E-Scooter und Ihr Führerschein: Was Sie wissen müssen
E-Scooter sind aus den Städten nicht mehr wegzudenken und bieten eine schnelle und bequeme Möglichkeit, kurze Strecken zurückzulegen. Ihre zunehmende Beliebtheit hat jedoch auch Fragen zu den Regeln für ihre Nutzung aufgeworfen. Eine der häufigsten Fragen lautet: „Brauche ich einen Führerschein, um einen E-Scooter zu fahren?“
Das ist eine wichtige Frage, denn das Fahren eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis kann zu hohen Geldstrafen, Punkten in Flensburg oder sogar zu einer Strafanzeige führen. Die Antwort ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten, sondern hängt von der Art des E-Scooters und vor allem von Ihrem Alter ab. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die geltenden Vorschriften, damit Sie Ihren E-Scooter legal und sicher fahren können.
Die Vorschriften, die wir hier in erster Linie behandeln, beziehen sich auf Deutschland, da „Führerschein“ der deutsche Begriff für Führerschein ist und dort klare Regeln für E-Scooter auf öffentlichen Straßen festgelegt wurden.
Die verschiedenen Arten von E-Scootern (rechtlich gesehen)
Nicht alle E-Scooter werden gesetzlich gleich behandelt. Der entscheidende Faktor für die Vorschriften, die für Ihren Scooter gelten, ist seine maximale Konstruktionsgeschwindigkeit.
- Kleine Elektrofahrzeuge (eKFV): Diese Kategorie wurde speziell für viele der E-Scooter eingeführt, die Sie auf öffentlichen Straßen sehen. Diese Scooter sind für eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h ausgelegt. Außerdem müssen sie bestimmte technische Anforderungen in Bezug auf Bremsen, Beleuchtung, Klingel und Lenkung erfüllen.
- Schnellere E-Scooter / Kraftfahrzeuge: Einige E-Scooter können schneller als 20 km/h fahren. Diese gelten gemäß der speziellen eKFV-Verordnung nicht als „kleine Elektrofahrzeuge”. Stattdessen fallen sie je nach Geschwindigkeit und Leistung in Kategorien wie Leichtmofas, Mofas oder sogar Leichtkrafträder.
Um die Führerscheinpflicht zu klären, musst du zunächst herausfinden, zu welcher Kategorie dein E-Scooter gehört. E-Scooter, die schneller als 20 km/h fahren und nicht ausdrücklich nach der eKFV zugelassen sind, dürfen oft gar nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden, es sei denn, sie erfüllen die Anforderungen einer anderen Fahrzeugklasse (z. B. Moped) und sind entsprechend zugelassen und versichert.
Brauchen Sie einen Führerschein für einen E-Scooter? Der Faktor Alter
Kommen wir nun zur Kernfrage bezüglich des Führerscheins.
Für E-Scooter gemäß eKFV (maximal 20 km/h):
Für diesen Typ von E-Scooter, der in Deutschland am häufigsten auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, gilt Folgendes:
- Wenn Sie 14 Jahre oder älter sind: Sie benötigen keinen speziellen Führerschein (wie einen PKW-Führerschein oder einen Mopedführerschein), um diesen Typ von E-Scooter zu fahren. Das Mindestalter für das Fahren dieser Roller auf öffentlichen Straßen beträgt 14 Jahre. Wenn Sie 14 Jahre oder älter sind, dürfen Sie sie ohne Führerschein fahren.
- Wenn Sie unter 14 Jahre alt sind: Sie dürfen diese E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen fahren, auch wenn Sie einen Führerschein für eine andere Fahrzeugklasse besitzen (was in diesem Alter ohnehin nicht möglich ist).
Die einfache Antwort für einen Standard-E-Scooter, den Sie für den Stadtverkehr mieten oder kaufen (bis zu 20 km/h), lautet also: Sie benötigen keinen Führerschein, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt sind. Entscheidend ist hier Ihr Alter, nicht, ob Sie einen PKW- oder Motorradführerschein besitzen.
