ablaufdatum führerschein

Ablaufdatum Führerschein


Ihr Führerschein Läuft Ab: Was Sie über das Ablaufdatum Wissen Müssen

Haben Sie einen alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerschein? Oder besitzen Sie bereits den neueren Kartenführerschein im Scheckkartenformat? Unabhängig davon, welchen Führerschein Sie besitzen, das Thema “Ablaufdatum” wird für Sie relevant sein. In Deutschland und der gesamten Europäischen Union werden derzeit alle Führerscheine schrittweise umgetauscht und erhalten eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Dies ist eine wichtige Änderung, die jeden Fahrer betrifft.

Warum Läuft Mein Führerschein Jetzt Ab?

Das Konzept eines Führerscheins mit Ablaufdatum mag neu erscheinen, insbesondere wenn Sie noch einen der alten, unbefristeten Papierführerscheine besitzen. Die Umstellung geht auf eine EU-Richtlinie (2006/126/EG) zurück. Das Hauptziel ist die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Führersine innerhalb der EU.

Die Gründe dafür sind vielfältig:

  1. Fälschungssicherheit: Das neue Scheckkartenformat mit modernen Sicherheitsmerkmalen ist deutlich schwerer zu fälschen als die alten Dokumente.
  2. Aktualität der Daten: Durch den regelmäßigen Austausch werden die gespeicherten Daten und Fotos auf dem neuesten Stand gehalten.
  3. Vereinheitlichung: Ein einheitliches Format in der gesamten EU erleichtert Kontrollen im Ausland und erhöht die Transparenz.
  4. Verhinderung von “Karteileichen”: Nicht mehr benötigte Führerscheine (z.B. von Verstorbenen) werden aus dem Verkehr gezogen.

Wichtig ist zu verstehen: Bei den Standard-Führerscheinklassen wie A (Motorrad) oder B (Pkw) geht es beim Ablaufdatum nicht um die Fahrerlaubnis an sich. Ihre grundsätzliche Befugnis, ein Fahrzeug zu führen, bleibt für diese Klassen in der Regel lebenslang bestehen (sofern keine Entziehung oder ein Verzicht vorliegt). Was abläuft, ist das Dokument selbst. Sie müssen also den Führerschein als Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis erneuern, nicht die Fahrerlaubnis selbst neu erwerben.

Wer Ist Vom Ablaufdatum Betroffen?

Grundsätzlich sind alle Führerscheininhaber in Deutschland betroffen. Es gibt jedoch zwei Hauptgruppen mit unterschiedlichen Regeln und Fristen:

  1. Inhaber von alten Papierführerscheinen (ausgestellt bis 31. Dezember 1998): Für diese Führerscheine gibt es gestaffelte Umtauschfristen, die sich nach Ihrem Geburtsjahr richten. Ziel ist der schrittweise Umtausch aller alten Dokumente gegen den neuen Scheckkartenführerschein.
  2. Inhaber von neueren Kartenführerscheinen (ausgestellt ab 1. Januar 1999): Diese Führerscheine im Scheckkartenformat haben bereits ein Ablaufdatum. Die Gültigkeit beträgt 15 Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach müssen Sie das Dokument ebenfalls erneuern.

Der Umtausch für alte Papierführerscheine: Ihre Frist

Wenn Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, müssen Sie diesen gegen den neuen, fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen. Um einen Massenansturm auf die Behörden zu vermeiden, wurde ein Stufenplan eingeführt. Die Frist für Ihren Umtausch hängt von Ihrem Geburtsjahr ab:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein spätestens umgetauscht sein muss
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022 (ist bereits abgelaufen!)
1959 bis 196419. Januar 2023 (ist bereits abgelaufen!)
1965 bis 197019. Januar 2024 (ist bereits abgelaufen!)
1971 oder später19. Januar 2025

Hinweis: Diese Tabelle gilt für Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Wenn Ihr Papierführerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde (was selten vorkommt, aber möglich ist), gelten die Fristen für Kartenführerscheine (siehe nächster Abschnitt).

