umschreibung führerschein

Umschreibung Führerschein

Umschreibung Ihres Führerscheins in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden (Umschreibung Führerschein)

Sie sind also nach Deutschland gezogen, leben sich gerade ein und möchten Auto fahren. Vielleicht fragen Sie sich, ob Ihr ausländischer Führerschein hier noch gültig ist. Die kurze Antwort lautet: Ja, für eine begrenzte Zeit. Um jedoch langfristig legal weiterfahren zu können, müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein mit ziemlicher Sicherheit in einen deutschen umschreiben lassen.

Dieser Vorgang, der als „Führerschein Umschreibung” bezeichnet wird, kann etwas abschreckend wirken, da er bürokratische Schritte und unterschiedliche Anforderungen je nach Ausstellungsort Ihres ursprünglichen Führerscheins umfasst. Wenn Sie jedoch den Ablauf verstehen, wird alles viel klarer. Dieser Leitfaden führt Sie durch alles, was Sie über die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins in Deutschland wissen müssen.

Warum müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen?

Die deutschen Verkehrsregeln (insbesondere die Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) verlangen, dass Einwohner nach einer bestimmten Zeit einen deutschen oder EU/EWR-Führerschein besitzen. Ihr ausländischer Führerschein wird zwar zunächst anerkannt, diese Anerkennung ist jedoch zeitlich begrenzt, sobald Sie Ihren Wohnsitz anmelden (d. h. Ihre Adresse registrieren – Anmeldung).

Der Hauptgrund für die Umschreibung ist, sicherzustellen, dass Fahrer auf deutschen Straßen die nach deutschem Recht erforderlichen Standards in Bezug auf Fahrkenntnisse, Fähigkeiten und Gesundheit erfüllen. Es geht nicht nur um ein Stück Papier, sondern um Ihre Integration in das deutsche Verkehrssystem.

Wer muss sich umschreiben lassen und wann?

Im Allgemeinen ist Ihr ausländischer Führerschein ab dem Zeitpunkt, an dem Sie einen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland begründen (in der Regel nach der Anmeldung Ihrer Adresse), für einen Zeitraum von sechs Monaten gültig. Während dieser Schonfrist können Sie mit Ihrem bestehenden Führerschein fahren, oft in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung, je nach Herkunft und Sprache.

Nach Ablauf dieser sechs Monate ist Ihr ausländischer Führerschein in Deutschland nicht mehr zum Fahren gültig. Wenn Sie weiterhin mit einem ungültigen Führerschein fahren, riskieren Sie erhebliche Strafen, darunter Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis („Fahren ohne Fahrerlaubnis“).

Unter bestimmten Umständen (z. B. wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie sich insgesamt nicht länger als 12 Monate in Deutschland aufhalten werden) besteht die Möglichkeit, die sechsmonatige Frist um bis zu sechs weitere Monate zu verlängern. Dies ist jedoch eine Ausnahme und muss bei der örtlichen Führerscheinstelle beantragt werden. Für Langzeitaufenthalter ist die Umschreibung obligatorisch.

Unterschiedliche Regeln für verschiedene Herkunftsländer

Die Komplexität des Umschreibungsprozesses hängt stark davon ab, in welchem Land Sie Ihren ursprünglichen Führerschein erworben haben. Deutschland hat unterschiedliche Vereinbarungen und Vorschriften, die auf der angenommenen Gleichwertigkeit der Fahrstandards basieren. Hier eine Übersicht:

  1. Führerscheine aus EU- (Europäische Union) und EWR- (Europäischer Wirtschaftsraum – Island, Norwegen, Liechtenstein) Mitgliedstaaten:
    • Dies ist der einfachste Fall. Ihr EU-/EWR-Führerschein ist in Deutschland in der Regel bis zu seinem Ablaufdatum uneingeschränkt gültig.
    • In der Regel müssen Sie ihn während seiner Gültigkeitsdauer nicht umschreiben lassen.
    • Wenn Sie dauerhaft nach Deutschland ziehen und Ihr EU-/EWR-Führerschein abläuft, lassen Sie ihn zu diesem Zeitpunkt in einen deutschen Führerschein umschreiben. Dieser Umtausch ist in der Regel ein unkomplizierter Verwaltungsvorgang, für den keine Prüfungen erforderlich sind.
    • Sie können ihn auch freiwillig aus praktischen Gründen umschreiben lassen (z. B. wenn Ihr Führerschein nicht in einer gängigen Sprache ausgestellt ist oder Sie einen Führerschein im deutschen Format wünschen).
  2. Führerscheine aus bestimmten „Drittländern“ (Länder, die in Anlage 11 FeV aufgeführt sind):
    • Deutschland hat mit bestimmten Nicht-EU-/EWR-Ländern oder bestimmten Staaten/Gebieten innerhalb dieser Länder gegenseitige Abkommen geschlossen. Diese sind in Anhang 11 (Anlage 11) der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt.
    • Wenn Ihr Führerschein aus einem dieser Länder stammt (Beispiele sind häufig Australien, Kanada (bestimmte Provinzen), Israel, Japan, Neuseeland, Südkorea, die Schweiz, die USA (bestimmte Bundesstaaten) usw.), sind Sie häufig von der theoretischen und/oder praktischen Fahrprüfung befreit.
    • Die genaue Befreiung hängt jedoch von der jeweiligen Vereinbarung mit dem Land/Bundesstaat und der Fahrzeugklasse (Pkw, Motorrad usw.) ab. Einige Vereinbarungen befreien von beiden Prüfungen, andere nur von einer der beiden.
    • Sie müssen dennoch das formelle Umschreibungsverfahren durchlaufen.
  3. Führerscheine aus allen anderen „Drittstaaten” (nicht in Anlage 11 FeV):
    • Wenn Ihr Führerschein aus einem Land stammt, das kein in Anlage 11 aufgeführtes Abkommen hat, müssen Sie sowohl die theoretische Prüfung (theoretische Prüfung) als auch die praktische Fahrprüfung (praktische Prüfung) in Deutschland ablegen und bestehen, um einen deutschen Führerschein zu erhalten.
    • Im Wesentlichen ähnelt das Verfahren dem Erwerb eines Führerscheins in Deutschland, mit dem Unterschied, dass Sie in der Regel nicht die gesamte Fahrschulausbildung absolvieren müssen (die Anmeldung kann jedoch für die Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein, insbesondere für die theoretische Prüfung, die in mehreren Sprachen abgelegt werden kann).

In welche Kategorie fällt Ihr Land?

Es ist wichtig, die aktuelle Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung zu überprüfen oder die Website Ihrer örtlichen Führerscheinstelle oder einer Fahrschule zu konsultieren, um zu bestätigen, ob Ihr Land/Bundesland und Ihre Führerscheinklasse aufgeführt sind. Die Liste der Länder und der Umfang der Ausnahmeregelung (Theorie, Praxis oder beides) kann sich ändern.

Hier finden Sie eine vereinfachte Übersicht in Tabellenform:

Führerscheinausstellungsland Typ Gültigkeitsdauer Für die Umschreibung erforderliche Prüfungen (nach 6 Monaten) Anmerkungen

EU-/EWR-Mitgliedstaaten Gültig bis zum Ablaufdatum in Deutschland Keine (für den Umtausch eines Standardführerscheins) Der Umtausch ist in der Regel eine Verwaltungsangelegenheit; obligatorisch, wenn Ihr Führerschein während Ihres Aufenthalts abläuft.

„Drittländer“ (aufgeführt in Anlage 11 FeV) Gültig für 6 Monate (als Einwohner) Oft ausgenommen (abhängig von spezifischen Vereinbarungen/Bundesländern) Sie müssen dennoch einen Antrag stellen und möglicherweise weitere Anforderungen erfüllen (z. B. Sehtest). Überprüfen Sie die Details in Anlage 11 für Ihr Land/Ihren Bundesstaat.

Andere „Drittländer“ (nicht in Anlage 11 FeV aufgeführt) Gültig für 6 Monate (als Einwohner) Ja (sowohl theoretische als auch praktische Prüfung) Der Prozess ähnelt dem Erwerb eines ersten deutschen Führerscheins, jedoch in der Regel ohne obligatorische Fahrstunden.

Der Umschreibungsprozess Schritt für Schritt

Unabhängig davon, ob Sie Prüfungen ablegen müssen oder nicht, umfasst der Prozess der Umschreibung Ihres Führerscheins in der Regel die folgenden Schritte:

  1. Erforderliche Dokumente zusammenstellen: Dies ist ein wichtiger erster Schritt. Stellen Sie sicher, dass Sie alles bereit haben, bevor Sie die Führerscheinstelle aufsuchen.
  2. Antrag stellen: Stellen Sie den Antrag bei der für Ihren Wohnort in Deutschland zuständigen Führerscheinstelle. In der Regel müssen Sie einen Termin vereinbaren.
  3. Prüfungsverfahren: Die Führerscheinstelle prüft Ihren ausländischen Führerschein und Ihre Berechtigung. Dazu muss möglicherweise die ausstellende Behörde in Ihrem Heimatland kontaktiert werden, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
  4. Erfüllen Sie zusätzliche Anforderungen (falls zutreffend): Je nach Herkunft Ihres Führerscheins und Ihrer persönlichen Vorgeschichte müssen Sie möglicherweise einen Sehtest (Sehtest) und/oder einen Erste-Hilfe-Kurs (Erste-Hilfe-Kurs) nachweisen. Diese sind oft erforderlich, wenn Ihr ursprüngliches Führerscheinsystem sie nicht vorgeschrieben hat oder wenn Sie einen Führerschein aus einem Land umschreiben lassen, das nicht in Anlage 11 aufgeführt ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Behörde.
  5. Vorbereitung und Ablegen der Prüfungen (falls erforderlich): Wenn Ihr Führerschein aus einem Land stammt, das nicht in Anlage 11 aufgeführt ist, müssen Sie sich auf die deutsche theoretische und praktische Führerscheinprüfung vorbereiten und diese bestehen. Sie können die Theorie selbst lernen oder sich bei einer Fahrschule anmelden. Für die praktische Prüfung wird dringend empfohlen, einige Fahrstunden bei einem deutschen Fahrlehrer zu nehmen, um sich mit den deutschen Verkehrsregeln und den üblichen Prüfungsstrecken/Erwartungen vertraut zu machen.
  6. Erhalt Ihres deutschen Führerscheins: Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde und alle erforderlichen Prüfungen bestanden sind, wird Ihr deutscher Führerschein ausgestellt. Ihr ausländischer Führerschein wird in der Regel von der Führerscheinstelle einbehalten und entweder an die ausstellende Behörde in Ihrem Heimatland zurückgeschickt oder vernichtet, je nach den Vorschriften und Richtlinien Ihres Heimatlandes.

Erforderliche Dokumente für die Umschreibung

Die Anforderungen können je nach Gemeinde leicht variieren, aber in der Regel benötigen Sie für die Beantragung der Umschreibung folgende Dokumente:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis: Nachweis Ihrer Identität.
  • Meldebescheinigung (Meldebescheinigung oder Anmeldebestätigung): Nachweis Ihres Wohnsitzes in Deutschland.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto: Es gelten die üblichen Anforderungen für deutsche Passfotos.
  • Ihr ausländischer Führerschein im Original: Die physische Karte/das Dokument.
  • Beglaubigte Übersetzung Ihres ausländischen Führerscheins: Erforderlich, wenn Ihr Führerschein nicht in deutscher, französischer oder englischer Sprache ausgestellt ist. Die Übersetzung muss von einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer angefertigt werden.
  • Informationen der ausstellenden Behörde (manchmal erforderlich): Je nachdem, ob die Behörde Ihren Führerschein überprüfen kann, benötigen Sie möglicherweise ein Schreiben der ausländischen Ausstellungsbehörde, in dem die Angaben Ihres Führerscheins bestätigt werden.
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (Erste-Hilfe-Kurs): Kann erforderlich sein, wenn Sie aus einem Land umschreiben, das nicht in Anlage 11 aufgeführt ist, oder wenn die Führerscheinstelle dies für notwendig erachtet.
  • Nachweis über eine Sehprüfung (Sehtest): Kann erforderlich sein, insbesondere bei einer Umschreibung aus einem Land, das nicht in Anlage 11 aufgeführt ist. Sie können diese bei Optikern oder in speziellen Testzentren durchführen lassen.
  • Bearbeitungsgebühr: Rechnen Sie mit einer Antragsgebühr.

Es wird dringend empfohlen, die spezifischen Anforderungen zu überprüfen und gegebenenfalls Antragsformulare von der Website der Führerscheinstelle in Ihrer Stadt oder Ihrem Bezirk vor Ihrem Besuch herunterzuladen. So sparen Sie Zeit und möglicherweise mehrere Fahrten.

Entstehende Kosten

Die Kosten für die Umschreibung Ihres Führerscheins können je nach verschiedenen Faktoren erheblich variieren:

  • Die von der Führerscheinstelle erhobene Grundgebühr (in der Regel zwischen 35 € und 50 €, manchmal auch mehr).
  • Kosten für erforderliche Dokumente (biometrisches Foto, ca. 10 bis 20 €).
  • Kosten für beglaubigte Übersetzung (falls erforderlich, je nach Sprache und Umfang zwischen 40 und 80 €).
  • Kosten für Sehtest (falls erforderlich, ca. 6 bis 10 €).
  • Kosten für Erste-Hilfe-Kurs (falls erforderlich, ca. 30 bis 60 €).
  • Kosten für Theorie- und Praxisprüfung (falls erforderlich). Jede Prüfung kostet Geld, das von der Prüfungsorganisation (z. B. TÜV oder DEKRA) erhoben wird, zuzüglich der Gebühren der Fahrschule, wenn Sie diese für die Vorbereitung oder das Prüfungsfahrzeug in Anspruch nehmen. Die Prüfungsgebühren allein können zwischen 20 € und 30 € für die Theorie und 90 € bis 130 € für die Praxis betragen, zuzüglich der Fahrschulgebühren, die stark variieren können (möglicherweise mehrere hundert Euro für Fahrstunden und die Prüfungsvorstellung).

