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Führerschein Klasse A Mit Vorbesitz B


Der Motorradführerschein Klasse A: Ihr Weg mit Vorbesitz der Klasse B

Viele Autofahrer träumen davon, die Freiheit auf zwei Rädern zu erleben. Der Wind im Gesicht, das Gefühl der Beschleunigung und die direkte Verbindung zur Straße – all das bietet das Motorradfahren. Wenn Sie bereits den Führerschein der Klasse B besitzen, haben Sie bereits wertvolle Erfahrungen im Straßenverkehr gesammelt. Doch um legal die meisten Motorräder in Deutschland fahren zu dürfen, benötigen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse A.

Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, um den unbeschränkten Motorradführerschein (Klasse A) zu erwerben, wenn Sie bereits Inhaber der Klasse B sind. Sie erfahren, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, wie die Ausbildung abläuft, welche Kosten auf Sie zukommen können und welche Vorteile der Vorbesitz der Klasse B mit sich bringt.

Was bedeutet Fahrerlaubnis Klasse A?

Die Klasse A ist die „Königsklasse“ unter den Motorradführerscheinen. Mit ihr dürfen Sie alle Krafträder (Motorräder mit oder ohne Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren – ohne Begrenzung der Motorleistung oder des Hubraums.

Es gibt auch die Klassen A1 (Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW) und A2 (Krafträder bis max. 35 kW). Die Klasse A schließt die Klassen A1 und A2 automatisch mit ein.

Warum den A-Führerschein mit Vorbesitz B?

Sie haben bereits bewiesen, dass Sie die Verkehrsregeln kennen und sich sicher im Straßenverkehr bewegen können. Das ist eine hervorragende Grundlage. Zwar berechtigt Sie der B-Führerschein nicht zum Fahren von Motorrädern (auch keine 125er, es sei denn, Sie haben die Erweiterung B196 erworben, was aber keine Fahrerlaubnisklasse ist und nicht im Ausland gilt und auch keinen Weg zur Klasse A2/A eröffnet), aber das Grundwissen ist vorhanden.

Der Hauptvorteil, wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen (unabhängig davon, welche, solange es eine deutsche/EU-Fahrerlaubnis ist), liegt in der Theorieausbildung. Sie benötigen weniger Theorie-Unterrichtsstunden im sogenannten “Grundstoff”.

Ihr Weg zur Klasse A: Schritt für Schritt

Der Prozess zum Erwerb der Klasse A ist klar strukturiert. Hier sind die wesentlichen Schritte:

  1. Fahrschule wählen und anmelden: Suchen Sie sich eine Fahrschule, die Ihren Anforderungen entspricht. Erkundigen Sie sich nach den Kosten, den Lehrern und den Motorrädern, die sie für die Ausbildung nutzen. Melden Sie sich für die Klasse A an und geben Sie an, dass Sie bereits im Besitz der Klasse B sind.
  2. Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen: Parallel zur Fahrschulanmeldung müssen Sie den offiziellen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (oft beim Landratsamt oder Bürgeramt) stellen. Für den Antrag benötigen Sie in der Regel:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Biometrisches Passbild
    • Nachweis über einen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs “Sofortmaßnahmen am Unfallort” oder einem Erste-Hilfe-Kurs. Wenn Ihr B-Führerschein vor dem 1. April 2015 ausgestellt wurde, benötigen Sie eventuell noch einen vollständigen Erste-Hilfe-Kurs, falls der damalige Nachweis über Sofortmaßnahmen nicht mehr anerkannt wird. Klären Sie dies am besten direkt bei der Behörde.
    • Kopie Ihres vorhandenen Führerscheins (Klasse B).
  3. Theorieausbildung absolvieren: Sie besuchen den Theorieunterricht in Ihrer Fahrschule. Da Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, ist die Anzahl der vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten für den “Grundstoff” reduziert. Sie müssen aber die spezifischen Lektionen für die Klasse A besuchen.
  4. Praktische Ausbildung beginnen: Sobald Sie erste Fortschritte in der Theorie gemacht haben und der Antrag bei der Behörde läuft, können Sie mit den Fahrstunden beginnen. Ihr Fahrlehrer wird Ihnen die besonderen Techniken des Motorradfahrens beibringen.
  5. Theorieprüfung ablegen: Wenn Sie die vorgeschriebenen Theoriestunden besucht haben und die Fahrschule Sie als “prüfungsreif” einstuft, können Sie die theoretische Prüfung ablegen. Sie wird am Computer bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle (z.B. TÜV oder DEKRA) durchgeführt.
  6. Praktische Prüfung ablegen: Nach erfolgreicher Theorieprüfung und Abschluss Ihrer praktischen Ausbildung (inklusive der besonderen Ausbildungsfahrten) werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Diese findet ebenfalls mit einem Prüfer und Ihrem Fahrlehrer statt.
  7. Führerschein abholen: Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten Sie in der Regel vom Prüfer eine vorläufige Bescheinigung. Der endgültige Führerschein wird Ihnen entweder direkt ausgehändigt oder Sie können ihn wenig später bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen.

