Dein Führerschein Umtauschen: Fristen, Tabellen und was Du wissen musst
Hast du noch einen alten Papierführerschein oder einen Scheckkartenführerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde? Dann betrifft dich der Führerscheinumtausch in Deutschland. Es handelt sich nicht um eine Option, sondern um eine gesetzlich verpflichtende Maßnahme, die von der Europäischen Union vorgeschrieben wurde, um alle Führerscheindokumente EU-weit zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen.
Vielleicht hast du dich schon gefragt, wann genau du an der Reihe bist oder welche Schritte dafür notwendig sind. Keine Sorge, dieser Artikel führt dich durch die wichtigsten Informationen. Wir schauen uns die Fristen genau an, erklären, wer wann umtauschen muss, und geben dir eine praktische Übersicht in Form von Tabellen.
Warum dieser Umtausch?
Der Hauptgrund für den Umtausch ist die EU-weite Harmonisierung. Alle Führerscheine in der Europäischen Union sollen irgendwann gleich aussehen und die gleichen Sicherheitsmerkmale aufweisen. Dies soll Führerscheintourismus erschweren und die Fälschung von Dokumenten bekämpfen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die neuen Führerscheine (die Scheckkartenmodelle, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden) sind nur noch 15 Jahre gültig. Danach musst du das Dokument erneuern lassen, nicht aber die Fahrerlaubnis selbst. Das ist vergleichbar mit deinem Personalausweis oder Reisepass. Die alten unbefristeten Führerscheine passen nicht mehr in dieses System, daher müssen sie ebenfalls in die neue 15-Jahres-Regelung überführt werden. Dein Recht, Auto zu fahren (deine Fahrerlaubnisklassen), bleibt dabei grundsätzlich erhalten, muss aber bei der Umstellung korrekt im neuen Dokument eingetragen werden.
Wer muss umtauschen?
Grundsätzlich müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden.
Es gibt zwei Hauptgruppen, für die unterschiedliche Fristen gelten:
- Papierführerscheine (die grauen oder rosafarbenen Dokumente, ausgestellt bis 31. Dezember 1998).
- Scheckkartenführerscheine, die im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben und müssen nicht umgetauscht werden, bis ihre 15-jährige Gültigkeit abläuft.
Die Umtauschfristen: Deine Tabellenübersicht
Die Fristen sind gestaffelt, um den Ansturm auf die Behörden zu verteilen. Welcher Stichtag für dich gilt, hängt davon ab, welche Art von altem Führerschein du hast:
- Papierführerscheine: Die Frist richtet sich nach deinem Geburtsjahr. Dies soll sicherstellen, dass die ältesten Fahrer zuerst umtauschen, da ihre Dokumente am längsten existieren und potenziell unleserlicher oder unsicherer sein könnten.
- Scheckkartenführerscheine (ausgestellt 01.01.1999 – 18.01.2013): Die Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr deines Führerscheins.
Schau in den relevanten Tabellen nach, um deine persönliche Frist zu finden.
Tabelle 1: Umtauschfristen für Papierführerscheine (Ausstellung bis 31.12.1998)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Stichtag für den Umtausch |
---|---|
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 (Diese Frist ist abgelaufen) |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 (Diese Frist ist abgelaufen) |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 (Diese Frist ist abgelaufen) |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Hinweis zur Tabelle 1: Für Personen, die vor 1953 geboren sind, gilt eine Sonderregelung. Sie haben am längsten Zeit, bis zum 19. Januar 2033. Dies soll ihnen eine sehr lange Übergangsfrist einräumen, unabhängig davon, wann ihr Papierführerschein ausgestellt wurde.
Tabelle 2: Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine (Ausstellung 01.01.1999 – 18.01.2013)
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Stichtag für den Umtausch |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2025 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2026 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2027 |
2008 | 19. Januar 2028 |
2009 | 19. Januar 2029 |
2010 | 19. Januar 2030 |
2011 bis 2013 | 19. Januar 2030 |
Wichtig zur Tabelle 2: In den Fällen, in denen das Ausstellungsjahr im Scheckkartenführerschein nicht eindeutig erkennbar ist, wird ersatzweise das Geburtsjahr des Inhabers für die Einordnung in die Fristenregelung herangezogen (gemäß Tabelle 1, aber nur für die Bestimmung der Frist, nicht des Dokuments).
Was passiert, wenn du die Frist verpasst?
Wenn du nach Ablauf deiner Frist mit einem ungültigen alten Führerscheindokument bei einer Verkehrskontrolle erwischt wirst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Das Fahren ohne gültiges Dokument kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Wichtig zu verstehen: Du verlierst durch das Verstreichenlassen der Umtauschfrist nicht automatisch deine Fahrerlaubnis (also das Recht, bestimmte Fahrzeuge zu führen). Du darfst nur dein bisheriges Dokument nicht mehr verwenden, da es seine Gültigkeit verloren hat. Es ist also primär ein Problem des Dokuments, nicht des Fahrrechts an sich. Dennoch kann das Fahren mit einem abgelaufenen Dokument unangenehm sein und zu Geldstrafen führen. Auch im Ausland kann es Probleme geben. Also: Kümmere dich rechtzeitig!
Wie läuft der Umtausch ab? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Umtausch ist in der Regel ein einfacher Verwaltungsvorgang. So gehst du vor:
- Ermittle deine Frist: Nutze die Tabellen oben, um herauszufinden, wann dein Führerschein spätestens umgetauscht sein muss.
- Sammle die notwendigen Dokumente: Du benötigst in der Regel:
- Deinen alten Führerschein im Original (Papier oder Scheckkarte).
