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Führerschein Klasse B Anhänger


Ihr Führerschein Klasse B und das Ziehen von Anhängern: Was Sie Wissen Müssen

Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B und planen, einen Anhänger zu ziehen – sei es für den Umzug, den Transport sperriger Güter, den Wohnwagenurlaub oder den Bootsanhänger. Doch halt! Es ist nicht immer so einfach, einen Anhänger anzukuppeln und loszufahren, nur weil Sie einen Pkw-Führerschein haben. Die Regeln rund um das zulässige Gesamtgewicht (zGM) des Anhängers und der gesamten Fahrzeugkombination sind entscheidend. Falsch eingeschätzt, kann das schnell zu rechtlichen Problemen führen.

In diesem Artikel erfahren Sie genau, was Sie mit Ihrem Führerschein Klasse B bezüglich Anhängern dürfen, wann Sie eine Erweiterung (B96 oder BE) benötigen und wie Sie diese erhalten. Wir beleuchten die Unterschiede, die Kosten und geben Ihnen praktische Tipps für das Fahren mit Anhänger.

Die Basis: Was darf Ihr Führerschein Klasse B standardmäßig?

Der Führerschein der Klasse B deckt in erster Linie Kraftfahrzeuge (außer Krafträdern) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg ab, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen (außer dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sind. Das ist die Regel für das Zugfahrzeug (Ihr Auto).

Beim Thema Anhänger wird es spezifischer. Mit der reinen Klasse B dürfen Sie grundsätzlich zwei Arten von Anhängern ziehen:

  1. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg. Dies gilt immer, unabhängig von der zGM des Zugfahrzeugs, solange die zGM der gesamten Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger) 3.500 kg nicht überschreitet. Da die meisten Pkw eine zGM weit unter 3.500 kg haben, ist dies bei leichten Anhängern fast immer der Fall.
  2. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Dies ist mit Klasse B ebenfalls erlaubt, ABER nur unter einer wichtigen Bedingung: Die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger) darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Diese zweite Regel ist oft der Knackpunkt. Moderne Pkw, insbesondere SUVs, Vans oder Elektroautos, haben oft schon eine zGM von 2.000 kg oder mehr. Hängen Sie daran einen Anhänger mit einer zGM von 1.600 kg, liegt die zGM der Kombination bereits bei 3.600 kg – und damit über dem Limit von 3.500 kg für die Klasse B. In diesem Fall reicht der reine Klasse B Führerschein nicht mehr aus.

Wann reicht Klasse B nicht mehr aus?

Ihr Führerschein der Klasse B reicht nicht mehr aus, sobald die zulässige Gesamtmasse Ihrer Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug zGM + Anhänger zGM) mehr als 3.500 kg beträgt.

  • Beispiel: Ihr Pkw hat eine zGM von 2.100 kg. Sie möchten einen Wohnwagen mit einer zGM von 1.500 kg ziehen. Die Kombination hat eine zGM von 2.100 kg + 1.500 kg = 3.600 kg. Da 3.600 kg über 3.500 kg liegen, reicht Ihr Klasse B Führerschein hierfür nicht aus.
  • Beispiel: Ihr Pkw hat eine zGM von 1.800 kg. Sie möchten einen Pferdeanhänger mit zGM von 1.800 kg ziehen. Die Kombination hat eine zGM von 1.800 kg + 1.800 kg = 3.600 kg. Auch hier reicht Klasse B nicht.

In solchen Fällen benötigen Sie eine Erweiterung Ihres Führerscheins. In Deutschland gibt es dafür zwei Optionen: die Schlüsselzahl B96 oder die Führerscheinklasse BE.

Die erste Erweiterung: Die Schlüsselzahl B96

Die Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse im klassischen Sinne, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Sie wird durch einen speziellen Lehrgang in der Fahrschule erworben und anschließend in den Führerschein eingetragen.

Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Fahrzeugkombinationen fahren, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (bis 3.500 kg zGM) und einem Anhänger bestehen, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4.250 kg nicht überschreitet.