Daher können die Gesamtkosten zwischen unter 100 € (für einfache Umschreibungen oder Umwandlungen nach Anlage 11 ohne Prüfungen) und mehreren hundert Euro (wenn Prüfungen erforderlich sind) liegen.

Tipps für einen reibungslosen Ablauf

  • Beginnen Sie frühzeitig: Warten Sie nicht bis kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Frist. Der Prozess kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern, insbesondere wenn eine Überprüfung durch Ihr Heimatland erforderlich ist oder wenn Sie Prüfungen vereinbaren müssen.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle: Die Vorschriften und erforderlichen Unterlagen können sich von Gemeinde zu Gemeinde leicht unterscheiden. Die Website Ihrer Führerscheinstelle ist Ihr bester Freund.
  • Ziehen Sie eine Fahrschule in Betracht: Auch wenn Sie keine Pflichtstunden benötigen, kann Ihnen eine Fahrschule dabei helfen, die deutschen Verkehrsregeln zu verstehen, sich auf die Prüfungen vorzubereiten (sie bieten Theoriekurse und Übungsprüfungen an, und die Fahrlehrer können Sie auf die praktische Prüfung vorbereiten) und möglicherweise sogar bei der Antragstellung behilflich sein.
  • Übersetzung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Übersetzung von einem in Deutschland anerkannten vereidigten oder beglaubigten Übersetzer angefertigt wurde.
  • Bewahren Sie Ihren Originalführerschein auf: Verlegen Sie Ihren Originalführerschein während des Umschreibungsvorgangs nicht, da Sie ihn vorlegen müssen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • F: Kann ich in Deutschland mit einem internationalen Führerschein (IDP) fahren? A: Ein IDP ist lediglich eine Übersetzung Ihres bestehenden Führerscheins und nur in Verbindung mit Ihrem originalen ausländischen Führerschein gültig. Er verlängert nicht die sechsmonatige Gültigkeitsdauer Ihres ausländischen Führerscheins für Einwohner.
  • F: Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht innerhalb von sechs Monaten umschreiben lasse? A: Ihr ausländischer Führerschein verliert seine Gültigkeit für das Fahren in Deutschland. Das Fahren mit einem ungültigen Führerschein ist eine schwere Straftat, die mit dem Fahren ohne Führerschein gleichgesetzt wird und zu Geldstrafen, Punkten und möglicherweise zu einem Fahrverbot oder sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen kann.
  • F: Muss ich meinen ursprünglichen ausländischen Führerschein bei der Umschreibung abgeben? A: In den meisten Fällen ja. Die deutschen Behörden behalten in der Regel Ihren ausländischen Führerschein ein, wenn sie den deutschen ausstellen. Die Richtlinien darüber, ob er an Ihr Heimatland zurückgeschickt oder vernichtet wird, variieren.
  • F: Sind eine Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs unbedingt erforderlich? A: Das hängt von der Herkunft Ihres Führerscheins und den örtlichen Vorschriften der Führerscheinstelle ab. Sie sind oft erforderlich, wenn Ihr ursprünglicher Führerschein aus einem Land stammt, das nicht in Anlage 11 aufgeführt ist, oder wenn Ihr ursprüngliches Führerscheinsystem diese Komponenten nicht enthielt. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrer örtlichen Behörde.
  • F: Kann ich meinen Motorrad- oder Lkw-Führerschein umschreiben lassen? A: Ja, die Umschreibung gilt für alle Führerscheinklassen (Pkw, Motorrad, Lkw, Bus). Die Anforderungen (insbesondere hinsichtlich der Prüfungen) können je nach Fahrzeugklasse und Herkunft Ihres Führerscheins unterschiedlich sein.
  • F: Wie lange dauert die Umschreibung? A: Das ist sehr unterschiedlich. Ein einfacher Umtausch eines EU-/EWR-Führerscheins kann schnell gehen. Die Umschreibung aus einem Land der Anlage 11 kann aufgrund der Überprüfung einige Wochen dauern. Die Umschreibung aus anderen Ländern, insbesondere wenn Sie Prüfungen ablegen müssen, kann einschließlich der Prüfungsvorbereitung und Terminierung mehrere Monate dauern.

Fazit

Die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins in Deutschland ist ein notwendiger Verwaltungsschritt für Langzeitaufenthalter. Die Anforderungen variieren zwar je nach Herkunftsland Ihres Führerscheins, aber wenn Sie die Kategorien, die erforderlichen Dokumente und den Zeitplan kennen, können Sie sich besser im System zurechtfinden. Unterschätzen Sie die sechsmonatige Frist nicht und informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Wenn Sie frühzeitig handeln und sich gründlich vorbereiten, können Sie sicher sein, dass Sie bald legal auf deutschen Straßen fahren können.


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