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Beantragung Internationaler Führerschein


Internationalen Führerschein in Deutschland beantragen: Ihr Leitfaden für sorgenfreies Fahren im Ausland

Planen Sie eine Reise außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und möchten dort selbst Auto fahren? Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie neben Ihrem deutschen Führerschein auch einen Internationalen Führerschein benötigen. Dieses Dokument ist kein eigenständiger Führerschein, sondern vielmehr eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins, die in vielen Ländern weltweit erforderlich ist, um legal ein Fahrzeug führen zu dürfen.

Die Beantragung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber in der Realität ein recht unkomplizierter Prozess, wenn Sie wissen, welche Schritte zu gehen sind und welche Unterlagen Sie benötigen. Dieser Artikel führt Sie durch den gesamten Prozess, damit Sie gut vorbereitet bei der zuständigen Behörde erscheinen und Ihren Internationalen Führerschein schnell in den Händen halten können.

Was genau ist ein Internationaler Führerschein und wofür brauche ich ihn?

Stellen Sie sich den Internationalen Führerschein (oft abgekürzt als IDP, International Driving Permit) als eine zusätzliche, standardisierte Bescheinigung vor, die Ihre Fahrberechtigung in verschiedenen Sprachen dokumentiert. Er basiert auf globalen Übereinkommen über den Straßenverkehr, hauptsächlich dem Pariser Abkommen von 1926 und dem Wiener Übereinkommen von 1968.

Der Hauptzweck besteht darin, ausländischen Behörden und Vermietungsfirmen das Lesen und Verstehen Ihrer Fahrerlaubnis zu erleichtern, wenn diese in einer fremden Sprache und Schrift ausgestellt ist (wie es bei Ihrem deutschen Führerschein außerhalb Deutschlands der Fall ist).

Wichtig: Der Internationale Führerschein ist niemals alleine gültig! Sie müssen immer Ihren nationalen deutschen Führerschein zusammen mit dem Internationalen Führerschein mitführen, wenn Sie im Ausland fahren. Der Internationale Führerschein verliert seine Gültigkeit, sobald Ihr nationaler Führerschein abläuft oder entzogen wird.

Sie benötigen einen Internationalen Führerschein in der Regel für Fahrten in Ländern außerhalb der EU und des EWR. Innerhalb der EU/EWR-Staaten genügt Ihr deutscher EU-Kartenführerschein dank der gegenseitigen Anerkennung. Für Ziele wie die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, viele Länder Asiens, Afrikas und Südamerikas ist der Internationale Führerschein jedoch oft zwingend vorgeschrieben oder zumindest dringend empfohlen, um Probleme bei Verkehrskontrollen oder Schwierigkeiten bei der Anmietung eines Fahrzeugs zu vermeiden. Es ist ratsam, sich vor Reiseantritt genau über die Anforderungen Ihres Ziellandes zu informieren.

Wer kann einen Internationalen Führerschein beantragen?

Sie sind berechtigt, einen Internationalen Führerschein in Deutschland zu beantragen, wenn Sie:

  • Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
  • Im Besitz eines gültigen deutschen Führerscheins sind.

Eine wichtige Voraussetzung, die oft übersehen wird: Ihr deutscher Führerschein muss im aktuellen EU-Kartenformat ausgestellt sein. Wenn Sie noch im Besitz eines alten Papierführerscheins (grau oder rosa) sind, müssen Sie diesen zuerst in den Scheckkartenführerschein umtauschen. Diesen Umtausch müssen Sie ohnehin bis spätestens 2033 erledigen, aber für die Beantragung eines Internationalen Führerscheins ist er sofort erforderlich. Planen Sie dafür zusätzliche Zeit (und Kosten) ein, da dieser Umtausch einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Wo beantragen Sie den Internationalen Führerschein?

Die Zuständigkeit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins liegt in der Regel bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde (auch Führerscheinstelle genannt). Dies ist dieselbe Behörde, die für die Erteilung von Führerscheinen oder die Bearbeitung von Verkehrsverstößen zuständig ist.

In einigen Gemeinden und Städten können Sie die Beantragung auch bei einem Bürgeramt oder sogar bestimmten Geschäftsstellen des ADAC vornehmen. Es ist jedoch unerlässlich, dass Sie sich vorher bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde erkundigen, welche Stelle in Ihrem spezifischen Fall zuständig ist und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist. Die Prozesse können von Ort zu Ort leicht variieren.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung?