Wenn Ihre Frist laut Tabelle bereits abgelaufen ist, sollten Sie den Umtausch so schnell wie möglich vornehmen. Das Fahren mit einem ungültigen Führerscheindokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Der Ablauf für neuere Kartenführerscheine: Das 15-Jahres-Limit

Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein im Scheckkartenformat besitzen, wurde dieser in der Regel ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt. Schauen Sie auf die Vorderseite Ihres Führerscheins (Feld 4b). Dort ist das Gültigkeitsdatum abgedruckt. Dieses Datum ist das Ablaufdatum Ihres Dokuments. Die Gültigkeit beträgt 15 Jahre ab dem Datum der Ausstellung (Feld 4a).

Ausstellungsdatum des KartenführerscheinsTag, bis zu dem der Führerschein spätestens umgetauscht sein muss
1. Januar 1999 bis 18. Januar 201319. Januar 2033
19. Januar 2013 bis 18. Januar 203315 Jahre nach dem Ausstellungsdatum auf dem Führerschein (Feld 4a). Beispiel: Ausstellungsdatum 05.03.2020 -> Gültig bis 04.03.2035

Hinweis: Diese Unterscheidung bei den Kartenführerscheinen (die erste Gruppe hat eine pauschale Frist bis 2033) dient ebenfalls der Entzerrung des Umtauschprozesses bis zum endgültigen Stichtag am 19. Januar 2033, an dem alle alten und viele der ersten neuen Führerscheine umgetauscht sein müssen.

Was Tun, Wenn Ihr Führerschein Bald Ab- oder Bereits Abgelaufen Ist?

Der Prozess des Umtauschs oder der Verlängerung ist relativ unkompliziert, erfordert aber einen Besuch bei der zuständigen Behörde.

Zuständige Stelle: Die Beantragung erfolgt bei der Führerscheinstelle oder dem Straßenverkehrsamt Ihres Wohnsitzes. In einigen Kommunen ist dies auch im Bürgerbüro möglich. Informieren Sie sich am besten vorher online oder telefonisch über die Zuständigkeit und eventuell benötigte Termine.

Benötigte Unterlagen für den Umtausch/die Verlängerung:

Um den Umtausch oder die Verlängerung Ihres Führerscheindokuments zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Ihr aktueller Führerschein (der alte Papierführerschein oder der ablaufende Kartenführerschein).
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild.
  • Ggf. eine Karteikartenabschrift, falls Ihr alter Papierführerschein nicht von der Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnortes ausgestellt wurde. Diese Bescheinigung erhalten Sie von der Behörde, die Ihren ursprünglichen Führerschein ausgestellt hat. Sie können sie oft online oder telefonisch anfordern und direkt an Ihre aktuelle Führerscheinstelle schicken lassen.
  • Ein ausgefülltes Antragsformular (oft online verfügbar oder vor Ort).
  • Gebühren für die Bearbeitung.

Der genaue Ablauf:

  1. Terminvereinbarung: Klären Sie, ob Sie einen Termin benötigen und wie Sie diesen vereinbaren können.
  2. Antragstellung: Gehen Sie persönlich zur Führerscheinstelle und reichen Sie die benötigten Unterlagen ein. Die Behörde prüft Ihre Identität und die Gültigkeit Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis.
  3. Neuer Führerschein: Ihr neuer Führerschein wird in der Regel zentral bei der Bundesdruckerei hergestellt und Ihnen entweder direkt zugeschickt oder Sie können ihn bei der Führerscheinstelle abholen. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihren alten Führerschein während der Bearbeitungszeit behalten dürfen (oft ja) oder ob Sie eine vorläufige Bescheinigung benötigen.

Kosten:

Die Gebühren für den Umtausch oder die Verlängerung des Führerscheins sind nicht einheitlich geregelt und können je nach Bundesland und Kommune variieren. Rechnen Sie typischerweise mit Kosten im Bereich von 25 bis 30 Euro. Eventuelle zusätzliche Kosten können für das biometrische Passbild oder die Beschaffung einer Karteikartenabschrift anfallen.

Was Passiert, Wenn Sie Die Frist Verpassen?

Das Überziehen der Umtausch- oder Verlängerungsfrist hat Konsequenzen, aber nicht unbedingt den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis (für die Klassen A und B).

Wenn Sie nach Ablauf der Frist mit Ihrem alten oder abgelaufenen Führerscheindokument fahren, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Das Führen eines Fahrzeugs ohne ein gültiges Führerscheindokument kann mit einem Verwarnungsgeld von derzeit 10 Euro geahndet werden.

