Führerschein Gültigkeit: Alle wichtigen Infos zu Umtausch und Fristen
Haben Sie sich schon gefragt, wie lange Ihr Führerschein eigentlich noch gültig ist? Oder gehören Sie zu den vielen Menschen, die noch einen der älteren, unbefristeten Führerscheine besitzen? Mit der Einführung des EU-Kartenführerscheins und einer gestaffelten Umtauschpflicht hat sich die Situation in Deutschland grundlegend geändert. Es ist wichtig, dass Sie die neuen Regeln kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Gültigkeit von Führerscheinen in Deutschland, erklärt, warum ein Umtausch notwendig ist, wer betroffen ist und bis wann Sie handeln müssen.
Warum die Änderung? Die Einführung des befristeten Führerscheins
Der Hauptgrund für die neuen Regeln zur Führerschein-Gültigkeit liegt in einer EU-weiten Harmonisierung und dem Wunsch nach erhöhter Sicherheit. Die entsprechende EU-Richtlinie (Richtlinie 2006/126/EG) verfolgt mehrere Ziele:
- Fälschungssicherheit erhöhen: Der neue Kartenführerschein bietet bessere Sicherheitsmerkmale als die alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine und auch als frühe Versionen der Plastikkarten.
- EU-weite Einheitlichkeit schaffen: In allen EU-Staaten gibt es nun den gleichen Führerschein-Typ im Scheckkartenformat, was die Kontrolle im grenzüberschreitenden Verkehr erleichtert.
- Aktualität der Daten gewährleisten: Durch die regelmäßige Erneuerung des Dokuments wird sichergestellt, dass das Passfoto aktuell ist und die Daten auf dem neuesten Stand sind.
Die wichtigste Neuerung, die Sie betrifft, ist die Einführung einer Gültigkeitsdauer für das Führerscheindokument. Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind nur noch 15 Jahre lang gültig.
Was bedeutet die Befristung für Sie?
Es ist ganz wichtig zu verstehen, dass die Befristung von 15 Jahren sich ausschließlich auf das Dokument, also die Plastikkarte selbst bezieht. Ihre erworbene Fahrerlaubnis – das Recht, die entsprechenden Fahrzeugklassen zu führen – bleibt grundsätzlich weiterhin bestehen.
Wenn Ihr Führerschein abläuft (nach 15 Jahren), müssen Sie ihn lediglich erneuern. Dies ist in der Regel ein einfacher Verwaltungsvorgang, bei dem Sie einen neuen Kartenführerschein mit aktuellem Foto und ggf. aktualisierten Daten erhalten. Medizinische oder psychologische Untersuchungen sind für die Verlängerung der gängigen Pkw- und Motorradklassen (A, A1, A2, B, BE, AM, L, T) derzeit nicht vorgeschrieben. Sie müssen also in der Regel keine erneute Fahrprüfung ablegen.
Wer muss seinen alten Führerschein umtauschen und bis wann?
Diese Frage ist zentral, da Millionen von unbefristeten Alt-Führerscheinen in Deutschland im Umlauf sind. Prinzipiell müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen, befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.
Der Gesetzgeber hat gestaffelte Fristen eingeführt, um einen Massenansturm auf die Behörden zu vermeiden. Die Fristen hängen davon ab, welche Art von Führerschein Sie besitzen:
- Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) Für diese Führerscheine ist Ihr Geburtsjahr maßgeblich für die Umtauschfrist.Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersStichtag für den UmtauschVor 195319. Januar 20331953 – 195819. Juli 2022 (Diese Frist ist abgelaufen!)1959 – 196419. Januar 2023 (Diese Frist ist abgelaufen!)1965 – 197019. Januar 2024 (Diese Frist ist abgelaufen!)1971 oder später19. Januar 2025Wichtiger Hinweis: Für Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, gilt eine Sonderregelung. Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Dokuments. Dies soll ältere Bürger entlasten.
