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Drohnen Führerschein


Drohnenführerschein: Ihr unverzichtbarer Leitfaden für sicheres Fliegen in der EU

Drohnenfliegen erfreut sich wachsender Beliebtheit – sei es als faszinierendes Hobby, zur Erstellung beeindruckender Luftaufnahmen oder für professionelle Anwendungen. Doch wer eine Drohne steuern möchte, muss sich an Regeln halten. Eine der wichtigsten Neuerungen der letzten Jahre ist der sogenannte “Drohnenführerschein”. Doch was genau verbirgt sich dahinter, wer benötigt ihn und wie erhalten Sie ihn? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.

Was ist der Drohnenführerschein?

Der Begriff “Drohnenführerschein” ist umgangssprachlich. Gesetzlich korrekt spricht man von einem Kompetenznachweis oder einem Fernpiloten-Zeugnis. Hintergrund sind die einheitlichen europäischen Drohnenvorschriften, die seit dem 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Diese Regeln sollen die Sicherheit im Luftraum gewährleisten und einen unkomplizierten Drohnenbetrieb über Grenzen hinweg ermöglichen.

Das Ziel dieser Nachweise ist schlicht: Sie sollen nachweisen, dass Sie über das notwendige Wissen verfügen, um eine Drohne sicher und gesetzeskonform zu steuern. Dazu gehören Kenntnisse über die Luftverkehrsregeln, die Wetterkunde, die Leistungsgrenzen der Drohne, die Risiken des Betriebs sowie den Schutz der Privatsphäre und des Umweltschutzes.

Brauchen Sie einen Drohnenführerschein?

Die Notwendigkeit eines Drohnenführerscheins hängt maßgeblich vom Gewicht Ihrer Drohne und dem beabsichtigten Verwendungszweck ab. Die EU-Verordnungen unterscheiden hier verschiedene Betriebskategorien, wobei die Offene Kategorie (Open Category) die relevanteste für die meisten Hobby- und Freizeitpiloten ist.

Innerhalb der Offenen Kategorie gibt es drei Unterkategorien (A1, A2, A3) mit unterschiedlichen Regeln und Anforderungen an den Fernpiloten:

  • Unterkategorie A1: Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm (auch Eigenbauten) ODER Drohnen der C0-Klasse (unter 250 g mit C0-Kennzeichnung) oder der C1-Klasse (unter 900 g mit C1-Kennzeichnung). Das Überfliegen unbeteiligter Personen ist unter bestimmten Bedingungen (A1) gestattet, Menschenansammlungen sind aber immer verboten.
  • Unterkategorie A2: Betrieb von Drohnen der C2-Klasse (unter 4 kg mit C2-Kennzeichnung). Hier dürfen Sie näher an unbeteiligte Personen heranfliegen (Mindestabstand 30 Meter, im Langsamflugmodus 5 Meter), aber keine Menschenansammlungen überfliegen.
  • Unterkategorie A3: Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 25 kg (ohne Klassenkennzeichnung) ODER Drohnen der C2-, C3- oder C4-Klasse. Hier ist ein großer Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen, Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Erholungsgebieten einzuhalten (mindestens 150 Meter).

Welcher Nachweis ist der richtige für Sie?

Basierend auf den Unterkategorien und dem Gewicht Ihrer Drohne benötigen Sie einen der folgenden Nachweise, wenn Ihre Drohne schwerer als 250 Gramm ist ODER über eine Kamera verfügt (unabhängig vom Gewicht, z.B. auch viele Spielzeugdrohnen über 0g mit Kamera fallen unter die EU-Regulierung):