Für schnellere E-Scooter (über 20 km/h) oder solche, die nicht nach eKFV zugelassen sind:
Wenn Sie einen E-Scooter haben, der aufgrund seiner Geschwindigkeit oder Bauart rechtlich in eine andere Fahrzeugklasse fällt (z. B. über 20 km/h):
- Dieses Fahrzeug wird wahrscheinlich als Mofa, Leichtmofa oder möglicherweise sogar als Motorrad eingestuft.
- Um ein solches Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu fahren, benötigen Sie einen gültigen Führerschein, der dieser Fahrzeugklasse entspricht.
- Mofa / Leichtmofa (bis 25 km/h): In der Regel benötigen Sie eine „Mofa-Prüfbescheinigung”, wenn Sie nach einem bestimmten Datum geboren sind (in der Regel vor dem 1. April 1965, dann benötigen Sie keine) oder einen gültigen Führerschein einer beliebigen Klasse (z. B. B für PKW, AM, A1 usw.). Das Mindestalter für eine Mofa-Prüfbescheinigung beträgt 15 Jahre.
- Roller / Motorräder (schneller als 25 km/h): Sie benötigen den entsprechenden Motorradführerschein (z. B. Klasse AM für Geschwindigkeiten bis 45 km/h und bestimmte Hubraumklassen, Mindestalter 15 Jahre; Klasse A1 für leichte Motorräder bis 125 ccm, Mindestalter 16 Jahre; Klasse A2, Klasse A).
- Diese Fahrzeuge benötigen außerdem ein ordnungsgemäßes Kennzeichen und eine Pflichtversicherung, nicht nur die Versicherungsplakette für eKFV-Roller.
Es ist wichtig zu wissen, dass viele E-Scooter, die deutlich schneller als 20 km/h fahren können, nach deutschem Recht nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, es sei denn, sie erfüllen die strengen Anforderungen und die Klassifizierung eines anderen Fahrzeugtyps (z. B. Mofa) und sind als solche zugelassen und versichert. Das Fahren eines nicht zugelassenen, schnelleren E-Scooters auf öffentlichen Straßen ist illegal und kann schwerwiegende Folgen haben.
Über den Führerschein hinaus: Weitere wichtige Regeln für E-Scooter (eKFV)
Die Frage des Führerscheins ist zwar entscheidend, aber nur ein Teil des Ganzen. Um Ihren E-Scooter (Typ eKFV mit 6–20 km/h) legal und sicher zu fahren, müssen Sie mehrere weitere Regeln beachten:
- Versicherungspflicht: Jeder E-Scooter, der auf öffentlichen Straßen genutzt wird, muss haftpflichtversichert sein. Dies weisen Sie mit einer gültigen Versicherungsplakette nach, ähnlich wie bei Mopeds. Das Fahren ohne diese Plakette bedeutet, dass Sie nicht versichert sind, was eine schwere Straftat darstellt und zu Geldstrafen und möglicherweise erheblichen Kosten führen kann, wenn Sie einen Unfall verursachen. Sie benötigen jedes Jahr eine neue Plakette.
- Mindestalter: Wie bereits erwähnt, beträgt das Mindestalter für das Fahren von eKFV-Roller auf öffentlichen Straßen 14 Jahre.
- Wo darf man fahren: Dies ist für die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften sehr wichtig.
- Sie müssen Radwege (Radwege) benutzen, wenn diese vorhanden und geeignet sind.
- Wenn es keinen Radweg gibt, müssen Sie auf der Fahrbahn (Fahrbahn) fahren.
- Sie dürfen niemals auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren, es sei denn, ein spezielles Schild erlaubt E-Scooter („E-Scooter freigegeben“).
- Das Fahren an falschen Stellen ist gefährlich und kann zu einer Geldstrafe führen.
