anhänger mit führerscheinklasse b

Anhänger Mit Führerscheinklasse B


Anhänger ziehen mit Führerscheinklasse B: Was Sie wissen müssen

Sie haben einen Führerschein der Klasse B und spielen mit dem Gedanken, einen Anhänger zu ziehen? Vielleicht für den Umzug, den Transport von Gartenabfällen, Sportgeräten oder sogar, um mit einem Wohnwagen in den Urlaub zu fahren? Hervorragend! Die gute Nachricht ist: Mit Ihrem Klasse B Führerschein dürfen Sie grundsätzlich Anhänger ziehen. Die entscheidende Frage ist jedoch: Welche Anhänger genau, und unter welchen Bedingungen?

Diese Frage ist zentral, denn die Regeln sind in Deutschland klar definiert, können aber auf den ersten Blick etwas unübersichtlich erscheinen. Ein Verstoß kann nicht nur unangenehme Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch versicherungstechnische Probleme verursachen und vor allem Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.

In diesem Artikel erfahren Sie detailliert und verständlich, welche Anhänger Sie mit Ihrem gewöhnlichen PKW-Führerschein (Klasse B) ziehen dürfen, welche Erweiterungen (B96, BE) es gibt und wann Sie diese benötigen. Sie lernen, wie Sie die relevanten Informationen aus Ihren Fahrzeugpapieren lesen und die entscheidenden Berechnungen durchführen.

Die Grundlagen: Was Klasse B standardmäßig erlaubt

Ihr Führerschein der Klasse B berechtigt Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Aber wie sieht es aus, wenn ein Anhänger hinzukommt?

Hier gibt es zwei Szenarien, die beide mit dem Führerschein der Klasse B ohne zusätzliche Eintragung abgedeckt sind:

  1. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von bis zu 750 kg: Dies ist die einfachste Regel. Wenn die zGM des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt, dürfen Sie ihn mit einem Zugfahrzeug (PKW) ziehen, dessen zGM nicht mehr als 3.500 kg beträgt. Die zGM der gesamten Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger) spielt hierbei keine Rolle für die Fahrerlaubnisklasse, solange der Anhänger die 750-kg-Grenze nicht überschreitet und das Zugfahrzeug die 3.500-kg-Grenze für Klasse B nicht überschreitet. Typische Beispiele sind kleine Baumarkt-Anhänger, Garten- oder Gepäckanhänger.
  2. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 750 kg: Hier wird es etwas komplexer. Sie dürfen einen solchen Anhänger ziehen, aber nur, wenn die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination (also zGM des Zugfahrzeugs + zGM des Anhängers) 3.500 kg nicht überschreitet. Das bedeutet, wenn Ihr Zugfahrzeug beispielsweise eine zGM von 2.000 kg hat, darf der Anhänger eine zGM von maximal 1.500 kg haben, um die 3.500-kg-Grenze der Kombination nicht zu überschreiten. Wenn Ihr Zugfahrzeug eine zGM von 2.500 kg hat, darf der Anhänger nur noch maximal 1.000 kg zGM haben.

Wichtig: Bei beiden Regelungen geht es immer um die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Fahrzeuge, nicht um das tatsächliche Gewicht, das Sie gerade ziehen! Die zGM finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) des jeweiligen Fahrzeugs unter Feld F.2.

Zusammenfassung Klasse B (Standard):

  • Anhänger zGM ≤ 750 kg (unabhängig von der zGM der Kombination, solange Zugfahrzeug ≤ 3.500 kg zGM)
  • oder
  • Anhänger zGM > 750 kg und zGM Zugfahrzeug + zGM Anhänger ≤ 3.500 kg

Wenn Klasse B nicht ausreicht: Die Erweiterung B96

Was tun Sie, wenn Ihr gewünschter Anhänger schwerer ist oder die Kombination die 3.500 kg Grenze überschreitet, aber Sie (noch) keinen vollwertigen Anhängerführerschein machen möchten? Hier kommt die Erweiterung B96 ins Spiel.

B96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse im herkömmlichen Sinne, sondern eine Zusatzeintragung in Ihren Führerschein der Klasse B. Sie erwerben B96 durch eine Schulung in einer Fahrschule, die in der Regel einen theoretischen und einen praktischen Teil umfasst. Es ist keine theoretische oder praktische Fahrprüfung bei einer offiziellen Prüforganisation (wie TÜV oder DEKRA) erforderlich. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie die Eintragung bei Ihrer Führerscheinstelle beantragen können.

Die B96-Erweiterung erlaubt Ihnen das Führen von Fahrzeugkombinationen der Klasse B, bei denen die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger) mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg beträgt. Für den Anhänger selbst gibt es bei B96 keine feste Obergrenze außer der technischen Grenze des Zugfahrzeugs (siehe unten) und natürlich der Gesamtgrenze der Kombination von 4.250 kg.