Die Ausbildung im Detail

Theorieausbildung:

Die Theorieausbildung vermittelt Ihnen das notwendige Wissen über Verkehrsregeln, Verkehrshygiene, Fahrphysik und das Verhalten in besonderen Situationen.

  • Grundstoff: Hier werden allgemeine Themen behandelt, die für alle Fahrerlaubnisklassen relevant sind. Da Sie bereits einen Führerschein besitzen, müssen Sie nur 6 Doppelstunden (à 90 Minuten) Grundstoff besuchen, statt der sonst üblichen 12.
  • Klassenspezifischer Stoff (Klasse A): Hier lernen Sie alles, was speziell für Motorradfahrer wichtig ist. Dazu gehören Themen wie Fahrtechnik auf zwei Rädern, Besonderheiten bei der Nutzung von Motorrädern, spezielle Verkehrszeichen für Motorräder, Gefahrenlehre und das Fahren unter besonderen Bedingungen (z.B. bei Nässe). Für die Klasse A sind 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterrichts vorgeschrieben.

Praktische Ausbildung:

In der praktischen Ausbildung lernen Sie nicht nur das sichere Führen des Motorrads im Straßenverkehr, sondern auch wichtige Grundfahraufgaben und die Handhabung des Fahrzeugs.

  • Grundfahraufgaben: Dies sind Übungen, die auf einem Übungsplatz oder einem anderen geeigneten Gelände durchgeführt werden, um Ihre Fahrzeugbeherrschung zu testen. Dazu gehören z.B.:
    • Slalom mit langsamer Geschwindigkeit
    • Slalom mit Schrittgeschwindigkeit (enger Slalom)
    • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
    • Ausweichen ohne Bremsen
    • Ausweichen mit Abbremsen
    • Fahrbahnengstelle
    • Kreisfahrt
    • Anfahren am Berg (optional, je nach Gelände)
  • Übungsfahrten: Hier lernen Sie, das Motorrad sicher im alltäglichen Straßenverkehr zu bewegen. Die Anzahl der Übungsfahrten hängt stark von Ihrem individuellen Lernfortschritt und Ihrer Erfahrung ab. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl, außer den unten genannten Sonderfahrten.
  • Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten): Diese Fahrten sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, Sie auf das Fahren unter spezifischen Bedingungen vorzubereiten. Für die Klasse A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben (jeweils Doppelstunden à 90 Minuten):
    • 12 Doppelstunden Überlandfahrt (Fahren auf Landstraßen)
    • 4 Doppelstunden Autobahnfahrt
    • 3 Doppelstunden Nachtfahrt oder Fahrt bei Dämmerung

Ihr Fahrlehrer begleitet Sie bei allen praktischen Fahrten und Sonderfahrten.

Die Prüfungen

  • Theorieprüfung: Die Prüfung besteht aus Fragen zum Grundstoff und zum klassenspezifischen Stoff A. Sie darf bestanden werden, wenn die erlaubte Fehlerpunktzahl nicht überschritten wird. Diese beträgt maximal 10 Fehlerpunkte, wobei zwei Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten (also insgesamt 10 FP) nicht falsch beantwortet werden dürfen, wenn sie den gleichen Themenbereich betreffen.
  • Praktische Prüfung: Dauert in der Regel etwa 60 Minuten. Sie beginnt mit der Abfahrkontrolle (Überprüfung wichtiger Fahrzeugteile) und ggf. der Demonstration von Geschicklichkeitsaufgaben (z.B. Aufbocken des Motorrades). Anschließend müssen Sie verschiedene Grundfahraufgaben auf einem abgesperrten Bereich durchführen. Danach folgt die Fahraufgabe im realen Straßenverkehr, die Überland-, Autobahn- und Innerortsanteile enthält. Der Prüfer beurteilt Ihre Fahrzeugbeherrschung, Ihr Verhalten im Verkehr und die korrekte Anwendung der Regeln.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Die Kosten für den Motorradführerschein können stark variieren, abhängig von der Fahrschule, der Region und insbesondere Ihrem persönlichen Lernfortschritt (Anzahl der benötigten Übungsfahrten). Der Vorbesitz der Klasse B reduziert zwar die Theorie-Unterrichtsstunden, nicht aber die verpflichtenden Sonderfahrten oder die Anzahl der Übungsfahrten, bis Sie prüfungsreif sind.