- Verkehrsregeln: Sie müssen sich wie Radfahrer oder Autofahrer an die allgemeinen Verkehrsregeln halten. Dazu gehören Ampeln, Stoppschilder, Vorfahrtsregeln und Einbahnstraßen.
- Alkoholvorschriften: Es gelten die gleichen strengen Alkoholgrenzen wie für das Autofahren.
- Von 0,5 Promille bis 1,09 Promille handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie keine Anzeichen einer Fahruntüchtigkeit zeigen (dieser Grenzwert ist jedoch riskant).
- Ab 1,1 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig und begehen eine Straftat.
- Auch unter 0,5 Promille kann es bei einem Unfall oder Anzeichen von Fahruntüchtigkeit als Straftat gelten, wenn Sie über 0,3 Promille liegen.
- Für Fahranfänger und alle unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze (0,0 Promille).
- Helm: Für E-KFV-Roller ist das Tragen eines Helms gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber zu Ihrer Sicherheit dringend empfohlen.
- Nebeneinanderfahren: Nebeneinanderfahren ist grundsätzlich nur erlaubt, wenn Sie den Verkehr nicht behindern. Auf stark befahrenen Straßen oder schmalen Wegen ist es besser, hintereinander zu fahren.
- Beförderung von Passagieren: E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Beförderung einer zweiten Person ist in der Regel illegal und unsicher.
- Technische Anforderungen: Ihr E-Scooter muss den technischen Standards entsprechen (zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung, Klingel, Höchstgeschwindigkeit 20 km/h usw.) und über eine gültige Betriebserlaubnis (ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis) verfügen, die in der Regel durch ein kleines Schild oder einen Aufkleber gekennzeichnet ist.
Hier finden Sie eine Übersichtstabelle für die gängigsten E-Scooter-Typen (eKFV):
Anforderung E-Scooter (gemäß eKFV, max. 20 km/h)
Höchstgeschwindigkeit Bis zu 20 km/h
Mindestalter 14 Jahre
Führerschein Nicht erforderlich (ab 14 Jahren)
Versicherung Obligatorisch (Haftpflichtversicherung)
Versicherungsnachweis Versicherungsplakette
Kennzeichen Nein
Wo darf man fahren? Radwege, dann Straße
Gehwege Nicht erlaubt
Helmpflicht Nein (aber empfohlen)
Beifahrer Nicht erlaubt
Alkoholgrenze Wie für Autos/Motorräder (0,5/1,1 Promille, 0,0 für unter 21-Jährige)
Folgen bei Verstößen
Die Nichtbeachtung der Vorschriften beim Fahren eines E-Scooters kann unangenehme und kostspielige Folgen haben.
Hier sind einige mögliche Strafen, mit denen Sie rechnen müssen:
- Fahren ohne vorgeschriebene Versicherung: Dies ist eine schwere Straftat (Straftat, § 6 Pflichtversicherungsgesetz). Sie müssen mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen rechnen (bei einer ersten Straftat ist dies jedoch selten). Außerdem riskieren Sie, bei einem Unfall den Schaden aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
- Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis (für schnellere Roller): Wenn Ihr Roller eine Fahrerlaubnis erfordert (d. h. schneller als 20 km/h ist und anders klassifiziert ist) und Sie keine haben, begehen Sie eine Straftat („Fahren ohne Fahrerlaubnis“).
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (unter 14 Jahren auf öffentlichen Straßen gemäß eKFV): Dies wird in der Regel zunächst als geringfügiges Vergehen des Fahrers angesehen, allerdings können Eltern wegen der Aufsichtspflicht belangt werden. Der Roller kann beschlagnahmt werden.
- Fahren auf dem Gehweg: Die Bußgelder beginnen in der Regel bei 15 € und können sich erhöhen.
- Fahren gegen die Verkehrsregel: Bußgelder.
- Überfahren einer roten Ampel: Bußgelder und möglicherweise Punkte.
