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Führerschein Klasse B: Was Darf Ich Fahren


Der Führerschein Klasse B: Was darf ich fahren? Ihr umfassender Guide

Herzlichen Glückwunsch – oder vielleicht sind Sie gerade dabei, ihn zu erwerben: den Führerschein der Klasse B. Dies ist die Standardfahrerlaubnis, die Ihnen in Deutschland und weiten Teilen der Welt die Mobilität mit dem Auto ermöglicht. Aber was genau dürfen Sie mit diesem kleinen Kärtchen eigentlich alles steuern? Die Regeln sind klar definiert, und es ist entscheidend, sie genau zu kennen, um sicher und legal unterwegs zu sein.

Dieser Artikel führt Sie detailliert durch die Berechtigungen des Führerscheins Klasse B und klärt auf, welche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Sie fahren dürfen und wo die Grenzen liegen. Machen Sie sich bereit, zu erfahren, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Die Kernkompetenzen: Was die Klasse B Ihnen erlaubt

Im Grunde ist der Führerschein der Klasse B der ” Autoführerschein “. Er berechtigt Sie zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Die wichtigsten Kriterien, die bestimmen, ob ein Fahrzeug unter die Klasse B fällt, sind:

  1. Die zulässige Gesamtmasse (zGM): Dies ist das maximale Gewicht, das ein Fahrzeug inklusive Ladung, Insassen und Betriebsstoffen haben darf, während es fährt.
  2. Die Anzahl der Sitzplätze: Dies bezieht sich auf die Plätze für Fahrgäste zusätzlich zum Fahrersitz.

Lassen Sie uns diese Punkte genauer betrachten.

1. Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) bis 3.500 kg

Dies ist die primäre Kategorie von Fahrzeugen, die Sie mit einem Klasse B Führerschein fahren dürfen. Dazu gehören typischerweise:

  • Personenkraftwagen (PKW): Der klassische Einsatzbereich. Limousinen, Kombis, Schrägheckmodelle, SUVs – die allermeisten “normalen” Autos fallen in diese Kategorie.
  • Kleinere Transporter und Lieferwagen: Viele gewerblich oder privat genutzte Transporter, wie zum Beispiel die kleineren Modelle von Sprinter, Crafter, Transit oder Ducato, die oft für Umzüge oder Warentransporte genutzt werden, bleiben unter der 3,5-Tonnen-Grenze.
  • Wohnmobile: Viele kompakte bis mittelgroße Wohnmobile unterschreiten ebenfalls die 3.500 kg zGM. Achten Sie immer auf die Angaben in den Fahrzeugpapieren (Feld F.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I).
  • Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Dies mag Sie überraschen, aber mit dem Klasse B Führerschein dürfen Sie auch bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Schlepper, Traktoren) fahren. Allerdings gibt es hier eine wichtige Einschränkung: Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 40 km/h nicht überschreiten. Wenn Sie einen Anhänger mitführen möchten, ist die Geschwindigkeit sogar auf 25 km/h begrenzt, und die Kombination muss land-/forstwirtschaftlichen Zwecken dienen.

Wichtig: Egal ob PKW, Transporter oder Wohnmobil – sobald die zulässige Gesamtmasse des einzelnen Fahrzeugs 3.500 kg überschreitet, dürfen Sie es in der Regel nicht mehr mit einem reinen Klasse B Führerschein fahren (hierfür wären Führerscheinklassen wie C1 oder C erforderlich).

2. Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen

Neben der Gewichtsgrenze gibt es auch eine Begrenzung bezüglich der Passagiere. Mit dem Klasse B Führerschein dürfen Sie Fahrzeuge führen, die neben dem Fahrersitz maximal 8 Sitzplätze haben.

Das bedeutet: Ein Fahrzeug mit insgesamt 9 Sitzplätzen (1 Fahrer + 8 Passagiere) ist das Maximum, das Sie mit Klasse B steuern dürfen. Größere Fahrzeuge wie Kleinbusse oder Reisebusse, die mehr als 8 Passagierplätze haben, erfordern die Führerscheinklassen D1 oder D.

Anhänger: Eine Frage des Gewichts

Das Mitführen von Anhängern mit dem Klasse B Führerschein ist möglich, aber die Regeln sind hier etwas differenzierter und hängen vom Gewicht des Anhängers ab. Es gibt im Wesentlichen zwei Szenarien:

  • Szenario 1: Leichte Anhänger (zGM bis 750 kg)
    • Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug der Klasse B (bis 3500 kg zGM) jeden Anhänger ziehen, dessen eigene zulässige Gesamtmasse maximal 750 kg beträgt.
    • Für diese Kombination gibt es keine Begrenzung bei der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger). Solange der Anhänger unter 750 kg bleibt, dürfen Sie ihn mit einem Klasse B Fahrzeug ziehen.
  • Szenario 2: Schwere Anhänger (zGM über 750 kg)
    • Hier wird es genauer. Sie dürfen einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen, ABER nur, wenn die zulässige Gesamtmasse des gesamten Gespanns (Zugfahrzeug zGM + Anhänger zGM) maximal 3.500 kg beträgt.
    • Beispiel: Ihr Auto hat eine zGM von 2.000 kg. Sie dürfen einen Anhänger mit einer zGM von maximal 1.500 kg ziehen, da 2.000 kg + 1.500 kg = 3.500 kg.
    • Dies bedeutet, dass Sie mit einem schweren Auto (nahe 3.500 kg zGM) keinen schweren Anhänger ziehen dürfen, der über 750 kg liegt, da Sie sonst die 3.500 kg Gesamtgrenze überschreiten würden.

Erweiterungen zur Klasse B für schwerere Anhänger

Wenn Sie regelmäßig schwerere Anhänger ziehen möchten, die über die 3.500 kg Gespann-Grenze hinausgehen, gibt es zwei Erweiterungen zum Klasse B Führerschein:

  1. Klasse B96: Dies ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung zur Klasse B. Mit B96 dürfen Sie ein Gespann (Zugfahrzeug der Klasse B + Anhänger über 750 kg zGM) fahren, dessen zulässige Gesamtmasse des Gespanns bis zu 4.250 kg beträgt. Für B96 ist keine separate Fahrprüfung erforderlich, sondern lediglich eine Schulung in einer Fahrschule.
  2. Klasse BE: Dies ist eine eigene Führerscheinklasse. Mit BE dürfen Sie ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger fahren, dessen eigene zulässige Gesamtmasse bis zu 3.500 kg beträgt. Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug B + Anhänger BE) kann somit theoretisch bis zu 7.000 kg (3.500 kg + 3.500 kg) betragen, ist aber durch die technischen Grenzen des Zugfahrzeugs und dessen Anhängelast begrenzt. Für BE ist eine separate theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

Zusammenfassung der Gewichte und Berechtigungen (Tabelle)

Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, was Sie mit Klasse B, B96 und BE fahren dürfen, finden Sie hier eine Zusammenfassung:

FührerscheinklasseFahrzeug (solo) BerechtigungAnhänger BerechtigungGesamte Gespann zGM GrenzeBesonderheiten / Anmerkungen
Klasse BKraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGMAnhänger bis 750 kg zGM ODER Anhänger über 750 kg, wenn Gespann zGM max. 3.500 kgMax. 3.500 kg (Gespann mit Anhänger über 750 kg)Max. 8 Fahrgäste (zusätzlich zum Fahrer). Land-/Forstw. Zugm. bis 40 km/h (solo), 25 km/h (mit Anh.)
Klasse B96Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGMAnhänger über 750 kg zGMMax. 4.250 kg (zulässige Gesamtmasse des Gespanns)Erweiterung zu Klasse B. Benötigt Schulung, keine Prüfung.
Klasse BEKraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGMAnhänger bis 3.500 kg zGMKeine feste Obergrenze, aber begrenzt durch Anhängelast des Zugfahrzeugs (theoretisch bis 7.000 kg möglich)Eigene Führerscheinklasse. Benötigt separate Prüfung.

Was Sie mit Klasse B NICHT fahren dürfen

Genauso wichtig wie zu wissen, was Sie dürfen, ist die Kenntnis der Fahrzeuge, die nicht von der Klasse B abgedeckt sind. Dazu gehören in der Regel:

  • Motorräder und Roller: Fahrzeuge der Klassen A, A1, A2 oder AM (Mopeds). Sie dürfen also weder ein Motorrad fahren noch den beliebten 125er Roller, es sei denn, Sie haben die entsprechende zusätzliche Fahrerlaubnis (Klasse A1, A2, A oder die B196-Erweiterung für 125ccm Roller/Motorräder mit Klasse B). Die Klasse AM für Mopeds ist jedoch oft in neuen Klasse B Führerscheinen mit enthalten. Prüfen Sie Ihr Kärtchen!
  • Lastkraftwagen (LKW): Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg erfordern die Klassen C1 (bis 7.500 kg) oder C (über 7.500 kg).
  • Busse und Kleinbusse: Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen (neben dem Fahrer) erfordern die Klassen D1 (bis 16 Fahrgäste) oder D (mehr als 16 Fahrgäste).
  • Zugmaschinen (groß): Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h erfordern die Klasse T.
  • Spezialfahrzeuge: Bestimmte Arbeitsmaschinen oder sehr schwere Sonderfahrzeuge haben eigene Führerscheinvorschriften.

Alte Führerscheine (Klasse 3)

Wenn Sie Ihren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 erworben haben (den sogenannten ” grauen ” oder ” rosafarbenen ” Führerschein der Klasse 3), genießen Sie oft erweiterte Rechte, die über die heutige Klasse B hinausgehen. Diese alten Rechte werden im Zuge des Umtauschs in den neuen Kartenführerschein durch Eintragung entsprechender “neuer” Klassen dokumentiert.