Die gute Nachricht ist, dass die Liste der erforderlichen Dokumente überschaubar ist. Halten Sie folgende Unterlagen bereit, wenn Sie Ihren Antrag stellen:

  • Ihr gültiger deutscher Führerschein: Wie bereits erwähnt, muss dies der aktuelle EU-Kartenführerschein sein.
  • Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto: Achten Sie darauf, dass das Foto den offiziellen Anforderungen für biometrische Passbilder entspricht (geradeaus blicken, neutraler Gesichtsausdruck, Augen geöffnet und gut sichtbar, keine Spiegelungen bei Brillenträgern, etc.).
  • Antragsformular: Oft können Sie das Formular vorab online auf der Website Ihrer zuständigen Behörde herunterladen und ausfüllen, oder Sie erhalten es direkt vor Ort.
  • Ggf. Meldebescheinigung: In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Nachweis Ihres Wohnsitzes verlangt wird, insbesondere wenn Sie kürzlich umgezogen sind oder die Behörde Ihren Wohnsitz nicht eindeutig zuordnen kann. Das ist aber eher die Ausnahme.

Der Antragsprozess: Schritt für Schritt

Der eigentliche Prozess der Beantragung ist meist sehr straightforward:

  1. Prüfen Sie Ihre Berechtigung: Stellen Sie sicher, dass Sie einen deutschen Führerschein im EU-Kartenformat besitzen. Falls nicht, kümmern Sie sich zuerst um den Umtausch.
  2. Ermitteln Sie die zuständige Stelle: Finden Sie heraus, welche Behörde an Ihrem Wohnort für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zuständig ist (Fahrerlaubnisbehörde, Bürgeramt, ADAC?).
  3. Informieren Sie sich über Öffnungszeiten und Terminvereinbarung: Viele Behörden arbeiten mit Terminvereinbarungen, um Wartezeiten zu vermeiden. Prüfen Sie die Website oder rufen Sie an, ob Sie einen Termin benötigen.
  4. Besorgen Sie die notwendigen Unterlagen: Sammeln Sie Ihren EU-Führerschein, Ausweis/Pass, und lassen Sie ein biometrisches Passfoto machen.
  5. Füllen Sie das Antragsformular aus (falls möglich): Laden Sie das Formular im Voraus herunter und füllen Sie es aus, um Zeit zu sparen.
  6. Gehen Sie zur zuständigen Behörde: Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin oder während der Öffnungszeiten.
  7. Reichen Sie Ihren Antrag und die Unterlagen ein: Legen Sie alle erforderlichen Dokumente vor.
  8. Bezahlen Sie die Gebühr: Die Kosten variieren (siehe unten), aber Sie müssen die Gebühr in der Regel direkt bei der Beantragung bezahlen.
  9. Erhalten Sie Ihren Internationalen Führerschein: In vielen Fällen wird der Internationale Führerschein sofort ausgestellt und Ihnen direkt ausgehändigt. Planen Sie jedoch eventuelle Wartezeiten ein.

Zwei Typen des Internationalen Führerscheins: 1926 oder 1968?

Es gibt tatsächlich zwei unterschiedliche Versionen des Internationalen Führerscheins, basierend auf den bereits erwähnten Übereinkommen:

  • Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen von 1968: Dies ist die häufigere und für die meisten Reiseländer außerhalb der EU/EWR benötigte Version. Sie ist für 3 Jahre gültig.
  • Internationaler Führerschein nach dem Übereinkommen von 1926: Diese ältere Version ist für einige wenige Länder erforderlich, insbesondere in Südamerika (z.B. Brasilien, Uruguay). Sie ist für 1 Jahr gültig.

Die zuständige Behörde weiß in der Regel, welches Übereinkommen für die gängigsten Reiseländer relevant ist. Es schadet jedoch nicht, wenn Sie das Zielland bei der Beantragung angeben oder sich vorab informieren, welches Dokument dort anerkannt wird. Für die meisten populären Reiseziele (USA, Kanada, Australien, Neuseeland, die meisten asiatischen Länder) genügt der 1968er-Führerschein.

Gültigkeit und Erneuerung

Der Internationale Führerschein nach dem Übereinkommen von 1968 ist ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Der Führerschein nach dem Übereinkommen von 1926 ist nur ein Jahr gültig.

Ein wichtiger Punkt: Der Internationale Führerschein kann nicht verlängert oder erneuert werden. Wenn Ihr Internationaler Führerschein abgelaufen ist oder kurz vor dem Ablaufdatum steht und Sie ihn weiterhin benötigen, müssen Sie einen neuen beantragen. Der Prozess ist dabei identisch mit der Erstbeantragung.

Bedenken Sie auch, dass die Gültigkeit Ihres Internationalen Führerscheins an die Gültigkeit Ihres nationalen deutschen Führerscheins gekoppelt ist. Läuft Ihr deutscher Führerschein ab, verliert auch der Internationale Führerschein seine Gültigkeit, selbst wenn sein eigenes Ablaufdatum noch nicht erreicht ist.

