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Cannabis Führerschein


Cannabis und Fahren in Deutschland: Der neue THC-Grenzwert und seine Folgen für Ihren Führerschein

Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland treten viele neue Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den Straßenverkehr. Was bedeutet das neue Gesetz für Sie als Autofahrer? Können Sie nach dem Konsum von Cannabis noch ans Steuer? Welche Regeln gelten jetzt, und was sind die Konsequenzen, wenn Sie dagegen verstoßen? Dieser Artikel navigiert Sie durch die aktuelle Rechtslage und erklärt, was Sie unbedingt wissen müssen, um Ihren Führerschein nicht zu gefährden.

Die Ausgangslage: Vom Nulltoleranzansatz zum Grenzwert

Bisher galt im Grunde ein faktisches Nulltoleranzprinzip für THC im Straßenverkehr. Auch wenn kein exakter Grenzwert gesetzlich festgelegt war, führte bereits der Nachweis einer geringen Menge THC im Blutserum (oft schon ab 1 ng/ml) in der Regel zu Sanktionen – unabhängig davon, ob Sie aktuell fahruntüchtig waren oder nicht. Dies basierte auf der Annahme, dass selbst niedrige Werte auf einen zeitlich nahen Konsum hindeuten und ein Risiko darstellen könnten.

Mit der neuen Gesetzgebung zur Cannabislegalisierung (Konsumcannabisgesetz – KCanG) wurde die Notwendigkeit eines klaren, wissenschaftlich fundierten Grenzwerts für THC im Straßenverkehr offensichtlich. Eine eigens eingesetzte Expertenkommission hat Empfehlungen ausgesprochen, die nun in der Praxis umgesetzt werden.

Der neue THC-Grenzwert: Was Sie wissen müssen

Die zentrale Neuerung für Autofahrer ist die Einführung eines spezifischen Grenzwerts für Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum.

Der neue Grenzwert beträgt 3,5 ng/ml THC im Blutserum.

Dieser Wert ist vergleichbar mit der 0,5 Promille-Grenze für Alkohol und soll sicherstellen, dass nur Personen sanktioniert werden, bei denen eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nicht ausgeschlossen werden kann. Der Wert liegt bewusst über dem bisherigen “Nachweisgrenzwert” von 1 ng/ml, der oft schon zu Konsequenzen führte.

Wichtige Punkte zum Grenzwert:

  • Blutserum ist entscheidend: Der Grenzwert bezieht sich auf die Konzentration von THC in Ihrem Blutserum, nicht auf andere Körperflüssigkeiten wie Speichel oder Urin.
  • Ähnlich wie Alkohol: Die Höhe des Grenzwertes soll eine vergleichbare Risikobewertung wie bei der Alkoholgrenze von 0,5 Promille ermöglichen.
  • Nicht sofort nachweisbar: Dieser Wert wird nicht unmittelbar nach einem einzigen Konsum erreicht, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wie wird der THC-Wert gemessen?

Wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten und der Verdacht auf Drogenkonsum besteht, gibt es mehrere Schritte:

  1. Verdachtsgewinnung: Der Verdacht kann durch Ihre Fahrweise, Ihr Verhalten, gerötete Augen, Cannabisgeruch im Fahrzeug oder positiv ausgefallene freiwillige Vortests (Speichel-, Urin- oder Wischtests) entstehen.
  2. Freiwillige Vortests: Polizei kann Ihnen freiwillige Schnelltests anbieten. Wichtig: Sie sind nicht verpflichtet, diesen Tests zuzustimmen. Ein positives Ergebnis eines solchen Tests ist kein Beweis für das Überschreiten des Grenzwerts, sondern dient lediglich als Hinweis für die Beamten.
  3. Ärztliche Untersuchung und Blutentnahme: Bei begründetem Verdacht wird eine ärztliche Untersuchung angeordnet, gefolgt von einer Blutentnahme. Diesem Verfahren müssen Sie zustimmen oder es kann zwangsweise durchgeführt werden. Nur die Analyse Ihrer Blutprobe in einem spezialisierten Labor liefert den rechtsverbindlichen Wert Ihrer THC-Konzentration im Blutserum.

Die Tücken der THC-Nachweisbarkeit

Im Gegensatz zu Alkohol baut sich THC im Körper sehr unterschiedlich und oft langsamer ab. Die Zeit, die benötigt wird, um unter den Grenzwert von 3,5 ng/ml zu fallen, ist von vielen Faktoren abhängig und kann nicht pauschal vorhergesagt werden.