Mit der alten Klasse 3 durften Sie beispielsweise:

  • LKW bis 7.500 kg zGM (entspricht der heutigen Klasse C1).
  • Fahrzeugkombinationen (Gespann) bis 18.750 kg zGM (entspricht heute der Klasse CE beschränkt auf bestimmte Zugfahrzeuge).
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Motorräder mit Beiwagen (unter bestimmten Voraussetzungen).

Wenn Sie noch einen alten Führerschein haben, lassen Sie sich bei der Führerscheinstelle genau erklären, welche modernen Klassen Ihnen bei einem Umtausch zugeordnet werden.

Liste wichtiger Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Überprüfen Sie immer die zulässige Gesamtmasse (zGM) Ihres Fahrzeugs und gegebenenfalls des Anhängers in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I, Felder F.2 und O.1).
  • Beachten Sie bei Anhängern nicht nur die zGM des Anhängers, sondern auch die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs (Feld O.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) und die maximal zulässige Gesamtmasse des Gespanns (oft im Handbuch oder der EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs vermerkt). Die niedrigere der beiden Grenzen (Führerschein vs. Fahrzeugtechnik) ist maßgeblich.
  • Die Anzahl der Sitzplätze bezieht sich immer auf die genehmigten Sitzplätze in den Fahrzeugpapieren.
  • Die Berechtigung für land-/forstwirtschaftliche Zugmaschinen ist auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und den Zweck beschränkt.
  • Informieren Sie sich genau über die Probezeit, die in der Regel für Ihre erste Fahrerlaubnis gilt und mit besonderen Bestimmungen verbunden ist.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Darf ich mit Klasse B einen Transporter fahren? Ja, solange die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Transporters maximal 3.500 kg beträgt. Viele gängige Miettransporter fallen in diese Kategorie.
  • Darf ich mit Klasse B ein Wohnmobil fahren? Ja, solange die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Wohnmobils maximal 3.500 kg beträgt. Viele integrierte, teilintegrierte oder Kastenwagen-Wohnmobile erfüllen dieses Kriterium.
  • Kann ich mit meinem PKW einen Anhänger ziehen? Ja. Wenn der Anhänger eine zGM von maximal 750 kg hat, immer. Wenn der Anhänger über 750 kg zGM hat, nur wenn die zGM des Zugfahrzeugs PLUS die zGM des Anhängers zusammen maximal 3.500 kg ergeben.
  • Was ist der Unterschied zwischen B und B96? Klasse B erlaubt Gespanne bis 3.500 kg zGM. B96 ist eine Erweiterung, die es Ihnen erlaubt, Gespanne (Zugfahrzeug Klasse B + Anhänger > 750 kg) mit einer zGM von bis zu 4.250 kg zu fahren.
  • Darf ich mit Klasse B einen Roller oder ein Motorrad fahren? Nein, in der Regel nicht. Motorräder und größere Roller erfordern die Klassen A1, A2 oder A. Mopeds (Klasse AM) sind jedoch oft standardmäßig im neuen Klasse B Führerschein enthalten. Die B196-Erweiterung ermöglicht das Fahren von 125ccm Motorrädern/Rollern mit Klasse B, erfordert aber eine separate Schulung.
  • Darf ich mit Klasse B im Ausland fahren? Ja, der deutsche Führerschein der Klasse B wird in allen Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anerkannt. Außerhalb davon kann ein internationaler Führerschein empfehlenswert oder sogar erforderlich sein.

Fazit

Der Führerschein der Klasse B ist Ihr Schlüssel zur persönlichen Mobilität mit dem Auto. Sie sind berechtigt, die meisten gängigen PKW, kleinere Transporter und viele Wohnmobile zu fahren, solange deren zulässige Gesamtmasse die 3.500 kg Marke nicht überschreitet und sie nicht mehr als 8 Fahrgäste befördern. Das Ziehen von Anhängern ist ebenfalls möglich, unterliegt aber klaren Gewichtsbeschränkungen, die je nach Anhängertyp variieren.

Das genaue Verständnis dieser Regeln ist nicht nur für die Legalität, sondern auch für Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer essenziell. Bevor Sie ein ungewohntes oder großes Fahrzeug bzw. eine Kombination aus Fahrzeug und Anhänger fahren, überprüfen Sie immer die Fahrzeugpapiere und vergleichen Sie diese mit den Berechtigungen Ihrer Fahrerlaubnis. Im Zweifelsfall informieren Sie sich lieber einmal zu viel – bei Ihrer Fahrschule, der Führerscheinstelle oder einer kompetenten Stelle wie dem ADAC. So sind Sie immer gut vorbereitet und sicher unterwegs.


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