führerschein mit 17

Führerschein Mit 17


Führerschein mit 17: Dein Weg zum Begleiteten Fahren und sicherer Mobilität

Der 17. Geburtstag steht vor der Tür, und damit rückt für viele junge Menschen in Deutschland ein großer Meilenstein in greifbare Nähe: der Führerschein. Doch dank des Programms “Begleitetes Fahren ab 17” (BF17) musst du nicht bis zum 18. Geburtstag warten, um wertvolle Fahrpraxis zu sammeln. Dieses Modell ermöglicht es dir, bereits ein Jahr früher hinter dem Steuer zu sitzen – allerdings unter bestimmten Bedingungen.

Dieser Artikel erklärt dir alles Wichtige zum Begleiteten Fahren mit 17: Wie funktioniert es? Welche Voraussetzungen musst du erfüllen? Was ist die Rolle deiner Begleitperson? Und warum ist BF17 eine so gute Idee für deine Fahrausbildung?

Was genau ist Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)?

Begleitetes Fahren, oft kurz BF17 genannt, ist ein in Deutschland etabliertes Modell der Führerscheinausbildung. Es erlaubt Jugendlichen ab 17 Jahren, eine Fahrerlaubnis der Klasse B (oder BE) zu erwerben und im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Das Besondere daran: Du darfst dabei nicht alleine fahren, sondern immer muss eine im Führerschein namentlich eingetragene Begleitperson mit im Fahrzeug sitzen.

Das Ziel von BF17 ist es, jungen Fahrern die Möglichkeit zu geben, unter Aufsicht erfahrener Erwachsener Fahrpraxis zu sammeln. Statistiken haben gezeigt, dass junge Fahrer in den ersten Monaten nach Erhalt des Führerscheins ein deutlich höheres Unfallrisiko haben. Durch das Begleitete Fahren soll dieser riskante Zeitraum entschärft werden, indem du Erfahrungen in verschiedenen Verkehrssituationen sammelst, während jemand Erfahrenes dir zur Seite steht. Dies führt im Durchschnitt zu weniger Unfällen bei Fahranfängern, die das BF17-Modell durchlaufen haben.

Dein Weg zum BF17-Führerschein: Schritt für Schritt

Der Prozess, deinen BF17-Führerschein zu bekommen, ähnelt stark dem Weg zum regulären Führerschein, beginnt aber eben etwas früher. Hier sind die wesentlichen Schritte, die du durchlaufen wirst:

  1. Antragstellung: Du kannst den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B (oder BE) in der Regel frühestens mit 16,5 Jahren bei deiner örtlichen Führerscheinstelle (auch Fahrerlaubnisbehörde oder Landratsamt genannt) stellen.
  2. Benennung der Begleitpersonen: Mit dem Antrag reichst du auch die Personalien der Personen ein, die dich begleiten sollen. Achte darauf, dass diese die notwendigen Voraussetzungen erfüllen (dazu später mehr). Es empfiehlt sich, gleich mehrere Begleitpersonen anzugeben, um flexibel zu sein.
  3. Notwendige Unterlagen sammeln: Für den Antrag benötigst du unter anderem:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Biometrisches Passbild
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (oft “Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort”)
    • Sehtestbescheinigung vom Augenarzt oder Optiker
    • Namen und Adressen deiner Begleitpersonen inklusive Kopie ihrer Führerscheine und ggf. Ausweisdokumente.
  4. Fahrschule finden und anmelden: Wähle eine Fahrschule deines Vertrauens. Dort absolvierst du die theoretische und praktische Ausbildung.
  5. Theoretische Ausbildung: Besuche die vorgeschriebene Anzahl an Theoriestunden. Der Grundstoff ist für alle Klassen gleich, dazu kommen klassenspezifische Lektionen.
  6. Theorieprüfung: Nach Abschluss der Theoriestunden und wenn du dich sicher fühlst, legst du die theoretische Prüfung beim TÜV oder der DEKRA ab. Du kannst sie frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag machen.
  7. Praktische Ausbildung: Dein Fahrlehrer bringt dir das sichere Fahren bei. Dazu gehören Grundfahraufgaben (Einparken, Wenden etc.) sowie Fahrten innerorts, außerorts und auf der Autobahn (sogenannte Sonderfahrten).
  8. Praktische Prüfung: Wenn dein Fahrlehrer überzeugt ist, dass du sicher und verantwortungsbewusst fahren kannst, meldet er dich zur praktischen Prüfung an. Diese kannst du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen.
  9. Erteilung der Prüfungsbescheinigung: Nach bestandener praktischer Prüfung erhältst du nicht den Kartenführerschein, sondern eine spezielle Prüfungsbescheinigung. Diese dient als Nachweis deiner Fahrerlaubnis und listet auch die eingetragenen Begleitpersonen auf. Es ist ein vorläufiges Dokument, das immer beim Fahren mitgeführt werden muss. Der eigentliche Kartenführerschein wird dir erst nach deinem 18. Geburtstag ausgehändigt (oder zugeschickt).