Faktoren, die den THC-Wert und die Nachweisbarkeit beeinflussen:

  • Konsumhäufigkeit: Bei regelmäßigem Konsum lagert sich THC im Fettgewebe ein und wird langsamer freigesetzt. Chronische Konsumenten können noch Tage oder sogar Wochen nach dem letzten Konsum einen Wert über 3,5 ng/ml aufweisen, selbst wenn sie nicht mehr akut beeinträchtigt sind.
  • Konsumform: Rauchen oder Vapen führt zu einem schnellen, hohen Peak, der dann relativ schnell wieder abfällt. Bei Edibles (Cannabis-Lebensmitteln) tritt die Wirkung langsamer ein und hält länger an, auch der THC-Spiegel im Blut kann sich anders entwickeln.
  • THC-Gehalt: Je höher die Konzentration des Wirkstoffs im konsumierten Produkt ist, desto höher kann der maximale Blutspiegel sein.
  • Stoffwechsel und Körpergewicht: Individuelle Unterschiede im Stoffwechsel und der Körperfettanteil spielen eine Rolle beim Abbau und der Speicherung von THC.
  • Zeit seit dem Konsum: Im Allgemeinen sinkt der THC-Spiegel mit der Zeit, aber wie schnell dies geschieht und wann der sichere Bereich erreicht ist, variiert stark.

Dies bedeutet: Es ist nicht möglich, eine einfache Faustregel à la “Warten Sie X Stunden nach dem letzten Joint” zu geben, um sicher unter dem Grenzwert zu bleiben. Insbesondere, wenn Sie nicht nur gelegentlich konsumieren, kann das Risiko, den Grenzwert zu überschreiten, deutlich länger bestehen als bei einem einmaligen Konsum.

Konsequenzen bei Überschreitung des THC-Grenzwerts

Wenn bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass Sie den Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum überschreiten, müssen Sie mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Diese ähneln den Strafen bei Alkoholfahrten ab 0,5 Promille.

Hier ist eine Übersicht der möglichen Strafen für eine erste Auffälligkeit:

VergehenStrafe (Regelsatz)Punkte in FlensburgFahrverbot (Monate)Weitere Konsequenzen
Fahren mit ≥ 3,5 ng/ml THC im Blutserum500 Euro Bußgeld21Verwaltungsrechtliches Verfahren durch die Führerscheinstelle
Wiederholtes Vergehen (≥ 3,5 ng/ml THC)1.000 Euro Bußgeld23MPU-Anordnung wahrscheinlich, Führerscheinentzug möglich
Zusätzlich Anzeichen von FahrunsicherheitGeldstrafe oder Freiheitsstrafe3Entzug der FahrerlaubnisMPU-Anordnung immer, Eintrag im Führungszeugnis möglich
Fahren unter THC-Einfluss in der ProbezeitStriktere Auflagen oft möglichs.o.s.o.Verlängerung der Probezeit, Teilnahme an Aufbauseminar
Fahren mit therapeutischem Cannabis (Einzelfall)Prüfung, ob keine Leistungsbeeinträchtigung vorliegts.o.s.o.Nachweis der Verordnung wichtig, ärztliche Beurteilung

Hinweis: Dies sind die Regelsätze nach dem Bußgeldkatalog. Im Einzelfall können die Strafen höher oder, unter Umständen, geringer ausfallen. Insbesondere bei wiederholten Verstößen oder zusätzlichem Alkohol- oder Medikamentenkonsum fallen die Strafen deutlich härter aus und es droht schnell der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Ein besonderes Risiko bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Straßenverkehr ist die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, oft als “Idiotentest” bekannt. Eine MPU wird in der Regel angeordnet, wenn:

  • Sie wiederholt unter dem Einfluss von Drogen (nicht nur Cannabis) im Straßenverkehr auffällig geworden sind.
  • Sie mit einem sehr hohen THC-Wert (oft deutlich über dem Grenzwert von 3,5 ng/ml, z.B. über 10 oder 15 ng/ml) erwischt wurden, was auf regelmäßigen Konsum hindeuten kann.
  • Zusätzlich zum THC weitere Drogen, Medikamente oder Alkohol im Spiel waren.
  • Die Führerscheinstelle Zweifel an Ihrer Fahreignung hat, z.B. aufgrund der festgestellten Konsummuster.

Eine MPU ist ein aufwendiges und kostspieliges Verfahren, bei dem Ihre körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geprüft wird. Sie müssen Abstinenznachweise erbringen (oft für 6 oder 12 Monate), psychologische Gespräche führen und medizinische Untersuchungen absolvieren. Das Bestehen einer MPU ist keine Garantie und erfordert in der Regel eine intensive Vorbereitung und eine kritische Auseinandersetzung mit Ihrem Konsumverhalten.

Besonderheiten für medizinische Cannabispatienten

Wenn Sie Cannabis auf ärztliche Verschreibung erhalten und als Arzneimittel konsumieren, gelten leicht abweichende Regeln. Grundsätzlich ist Ihnen das Führen eines Kraftfahrzeugs erlaubt, sofern Sie nicht fahruntüchtig sind.

  • Sie müssen die ärztliche Verordnung stets mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen können.
  • Entscheidend ist, dass Ihre Leistungsfähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs nicht erheblich beeinträchtigt ist.
  • Es ist ratsam, mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen, inwieweit Ihre Medikation Ihre Fahrtüchtigkeit beeinflusst und welche Vorsichtsmaßnahmen Sie treffen sollten.