Hier ist eine Tabelle mit geschätzten Kostenpunkten. Bitte beachten Sie, dass dies nur Richtwerte sind:

KostenpunktBeschreibungGeschätzte Kosten (EUR)
Fahrschule (Anmeldung)Grundgebühr der Fahrschule150 – 400
LehrmaterialSoftware, Bücher für die Theorieprüfung50 – 100
Theorie-UnterrichtKosten pro Doppelstunde (6 x Grundstoff + 4 x Klasse A)In Grundgebühr enthalten oder 10-20 pro Std
Praktische FahrstundenKosten pro Fahrstunde (45 Min). Anzahl stark variabel!50 – 80 pro Std
SonderfahrtenKosten pro Doppelstunde (90 Min). (12x ÜL, 4x AB, 3x Nacht)90 – 130 pro Do.-Std.
ÜbungsplatzgebührGgf. Nutzung des Übungsplatzes für Grundfahraufgaben0 – 50
Theorieprüfung (TÜV/DEKRA)Gebühr für die Prüforganisation20 – 30
Theorieprüfung (Fahrschule)Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung zur Prüfung30 – 70
Praktische Prüfung (TÜV/DEKRA)Gebühr für die Prüforganisation120 – 180
Praktische Prüfung (Fahrschule)Gebühr der Fahrschule für die Vorstellung + Motorradnutzung150 – 300
Antrag FahrerlaubnisbehördeGebühr für die Bearbeitung Ihres Antrags40 – 80
SehtestKosten beim Optiker oder Arzt7 – 15
Erste-Hilfe-KursKosten, falls Sie noch keinen aktuellen Nachweis haben30 – 60
PassbilderKosten für biometrische Passbilder10 – 20
Gesamtkosten (Schätzung)Abhängig von Fahrstundenanzahl und Region, inkl. 15-20 Übungsfahrten1.500 – 2.500+

Die Gesamtkosten können leicht über 2.500 Euro liegen, wenn Sie viele praktische Fahrstunden benötigen. Planen Sie realistisch und sprechen Sie offen mit Ihrer Fahrschule über die zu erwartenden Kosten basierend auf Ihrer Lernkurve.

Typischer Zeitrahmen

Auch die Dauer bis zum Erhalt des Führerscheins variiert. Wenn Sie engagiert dabeibleiben, regelmäßig Unterricht nehmen und Fahrstunden planen, können Sie den Führerschein oft in 2 bis 4 Monaten erwerben. Faktoren, die die Dauer beeinflussen, sind:

  • Ihre Lernfähigkeit und Ihr Engagement.
  • Verfügbarkeit von Theorieunterricht und Fahrstunden in Ihrer Fahrschule.
  • Verfügbarkeit von Prüfungsterminen bei TÜV/DEKRA.
  • Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags bei der Fahrerlaubnisbehörde (kann einige Wochen dauern).

Vorteile des Vorbesitzes der Klasse B

Wie bereits erwähnt, liegt der größte formelle Vorteil des Vorbesitzes einer anderen Fahrerlaubnis (wie Klasse B) in der Reduzierung der benötigten Theoriestunden für den Grundstoff. Statt 12 besuchen Sie nur 6 Doppelstunden Grundstoff.

Darüber hinaus bringen Sie als Autofahrer bereits ein grundlegendes Verständnis für Verkehrsregeln, Vorfahrtsituationen und das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer mit. Dieses Wissen ist eine gute Basis für die Motorradausbildung, auch wenn Sie erst die spezifischen Herausforderungen und Sicherheiten des Motorradfahrens erlernen müssen.

Zusammenfassend

Der Weg zum Motorradführerschein der Klasse A ist auch mit Vorbesitz der Klasse B ein eigenständiger Prozess, der eine vollständige Ausbildung und separate Prüfungen erfordert. Der Vorbesitz der Klasse B bietet Ihnen den Vorteil reduzierter Theorie-Unterrichtsstunden im Grundstoff und eine solide Basis an Verkehrsverständnis.

Wenn Sie bereit sind, Zeit und Geld in die Ausbildung zu investieren, erwartet Sie am Ende die unbegrenzte Freiheit auf zwei Rädern. Die Ausbildung ist gründlich und zielt darauf ab, Sie zu einem sicheren und verantwortungsbewussten Motorradfahrer zu machen. Recherchieren Sie sorgfältig, wählen Sie eine passende Fahrschule und freuen Sie sich auf das Abenteuer Motorradfahren!


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Muss ich mit Vorbesitz von Klasse B weniger Fahrstunden machen? Nicht zwingend. Die Anzahl der regulären Übungsfahrten hängt allein von Ihrem persönlichen Lernfortschritt und Ihrer Fähigkeit ab, das Motorrad sicher zu beherrschen und im Verkehr zurechtzukommen. Die Anzahl der verpflichtenden Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht) ist mit 19 Doppelstunden (12+4+3) immer gleich, unabhängig vom Vorbesitz einer anderen Klasse.
  • Kann ich mit meinem B-Führerschein schon 125er Motorräder fahren? Nein, der B-Führerschein allein berechtigt nicht zum Fahren von Krafträdern. Sie benötigen mindestens die Klasse A1. Eine Ausnahme ist die Erweiterung B196, die Ihnen nach einer Schulung (ohne Prüfung) das Fahren von 125ern in Deutschland erlaubt. Die


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