  1. EU-Kompetenznachweis A1/A3 (umgangssprachlich: Kleiner Drohnenführerschein):
    • Erforderlich für: Betrieb in der Unterkategorie A1 (Drohnen < 900g mit C1-Kennzeichnung oder < 250g mit C0-Kennzeichnung / ausgenommen Bestandsdrohnen < 250g oder < 500g) und A3 (Drohnen < 25 kg).
    • Dies ist der Basisschein und ausreichend für die meisten Drohnen bis 25 kg, sofern Sie den nötigen Abstand zu unbeteiligten Personen und Gebieten einhalten (A3). Mit Drohnen unter 900g mit C1-Kennzeichnung dürfen Sie eingeschränkt in der Unterkategorie A1 fliegen.
    • Erwerb: Online-Training und Online-Test bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannten Stelle (in Deutschland direkt beim LBA möglich).
  2. EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (umgangssprachlich: Großer Drohnenführerschein):
    • Erforderlich für: Betrieb in der Unterkategorie A2 (Drohnen < 4 kg mit C2-Kennzeichnung).
    • Dieser Schein ermöglicht Ihnen, die im Vergleich zu A3 reduzierte Abstände zu unbeteiligten Personen einzuhalten (30m bzw. 5m).
    • Voraussetzung: Sie müssen bereits den EU-Kompetenznachweis A1/A3 besitzen.
    • Erwerb: Nachweis über den Abschluss eines praktischen Selbsttrainings, theoretische Prüfung bei einer vom LBA anerkannten Prüfstelle.

Zusammenfassende Tabelle der Nachweise und Kategorien

NachweisWo erforderlich?Drohnengewicht / KlasseWichtige BetriebsregelnErwerb via
Kein NachweisUnterkategorie A1Drohnen < 250 g mit C0-KlassenkennzeichnungÜberflug unbeteiligter Personen erlaubt (keine Menschenansammlungen)Nicht erforderlich
Kein NachweisUnterkategorie A1 (Bestandsdrohnen)Drohnen < 250 g ohne KlassenkennzeichnungÜberflug unbeteiligter Personen erlaubt (keine Menschenansammlungen)Nicht erforderlich
EU-Kompetenznachweis A1/A3Unterkategorie A1Drohnen < 900 g mit C1-KlassenkennzeichnungÜberflug unbeteiligter Personen vermeiden (keine Menschenansammlungen)Online-Training & Online-Test (z.B. LBA)
EU-Kompetenznachweis A1/A3Unterkategorie A1 (Bestandsdrohnen)Drohnen < 500 g ohne KlassenkennzeichnungÜberflug unbeteiligter Personen vermeiden (keine Menschenansammlungen)Online-Training & Online-Test (z.B. LBA)
EU-Kompetenznachweis A1/A3Unterkategorie A3Drohnen < 25 kg ohne KlassenkennzeichnungMind. 150m Abstand zu unbeteiligten Personen, Wohn-/Gewerbe-/Industrie-/ErholungsgebietenOnline-Training & Online-Test (z.B. LBA)
EU-Kompetenznachweis A1/A3 UNDUnterkategorie A2Drohnen < 4 kg mit C2-KlassenkennzeichnungMind. 30m Abstand zu unbeteiligten Personen (5m im Langsamflug), keine MenschenansammlungenOnline-Training & Online-Test (z.B. LBA)
EU-Fernpiloten-Zeugnis A2Unterkategorie A2Drohnen < 4 kg mit C2-KlassenkennzeichnungMind. 30m Abstand zu unbeteiligten Personen (5m im Langsamflug), keine MenschenansammlungenPrakt. Selbsttraining + Theorieprüfung (anerk. Stelle)

Hinweis: Drohnen über 25 kg oder Flüge außerhalb der “Offenen Kategorie” (z.B. über Menschenansammlungen, außerhalb der Sichtweite) fallen in die “Spezifische Kategorie” und erfordern in der Regel eine Betriebsgenehmigung oder ein Flugrisiko-Assessment. Dies ist komplexer und meist für professionelle Anwendungen relevant.

Wie erhalten Sie Ihren Drohnenführerschein?

Der Weg zum Nachweis ist je nach Art unterschiedlich:

Für den EU-Kompetenznachweis A1/A3:

  1. Besuchen Sie die Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA): Dies ist die offizielle Stelle in Deutschland.
  2. Absolvieren Sie das Online-Training: Das LBA stellt Schulungsmaterialien und Videos zu allen relevanten Themen bereit.
  3. Legen Sie den Online-Test ab: Nach dem Training können Sie die Online-Prüfung direkt auf der LBA-Webseite machen.
    • Der Test besteht aus Multiple-Choice-Fragen zu den im Training behandelten Themen.
    • Sie müssen einen bestimmten Prozentsatz der Fragen korrekt beantworten, um zu bestehen.
    • Der Test kann bei Nicht-Bestehen wiederholt werden.
  4. Erhalten Sie Ihren Kompetenznachweis: Nach erfolgreichem Abschluss wird Ihnen der Nachweis digital ausgestellt. Er ist EU-weit gültig.