- Deinen Personalausweis oder Reisepass.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto.
- (Optional, aber manchmal hilfreich) eine Kopie deines Führerscheins für deine Unterlagen.
- Vereinbare einen Termin: Bei vielen Führerscheinstellen und Bürgerämtern ist die vorherige Terminvereinbarung unerlässlich, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Informiere dich auf der Webseite deiner zuständigen Behörde.
- Gehe zur zuständigen Behörde: Der Umtausch findet bei der Führerscheinstelle oder dem Bürgeramt an deinem Wohnort statt.
- Fülle den Antrag aus: Vor Ort oder manchmal auch online im Vorfeld musst du einen Antrag auf Umtausch einer Fahrerlaubnis stellen.
- Reiche die Dokumente ein und bezahle die Gebühr: Die Kosten für den Umtausch liegen meist zwischen 25 und 35 Euro, zuzüglich der Kosten für das Passfoto.
- Warte auf deinen neuen Führerschein: Dein neues Scheckkartenformat wird in der Regel von der Bundesdruckerei hergestellt und dir entweder per Post zugeschickt oder du musst ihn bei der Behörde abholen. Das kann einige Wochen dauern. In der Zwischenzeit erhältst du eventuell eine vorläufige Bescheinigung, falls du dringend einen Nachweis benötigst.
Was passiert mit deinen alten Fahrerlaubnisklassen?
Beim Umtausch werden deine alten Fahrerlaubnisklassen in die neuen EU-Klassen überführt. Hier ein kleiner Überblick, wie alte Klassen meist umgeschrieben werden:
- Alte Klasse 3 (Pkw): Wird zu B, BE, C1, C1E, und oft auch L und AM.
- Alte Klasse 2 (Lkw): Wird zu C, CE, und oft auch T (falls vor einem bestimmten Stichtag erworben).
- Alte Klasse 1 (Motorrad): Wird zu A, A2, A1 oder AM, je nach Erwerbsdatum und Alter.
Es ist wichtig, dass bei der Umschreibung darauf geachtet wird, dass alle deine alten Berechtigungen korrekt übernommen werden. Bei bestimmten alten Lkw- oder Busklassen (Klasse 2 / C, CE oder D, DE) kann es sein, dass du Nachweise über ärztliche Untersuchungen oder besondere Qualifikationen (z.B. Berufskraftfahrerqualifikation) vorlegen musst, um die neuen Klassen unbefristet zu erhalten oder ihre volle Gültigkeit zu behalten. Für die standardmäßigen Pkw- und Motorradklassen (wie alte Klasse 3 / neue B, A etc.) ist das in der Regel nicht erforderlich, solange du keine neuen Klassen hinzufügst oder deine Fahrerlaubnis nach Entzug wiedererlangst.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Hier sind Antworten auf einige Fragen, die rund um den Führerscheinumtausch oft gestellt werden:
- Muss ich meinen alten Führerschein wirklich umtauschen? Ja, der Umtausch ist gesetzlich vorgeschrieben und obligatorisch. Dein altes Dokument verliert seine Gültigkeit.
- Welche Frist gilt für mich? Das hängt von der Art deines alten Führerscheins und entweder deinem Geburtsjahr (bei Papier) oder dem Ausstellungsjahr (bei Scheckkarte 1999-2013) ab. Schau in die Tabellen oben.
- Was brauche ich für den Umtausch? In der Regel deinen alten Führerschein, Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Passfoto.
- Kostet der Umtausch etwas? Ja, es fallen Gebühren an, meist zwischen 25 und 35 Euro, plus die Kosten für das Passfoto.
- Muss ich für den neuen Führerschein eine Fahrprüfung oder einen Sehtest machen? Nein, für den reinen Umtausch eines noch gültigen alten Führerscheins in das neue Dokumentformat sind in der Regel keine erneuten Prüfungen oder Tests erforderlich, sofern du keine neuen Fahrerlaubnisklassen beantragst.
- Was passiert, wenn meine Frist schon abgelaufen ist? Dein altes Dokument ist ungültig. Du kannst mit einem Verwarnungsgeld rechnen, wenn du damit bei einer Kontrolle angehalten wirst. Du solltest den Umtausch so schnell wie möglich nachholen.
- Ist mein neuer Führerschein dann auch unbefristet gültig? Nein. Das neue Dokument im Scheckkartenformat ist ab Ausstellung 15 Jahre gültig. Danach musst du das Dokument erneuern lassen. Deine Fahrerlaubnisklassen bleiben dabei bestehen, es ist kein erneuter Test erforderlich – es sei denn, es gibt spezielle Auflagen für bestimmte Klassen (z.B. ärztliche Nachweise für Bus/Lkw).
Fazit
Der verpflichtende Umtausch deines alten Führerscheins ist ein wichtiger Schritt zur EU-weiten Vereinheitlichung und Erhöhung der Sicherheit von Führerscheindokumenten. Anhand der Tabellen in diesem Artikel kannst du einfach herausfinden, wann deine persönliche Frist für den Umtausch abläuft.
Auch wenn einige Fristen bereits verstrichen sind, ist es nie zu spät, den Umtausch anzugehen. Kümmere dich rechtzeitig darum, um Unannehmlichkeiten und mögliche Bußgelder zu vermeiden. Der Prozess ist unkompliziert, erfordert aber deine aktive Mitwirkung und das Sammeln der notwendigen Dokumente. Mit dem neuen EU-Kartenführerschein bist du für die nächsten 15 Jahre gut ausgestattet und erfüllst alle aktuellen Anforderungen.