Voraussetzungen für dich als Fahrer/in

Um am Begleiteten Fahren teilnehmen zu können, musst du natürlich bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Du musst mindestens 17 Jahre alt sein (zum Zeitpunkt der Ausstellung der Prüfungsbescheinigung).
  • Du benötigst die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.
  • Du musst die theoretische und praktische Führerscheinprüfung bestanden haben.
  • Du musst einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und einen Sehtest bestanden haben.

Die Rolle und die Anforderungen an die Begleitperson

Die Begleitperson ist das Herzstück des BF17-Modells. Sie ist kein Fahrlehrer, sondern eine erfahrene und verantwortungsbewusste Bezugsperson, die dir Sicherheit gibt und als Ansprechpartner dient. Sie sitzt auf dem Beifahrersitz und sollte dir mit Rat zur Seite stehen, aber nicht aktiv ins Fahren eingreifen (z.B. ins Lenkrad greifen).

Die Anforderungen an eine Begleitperson sind klar definiert:

  • Mindestalter: Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Führerscheinbesitz: Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse 3) sein.
  • Punkte in Flensburg: Sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der Begleitung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg haben.
  • Promillegrenze: Für die Begleitperson gilt während der Fahrt die 0,5-Promille-Grenze, und sie darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.
  • Eintragung: Die Person muss namentlich in deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Es ist wichtig zu verstehen: Die Begleitperson ist nicht dazu da, dir das Fahren beizubringen – das hat die Fahrschule getan. Ihre Aufgabe ist es, dir in unbekannten oder schwierigen Situationen ein Gefühl von Sicherheit zu geben, ruhig zu bleiben und gegebenenfalls hilfreiche Hinweise zu geben (z.B. “Achte auf das Tempo” oder “Schau mal in den Spiegel”). Sie trägt auch eine Mitverantwortung dafür, dass die Regeln des Begleiteten Fahrens eingehalten werden.

Vorteile des Begleiteten Fahrens

Warum solltest du dich für BF17 entscheiden? Das Modell bietet dir zahlreiche Vorteile:

  • Frühes Sammeln von Fahrerfahrung: Du bekommst ein ganzes Jahr zusätzliche Fahrpraxis unter sicheren Bedingungen.
  • Reduziertes Unfallrisiko: Studien belegen, dass BF17-Fahrer signifikant weniger Unfälle verursachen und seltener gegen Verkehrsregeln verstoßen, wenn sie später alleine fahren.
  • Mehr Sicherheit und Routine: Durch die Begleitung und die längere Fahrpraxis wirst du sicherer im Umgang mit dem Fahrzeug und im Straßenverkehr.
  • Besser vorbereitet auf das Alleinfahren: Der Übergang vom begleiteten zum alleinigen Fahren fällt dir leichter.
  • Potenzielle Vorteile bei der Kfz-Versicherung: Viele Versicherer honorieren die Teilnahme an BF17 mit günstigeren Tarifen, wenn du später dein erstes eigenes Auto versicherst. Sprich dazu am besten mit deiner zukünftigen Versicherung.
  • Flexibilität für Familie und dich: Du kannst Fahrgelegenheiten wahrnehmen, die sonst für dich nicht möglich wären, solange eine eingetragene Begleitperson dabei ist.