- Fahren unter Alkoholeinfluss: Wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei um eine schwere Straftat, die möglicherweise strafrechtlich verfolgt wird. Die Bußgelder sind hoch, Sie riskieren Punkte, vorübergehende Fahrverbote oder sogar den Verlust Ihres Führerscheins, falls Sie einen besitzen.
- Technische Verstöße (z. B. Tuning des Rollers auf mehr als 20 km/h, keine Beleuchtung): Dies kann zum Erlöschen Ihrer Betriebserlaubnis und Ihres Versicherungsschutzes führen. Das Fahren eines solchen Rollers ohne Versicherung ist eine Straftat.
Es liegt auf der Hand, dass die Kenntnis und Einhaltung der Vorschriften nicht nur eine Frage der Verantwortung als Verkehrsteilnehmer ist, sondern auch unerlässlich ist, um erhebliche rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen zu E-Scootern und Führerscheinen
Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen:
- F: Brauche ich einen Führerschein der Klasse B, um einen Standard-E-Scooter zu fahren?
- A: Nein, für die gängigen E-Scooter, die nach der eKFV zugelassen sind (bis 20 km/h), benötigen Sie keinen Führerschein oder einen anderen speziellen Führerschein, sofern Sie mindestens 14 Jahre alt sind.
- F: Was ist das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters auf öffentlichen Straßen?
- A: In Deutschland beträgt das Mindestalter für E-Scooter gemäß eKFV (bis 20 km/h) 14 Jahre.
- F: Ist eine Versicherung für meinen privaten E-Scooter obligatorisch?
- A: Ja, für alle E-Scooter, die auf öffentlichen Straßen genutzt werden, ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Sie müssen einen gültigen Versicherungsaufkleber anbringen.
- F: Darf ich mit meinem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?
- A: Nein, das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen ist strengstens verboten. Sie müssen Fahrradwege oder die Straße benutzen.
- F: Brauche ich einen Helm?
- A: Für E-Scooter nach eKFV (bis 20 km/h) ist ein Helm nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen. Für schnellere Scooter (wie Mopeds) ist das Tragen eines Helms oft vorgeschrieben.
- F: Was ist mit gemieteten E-Scootern?
- A: Miet-E-Scooter sind in der Regel bereits versichert und mit einer gültigen Versicherungsplakette versehen. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung als Fahrer, das Mindestalter (in der Regel 18 Jahre bei Vermietern, gesetzlich sind es 14 Jahre) einzuhalten und alle Verkehrsregeln zu befolgen, einschließlich der Alkoholgrenzen und der Fahrverbote.
Fazit
Das Fahren mit einem E-Scooter kann eine bequeme und unterhaltsame Art der Fortbewegung sein, aber es ist wichtig, die geltenden Regeln zu kennen. Für die gängigsten E-Scooter – diejenigen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, die gemäß der eKFV zugelassen sind – benötigen Sie in der Regel keinen Führerschein, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt sind.
Die Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung, die Einhaltung der Verkehrsregeln, die Beachtung der Mindestalter und die Kenntnis der zulässigen Fahrwege sind jedoch ebenso wichtig wie die Frage nach dem Führerschein. Wenn Sie einen schnelleren E-Scooter besitzen oder nutzen möchten, müssen Sie dessen Rechtsstatus überprüfen und sich darauf einstellen, die Anforderungen für andere Fahrzeugklassen zu erfüllen, einschließlich der möglichen Notwendigkeit eines speziellen Motorrad- oder Mopedführerscheins und einer ordnungsgemäßen Zulassung.
Wenn Sie sich über diese Vorschriften auf dem Laufenden halten, können Sie sicherstellen, dass Ihre Fahrten mit dem E-Scooter nicht nur Spaß machen, sondern auch legal und sicher für Sie und Ihre Mitmenschen sind. Informieren Sie sich immer über die neuesten Vorschriften, die an Ihrem Standort gelten, da sich die Regeln ändern können.