- Kartenführerscheine (ausgestellt vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013) Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, der in diesem Zeitraum ausgestellt wurde, ist nicht Ihr Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins für die Frist ausschlaggebend. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Kartenführerscheins unter Punkt 4a.Ausstellungsjahr des KartenführerscheinsStichtag für den Umtausch1999 – 200119. Januar 20252002 – 200419. Januar 20262005 – 200719. Januar 2027200819. Januar 2028200919. Januar 2029201019. Januar 2030201119. Januar 2031201219. Januar 20322013 – 18. Januar 201319. Januar 2033Ausnahme: Auch hier gilt die Regel für Personen, die vor 1953 geboren sind: Sie müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.
Es ist ratsam, den Umtausch nicht bis zur letzten Minute aufzuschieben, da es zu Wartezeiten bei den Behörden kommen kann.
Wie funktioniert der Umtausch?
Der Umtausch Ihres alten Führerscheins ist ein relativ unkomplizierter Verwaltungsvorgang. Sie müssen sich an die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle (auch Fahrerlaubnisbehörde genannt) wenden. In der Regel müssen Sie persönlich dort erscheinen oder einen Termin vereinbaren.
Folgende Dokumente benötigen Sie in der Regel für den Umtausch:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zum Nachweis Ihrer Identität und Ihres Wohnsitzes.
- Ihr alter Führerschein: Egal ob Papier oder Karte.
- Ein biometrisches Passfoto: Achten Sie auf die aktuellen Anforderungen für biometrische Fotos.
- Eventuell Karteikartenabschrift: Falls Ihr alter Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese können Sie in der Regel telefonisch oder online bei der damaligen Behörde anfordern und sich zuschicken lassen. Fragen Sie am besten vorab bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle nach, ob diese benötigt wird.
Der Ablauf ist meist wie folgt:
- Identifizierung und Abgabe der Dokumente: Sie legen Ihre Unterlagen vor.
- Antragstellung: Sie füllen einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis aus.
- Gebühren bezahlen: Für den Umtausch fallen Gebühren an. Die Kosten können je nach Kommune leicht variieren, liegen aber meist zwischen 25 und 30 Euro.
- Aushändigung des neuen Führerscheins: Der neue Kartenführerschein wird entweder direkt vor Ort gedruckt (selten) oder Ihnen per Post zugeschickt. Die Bearbeitungsdauer kann einige Wochen betragen. Bis zur Zustellung können Sie unter Umständen eine vorläufige Fahrberechtigung erhalten.
Ihr alter Führerschein wird bei der Übergabe des neuen Dokuments entwertet. Oft dürfen Sie den alten Führerschein als Erinnerungsstück behalten (dann wird er z. B. gelocht), aber seine Gültigkeit als Nachweis der Fahrerlaubnis erlischt.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Wenn Sie Ihren alten Führerschein nicht fristgerecht umtauschen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Das Fahren mit einem abgelaufenen Dokument kann mit einem Verwarnungsgeld (derzeit 10 Euro) geahndet werden.
Wichtig ist auch hier die Unterscheidung: Ihre Fahrerlaubnis (die Berechtigung zu fahren) bleibt bestehen, auch wenn die Umtauschfrist für das Dokument abgelaufen ist. Sie verlieren also nicht automatisch Ihr Recht, Auto zu fahren. Allerdings ist das Führen eines Fahrzeugs ohne gültiges Dokument nicht gestattet und kann bei Kontrollen zu Schwierigkeiten führen, insbesondere im Ausland.
Es ist also dringend zu empfehlen, den Umtausch innerhalb der für Sie relevanten Frist vorzunehmen.
Gültigkeit von im Ausland ausgestellten Führerscheinen in Deutschland
Die Gültigkeit von Führerscheinen, die Sie in anderen Ländern erworben haben, hängt vom Ausstellungsland ab:
- Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten: Diese Führerscheine werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt, solange sie gültig sind. Läuft die Gültigkeit ab, bevor Sie zwei Jahre einen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie ihn in einen deutschen Führerschein umtauschen. Haben Sie bereits länger als zwei Jahre einen Wohnsitz in Deutschland, wird der Umtausch empfohlen. Die Befristung auf 15 Jahre gilt auch hier, sobald Sie einen deutschen Führerschein erhalten.