Auch bei medizinischem Cannabis ist der Nachweis einer relevanten THC-Konzentration möglich. Die Beurteilung, ob Sie fahruntüchtig waren, erfolgt hier jedoch oft im Einzelfall und berücksichtigt die medizinische Notwendigkeit und die ärztliche Begleitung.

Fazit und Empfehlung

Die Einführung eines Grenzwerts für THC im Straßenverkehr ist eine bedeutende Änderung, die etwas mehr Klarheit schafft im Vergleich zum früheren Zustand. Sie beseitigt jedoch keineswegs die Risiken für Ihren Führerschein.

Das Wichtigste, was Sie sich merken müssen: Sie dürfen nicht unter dem Einfluss von Cannabis fahren, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist oder wenn Ihre THC-Konzentration im Blutserum 3,5 ng/ml oder mehr erreicht.

Da die Nachweisbarkeit von THC so variabel ist, insbesondere bei regelmäßigem Konsum, gibt es keine “sichere” Wartezeit nach dem Konsum, die für jeden gilt.

Unsere dringende Empfehlung an Sie lautet:

  1. Kennen Sie den neuen Grenzwert: 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
  2. Seien Sie sich der Nachweisbarkeit bewusst: Insbesondere bei regelmäßigem Konsum kann der Wert auch Stunden oder Tage nach dem letzten Joint noch über dem Grenzwert liegen.
  3. Fahren Sie nicht, wenn Sie sich beeinträchtigt fühlen: Auch unterhalb des Grenzwerts kann das Führen eines Fahrzeugs als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat geahndet werden, wenn Sie offensichtliche Ausfallerscheinungen zeigen.
  4. Warten Sie im Zweifel lieber länger: Planen Sie großzügige Pausen zwischen Cannabis-Konsum und Autofahren ein, besonders wenn Sie kein leichter Konsument sind. Ein sicherer Abstand ist essenziell.
  5. Vermeiden Sie Mischkonsum: Die Kombination von Cannabis mit Alkohol, anderen Drogen oder bestimmten Medikamenten erhöht das Risiko einer Fahruntüchtigkeit und führt zu deutlich härteren Strafen.

Ihren Führerschein zu verlieren kann weitreichende Folgen für Ihre Mobilität, Ihren Beruf und Ihr Privatleben haben. Seien Sie informiert, handeln Sie verantwortungsvoll und setzen Sie weder Ihre Sicherheit noch die anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Was ist der neue THC-Grenzwert für Autofahrer in Deutschland? Der neue Grenzwert beträgt 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter (ng/ml) Blutserum.
  • Ist ein positiver Speicheltest bei einer Polizeikontrolle schon Beweis genug, dass ich über dem Grenzwert liege? Nein. Freiwillige Vortests wie Speichel- oder Urintests sind nur Indikatoren für einen möglichen Konsum und dienen dem Verdacht. Der rechtsverbindliche Wert wird erst durch die Analyse einer Blutprobe festgestellt.
  • Wie lange muss ich warten, nach dem ich Gras geraucht habe, bevor ich fahren darf? Es gibt keine pauschale Antwort oder Wartezeit, die für jeden gilt. Die Abbaugeschwindigkeit von THC hängt von vielen individuellen Faktoren (Häufigkeit des Konsums, Stoffwechsel, Konsumform etc.) ab. Bei regelmäßigem Konsum kann der Wert auch Tage nach dem letzten Konsum noch über dem Grenzwert liegen. Sicherheitshalber sollten Sie im Zweifel lieber länger warten.
  • Welche Strafen drohen mir, wenn ich mit zu viel THC im Blut erwischt werde? Beim ersten Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Bei wiederholten Verstößen oder Anzeichen von Fahruntüchtigkeit fallen die Strafen deutlich höher aus (bis zu 1.000 Euro, 3 Monate Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis) und es droht eine MPU.
  • Was ist eine MPU und wann wird sie nach Cannabis-Konsum angeordnet? MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Sie wird angeordnet, um Ihre Fahreignung nach Drogenverstößen zu überprüfen, oft bei wiederholter Auffälligkeit, sehr hohen Werten oder Anzeichen von Abhängigkeit. Das Bestehen einer MPU ist Voraussetzung, um den Führerschein zurückzubekommen.
  • Gelten für medizinische Cannabispatienten andere Regeln beim Fahren? Ja, grundsätzlich dürfen Sie mit ärztlich verschriebenem Cannabis fahren, solange Sie nicht fahruntüchtig sind. Sie müssen die ärztliche Verordnung mitführen. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall, aber Sie riskieren Ihren Führerschein, wenn Sie aufgrund der Medikation nicht sicher fahren können.
  • Kann ich meinen Führerschein dauerhaft verlieren, wenn ich wegen Cannabis am Steuer auffällig werde? Ja, bei schweren oder wiederholten Verstößen, insbesondere in Verbindung mit einer negativen MPU, kann Ihnen die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden.

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