Kosten des Internationalen Führerscheins

Die Kosten für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins sind nicht bundeseinheitlich festgelegt und variieren je nach Stadt oder Gemeinde. In der Regel bewegen sich die Gebühren jedoch in einem überschaubaren Rahmen, meist zwischen 15 und 25 Euro. Hinzu kommen eventuelle Kosten für das biometrische Passfoto.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für die Beantragung eines Internationalen Führerscheins ist erfreulich kurz. In den meisten Fällen wird der Führerschein sofort vor Ort ausgestellt und Ihnen direkt ausgehändigt. Dies setzt voraus, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen dabei haben und Ihr nationaler Führerschein das korrekte Format hat. Planen Sie eventuell etwas Wartezeit am Schalter ein, aber nicht für die eigentliche Erstellung des Dokuments.

Wichtige Hinweise und Tipps

  • Immer beide Dokumente dabei haben: Vergessen Sie niemals, sowohl Ihren deutschen nationalen Führerschein als auch den Internationalen Führerschein auf Reisen außerhalb der EU/EWR mitzuführen. Ohne den nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein ungültig.
  • Informieren Sie sich über das Zielland: Nicht jeder Internationale Führerschein wird in jedem Land anerkannt, und einige Länder haben spezielle Anforderungen oder akzeptieren gar keinen Internationalen Führerschein und verlangen stattdessen eine beglaubigte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins. Prüfen Sie die Bestimmungen Ihres Ziellandes rechtzeitig vor Reiseantritt.
  • Achten Sie auf das Format Ihres deutschen Führerscheins: Der Umtausch des alten Papierführerscheins kann Wochen dauern. Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, falls notwendig.
  • Verlust im Ausland: Sollten Sie Ihren Internationalen Führerschein im Ausland verlieren, kontaktieren Sie die deutsche Botschaft oder das Konsulat. Eine Neuausstellung ist im Ausland in der Regel nicht möglich; Sie müssen den Antrag nach Ihrer Rückkehr in Deutschland erneut stellen.
  • Mieten eines Fahrzeugs: Viele Autovermietungen im Ausland verlangen ebenfalls die Vorlage des Internationalen Führerscheins, auch wenn das Gesetz des Landes ihn vielleicht nicht zwingend vorschreibt. Mit dem Internationalen Führerschein vermeiden Sie hier oft unnötige Diskussionen.

Zusammenfassung wichtiger Fakten

Hier ist eine schnelle Übersicht der Kerninformationen zur Beantragung des Internationalen Führerscheins:

AspektDetails
Wer braucht ihn?Deutsche Führerscheininhaber für Reisen außerhalb der EU/EWR.
VoraussetzungGültiger deutscher Führerschein im EU-Kartenformat.
Zuständige StelleÖrtliche Fahrerlaubnisbehörde (ggf. Bürgeramt oder ADAC – vorher prüfen).
Benötigte Unterlagen– Gültiger deutscher EU-Führerschein
– Gültiger Ausweis oder Pass
– Biometrisches Passfoto
– Antragsformular (ggf.)
Gültigkeit (1968)3 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Gültigkeit (1926)1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
Verlängerung?Nein, nur Neuantrag möglich.
KostenCa. 15 – 25 Euro (ggf. zzgl. Passfoto).
BearbeitungszeitOft sofort (bei vollständigen Unterlagen).
Wichtigster HinweisNur gültig in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein!

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Brauche ich einen Internationalen Führerschein für Fahrten innerhalb der EU? Nein, innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) genügt Ihr deutscher EU-Kartenführerschein.
  • Ist der Internationale Führerschein ein eigenständiges Dokument? Nein, er ist nur eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins und nur in Verbindung mit diesem gültig. Sie müssen immer beide Dokumente mit sich führen.
  • Was ist, wenn mein deutscher Führerschein noch im alten Papierformat ist? Dann müssen Sie diesen zuerst in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen, bevor Sie den Internationalen Führerschein beantragen können. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.
  • Kann ich meinen Internationalen Führerschein verlängern lassen? Nein, eine Verlängerung ist nicht möglich. Sie müssen nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Führerschein beantragen.
  • Wie lange dauert die Beantragung? In der Regel wird der Internationale Führerschein sofort ausgestellt, wenn Sie alle benötigten Unterlagen vollständig dabei haben.
  • Was mache ich, wenn ich den Internationalen Führerschein im Ausland verliere? Eine Neuausstellung im Ausland ist meist nicht möglich. Kontaktieren Sie die deutsche Botschaft oder das Konsulat für Ratschläge. Sie müssen den Antrag nach Ihrer Rückkehr in Deutschland erneut stellen.

Fazit

Die Beantragung des Internationalen Führerscheins ist ein einfacher und oft schneller Prozess, der Ihnen jedoch viel Ärger und potenziell hohe Strafen bei Ihren Reisen außerhalb der EU/EWR ersparen kann. Indem Sie die notwendigen Unterlagen vorbereiten und die zuständige Behörde aufsuchen, haben Sie das Dokument in der Regel schnell in der Hand. Vergessen Sie nicht, sowohl den Internationalen als auch Ihren nationalen deutschen Führerschein auf Reisen mitzuführen und sich zusätzlich über die spezifischen Verkehrsregeln Ihres Ziellandes zu informieren. Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!



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