  • Beispiel (Fortsetzung vom Beispiel oben): Ihr Pkw hat 2.100 kg zGM, der Wohnwagen 1.500 kg zGM. Die Kombination hat 3.600 kg zGM. Da 3.600 kg zwischen 3.501 kg und 4.250 kg liegen, dürfen Sie diese Kombination mit einem Führerschein der Klasse B mit eingetragener Schlüsselzahl B96 fahren.

Der Erwerb von B96 ist vergleichsweise unkompliziert. Er erfordert lediglich die Teilnahme an einem spezifischen Lehrgang in einer Fahrschule. Dieser Lehrgang umfasst sowohl theoretische als auch praktische Schulungsinhalte. Eine separate theoretische oder praktische Fahrprüfung vor einem Prüfer ist nicht notwendig.

Der Lehrgang sieht in der Regel so aus:

  • Theoretischer Teil: Mindestens 2,5 Stunden (z.B. zu Vorschriften, Ladungssicherung, Technik).
  • Praktischer Teil (Fahrübung): Mindestens 3,5 Stunden (z.B. An- und Abkuppeln, Rangieren, Fahren im Straßenverkehr).
  • Praktische demonstrationsbezogene Übung: Mindestens 1 Stunde pro Teilnehmer (z.B. Sicherheitschecks am Fahrzeug und Anhänger).

Insgesamt müssen mindestens 7 Stunden Schulung absolviert werden. Nach erfolgreicher Teilnahme bestätigt die Fahrschule dies, und Sie können die Eintragung der Schlüsselzahl 96 bei Ihrer Führerscheinstelle beantragen.

B96 ist die richtige Wahl für Sie, wenn Sie gelegentlich schwerere Anhänger ziehen müssen, deren Kombination aber die 4.250 kg zGM-Grenze nicht sprengt – typisch für mittelgroße Wohnwagen, größere Bootsanhänger oder Universalanhänger mit schwerer Zuladung.

Die umfassende Lösung: Die Führerscheinklasse BE

Wenn Sie regelmäßig größere oder schwerere Anhänger ziehen möchten oder wenn absehbar ist, dass die 4.250 kg zGM-Grenze der B96-Kombination nicht ausreicht, dann ist die Führerscheinklasse BE die richtige Wahl.

Die Klasse BE erlaubt das Fahren von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (zGM bis 3.500 kg) und einem Anhänger bestehen, dessen zulässige Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3.500 kg liegt.

  • Beispiel: Ihr Pkw hat 2.500 kg zGM. Sie möchten einen großen Wohnwagen oder einen Pferdeanhänger mit 2.000 kg zGM ziehen. Die Kombination hat 4.500 kg zGM. Dies übersteigt 4.250 kg, daher ist B96 nicht ausreichend. Mit BE dürfen Sie diese Kombination fahren, da der Hänger mit 2.000 kg zGM unter der BE-Anhänger-Obergrenze von 3.500 kg liegt.
  • Beispiel: Ihr Geländewagen hat 3.000 kg zGM. Sie möchten einen schweren Baumaschinenanhänger mit 3.500 kg zGM ziehen. Die Kombination hat 6.500 kg zGM. Da der Anhänger 3.500 kg zGM hat, benötigen Sie Klasse BE.

Wichtig: Auch bei BE müssen Sie die technischen Grenzen Ihres Zugfahrzeugs und des Anhängers beachten! Ein Auto, das nur 1.500 kg Anhängelast ziehen darf (steht im Fahrzeugschein), darf keinen 3.500 kg Anhänger ziehen, auch wenn Sie BE haben. Die BE-Klasse erlaubt lediglich den rechtlichen Rahmen für schwerere Anhänger bis 3.500 kg zGM, die tatsächliche Anhängelast wird durch das Fahrzeug selbst bestimmt.

Der Erwerb der Klasse BE ist umfangreicher als bei B96. Er beinhaltet in der Regel:

  • Praktische Ausbildung: Eine vorgeschriebene Anzahl von Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten) mit Anhänger plus Übungsstunden nach Bedarf.
  • Praktische Prüfung: Sie müssen eine separate praktische Fahrprüfung mit einem Anhänger vor einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer ablegen. Eine separate Theorieprüfung ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits den Führerschein der Klasse B besitzen.