Wichtig: Ihre Fahrerlaubnis selbst (die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs) bleibt für die Klassen A und B in der Regel bestehen. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie die Fahrerlaubnis haben, indem Sie ein gültiges Dokument vorlegen. Die Strafe bezieht sich auf das Fehlen des gültigen Dokuments, nicht auf das unerlaubte Fahren.

Bei speziellen Führerscheinklassen wie Lkw (C, C1, CE, C1E), Bus (D, D1, DE, D1E) sowie der Personenbeförderung (Taxischein) und der Berufskraftfahrerqualifikation (Grundqualifikation, Weiterbildung) gelten andere Regeln! Hier ist die Fahrerlaubnis selbst befristet, und für die Verlängerung sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen (Seh- und Gesundheitscheck) sowie ggf. Weiterbildungen vorgeschrieben. Ein Verstoß kann hier gravierendere Folgen haben.

Gültigkeit im Ausland:

Mit dem neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein sind Sie international bestens ausgerüstet. Er wird in allen EU-/EWR-Ländern problemlos anerkannt.

Bei den alten Papierführerscheinen kann es nach Ablauf der Umtauschfrist (auch wenn Sie in Deutschland nur ein Verwarnungsgeld riskieren) im Ausland zu Problemen kommen, da diese Dokumente international nicht mehr anerkannt werden müssen. Es ist daher dringend ratsam, den Umtausch rechtzeitig vor einer Auslandsreise vorzunehmen.

Fazit

Das Ablaufdatum Ihres Führerscheins ist ein wichtiges Thema, das Sie nicht ignorieren sollten. Die Umstellung auf das neue kartenbasierte System mit begrenzter Gültigkeitsdauer dient der Sicherheit und Vereinheitlichung in Europa. Ob Sie einen alten Papierführerschein haben, der umgetauscht werden muss, oder einen neuen Kartenführerschein, der nach 15 Jahren abläuft – prüfen Sie Ihre Frist und planen Sie den notwendigen Gang zur Führerscheinstelle rechtzeitig ein. Es ist ein einfacher administrativer Akt, der sicherstellt, dass Ihr Nachweis über Ihre Fahrerlaubnis stets aktuell und gültig ist. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um Ihr Dokument zu prüfen und die relevanten Daten zu notieren. So vermeiden Sie unnötigen Stress und mögliche Verwarnungsgelder.

Häufig Gestellte Fragen (FAQs)

  • Muss ich beim Umtausch oder bei der Verlängerung eine neue Fahrprüfung ablegen? Nein, für die Standardklassen A und B (Motorrad und Pkw) müssen Sie keine neue Fahrprüfung oder theoretische Prüfung ablegen. Es handelt sich lediglich um einen Austausch des Dokuments.
  • Brauche ich für die Verlängerung eine ärztliche Untersuchung? Für die Klassen A und B ist in der Regel keine ärztliche Untersuchung erforderlich. Diese sind nur für bestimmte höhere Klassen (wie Lkw oder Bus) sowie für die Personenbeförderung vorgeschrieben.
  • Was passiert, wenn ich im Ausland lebe, aber noch einen deutschen Führerschein habe? Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat haben, müssen Sie Ihren deutschen Führerschein in der Regel bei der dortigen Führerscheinbehörde umtauschen, sobald Ihr deutscher Führerschein abläuft. Es gelten dann die Zuständigkeiten und Fristen des Landes, in dem Sie wohnen.
  • Kann ich meinen alten Papierführerschein nach dem Umtausch behalten? Ja, in der Regel können Sie den alten Papierführerschein als Souvenir behalten. Er wird jedoch entwertet (unzählig gestanzt), um klarzustellen, dass er nicht mehr als gültiges Dokument verwendet werden kann.
  • Ich habe einen neuen Kartenführerschein, aber er wurde vor 2013 ausgestellt. Warum läuft er erst 2033 ab und nicht nach 15 Jahren? Die pauschale Frist bis zum 19. Januar 2033 für Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist ebenfalls Teil des gestaffelten Umtauschplans der EU, um die Behörden bis zum finalen Stichtag 2033 zu entlasten. Alle Dokumente, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, haben dann die volle 15-jährige Gültigkeit ab Ausstellungsdatum.


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