Typische Anwendungsfälle für B96:

  • Mittelschwere Wohnwagen
  • Anhänger für den Transport von größeren Sportgeräten (z. B. große Boote)
  • Kleine Autoanhänger (oft für Oldtimer oder Rennwagen)
  • Transporte, die mit der 3.500-kg-Grenze der Klasse B knapp werden

B96 ist eine schnelle und oft kostengünstigere Alternative zum vollwertigen Anhängerführerschein BE, wenn Sie nur geringfügig schwerere Kombinationen ziehen möchten, als es mit dem Standard-Klasse B möglich ist.

Für die schweren Fälle: Die Führerscheinklasse BE

Benötigen Sie noch mehr Kapazität? Wenn die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers über 750 kg liegt und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 4.250 kg hinausgeht, benötigen Sie den Führerschein der Klasse BE.

Mit der Klasse BE dürfen Sie Zugfahrzeuge der Klasse B (bis 3.500 kg zGM) in Kombination mit einem Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse (zGM) bis zu 3.500 kg beträgt. Die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination kann somit bis zu 7.000 kg (3.500 kg Zugfahrzeug + 3.500 kg Anhänger) betragen, vorausgesetzt, das Zugfahrzeug ist technisch dafür ausgelegt.

Um die Klasse BE zu erwerben, müssen Sie eine theoretische Ausbildung, eine praktische Ausbildung und eine praktische Fahrprüfung bei einer Prüforganisation absolvieren. Dies ist ein umfassenderer Prozess als die B96-Schulung.

Typische Anwendungsfälle für BE:

  • Große Pferdeanhänger (für 2 Pferde)
  • Schwere Baumaschinen-Anhänger
  • Große Autoanhänger (für schwerere Fahrzeuge)
  • Sehr große oder schwere Wohnwagen

Übersicht der Führerscheinklassen für PKW mit Anhänger

Um Ihnen eine klare Übersicht zu geben, hier eine Tabelle der relevanten Führerscheinklassen und ihrer Berechtigungen bezüglich Anhängern:

FührerscheinklasseMax. zGM AnhängerMax. zGM Zugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger)Benötigte Prüfung/Schulung
B (Standard)≤ 750 kg≤ 3.500 kg (wenn Anhänger > 750 kg zGM)Keine separate Prüfung (im Rahmen der PKW-Ausbildung)
B96 (Erweiterung)> 750 kg oder ≤ 750 kg (wenn Kombination > 3.500 kg zGM)> 3.500 kg bis ≤ 4.250 kgSchulung in Fahrschule (theoretisch & praktisch), keine Prüfung
BE> 750 kg bis ≤ 3.500 kg> 4.250 kg bis ≤ 7.000 kgTheoretische & praktische Ausbildung, praktische Prüfung

Hinweis: Bei allen Klassen gilt, dass die technischen Möglichkeiten des Zugfahrzeugs und des Anhängers nicht überschritten werden dürfen.

Wichtige zusätzliche Faktoren, die Sie beachten müssen

Die Führerscheinklasse ist nur eine Seite der Medaille. Selbst wenn Ihr Führerschein eine bestimmte Kombination erlaubt, müssen Sie immer auch die technischen Grenzen Ihres Fahrzeugs berücksichtigen!

  • Anhängelast des Zugfahrzeugs: Jedes Auto hat eine maximale Anhängelast, die es ziehen darf. Diese ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld O.1 für gebremste Anhänger, Feld O.2 für ungebremste Anhänger) vermerkt. Sie dürfen niemals einen Anhänger ziehen, dessen tatsächliches Gewicht (nicht zGM!) in beladenem Zustand die zulässige Anhängelast Ihres Fahrzeugs überschreitet. Ebenso wichtig ist die maximale Stützlast (Feld O.3 bzw. D.2 auf dem Anhänger), die auf die Anhängerkupplung wirkt.
  • Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs: Beachten Sie die zGM Ihres PKW (Feld F.2). Diese zählt zur Gesamtmasse der Kombination bei den Berechnungen für die Führerscheinklasse.
  • Zulässige Gesamtmasse des Anhängers: Die zGM des Anhängers (Feld F.2) ist entscheidend für die Einordnung, welche Führerscheinklasse Sie benötigen (siehe Tabelle oben).
  • Tatsächliches Gewicht vs. Zulässige Gesamtmasse: Merken Sie sich: Der Führerschein bezieht sich auf die zGM (was das Fahrzeug maximal wiegen darf), während die Anhängelast Ihres Fahrzeugs sich meist auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers im Moment des Fahrens bezieht (was er tatsächlich wiegt). Beim Fahren dürfen Sie weder die zGM des Anhängers noch die zGM des Zugfahrzeugs noch die erlaubte Anhängelast des Fahrzeugs überschreiten.
  • Gebaute oder ungebremste Anhänger: Anhänger mit einer zGM von über 750 kg müssen in der Regel über eine eigene Betriebsbremse verfügen (gebremste Anhänger). Ungebremste Anhänger sind meist auf eine zGM von 750 kg begrenzt. Ihr PKW hat unterschiedliche maximale Anhängelasten für gebremste und ungebremste Anhänger.
  • Geschwindigkeit: Beachten Sie, dass Gespanne (Fahrzeug mit Anhänger) in Deutschland grundsätzlich einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h unterliegen. Unter bestimmten Voraussetzungen (Bestätigung in den Papieren, spezielle Reifen etc.) können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die 100 km/h erlaubt (die sogenannte “Tempo 100-Regelung”).