BE ist die umfassendste Option für das Ziehen von Anhängern mit einem Pkw der Klasse B und bietet Ihnen die größte Flexibilität bei der Auswahl von Anhängern bis zu 3.500 kg zGM.

Vergleichstabelle: B, B96 und BE

Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Unterschiede der drei Optionen im Hinblick auf das zulässige Gesamtgewicht:

FührerscheinklasseMax zGM ZugfahrzeugMax zGM AnhängerMax zGM ZugkombinationErwerb
B3.500 kg750 kg (immer) ODER > 750 kg (wenn Zugkombi ≤ 3.500 kg)3.500 kgStandard Theorie- & Praxisprüfung Kl. B
B963.500 kg> 750 kg4.250 kgSpezifischer Lehrgang (Theorie & Praxis mind. 7 Std.), keine Prüfung
BE3.500 kg3.500 kg (technische Grenzen d. Zugfahrzeugs beachten!)Abhängig von Zugfahrzeug & Anhänger (max. 3.5t Auto + max. 3.5t Anhänger = max. 7t)Praktische Ausbildung + Praktische Prüfung

Wie ermitteln Sie die relevanten Gewichte?

Um festzustellen, welche Führerscheinklasse Sie benötigen, müssen Sie die zulässigen Gesamtmassen (zGM) Ihres Zugfahrzeugs und des Anhängers kennen. Diese finden Sie in den Fahrzeugdokumenten:

  • Für Ihr Zugfahrzeug (Pkw): Die zGM finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) unter Feld F.2. Die maximal zulässige Anhängelast (gebremst und ungebremst) finden Sie in den Feldern O.1 und O.2.
  • Für den Anhänger: Die zGM des Anhängers finden Sie ebenfalls in dessen Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld F.2.

Schritte zur Entscheidung:

  1. Prüfen Sie die zGM Ihres Zugfahrzeugs (F.2).
  2. Prüfen Sie die zGM des Anhängers (F.2).
  3. Addieren Sie beide Werte = zGM der Zugkombination.
  4. Vergleichen Sie das Ergebnis mit den Grenzen in der Tabelle:
    • Ist die zGM der Kombination ≤ 3.500 kg UND der Anhänger entweder ≤ 750 kg zGM ODER der Anhänger > 750 kg zGM, aber die Kombination ist ≤ 3.500 kg -> Klasse B genügt.
    • Ist die zGM der Kombination > 3.500 kg, aber ≤ 4.250 kg -> Sie benötigen B96.
    • Ist die zGM der Kombination > 4.250 kg ODER der Anhänger hat eine zGM von mehr als die zulässige Anhängelast Ihres Fahrzeugs (aber maximal 3.500 kg Anhänger zGM) -> Sie benötigen BE. (Wichtig: Hier gilt immer die kleinere Grenze – die technische Anhängelast Ihres Autos oder die 3.5t Anhänger-Obergrenze der BE-Klasse).

Kosten für B96 und BE

Die Kosten für den Erwerb der Schlüsselzahl B96 oder der Klasse BE können je nach Fahrschule und Region variieren.

  • B96: Da es sich um einen fest vorgeschriebenen Lehrgang ohne Prüfung handelt, liegen die Kosten meist in einem Bereich von 300 bis 600 Euro.
  • BE: Hier sind die Kosten in der Regel höher, da eine individuelle praktische Ausbildung und eine Prüfung erforderlich sind. Rechnen Sie mit Kosten zwischen 800 und 1.500 Euro, abhängig davon, wie viele Fahrstunden Sie benötigen.

Es lohnt sich immer, die Preise und Angebote mehrerer Fahrschulen zu vergleichen.

Rechtliche Konsequenzen bei Fahren ohne korrekte Fahrerlaubnis

Das Fahren einer Fahrzeugkombination, für die Sie nicht die erforderliche Fahrerlaubnis (B, B96 oder BE) besitzen, ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um


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