Für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2:

  1. Besitzen Sie den EU-Kompetenznachweis A1/A3: Dies ist die zwingende Voraussetzung.
  2. Absolvieren Sie ein praktisches Selbsttraining: Sie müssen sich die notwendigen praktischen Fähigkeiten im Selbststudium aneignen. Dazu gehören Manöver wie Achtenfliegen, präzises Positionieren und das Reagieren auf Notfallsituationen. Sie müssen eine Eigenerklärung über den Abschluss dieses Trainings unterschreiben.
  3. Legen Sie die theoretische Prüfung ab: Diese Prüfung findet nicht online beidseitigen LBA statt, sondern bei einer vom LBA zugelassenen Prüfstelle.
    • Die Prüfung ist anspruchsvoller als der Online-Test für A1/A3 und behandelt Themen wie Wetterkunde, Flugleistung der Drohne und Risikominderung für unbeteiligte Personen.
    • Auch hier ist eine Mindestpunktzahl erforderlich.
    • Die Prüfung kann ebenfalls wiederholt werden.
  4. Erhalten Sie Ihr Fernpiloten-Zeugnis: Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung und Vorlage der Eigenerklärung über das praktische Training erhalten Sie das Zeugnis. Es ist ebenfalls EU-weit gültig.

Wichtige Themenbereiche, die in den Prüfungen behandelt werden:

Die genauen Inhalte variieren je nach Nachweis (A1/A3 vs. A2), umfassen aber typischerweise:

  • Luftverkehrssicherheit
  • Luftrechtliche Beschränkungen
  • Betriebliche Verfahren
  • Allgemeine Kenntnisse über Drohnen (UAS)
  • Menschliches Leistungsvermögen (bei A2 detaillierter)
  • Betriebliche Risikominderung (bei A2 detaillierter)
  • Kenntnisse des Luftraums (bei A2 detaillierter)
  • Meteorologie (bei A2 detaillierter)
  • Leistungsfähigkeit des UAS im Flug
  • Technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden
  • Grundkenntnisse der Luftverkehrsregeln (ATC)

Mehr als nur der Führerschein: Zusätzliche Pflichten

Der Drohnenführerschein ist wichtig, aber nicht die einzige Vorschrift, die Sie als Drohnenpilot beachten müssen. Weitere essentielle Punkte sind:

  • Registrierung: Wenn Ihre Drohne ein Gewicht von mehr als 250 Gramm hat oder über Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten (typischerweise eine Kamera) verfügt, müssen Sie sich als Betreiber registrieren. Sie erhalten dann eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die Sie an der Drohne anbringen müssen. Die Registrierung erfolgt in Deutschland ebenfalls beim LBA.
  • Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne ist gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Größe oder Gewicht. Schäden, die Ihre Drohne verursacht (z.B. an Personen oder Sachen), können schnell teuer werden.
  • Maximale Flughöhe: In der Offenen Kategorie dürfen Sie grundsätzlich nicht höher als 120 Meter über Grund fliegen.
  • Sichtkontakt (VLOS – Visual Line of Sight): Sie müssen Ihre Drohne während des gesamten Fluges in direkter Sichtweite behalten können. Das Fliegen nach Kamerabild (FPV) ist nur unter bestimmten Bedingungen, z.B. mit einem Beobachter an Ihrer Seite, gestattet, wenn die Drohne >250g wiegt oder eine C-Klasse hat.
  • Flugverbotszonen und Beschränkungen: Es gibt viele Bereiche, in denen das Drohnenfliegen verboten oder eingeschränkt ist. Dazu gehören:
    • In der Nähe von Flughäfen (Kontrollzonen)
    • Über Menschenansammlungen
    • Über militärischen Anlagen, Kraftwerken, Krankenhäusern, Gefängnissen etc.
    • In Naturschutzgebieten oder Nationalparks (oft mit lokalen Einschränkungen)
    • Über oder in der Nähe von Einsatzorten von Polizei, Rettungskräften etc.
    • Über Nachbargrundstücken ohne deren Zustimmung (Privatsphäre!)
  • Privatsphäre: Achten Sie darauf, keine Personen ohne deren Zustimmung zu filmen oder deren Privatsphäre zu verletzen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für Drohnenoperationen.