So prüfen Sie Ihren konkreten Fall:

Um herauszufinden, was Sie mit Ihrem aktuellen Führerschein ziehen dürfen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Prüfen Sie Ihren Führerschein: Welche Klassen sind eingetragen? Haben Sie nur Klasse B, oder auch B96 und/oder BE?
  2. Besorgen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres Zugfahrzeugs: Finden Sie hier die zGM (Feld F.2), die maximale gebremste Anhängelast (Feld O.1) und die maximale ungebremste Anhängelast (Feld O.2).
  3. Besorgen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Anhängers, den Sie ziehen möchten: Finden Sie hier die zGM (Feld F.2).
  4. Führen Sie die Berechnung für Ihre Führerscheinklasse durch:
    • Haben Sie nur Klasse B?
      • Ist die zGM des Anhängers ≤ 750 kg? -> Ja, dürfen Sie ziehen (solange Zugfahrzeug zGM ≤ 3.500 kg).
      • Ist die zGM des Anhängers > 750 kg? -> Rechnen Sie: zGM Zugfahrzeug (F.2) + zGM Anhänger (F.2). Liegt das Ergebnis bei maximal 3.500 kg? -> Ja, dürfen Sie ziehen. Liegt es über 3.500 kg? -> Nein, dafür brauchen Sie B96 oder BE.
    • Haben Sie die Erweiterung B96?
      • Rechnen Sie: zGM Zugfahrzeug (F.2) + zGM Anhänger (F.2). Liegt das Ergebnis zwischen über 3.500 kg und maximal 4.250 kg? -> Ja, dürfen Sie ziehen (solange Anhänger zGM ≤ 3.500 kg, was technisch meist der Fall ist). Liegt es über 4.250 kg? -> Dafür brauchen Sie BE.
    • Haben Sie die Klasse BE?
      • Prüfen Sie die zGM des Anhängers (F.2). Liegt diese über 750 kg und bei maximal 3.500 kg? -> Ja, dürfen Sie grundsätzlich ziehen (solange die technischen Limits des Zugfahrzeugs nicht überschritten werden).
  5. Prüfen Sie die technischen Limits Ihres Zugfahrzeugs: Unabhängig davon, was Ihr Führerschein erlaubt, dürfen Sie niemals einen Anhänger ziehen, dessen tatsächliches Gewicht im beladenen Zustand (Wiegen notwendig!) die Anhängelast Ihres Fahrzeugs (O.1 oder O.2) übersteigt.

Liste: Beispiele für typische Anhänger und benötigte Erlaubnis

Hier einige Beispiele, die oft Fragen aufwerfen:

  • Kleiner Baumarkt-Anhänger (zGM 750 kg): Meist mit Klasse B erlaubt (Anhänger zGM ≤ 750 kg).
  • Kleiner Bootstrailer (zGM 1.000 kg) gezogen von einem VW Golf (zGM 1.800 kg): zGM Kombination = 1.800 kg + 1.000 kg = 2.800 kg. Dies liegt bei max. 3.500 kg. Daher mit Klasse B erlaubt.
  • Mittelschwerer Wohnwagen (zGM 1.500 kg) gezogen von einem VW Passat (zGM 2.200 kg): zGM Kombination = 2.200 kg + 1.500 kg = 3.700 kg. Dies liegt über 3.500 kg, aber unter 4.250 kg. Dafür benötigen Sie Klasse B96.
  • Großer Wohnwagen (zGM 1.800 kg) gezogen von einem SUV (zGM 2.500 kg): zGM Kombination = 2.500 kg + 1.800 kg = 4.300 kg. Dies liegt über 4.250 kg. Dafür benötigen Sie Klasse BE.
  • Pferdeanhänger für 2 Pferde (zGM 2.400 kg) gezogen von einem passenden SUV (zGM 2.500 kg): zGM Kombination = 2.500 kg + 2.400 kg = 4.900 kg. Anhänger zGM > 750 kg und <= 3.500 kg, Kombination > 4.250 kg. Dafür benötigen Sie Klasse BE.

Bitte beachten Sie: Dies sind nur Beispiele. Prüfen Sie immer die konkreten zGM-Angaben in den Papieren der Fahrzeuge!

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Was bedeutet “zGM”? zGM steht für “zulässige Gesamtmasse”. Dies ist das maximale Gewicht, das ein Fahrzeug (Zugfahrzeug oder Anhänger) inklusive Ladung und Insassen/Fahrer wiegen darf, wenn es für den Straßenverkehr zugelassen ist. Diesen Wert finden Sie in Feld F.2 der Zul

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