein.
  • Rangieren und Rückwärtsfahren: Dies erfordert Übung. Lenkbewegungen wirken entgegengesetzt zur gewünschten Richtung des Anhängers. Üben Sie auf einem freien Platz.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Mit Anhänger gelten auf vielen Straßen niedrigere Höchstgeschwindigkeiten (z.B. 80 km/h auf Landstraßen und Autobahnen, es sei denn, Sie haben eine 100 km/h Zulassung für das Gespann).
  • Ladungssicherung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Ladung auf dem Anhänger ordnungsgemäß gesichert ist, um Verrutschen oder Herunterfallen zu verhindern.
  • Überholen: Seien Sie vorsichtig beim Überholen, da Ihr Gespann deutlich länger ist und die Beschleunigung geringer sein kann.

Kostenfaktoren

Die Kosten für den Anhängerführerschein (B96 oder BE) variieren je nach Fahrschule, Region und der Anzahl der benötigten Fahrstunden (insbesondere bei BE). Grobe Schätzungen liegen bei:

  • B96: Ca. 300 – 500 Euro (für die gesamte Schulung und Bescheinigung). Dazu kommen die Gebühren für die Führerscheinstelle.
  • BE: Ca. 800 – 1500 Euro (inklusive Fahrstunden, Vorstellung zur Prüfung). Dazu kommen die Gebühren für die Führerscheinstelle und die Prüfgebühren für TÜV/DEKRA.

Diese Preise sind Richtwerte. Holen Sie Angebote von mehreren Fahrschulen ein.

Fazit

Der Erwerb der passenden Fahrerlaubnis für das Fahren mit Anhänger ist ein wichtiger Schritt für Sicherheit und Legalität auf der Straße. Ob die Erweiterung B96 für mittelschwere Gespanne oder die Klasse BE für größere Lasten – die Investition in die richtige Ausbildung lohnt sich. Sie erlernen nicht nur die notwendigen Fähigkeiten, sondern erhalten auch das Vertrauen, Ihr Gespann sicher durch den Verkehr zu manövrieren. Informieren Sie sich gründlich, wählen Sie eine gute Fahrschule und freuen Sie sich auf die neuen Möglichkeiten, die Ihnen der Anhängerführerschein eröffnet.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

F: Kann ich mit meinem normalen Klasse B Führerschein jeden Anhänger ziehen, solange seine zGM unter 750 kg liegt? A: Ja, grundsätzlich schon. Wenn die zGM des Anhängers maximal 750 kg beträgt, dürfen Sie ihn mit Klasse B ziehen, unabhängig von der zGM des Zugfahrzeugs, solange das Zugfahrzeug technisch dafür zugelassen ist und die Stützlast beachtet wird.

F: Was ist der Unterschied zwischen zGM und tatsächlichem Gewicht? A: Die zGM (zulässige Gesamtmasse) ist das im Fahrzeugschein eingetragene maximale Gewicht, das das Fahrzeug oder der Anhänger wiegen darf. Das tatsächliche Gewicht ist das Gewicht, das das Fahrzeug oder der Anhänger im beladenen Zustand auf die Waage bringt. Für die Führerscheinklasse ist die zGM entscheidend.

F: Brauche ich eine theoretische Prüfung für B96 oder BE? A: Nein, für die Erweiterung B96 oder die Klasse BE selbst ist keine separate theoretische Prüfung bei der Prüforganisation (TÜV/DEKRA) erforderlich, wenn Sie bereits den Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen (für den Sie ja bereits eine Theorieprüfung abgelegt haben). Die B96-Schulung beinhaltet jedoch einen theoretischen Teil, der absolviert werden muss.

F: Wie lange dauert die Ausbildung für B96 oder BE? A: Die B96-Schulung dauert gesetzlich vorgeschrieben mindestens 7 Stunden an einem oder zwei Tagen. Die Ausbildung für BE hängt von Ihrem individuellen Lernfortschritt ab. Planen Sie hierfür typischerweise mehrere Fahrstunden und dann die Zeit für die praktische Prüfung und die Bearbeitung bei der Behörde ein.

F: Muss ich für BE einen weiteren Sehtest oder Erste-Hilfe-Kurs machen? A: Nein, in der Regel nicht, wenn Sie diese Nachweise bereits für den Erwerb der Klasse B vorgelegt haben und sie noch gültig sind (Sehtest nicht älter als 2 Jahre).

F: Gelten die Regeln für B96 und BE in der ganzen EU? A: Ja, die Führerscheinklassen und Schlüsselzahlen basieren auf EU-Richtlinien und sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenseitig anerkannt.



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