Einschränkungen und Regeln beim BF17

Obwohl du mit 17 Jahren fahren darfst, gibt es wichtige Regeln, die du und deine Begleitperson unbedingt beachten müsst:

  • Immer mit Begleitperson: Du darfst das Fahrzeug nur fahren, wenn eine der in deiner Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen mit im Fahrzeug sitzt.
  • Fahrzeug: Du darfst jedes Fahrzeug der Klasse B fahren, für das du die Erlaubnis hast, solange es nicht gegen andere Regeln verstößt (z.B. zu groß oder zu schwer ist).
  • Prüfungsbescheinigung mitführen: Du musst beim Fahren immer deine Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis dabei haben.
  • Kein Alkohol oder Drogen: Für dich als Fahrer/in unter 21 Jahren gilt eine strikte 0,0-Promillegrenze. Auch der Konsum und die Fahrt unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel sind verboten.
  • Geltungsbereich: Die Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren ist in Deutschland gültig. In einigen anderen Ländern (z.B. Österreich) wird sie unter bestimmten Bedingungen anerkannt, aber das solltest du unbedingt vorher prüfen, falls du ins Ausland fahren möchtest. Standardmäßig gilt: BF17 ist für Deutschland.
  • Begleitperson trinkt nicht: Auch für die Begleitperson gilt während der Fahrt die 0,5-Promillegrenze und das Verbot anderer berauschender Mittel.

Verstöße gegen diese Regeln, insbesondere das Fahren ohne Begleitperson, können ernsthafte Konsequenzen haben: Ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, die Teilnahme an einem Aufbauseminar und schlimmstenfalls der Entzug der Fahrerlaubnis.

Kosten des BF17-Führerscheins

Die Kosten für den Führerschein können je nach Fahrschule, Region und deinem persönlichen Lernfortschritt stark variieren. BF17 kostet im Vergleich zum “normalen” Führerschein mit 18 in der Regel nicht wesentlich mehr, da die Ausbildung die gleiche ist. Es können zusätzliche Kosten für die Eintragung der Begleitpersonen und die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung anfallen.

Hier ist eine beispielhafte Übersicht der möglichen Kostenpunkte. Beachte, dass dies nur Schätzungen sind:

KostenpunktGeschätzte Kosten (Spanne)Anmerkungen
Grundbetrag (Anmeldung)ca. 200 € – 500 €Beinhaltet Theorieunterricht, Lernmaterialien
TheoriestundenOft im Grundbetrag12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelst. Klasse B
Lernmaterialienca. 60 € – 100 €Bücher, App, Online-Zugang
Praxisstunden (Übungsfahrt)ca. 50 € – 80 € pro Std.Anzahl variiert stark (z.B. 15-30 Stunden)
Sonderfahrtenca. 60 € – 90 € pro Std.5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Vorstellung zur Theoriepr.ca. 30 € – 50 €Gebühr der Fahrschule
Theorieprüfung (TÜV/DEKRA)ca. 25 €Prüfgebühr der Prüforganisation
Vorstellung zur Prakt. Pr.ca. 130 € – 180 €Gebühr der Fahrschule
Praktische Prüfung (TÜV/DEKRA)ca. 100 € – 130 €Prüfgebühr der Prüforganisation
Antragstellung (Führerscheinstelle)ca. 40 € – 80 €Verwaltungsgebühr
Eintragung je Begl. Personca. 5 € – 15 €Verwaltungsgebühr pro Person
Erste-Hilfe-Kursca. 30 € – 60 €
Sehtestca. 6 € – 10 €
Biometrisches Passbildca. 5 € – 20 €
Gesamtkosten (Schätzung)ca. 2.000 € – 3.500 €Kann je nach Region und dir variieren!

Der Übergang mit 18 Jahren

Sobald du deinen 18. Geburtstag feierst, endet automatisch die Phase des Begleiteten Fahrens. Deine Prüfungsbescheinigung verliert zwar nicht sofort ihre Gültigkeit als Nachweis der Fahrerlaubnis, aber die Auflage der Begleitung entfällt.

Du hast dann bis zu drei Monate Zeit, deine vorläufige Prüfungsbescheinigung gegen den fälschungssicheren Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle umzutauschen. Dieser Schritt ist in der Regel unkompliziert und erfordert lediglich die Vorlage deiner Prüfungsbescheinigung und eines Ausweisdokuments. Es können geringe Gebühren für die Ausstellung des Kartenführerscheins anfallen. Ab diesem Zeitpunkt darfst du uneingeschränkt (innerhalb der Regeln für Fahrerlaubnisneulinge, Stichwort Probezeit) alleine fahren.