- Führerscheine aus Drittstaaten (Länder außerhalb der EU/EWR): Diese Führerscheine sind nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland nur noch sechs Monate gültig. Danach benötigen Sie einen deutschen Führerschein. Für den Erwerb eines deutschen Führerscheins ist in der Regel eine theoretische und praktische Fahrprüfung erforderlich, ggf. auch eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule. Es gibt allerdings Abkommen mit einigen Ländern, die den Umtausch erleichtern oder Prüfungen teilweise erlassen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Führerschein-Gültigkeit und zum Umtausch
Hier beantworten wir einige der häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit der Führerschein-Gültigkeit und dem Umtausch aufkommen:
- Muss ich für den Umtausch eine Fahrprüfung machen? Nein, für den reinen Umtausch Ihres alten, unbefristeten Führerscheindokuments in den neuen Kartenführerschein ist in den gängigen Pkw- und Motorradklassen (A, B etc.) keine erneute Fahrprüfung erforderlich. Ihre erworbene Fahrerlaubnis bleibt bestehen.
- Brauche ich ein Gesundheitszeugnis für den Umtausch? Für den Umtausch der gängigen Pkw- und Motorradklassen (A, B, BE, AM, L, T) ist in der Regel kein ärztliches Gutachten oder Sehtest erforderlich. Ein Gesundheitscheck ist nur für bestimmte, in ihrer Gültigkeit befristete Fahrerlaubnisklassen wie LKW (C, CE) oder Bus (D, DE) gesetzlich vorgeschrieben, wenn diese verlängert werden müssen.
- Was kostet der Umtausch des Führerscheins? Die Gebühren für den Umtausch liegen meist bei etwa 25 bis 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto.
- Kann ich mit meinem alten, noch gültigen Führerschein (Papier oder alte Karte) ins Ausland fahren? Innerhalb der EU/EWR-Staaten sollten die alten Dokumente grundsätzlich noch anerkannt werden, solange sie gültig sind (also innerhalb der Umtauschfristen liegen). Außerhalb der EU kann es jedoch zu Akzeptanzproblemen kommen. Es wird generell empfohlen, rechtzeitig auf den neuen Kartenführerschein umzusteigen, insbesondere wenn Sie planen, im Ausland zu fahren.
- Was ist, wenn mein Geburtsjahr vor 1953 liegt? Als Sonderregelung müssen Personen, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden, ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Papierführerschein oder einen Kartenführerschein handelt.
- Verfallen meine alten Fahrerlaubnisklassen beim Umtausch? Nein, beim Umtausch werden Ihre alten Fahrerlaubnisklassen in die entsprechenden neuen Klassen überführt. Es gehen keine Berechtigungen verloren. Beispielsweise wird die alte Klasse 3 (Pkw und leichte Lkw) in die Klassen B, BE und die alten Klassen C1, C1E überführt.
- Ich habe meinen alten Führerschein verloren. Was soll ich tun? Sie müssen den Verlust bei der Führerscheinstelle melden und einen Ersatzführerschein beantragen. Dies beinhaltet in der Regel die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über den Verlust und ist mit höheren Kosten verbunden als der reguläre Umtausch. Nutzen Sie am besten die Gelegenheit, direkt einen Umtausch in den neuen Kartenführerschein vorzunehmen.
Fazit
Die Umstellung auf den befristeten Kartenführerschein und die schrittweise Einführung der Umtauschpflicht sind wichtige Schritte zur Vereinheitlichung und Erhöhung der Sicherheit im europäischen Fahrerlaubnissystem.
Es ist unerlässlich, dass Sie prüfen, welche Frist für Ihren Führerschein gilt, um rechtzeitig den notwendigen Umtausch bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle zu veranlassen. Auch wenn Ihre Fahrerlaubnis nicht verfällt, ist das Führen eines Fahrzeugs ohne gültiges Dokument eine Ordnungswidrigkeit und kann Ihnen im In- und Ausland Schwierigkeiten bereiten.
Nutzen Sie die bereitgestellten Tabellen, um Ihre persönliche Frist zu ermitteln, sammeln Sie die benötigten Unterlagen (Personalausweis, alter Führerschein, biometrisches Foto, ggf. Karteikartenabschrift) und planen Sie Ihren Besuch bei der Behörde. Mit dem neuen, befristeten Kartenführerschein sind Sie dann für die nächsten 15 Jahre sicher und EU-weit konform unterwegs.