Gültigkeit des Nachweises

Sowohl der EU-Kompetenznachweis A1/A3 als auch das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 sind fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie die Gültigkeit durch erneutes Absolvieren einer Online-Prüfung verlängern.

Was passiert, wenn Sie ohne erforderlichen Nachweis fliegen?

Das Fliegen einer Drohne ohne den erforderlichen Kompetenznachweis oder das Fernpiloten-Zeugnis stellt einen Verstoß gegen die Luftverkehrsordnung dar. Dies kann mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Auch bei einem Versicherungsfall könnte die Versicherung die Leistung verweigern, wenn keine gültige Flugberechtigung vorlag. Fliegen Sie immer gesetzeskonform, um sich und andere zu schützen und Probleme zu vermeiden.

Fazit

Der Drohnenführerschein (als Kompetenznachweis oder Fernpiloten-Zeugnis) ist eine wichtige Neuerung, die das sichere und verantwortungsbewusste Fliegen von Drohnen in der EU ermöglicht. Je nach Gewicht und Klasse Ihrer Drohne sowie Ihren Flugabsichten benötigen Sie den EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2. Der Erwerb ist online (A1/A3) oder über anerkannte Stellen (A2) möglich und erfordert die Beschäftigung mit den relevanten Regeln und Risiken.

Investieren Sie die nötige Zeit, um sich mit den Vorschriften vertraut zu machen und den passenden Nachweis zu erwerben. So tragen Sie nicht nur zur Sicherheit im Luftraum bei, sondern schützen sich auch vor rechtlichen Konsequenzen. Informieren Sie sich stets auf den offiziellen Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA), da sich Vorschriften ändern können. Sicher fliegen macht mehr Spaß!


FAQs zum Drohnenführerschein

  • Benötige ich einen Drohnenführerschein, wenn meine Drohne weniger als 250g wiegt? Wenn Ihre Drohne weniger als 250g wiegt und über keine Kamera verfügt, benötigen Sie keinen Nachweis. Wenn sie aber über eine Kamera verfügt (was bei fast allen Drohnen der Fall ist), müssen Sie sich als Betreiber registrieren (e-ID) und die Regeln der Offenen Kategorie A1 einhalten. Ein Kompetenznachweis A1/A3 ist in der Regel nicht erforderlich für Drohnen unter 250g mit C0-Klassifizierung oder Bestandsdrohnen unter 250g.
  • Wo kann ich den Online-Test für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 machen? In Deutschland können Sie das Online-Training und den Online-Test direkt auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) absolvieren.
  • Wo lege ich die Prüfung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 ab? Die theoretische Prüfung für das Fernpiloten-Zeugnis A2 legen Sie bei einer der vom LBA zugelassenen Prüfstellen ab. Eine Liste finden Sie auf der LBA-Webseite.
  • Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig? Sowohl der EU-Kompetenznachweis A1/A3 als auch das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 sind jeweils 5 Jahre gültig.
  • Ist mein deutscher Drohnenführerschein im Ausland gültig? Ja, der EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpiloten-Zeugnis sind in grundsätzlich allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gültig. Beachten Sie aber immer auch lokale Besonderheiten und nationale Zusatzregeln des jeweiligen Landes.
  • Was bedeutet die C-Klassifizierung auf meiner Drohne (C0, C1, C2 etc.)? Die C-Klassifizierung ist eine Kennzeichnung, die Drohnenhersteller seit dem 1. Januar 2023 an neuen Drohnen anbringen müssen. Sie gibt Auskunft über Gewicht und technische Eigenschaften der Drohne und legt fest, in welcher Unterkategorie der Offenen Kategorie (A1, A2, A3) die Drohne betrieben werden darf und welcher Nachweis dafür erforderlich ist. Ältere Drohnen ohne C-Kennzeichnung fallen unter Übergangsregeln (Bestandsdrohnen).
  • Muss ich meine Drohne versichern? Ja, eine spezielle Haftpflichtversicherung für Drohnen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.


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