Tipps für erfolgreiches Begleitetes Fahren

  • Wählt passende Begleitpersonen: Sprecht als Familie offen darüber, wer in Frage kommt und ob die Personen bereit sind, die Verantwortung und Zeit auf sich zu nehmen. Mehrere Begleitpersonen erhöhen eure Flexibilität.
  • Klare Absprachen treffen: Besprecht mit euren Begleitpersonen, wann und wohin gefahren werden soll. Legt Regeln fest, z.B. bezüglich Musiklautstärke oder Handy-Nutzung (auch für den Beifahrer!).
  • Übung macht den Meister: Nutzt die Zeit bis zum 18. Geburtstag intensiv zum Fahren. Plant Fahrten zu verschiedenen Tageszeiten und unter verschiedenen Bedingungen (Stadtverkehr, Landstraße, vielleicht auch mal bei Regen oder Schnee, wenn ihr euch sicher fühlt).
  • Offene Kommunikation: Scheut euch nicht, eure Begleitpersonen um Rat zu fragen. Begleitpersonen sollten konstruktives Feedback geben und ruhig bleiben, auch in stressigen Situationen.
  • Verantwortung übernehmen: Auch wenn jemand neben dir sitzt, bist du der Fahrer. Konzentriere dich auf das Verkehrsgeschehen und triff deine Entscheidungen.

Fazit

Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren ist eine hervorragende Möglichkeit, den Führerschein in Deutschland frühzeitig zu erwerben und wertvolle Erfahrungen am Steuer zu sammeln. Es ist ein Modell, das darauf abzielt, die Sicherheit junger Fahrer zu erhöhen und den Übergang in die selbstständige Mobilität fließender zu gestalten. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und bereit bist, die Verantwortung zu übernehmen, ist BF17 dein Weg, frühzeitig sicher und begleitet mobil zu werden. Nutze die Chance, sammle so viel Erfahrung wie möglich, und du wirst bestens vorbereitet sein, wenn du mit 18 Jahren endlich alleine durchstarten darfst.


FAQs zum Führerschein mit 17

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Begleiteten Fahren:

  • Kann ich mit der BF17-Prüfungsbescheinigung im Ausland fahren? In der Regel ist die Prüfungsbescheinigung nur in Deutschland gültig. Einige Länder (z.B. Österreich) erkennen sie unter bestimmten Bedingungen an, aber du solltest dich unbedingt vorher bei den Behörden des Ziellandes erkundigen. Für Fahrten außerhalb Deutschlands ist es sicherer, bis zum Erhalt des regulären Kartenführerscheins mit 18 Jahren zu warten.
  • Was passiert, wenn ich ohne eingetragene Begleitperson fahre? Das ist ein schwerwiegender Verstoß. Das Fahren ohne Begleitperson hat ernste Konsequenzen: Es drohen ein Bußgeld (oft 500 €), ein Punkt in Flensburg, und deine Fahrerlaubnis wird widerrufen. Du müsstest dann ein Aufbauseminar besuchen und könntest eine neue Fahrerlaubnis erst nach Ablauf einer Sperrfrist beantragen.
  • Darf die Begleitperson während der Fahrt schlafen oder am Handy sein? Nein. Die Begleitperson muss ansprechbar sein und darf nicht durch Müdigkeit, Alkohol, Drogen oder Ablenkung (z.B. exzessive Handynutzung) beeinträchtigt sein. Sie trägt eine Mitverantwortung und muss in der Lage sein, dir im Bedarfsfall Ratschläge zu geben.
  • Muss die Begleitperson auf dem Beifahrersitz sitzen? Ja, die Begleitperson muss auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, damit sie jederzeit eingreifen oder assistieren kann.
  • Kann ich mehrere Begleitpersonen haben? Ja, du kannst beliebig viele Begleitpersonen in deine Prüfungsbescheinigung eintragen lassen, solange sie die Voraussetzungen erfüllen. Das erhöht deine Flexibilität, da du nicht immer auf dieselbe Person angewiesen bist.
  • Wann kann ich frühestens mit der Fahrausbildung beginnen? Mit der theoretischen Ausbildung kannst du meist schon einige Monate vor deinem 17. Geburtstag beginnen, oft sobald du 16,5 Jahre alt bist. Die praktischen Fahrstunden startest du in der Regel, wenn du die Theorie fast abgeschlossen hast oder bestanden hast.
  • Wie lange dauert es, bis ich die Prüfungsbescheinigung nach der praktischen Prüfung bekomme? Oft erhältst du die vorläufige Prüfungsbescheinigung direkt im Anschluss an die bestandene praktische Prüfung vom Prüfer ausgehändigt, wenn alle Formalitäten mit der Führerscheinstelle im Vorfeld erledigt wurden. Manchmal musst du sie auch bei der Führerscheinstelle abholen.
  • **Muss ich mit 18 Jahren eine weitere Prüfung machen, um den Kartenführerschein zu erhalten

Posted

in

by

Tags: